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Bluey

ModSheriff
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Posts posted by Bluey

  1. Ja ja ja............. Du legst es mal wieder gerade so aus, wie Du es gebrauchen kannst bzw. drehst einem die Worte im Munde um.

     

    Ich war noch nie für die 100%ige Konrtolle. Und da Du offensichtlich nicht in der Lage oder Willens bist genau zu lesen: wenn es tatsächlich so käme, so hätte ich grundsätzlich nichts dagegen. Nur wenn ich es mir aussuchen könnte, so würde ich mich dagegen entscheiden. Wir sind doch nicht im Kindergarten. Hm.... bist Du wirklich in der IT-Branche tätig? :ph34r:

     

    Der Rest ist mal wieder ein Auszug Deiner zigtausend Wiederholungen: Das hatten wir doch schon. Allmählich kannst Du es als bekannt voraussetzen. Deswegen werde ich es aber immer noch nicht glauben und auch nicht mehr weiter darauf eingehen. Haltloses und durch nichts bewiesenes Gewäsch!

  2. Ja. Stimmt. Und dann hätten wir den totalen Überwachungsstaat, den wohl niemand will! Über die Kosten, die so ein System fordern würde, brauchen wir uns wohl auch nicht zu unterhalten => deshalb mal wieder: guter Vorschlag (vom Prinzip her), aber LEIDER nicht in die Realität umsetzbar.

  3. @Kaimann

     

    Ich kenne auch insbes. ein Buch, was Anwälte gerade bei Lasermessungen gerne nutzen. Einer hatte es vor einiger Zeit vor Gericht dabei und zitierte daraus. Zu seinem Pech hatte ich kurze Zeit zuvor genau dieses Buch ebenfalls gekauft, es nach einigen Tagen aber wieder zurückgegeben. Es war völlig überholt. Fast alle Argumente, Fragen usw. bezogen sich auf die Anfangszeit, wo es ein paar Probleme gab oder gegeben haben soll.

    Ich mußte wirklich schmunzeln und habe ihm auch gesagt, was ich von diesem Buch hielt.

     

    Dort heißt es sinngemäß, daß bei Messungen darauf zu achten sei, daß eine eindeutige Zuordnung Messung / Fahrzeug gewährleistet ist. Das setze voraus, daß die Messung bei Tageslicht und nur in verkehrsarmen Zeiten und/oder verkehrsarmen Bereichen durchgeführt wird.

    - richtig ist, daß eine eindeutige Zuordnung gegeben sein muß.

    - falsch ist, daß demzufolge Messungen nur bei Tageslicht und nur zu verkehrsarmen Zeiten und/oder in verkehrsarmen Bereichen durchgeführt werden dürfen.

    - richtig ist hingegen, daß Messungen bei Tageslicht eine eindeutige Zuordnung wesentlich erleichtern, Dunkelheit diese aber nicht völlig ausschließt.

     

    Ich habe vor ein paar Wochen der Bitte eines Gast-Posters entsprochen und ihn bei einer Radarmessung zuschauen lassen. Er hat viele Fragen gestellt, durfte sich alles anschauen etc. Gleiches würde ich Dir anbieten in Bezug auf eine Lasermessung, um Dir zu demonstrieren, daß es sehr wohl auch zu verkehrsstarken Zeiten und auch bei Dunkelheit recht problemlos möglich ist, Lasermessungen durchzuführen. Da Du aber - wenn ich nicht irre - viel zu weit entfernt wohnst, wird daraus wohl nichts. Ich könnte mir aber vorstellen, daß Deine örtliche Polizei nichts dagegen hätte, wenn Du Dir mal eine Lasermessung anschaust. Frag doch mal nach.

     

     

    @ Howie

    175 Meter sollten durchaus gering genug sein, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten, selbst wenn die Fze wechseln. Die Entfernung ist auch gering genug, um eine "Doppel-" oder Fehlmessung auszuschließen, die bei größerer Entfernung (so ab ca. 250 - 300 Meter) infolge der Aufweitung des Laserstrahls möglich ist, wenn nicht genug Abstand zwischen den Fzn besteht.

  4. @D-G

    Doch, Dir würde vom Prinzip her genauso "aufgelauert" werden wie jetzt auch. Du wüßtest auch beim neuen System nicht, wann und wo wir stehen. Also ginge der ein oder andere einfach das Risiko ein, würde auf Lücke setzen und hoffen, daß wir in dem 70iger-Bereich, den er gerade durchfährt, nicht stehen und kontrollieren.

     

    Ich gehe sogar noch etwas weiter: das neue System würde noch wesentlich gefährlichere Stilblüten treiben als das derzeitige.

    XY fährt duch den 70iger-Bereich, er hat es z.B. eilig, geht das Risiko ein und fährt zu schnell, hofft, daß er nicht kontrolliert wird, weiß aber, daß WENN er kontrolliert würde, er mit erheblichen Konsequenzen rechnen müßte. Ein Entwischen UNMÖGLICH!, da Beweislage eindeutig.

    Was wird er wohl tun, wenn er die Kontrollstelle sieht? Welche Gedanken rasen durch seinen Kopf? Was geschieht mit ihm?

    1. der Blutdruck steigt, das Herz beginnt zu rasen, Schweiß bricht aus, ANGST!!

    2. er überlegt in Sekundenbruchteilen, was ihm bleibt, um der drohenden "Katastrophe" zu entgehen

    2.1 Vollbremsung, Stuntwende und Vollgas in die Gegenrichtung, hoffen, daß er schnell genug ist und entwischen kann. Die Folgen dieses Handelns zu beschreiben erspare ich mir.

    2.2 er fährt auf die Kontrollstelle zu, tut so, als würde er anhalten und gibt im letzten Moment Vollgas, um durchzubrechen. Auch hier die Hoffnung zu entkommen. Das Risiko, daß dabei möglicherweise der ihn anhaltende Beamte gefährdet, angefahren, überfahren, verletzt etc. werden könnte, geht er bewußt ein. Auch hier erspare ich mir weitere Beschreibungen, aber die Story würde hier mit Sicherheit nicht enden.

    Oder vielleicht doch? Wir hatten ja erst gerade das Thema Verfolgung, abbrechen ja/nein oder so ähnlich. Man müßte natürlich auch gesetzlich in dieser Richtung Vorsorge treffen und Verfolgungen verbieten, es könnten ja Unbeteiligte gefährdet werden.

     

    Was lernt der betr. VT daraus? Ich kann fahren, wie ich will. Komme ich in eine Kontrolle, so muß ich nur rücksichtslos genug sein, durchbrechen etc. und ich habe nichts zu befürchten, denn verfolgt werden darf ich nicht.

     

    Ich habe es extra etwas auf die Spitze getrieben. Ich denke aber, daß diese Gedanken sooo abwegig gar nicht sind.

     

    Den Rest ab Zweitens wird man an der Vielzahl der Verstösse schnell merken, daß es keinen Sinn hat allen den Führerschein wegzunehmen. Dementsprechend [...] kommentiere ich nicht. Diese Diskussionen hatten wir nun wirklich oft genug. Ich bin 100%ig anderer Meinung!

     

    BTW: und selbst wenn: ich würde nicht arbeitslos. Wir haben so oder so viel zu tun. :ph34r:

  5. @D-G

     

    Du willst doch weniger Regelungen, weniger Bevormundung durch den Staat, oder?! Und jetzt forderst Du 100%ige Überwachung und damit ja auch Kontrolle?

    Mir fällt aber auf, daß hier so manche plötzlich die Seiten wechseln, wenn die 100%-Kontrolle droht - interessant.

    Merkwürdig.

     

     

    Von mir aus könnte das sofort eingeführt werden. Dann werden wir halt die Fze im Rahmen von Schwerpunktkontrollen anhalten, die entspr. Geräte auslesen und protokollierte Verstöße, Manipulationen an den Geräten etc. ahnden. :100: Mit entspr. Technik - die gönnst Du uns doch, oder? - wäre diese Art der Überwachung sogar noch einfacher und wahrscheinlich auch wesentlich bequemer als die derzeitige Verfahrensweise.

    Du weißt aber, wie hoch die möglichen Strafen sein könnten? Denn wenn, dann sollte man das neue System schon dem im Zusammenhang mit Fahrtenschreibern/EG-Kontrollgeräten anlehnen:

    - Geschwindigkeitsverstöße => grundätzlich keine Änderungen

    - bei mehreren Verstößen => mehrere Anzeigen oder eine Anzeige wegen mehrfacher Verstöße (mit deutlich höherem BG, so wie beim Lkw) => die Punktekonten würden explodieren

    - Manipulation am Gerät => Fälschung tech. Aufzeichnungen => Straftat. Ich bin sicher, wir würden zukünftig wesentlich mehr Strafanzeigen gegen VT erstatten müssen.

     

    Laß es uns machen! Ich höre jetzt schon die Beschwerden. :ph34r:

  6. @D-G

     

    Laß mir doch den "Spaß" mit den Zitaten. :ph34r:

     

    Der letzte getötete Blitzbeamte, der mir in Erinnerung ist, wurde ohne jegliche Vorwarnung und auch ohne irgendeinen Streit erschossen. Der Irre kam wieder, zückte seine Knarre und hat ihn kaltblütig erschossen. Sieht fast so aus, als wolltest Du dieses Verhalten auch noch rechtfertigen. Ich hoffe doch mal stark, daß ich mich in diesem Punkt irre.

     

    Ich kann in MaGos Beiträgen weder stylvolle Mittel noch an ihnen irgendein Niveau erkennen. Und wenn ein Niveau, dann ein recht schwaches. Was ich ab und an von Deinen Smileys halte, sage ich besser mal nicht. Nur verurteile ich das auch nicht.

     

    Ich habe es Dir schon mehrfach vorgeworfen, jetzt muß ich es wieder tun: Du liest Dir anscheinend nur das genauer durch, was Dir in den Kram bzw. was zu Deiner Meinung paßt. Alles andere wird nur überflogen. Denn ich habe durchaus schon Boden abgegeben. Tut mir leid, wenn Du nicht in der Lage bist, das zu erkennen.

    Grundsätzlich ist es aber so - und insofern gebe ich Dir Recht -, daß für mich erst einmal die bestehenden Gesetze oberste Priorität haben. Ich habe mich an den bestehenden Regeln zu orientieren, diese zu überwachen etc. Ich hinterfrage die Gesetze beizeiten auch, nur muß ich Dich enttäuschen, wenn Du erwartest, daß es alle so sehen müssen wie Du. Entweder Du übertreibst oder Du ziehst es ins Lächerliche. Deine Forderung bzgl. der Strafen (Sozialdienst): dazu hatte ich ja etwas geschrieben. Und wenn Du es aufmerksam gelesen hättest, müßtest Du erkannt haben, daß ich das grundsätzlich nicht schlecht fand. Aber es ist aus meiner Sicht nicht umsetzbar! Du selbst hast keine Vorschläge, wie es denn zu bewerkstelligen sein könnte. Wenn es konkret werden soll, dann versteckst Du Dich: Das ist nicht meine Aufgabe. Das muß ich nicht! Ich sag's noch einmal: nicht nur immer meckern, sondern selbst aktiv werden. Aber dadurch würdest Du Dich ja auch angreifbar machen. Tolle Taktik: Du bist feige.

     

    Willst Du etwa unterschwellig sagen, wir wären die Faker? Lächerlich. Zwänge in meinem Job? Sicherlich gibt es "Zwänge". Nur wüßte ich im Moment keinen, der mich dazu bewegen würde, Dampf ablassen zu müssen. Ich fühle mich in meinem Job wohl. Und wenn ich mal ärgerlich bin/sein sollte, bekommt es ggf. der, der es zu verantworten oder verursacht hat, zu spüren. Und dann auch mit Recht.

     

    Punkt 4:

    Wenn durch mein Verhalten etwas passiert, egal wie schlimm es wäre, so müßte ich mich dafür verantworten. Das ist auch völlig richtig so! Ich bin auch weder Gott noch mache ich was ich will. Leidest Du unter einer Art "Paranoia"? Oder warum hackst Du immer wieder auf diesem Punkt herum? Oh.... jetzt ja..... ich muß wohl was geschrieben haben, was darauf hindeutete.... klar.

    Der Blitz blendet nicht oder sagen wir mal: kaum bis so wenig, das es zu vernachlässigen ist, denn sonst hätten die Geräte wohl kaum eine Zulassung bekommen. Wer das Gegenteil behauptet, sollte vielleicht mal zum Augenarzt gehen. Erschrecken kann einen der Blitz wohl nur, wenn er auslöst. Und genau das geschieht nur dann, wenn man zu schnell ist. Zu schnell aber ist man, wenn man Geschwindigkeitsbeschränkungen mißachtet. Und das macht die Mehrheit bewußt und gewollt. Wer aber so handelt, der weiß i.d.R. auch, was ihn möglicherweise an der nächsten Ecke erwarten kann. So gesehen ist er darauf eingestellt. Wenn man aber mit etwas rechnet, so kann man kaum davon überrascht werden. :100:

    Erschrecken daher wohl eher: Sch....ße! Erwischt! Bremsen! Versuchen zu retten, was noch zu retten ist. Angst vor dem, was anschließend kommt => Strafe, Punkte etc.. Eigentlich total widersinnig. Wenn's geblitzt hat, dann ist es i.d.R. zu spät. Dann nützt auch keine Vollbremsung mehr. Im Gegenteil: der nachfolgende VT wird hektisch anfangen zu rudern, den "Deppen" vor ihm verfluchen, nicht selten in seinen Kofferraum "kriechen".

    Aber klar: die Ursache dafür hat ja der Blitzer gesetzt. Wie konnte ich auch bloß erwarten, daß sich mal jemand einsichtig zeigt und sagt: Hey, ich bin zu schnell gewesen. Das hab ich bewußt gemacht. Ich habe auch damit gerechnet, erwischt zu werden. Aber ich sehe das sportlich, schließlich bin ich schon so oft zu schnell gewesen und nicht erwischt worden. Jetzt hab ich halt mal "verloren" und muß zahlen.

     

    Ha, da fällt mir ein Beispiel ein:

    Meßstelle, ich am Anhalteort, genau gegenüber eines stationären Blitzers. Wir standen rel. offen und sichtbar. Natürlich gafften die VT herüber. Aber nicht (nur), weil hier gemessen wurde (das konnte man auch gar nicht wissen, allenfalls vermuten), sondern weil halt Polizei am Straßenrand stand. Da wird IMMER gegafft. Man könnte ja etwas verpassen. Die Aufmerksamkeit sollte aber nach vorne gerichtet sein.

    Und so kam es, wie es kommen mußte: Der erste ging entweder,

    a) als ihm plötzlich bewußt wurde: Mensch, da ist doch ein Blitzer! oder

    b) als er uns bemerkte

    voll in die Bremse. Der 2. und der 3. schafften es noch gerade so. Der 4. aber, der natürlich auch herüber sah, der schaffte es nicht mehr und schob die 3 vor ihm zusammen. So. Wer war jetzt schuld? Der, der herüber sah? Oder wir, die ihn vielleicht in seiner Aufmerksamkeit abgelenkt haben?

     

    Sollte also wirklich mal der Fall eintreten, daß jemand durch das Auslösen des Blitzes den Anker wirft und einen Unfall verursacht, so darf er von mir aus gerne behaupten, er sei von dem Blitz erschreckt worden. Du kannst aber sicher sein, daß ich mich dazu weder äußern muß noch äußeren würde/werde. Die Ursache liegt bei dem, der zu schnell war, nicht bei dem, der gemessen hat. Entweder, Du verstehst und akzeptierst das allmählich, oder Du läßt es sein. Das ist mir letztendlich auch egal.

     

    BTW: die überwältigende Mehrheit der VT geht DANN in den Anker, wenn sie den Blitzer VOR dem Blitz sehen und sich der Tatsache bewußt werden, daß sie zu schnell sind. Die absolut wenigsten machen das, NACHDEM sie gemessen wurden. Das ist zumind. meine in diesem Tätigkeitsbereich mehrjährige Erfahrung.

     

    Du hast es nicht verstanden: nicht die Frage, ob etwas gefährlich ist, ist lächerlich, sondern der Fragenkatalog war die Messung dort sinnvoll, ist die Örtlichkeit ein Unfallschwerpunkt, wurden durch die Messung die VT nicht eher gefährdet, sollte man nicht lieber jeden selbst entscheiden lassen, wie er wo fährt, etc.

    Falls Du es noch nicht bemerkt haben solltest: insbes. bei der Frage um Leben oder Tod, Gefährdung, Verletzungen anderer hört bei mir der Spaß auf. Da lache ich nicht. Bei Dir war ich mir in dieser Hinsicht bislang nicht sicher: war es nun mehr Spaß, mehr Ironie, oder war es gar Ernst.

     

    So... auf den Rest gehe ich nicht näher ein. Ist mir ehrlich gesagt zu billig oder hatten wir im Großen und Ganzen auch schon oft genug diskutiert.

     

    Noch einmal kurz: ich werde Petitionen nicht beantworten! Das muß ich nämlich nicht! Punkt. Das kannst Du nun glauben oder nicht.

     

     

    Jetzt habe ich mal so geschrieben, wie es Dir offensichtlich besser gefällt. Mir aber nicht. Zukünftig werde ich es auch wieder anders handhaben - übrigens so, wie die meisten hier -. Nur scheint Dich das bei denen nicht zu stören. Brauchst es ja auch nicht zu lesen.

    BTW: Du mußt mir nicht erzählen, wie man einen Text "analysiert". Üblicherweise geschieht das mit Zitaten. Wann hattest Du doch gleich das Fach Deutsch abgewählt? :130:

     

    Bevor Du jetzt wieder blubberst, ich würde schmollen oder wäre sauer: habe keinen Grund dazu. Verfahre nur getreu dem Motto Wer austeilt, muß auch einstecken können. Deshalb an der ein oder anderen Stelle die vielleicht etwas härteren Worte. Aber ich weiß ja, daß Du einstecken kannst. :80:

  7. @Michael

     

    Gibt's in NRW keine zentrale Bußgeldstelle für die Ahndung der auf Autobahnen begangenen Ordnungswidrigkeiten?

    Nein. Meines Wissens nach nicht. Ich mag mich aber auch irren. Vielleicht ist @Goose da etwas besser informiert.

     

    Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, daß jeder Regierungspräsident eine zentrale Stelle hat. Aber nicht EINE Stelle für ganz NRW.

  8. Wie weit geht die Kontrollpflicht? Kann ich auf die Gültigkeit eines vorgelegten Führerscheins vertrauen oder muß ich mich gegen Duplikate, Ignorierung eines Fahrverbotes etc. absichern?

    Wenn es sich um einen augenscheinlich "normalen" und für einen "Laien" nicht als Fälschung erkennbaren Führerschein handelt, der Dir vorgelegt wird, so hast Du der Kontrollpflicht Genüge getan.

    Du bist auch nicht verpflichtet, zusätzlich bei geeigneten Stellen nachzufragen, ob tatsächlich die FE erteilt ist oder ob ein FV vorliegt. Anders sähe es aus, wenn kein FS vorgelegt werden kann und berechtigte Zweifel bestehen, daß er/sie eine gültige FE besitzt.

  9. So würdest Du auf gar keinen Fall weiterfahren dürfen.

    Entweder ohne Anhänger und Ladung oder aber mit Anhänger, aber erst nach erfolgter Abladung! Eine Anzeige würde zwangsläufig folgen.

    Wenn Du über die BAB fahren solltest - wovon ich auch ausgehe-, dann kämen u.U. noch mehr Kosten auf Dich zu. Schließlich kannst Du den Hänger nicht überall stehen lassen bzw. den auf dem Anh. befindlichen (wohl nicht mehr zugelassenen) Pkw. Sollte es erforderlich sein, ein geeignetes Kfz. zu ordern, um den Anhänger nebst Ladung oder nur die Ladung zum nächstmöglichen und -gelegenen Abstellort zu überführen (z.B. Abschleppdienst), so wäre das wohl sehr wahrscheinlich deutlich teurer, als von vornherein mit einem geeigneten Kfz. den Anhänger zu ziehen.

  10. Regeln werden von Menschen gemacht. Wenn sie Fehler haben und schlecht sind, kann man sie ändern.

    Da stimme ich Dir zu.

     

    Das beginnt mit einer Diskussion, im kleinen und kann in einem Gerichts-Saal, einem Krieg, einer Bundestag-Debatte, einer Abstimmung oder sonstwas enden
    Naja...... man beliebt wohl wieder etwas zu übertreiben, oder? :D

     

    Hier begann es also: Bürger MaGo wirft etwas in den Raum, daß den Ordnungshütern nicht passt.

    Falsch. Nicht der Inhalt oder daß er etwas in den Raum wirft paßt "uns" nicht, sondern die Art, der Ton, die falschen Infos anderen gegenüber. Davon abgesehen habe ich auch keine Lust, mich durch seine Metaphern zu kämpfen. Wenn er kurz und prägnant seine Meinung äußern und dabei seinen Text wesentlich übersichtlicher und strukturierter verfassen würde, dann könnte man vielleicht auch etwas besser durchsteigen.

     

    Ist ja auch klar: sie sind direkt angegriffen und Ihre heiligen Kühe: die Regeln.
    1. ich fühle mich durch so einen Quatsch nicht direkt angegriffen, eher belustigt.

    2. die Regeln sind keinesfalls heilige Kühe für mich. Ich bin durchaus bereit, darüber zu diskutieren. Ich habe aber meine Meinung dazu. Und die vertrete ich auch. Ob das nun Dir oder einem anderen paßt oder nicht.

     

    Fazit: die Diskussion wird nicht sachlich geführt, Faker müllen alles zu, die Sheriffs ziehen die Dinge ins Lächerliche und posten genau ein (in Zahlen 1) Gegenargument: die StPO.

    D-G: Du warst schon mal wesentlich besser. Die Beiträge von "ihm" sind nicht sachlich, Faker gibt es leider immer und wir ziehen die Dinge wohl insbes. deshalb mehr ins Lächerliche, weil wir da offensichtlich einen "Betonkopf" als Poster haben. Dem ist mit Argumenten nicht beizukommen. @Goose hat's - m.M.nach - sehr gut und eindringlich versucht. Statt dessen kommt so eine blödsinnige Mähr von Don und seinem Streitross. DAS finde ich lächerlich. :blink:

     

    Mir war bis dato nicht bekannt, daß ich mich so an eine Behörde wenden kann und ich mich beschweren oder Fragen stellen kann und diese die PFLICHT haben zu antworten und sich ggf. einer Klage aussetzen, wenn die Beantwortung Fehlerhaft ist.
    1. "traurig" bzw. merkwürdig, daß Du grundlegende Rechte nicht kennst. Verwundert mich doch sehr.

    2. Beschwerden oder Fragen konnte man schon immer an Behörden etc. richten.

    3. wenn Du Dich z.B. über mich beschweren würdest, so hätte ich keineswegs die Pflicht, Dir zu antworten. Gleiches gilt für eine Frage. Natürlich würde ich eine sachliche und "vernünftige" Frage beantworten. Auf offensichtlichen Blödsinn würde ich aber nicht eingehen.

    4. ich würde mich weder einer Klage aussetzen, wenn ich Deine Frage/Beschwerde (letztere ginge zunächst auch kaum an mich direkt) unbeantwortet ließe, geschweige denn, wenn sie aus Deiner Sicht fehlerhaft sein sollte. Was wäre denn z.B. "fehlerhaft"?

     

    Mir war nicht bekannt, daß ich daß ich als kleiner Popel-Bürger so sogar ganz ohne Politiker eine Änderung erzwingen kann, wenn ein Gericht entscheidet, daß ich im Recht bin!

    Dafür müßtest Du wohl vor ein Verwaltungsgericht ziehen. Wenn Du z.B. im Owi-Verfahren Recht bekämst, so würde das Verfahren eingestellt. Mehr jedoch würde nicht geschehen. Würde der Richter z.B. der Ansicht sein, daß eine Messung an der Stelle XY sinnlos oder "übertrieben" gewesen sei, so würde das weitere Messungen nicht verbieten! Ein anderer Richter könnte das durchaus anders betrachten.

     

    Jetzt weiß ich es und ich werde von meinem RECHT Gebrauch machen.
    Du darfst und sollst auch von Deinen Rechten Gebrauch machen! Informier Dich aber lieber vorher, welche Rechte und Möglichkeiten Du denn hast, bevor Du Dich evtl. lächerlich machst. DAS wollten wir auch hier entspr. (bei 169?!) verhindern, als wir ihm rieten, NICHT auf MaGo zu hören.

     

    Wenn ich beweisen kann, daß ein Blitzer mich und andere gefährdet, daß es die Pflicht der Behörden ist eine Gefahrenstelle zu beseitigen anstatt sie zur Einnahmequelle umzufunktionieren, dann steht es schlecht um diesen Blitzer, vielleicht sogar um alle Blitzer.

    Na, da bin ich ja mal auf Deinen Erfahrungsbericht gespannt. Dürfte Dir ja nicht schwer fallen, einen solchen Blitzer zu finden, oder? ;)

     

    Genauso könnte jemand sagen: die Raucher gefährden mich, warum erlaubt der Staat das und verdient sogar mit an der Körperverletzung?
    Stimmt. Die Lobby ist leider offensichtlich noch (!) zu groß, ich meine aber, daß allmählich ein Umdenken einsetzt. Andere Länder machen es ja schon vor.

     

    Man würde im Recht sein - Recht haben und Recht kriegen sind aber 2 Dinge und eine Zigaretten-Industrie würde mit allen Mitteln und den besten Anwälten versuchen diesen kleinen Volksaufstand der Nichtraucher totzuschlagen

    Na dann schau mal über den großen Teich. Hat es die Zigaretten-Industrie dort geschafft? Also ich hatte nicht diesen Eindruck. Eher das Gegenteil war wohl der Fall. Die dürfen blechen ohne Ende.

     

    genau wie hier die Sheriffs mit allen Mitteln die Brutzelle eines kleinen Volksaufstandes im Keim zu ersticken versuchen.
    Blödsinn. Würde es sachlich, verständlich und logisch begründet, so könnte man darüber auch entspr. diskutieren. MEHR können wir hier sowieso nicht machen. Wir sitzen nicht an den Schalthebeln.

     

    MaGo stubst uns Bürger hier mit der Nase auf ein Kontroll-Instrument der Demokratie: den Bürger. Dafür und dafür, daß er es in einer satirischen Formulierung tut, wird er hier angegriffen

    Nö. Ich greife ihn nicht an. Ich sage nur, daß er wirres Zeug zusammenblubbert.

     

    von den Leuten die massenhafte Petitionen beantworten dürften, hehe.

    Har har har..... *gröhl* Ich jedenfalls muß und werde auch nicht irgendwelche Petitionen beantworten. :P

     

     

    Sorry, ich weiß, daß Du Zitate nicht magst. Aber es ist und bleibt halt die einfachste Art und Weise, direkt auf eine Aussage Bezug zu nehmen. Wenn ich etwas sinnentstellt wieder gegeben habe, dann darfst Du mich gerne darauf aufmerksam machen. ;)

  11. häßliches Bild mit Brief von der STADT Bottrop gesendet bekommen m.d.B. innerhalb von 14 Tagen den Fahrer zu benennen oder den Nutzer des Fahrzeuges zu dem Zeitpunkz. "Verkehrsverstoß auf der BAB2, KM xy, Fahrtrichtung Oberhausen",

    Daß der Brief von der Stadt bzw. der dortigen Bußgeldstelle kommt, ist normal. Wenn durch die Polizei auf der BAB gemessen wird, so gehen die Vorgänge anschließend zur BG-Stelle.

     

    Zwei Fragen:

    - Ist es überhaupt rechtlich zulässig, dass eine Kommune auf einer BAB Radarkontrollen durchführt ? Ich meine da ma etwas mit hoheitlichen Aufgaben gelesen zu haben, die der Polizei vorbehalten sind...

    Muß ich ehrlich gesagt im Moment passen. Ich weiß es nicht. Mir ist nur bekannt, daß die Polizei auf der BAB mißt. Die Stadt/Kommune nicht. Woraus entnimmst Du überhaupt, daß es nicht die Polizei gewesen sein soll?

     

    - Mich irritiert etwas dass nur allgemein von einem "Verkehrsverstoß" ohne genauere Angabe ("...Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um x Kilometer...") gesprochen wird. Ist dieses so üblich oder ein Hinweis dass eine Übertretung vorliegt die zumindest im Punkte-Bereich ist ?

    Dann wirst Du zunächst nur als Zeuge befragt. Du sollst lediglich den Fahrer zum fraglichen Zeitpunkt angeben.

  12. @Howie

     

    1. es gibt sicherlich unterschiedliche Meinungen zur Korrektheit der Laser-Geräte. Die Geräte arbeiten aber mittlerweile einwandfrei.

    2. warum ist es Deiner Meinung nach nicht sicher, daß DU derjenige warst, der zu schnell fuhr?

    3. wie seit ihr gefahren? (siehe Beitrag @Kaimann)

    4. in welcher Entfernung bist "Du" gemessen worden?

    5. die Reflektionsfläche ist beim Krad recht klein. Grundsätzlich ist das aber kein Problem. Stellt nur etwas höhere "Ansprüche" an denjenigen, der das Laser-Gerät bedient. Entweder, man bekommt eine gültige Messung, oder man bekommt überhaupt keine. Letzteres wäre dann die Fehlmessung. Und der Meßbeamte sollte eigentlich auch in der Lage sein zu erkennen, WEN er gerade anvisiert bzw. gemessen hat.

  13. Wir hatten heute morgen gerade den Fall, daß ein "Ausländer" im Anzeigenbereich gemessen wurde. Einhellige Meinung/Erfahrung: das gibt Punkte.

     

    Wenn er ein Fahrverbot bekommen sollte, hier aber nur auf der Durchreise ist, so denke ich, daß er zu einem durch die BG-Stelle festgesetzten Datum ein FV bekäme, d.h. er dürfte in dem genannten Zeitraum in D kein Kfz. führen. Vielleicht kann uns @Nicole darauf eine genauere Antwort geben.

  14. Anscheinend gibt hier gröbere Mängel in der Fahrausbildung

    Wohl wahr. Fragt sich nur bei wem. ;)

     

    Ich weiß nur wie es in Ö ist, und ich handhabe es auch in D so:

    Eine Ortstafel beschränkt das "allgemeingültige Tempolimit" von 100km/h auf 50 km/h.

    Das ist richtig

     

    Eine Ortstafel hebt aber KEINE Geschwindigkeitsbegrenzungen auf!!!!!

    D.h.: Wenn beim reinfahren in eine Ortschaft vor der Ortstafel ein  :blink:  ist, dann darf ich mit 70 durch die Ortschaft fahren, solange ich nicht auf eine andere Strasse abbiege. (denn dann gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr --> aber Ortsgebiet)

    Das ist falsch. VZ 310 (Ortseingangsschild) besagt:

    Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft. Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. D.h., lt. § 3 StVO gilt grundsätzlich die Höchstgeschw. von 50 km/h, egal, was vor dem Schild steht.

     

    Und umgekeht: Wenn vor dem rausfahren aus einer Ortschaft ein  :P  ist, dann darf ich auch danach nur 70 fahren!
    Auch falsch. Analog zu dem oberen:

    VZ 311 (Ortsausgang) besagt: Hier endet eine geschlossene Ortschaft. Von hier an gelten die für den Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. D.h.: steht anschließend kein VZ 274 (z.B. :D etc.), so darf man 100 km/h fahren.

     

    DAS sind die gesetzl. Bestimmungen in Ö, und ich kann mir schwer vorstellen, dass es in D anders  sein soll.

    Nun, das solltest Du aber. Es sei denn, Du möchtest es unbedingt schwarz auf weiß. ;) Nur gibt es das i.d.R. nicht umsonst.

     

    Das in der Praxis, dann auch ein 70 nach der Ortstafel stehen _SOLLTE_ ist richtig, aber nicht erforderlich.

    Falsch. Siehe oben.

  15. Wie lange der wohl für jeden dieser ....... - ich weiß gar nicht, wie ich es nennen soll :blink: - braucht? Aber irgendwie kommt mir dieser Typ bekannt vor. Ach, hätte ich doch nicht so ein großes Herz gehabt und ihn besser einweisen lassen..... es wäre uns eine Menge erspart geblieben. Aber wäre es nicht auch schade um die lustigen Momente, die uns das Betrachten dieser Monsterbeiträge beschert? :D;)

     

    MaGo: :P gib Dir keine Mühe, laß es einfach. ;)

  16. ??? Der Wiederverkaufswert nach einem Jahr und vergleichbaren Kilometern ist beim C32 sicherlich viel besser. Den C30 kauft schon niemand als Neuwagen, und als Gebrauchter ist er auch nicht gerade interessant.

    DAS glaube ich eher weniger. Ich fahre nun schon den dritten Diesel-DB und hatte nie Probleme, diese zu einem guten/akzeptabeln Kurs zu verkaufen. Jeder (oder fast jeder) Verkäufer wird Dir sagen, daß ein Diesel besser zu verkaufen ist, als ein Benziner und daß der Wiederverkaufswert des Diesels prozentual gesehen auch höher ist.

     

    BTW: Man kann den C32 nicht mit dem C30 vergleichen. Schau Dir mal an, wie groß insbes. der Leistungsunterschied ist?! Und billig wird er C32 auch nicht sein. Wer will sich DEN denn kaufen?! *eimerweisebenzinschlürf*

  17. @D-G

    1. ich kann im Dienst nicht surfen, da unsere Rechner keinen Internet-Zugang haben.

    2. dadurch entfällt Dein Anhörungsbogen bzw. ist dieser witzlos :P

    3. ich fände, daß mir das so ziemlich egal wäre. Aber ich könnte mir kaum vorstellen, daß Du etwas machen würdest, was Du hier ansonsten absolut verteufelst. ;)

    4. die Lösung mit @Goose ist gut. Gleiches Recht für ALLE. :D

    5. ich würde NIE etwas zugeben, ohne HIER vorher um Rat gefragt zu haben. :blink:;)

  18. Nie jung gewesen?

    Was? Bei Dir dauerte die Zeit der Jugend nur 2 Jahre?? :blink::P

    Bin nicht sicher, ob ich die Bemerkung richtig verstehe?

     

    MfG

     

    Kaimann

    Das bezog sich auf die vorherige Aussage: Schaffen die es denn nicht 2 Jahre lang nicht schneller als +20 zu sein? und war mehr scherzig gemeint. :D

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