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STracer

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  1. Zeitgleich haben wir das nicht bekommen...ich hbe viel später einen bekommen, wie er, gegen ihn wurde als erster erlassen. Ich habe seitdem nichts mehr gehört, habe den BGB zum RA gebracht, der hat sich mit der Stelle in Kontakt gesetzt. Eine Mitteilung, dass der BGB aufgehoben wurde, hat keiner bekommen.
  2. Moin, also ich hab mit einem Kollegen ErSaFa angewendet. Verstoß: 07.03.10, 35km/h zu schnell in einer 30er Zone... Kollege hat BGB bekommen, ich aber auch! Anwalt hat Einspruch eingelegt gegen meinen, weil in einer Sache zwei BGBs geht ja nicht. Jetzt meine Frage: Wir haben beide eine Ladung zu einem Gerichtstermin im November erhalten. Bin ich jetzt aus der Sache raus? Weil 6 Monate ab Tattag sind ja vergangen. Oder hat sich die Bußgeldstelle doppelt abgesichert mit den beiden BGBs gegen mich und dem Kollegen?
  3. Moin, hab gerade Post bekommen, bin in ner 70er Zone mit 129km/h (n. Toleranzabzug) geblitzt worden, war auf der Autobahn, im Tunnel, hatte jedoch kein Schild gesehen. Jetzt ist ja der AHB schon da, mit Foto. Foto ist auch jetzt nicht so schlecht. Jedenfalls kann man sehen, dass ich Brillenträger bin. Jetzt meine Frage: Was kann ich tun, um aus der Sache heraus zu kommen? Es geht mir nicht ums Geld, ich würde die 263,50€ sofort zahlen, aber das FV stört mich, weil ich gerade einen neuen Arbeitsvertrag unterschreieben hab und dafür brauche ich den FS. Vielleicht hat ja einer ne Ide
  4. Langsam frage ich mich, warum mein Bild von den getrünbt ist!? http://www.blaulichtreporter.de/pageID_8112326.html wenn ich sowas lese...bzw. sehe.... Absolut NoGo....kennen Ihre Gesetze nicht, und schlagen dann noch drauf los...hervorragend, unsere Sherriffs!
  5. Also am besten ist es einen Anwalt einzuschalten. Wenn allerdings keine RS-Versicherung da ist, solltest du es selber versuchen, weil sonst schnellen die Kosten höher als das BG. Natürlich müsste man einen plausiblen Grund finden, warum man abgelenkt war. z.B. verdeckte Ampel, durch große Fahrzeuge, Bäume, etc. ich kenne ja die Lage nicht wo das war. Am besten wär natürlich wenn da zwei Ampeln sind, eine für geradeaus und eine für links oder recht. Weil dann kann man sagen, dass man gefahren ist weil man glaubte selber grün zu haben, das ist dann der sog. "Mitzieheffekt" und man handelt wede
  6. ja, aber das weiß die BG-Stelle ja eben nicht! Und daher sollte doch die Frist solange laufen, bis die BG-Stelle weiß, dass sie es war!? wenn sie jetzt sagt sie war es nicht und den verdacht auf jemand anderen lenkt, könnte man den monat noch rumbekommen, oder?
  7. ich kann nicht verstehen, wieso die BG-Stelle schon wissen soll, dass SIE und kein anderer gefahren ist!? Kann mir das mal einer erklären!?
  8. davon mal ab wird da nichts kommen, solche wi***er wollen einen nur ärgern, hatte ich auch schon. Aber dass man, wenn man rechts überholt schon im Straftat-Bereich ist, wusste ich nicht. Wie oft ich auch rechts vorbei zieh, wenn einer links das Pedal auf Spritsparmodus hat...
  9. woher wollen die denn wissen, wer der wirkliche Fahrer ist? Sie bekommt doch den AHB, weil sie Halter ist!?
  10. Kopf hoch, das wird schon, kannst dich ja zwischenzeitlich mal melden. am 17.07 kannste dann wieder ruhig schlafen.
  11. So ist das schon besser. Und dann abwarten und wieder melden. Die Frist beginnt nicht neu, solange sie nicht wissen wer der Fahrer war. Da gelten die 3 Monate. Und ein BGB kann ja auch nur gegen den FAHRER erlassen werden.
  12. Das stimmt nicht. Du musst nicht unbedingt wieder davor einscheren. Bei stockendem Verkehr ist das was anderes. MfG Ich halte dies aber für schwer nachweisbar!
  13. Es ist alles quatsch. 1. Interessiert es die Affen nicht die Bohne, ob du ortsfremd bist, geblendet wurdest, oder sonstwas. 2. würde ich das mit dem anderen Auto hinter dir, mal ganz schnell lassen und kein Wort drüber verlieren, weil das können die eindeutig auf den Fotos erkennen, außerdem, müsste der andere wagen, der dich ja dann "geschoben" haben soll, auch über Rot geknallt sein. 3. Wenn schon Brief, dann lass die Scheiße mit "Freund zum Bf., Auto kaputt,etc." weg, weil sonst finden die da noch was, was sie dir anheften können. Und warum und wieso du gefahren bist, hat die nicht zu int
  14. wenn das so ist, wie du schreibst, kann das kaum ein zivilwagen gewesen sein, weil die drängeln weder, noch blinken sie links(?) oder schreien inne Karre rum. Oder ist es doch schon so weit? Überholt hast du nicht, weil sonst müsstest du vor ihm wieder eingeschert sein, bist du ja nicht. und wenn du rechts nunmal schneller fahren kannst, wie er links, ist das kein vergehen. ist ja auch wenn links stockender verkehr ist und rechts gehts schneller voran genau so. ob dein verhalten allerdings das beste war, sei dahin gestellt. Wenn einer von hinten kommt, und rechts ist frei, dann sofort r
  15. Weder eingeschalte Warnblinkanlage noch Telephonieren, in der Nase bohren, Kaffe trinken, Mausi knutschen oder ähnliche Aktivitäten heben Halteverbote auf. Steht nichts davon in der STVO! Tja, ich werde bestimmt nicht den Anruf unbeantwortet lassen, um einen vernünftigen Parkplatz zu suchen. Entweder ich fahr Rechts ran und telefonier oder ich telefonier während der Fahrt.
  16. wenn ich sowas wie hier lese, dann geh ich kaputt, wo soll das noch hinführen? Auf eine Art wollen se dass man anhält, zum telefonieren. Auf der anderen Art legen sie dann wieder Steine in den weg, wenn man mal kurz hält. Dat is genau so bescheuert, wie irgendwelche , die ein Knöllchen aufdrücken, weil einer hält, telefoniert, aber vergisst den Motor abzustellen...und die lauern dann und freuen sich, wieder die Kohle gemacht zu haben. Quotengeilheit sollte man dan nennen. Ok, zugegeben, mit dem Mopped muss man ja eh anhalten zum telefonieren. Aber mitn Auto hab ich noch nie angehalt
  17. sind deine Ü;Ä und Ö-Tasten kaputt? Rechtlich DARF da nicht geparkt werden, auch, wenn es geduldet wird, mancher Orts und bei dir bis dato vielleicht auch geduldet wurde. Ich denke, da ist eine borstige Politesse oder ein neuer Stift von den Vögeln am Werk gewesen, der sich, wieder mal, behaupten wollte oder einen schlechten Tag hatte. m.E. hätte ein Ticket hier völlig ausgereicht, weil die 5m nicht eingehalten wurden. Abschleppen hätte nur sein müssen, wenn die Baustellenfzg. oder sonstiger Verkehr (vl. linienbusse) nicht passieren könnten, was lt. deiner aussage ja nicht der Fall wa
  18. Ja, Rechtsschutzversicherung abschließen (z.B. ADAC für 63,-/Jahr, im Schadensfall ohne SB). An deinem Fahrstil ist sicher nichts auszusetzen, der passt schon so.
  19. Ja genau, hatte das auch immer im Kopf....aber es ist wohl nicht so.
  20. ich denke, wenn man belegen kann, dass man berufstechnisch einen Führerschein braucht und das sollte ja bei ihm der fall sein, dann geht das...IMMER geht es nicht, das ist wahr. Z.B. wenn schonmal was größeres wahr... aber danke für deine Korrektur. Augenarzt war ich schon gewesen. Ist alles okay. Ich sage ja auch nicht, dass ich die Schilder nicht gesehen habe, ich wusste dass war, aber ich wusste nicht, dass die blitzen. +20/30 ist eh immer drin. Und hat ja auch gepasst....genau +20 nach Abzug (Tacho 130), 30€, aber keine Punkte...und wenn wär das auch nicht schlimm gewesen.
  21. Also ich hätte garnichts zugegeben. Muss man ja auch nicht. Das einzigste was du brauchst, ist viel Geld....dann kann auf ein FV verzichtet werden...aber nen Taui müsstest du schon über haben. Und wie "Mace" schon sagte, das kann durchaus passieren, wenn man immer am Limit fährt und sich halt nicht auskennt. Mich haben sie am Elster-Berg geblitzt, aber das war kaum der Rede wert. Auch weil ich mich da nach nicht auskannte.
  22. Ja ich werde es auf jeden Fall berichtigen. Werd dann Montag mal bei meinem Vertreter vorbei sehen, der wirds richten. Aber dann bin ich schonmal beruhigt wenn der Schutz bleibt. Meine Freundin hat nämlich den Schein noch nicht so lange und dann kann ja schonmal was passieren, auch wenns kein großer Schaden ist.
  23. Guten Morgen, also ich hab bei meiner Versicherung wohl versehentlich statt 20Tkm eine Jahresfahrleistung von 6Tkm angegeben. Gestern fiel mir beim sortieren der Unterlagen dieser Fehler auf. Derzeit habe ich schon 17tkm zurück gelegt, also 11Tkm mehr wie im Vertrag. Werde natürlich Montag sofort bei der Versicherung anrufen und den Fehler melden. Jetzt ist meine Perle aber mit dem ST unterwegs, bis Montag. Ich hab Ihr gesagt, sie soll anständig fahren. Aber was ist jetzt, wenn sie doch einen Unfall baut? Kann es sein, dass die nicht alles bezahlen, insb. bei VK? Oder muss ich dann au
  24. ich bin trotzdem der meinung, dass das unter nötigung fällt. einen normalen streifenwagen erkennt man ja auch. aber wenn mir einer im zivilwagen hinterher donnert und lichthupe gibt, dann halt ich lebstag nicht an. ich weiß ja nicht, dass es die cops sind. woher auch.
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