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TunisDream

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  1. Es zieht sich irgendwie durchs ganze Forum, solche Antworten die einem nicht weiterhelfen. Obs der Kollege, der Freund vom Cousin, die Tochter, des Freundes, der Cousine war oder man selbst, wen interssiert es? Ist das so ausschlaggebend für den Sachverhalt selbst? Aber bitte, wenn es den Menschen hier hilft ihre Meinungen (die nicht helfen und keinen Interessieren) sowie ihre geistigen Ergüsse von sich zu geben, mir solchs Recht sein Nur stört das wiederrum andere Teilnehmer, die per Suchfunktion sich erst durch dutzende solcher sinnlosen Beiträge wühlen müssen. Warum nicht einfach beim
  2. Hallo, bezüglich Widerspruch Bußgeldbescheid. Bußgeldbescheid am 10.04.2012 eingetroffen, reicht es per Fax am 23.04.2012 den Widerspruch einzulegen? Nur Widerspruch ohne Begründung ist soweit klar, aber bin ich verpflichtet nach einer bestimmten Zeit eine Begründung abzuliefern oder werde ich danach nochmals schriftlich aufgefordert eine Begründung abzugeben? (Stichwort Zeit gewinnen) Ist es richtig, dass nun nach Einlegung des Widerspruchs die Behörde nicht mehr zuständig ist und das ganze ans Gericht läuft oder können in der Zeit "Widerspruch gegen BG bis Verjährung" noch Ermittlungen
  3. @Biber Deinen Kommentar der nicht wirklich was bringt lasse ich mal Ruhen. Es geht hier tatsächlich nicht um mich sondern um einen Kollegen....
  4. @QTreiberin Ratenzahlung und Führerschein durfte ich behalten. @MrMijagi Das Problem was ich noch sehe wäre, dass es ja ein Mietwagenunternehmen ist und Schichtkarten geführt werden die eigentlich belegen, dass Michael zu dem Zeitpunkt gefahren ist..... Michael hat aber den Brief Zuhause abgelegt und sein Bruder hat ihn gesehen und ist erstmal davon ausgegangen, dass er es war... (so ungefähr) Frage: Wenn der Bogen ausgefüllt wird vom Bruder, wird dann die Tat zugegeben oder nicht? Ich befürchte, dass wenn nix angekreuzt wird, die Polizei beim Chef steht und das ganze auffliegt..
  5. Moin Michael arbeitet im Mietwagenunternehmen und ist auf der Autobahn mit 46km/h zu schnell gewesen. Post hat natürlich Michaels Chef bekommen. Kann nun Michael dem Brief seinem Bruder geben, der füllt seine Personalien dort ein und schickt den erstmal ab? Michaels Bruder ist nicht in dieser Firma tätig, hindert aber doch nicht daran, dass er mit dem Auto fahren darf? Strategie läuft darauf hinaus, dass nach der Verjährung Michaels Bruder einfällt, dass er das doch garnicht war. Was besseres fällt mir gerade nicht ein
  6. Das würde mich aber auch interessieren. Laut Gerichtskostentabelle belaufen sich die Kosten bei einem Verfahren für diesen Streitwert auf ca. 29€. Oder liege ich da falsch? Ich werde jetzt mal ein Foto von besagtem Gerät machen, inkl. einem freundlichen Schreiben und sehen was dabei herauskommt. MfG
  7. Das war eine kurze Zusammenfassung! Und hier unnötige Anschuldigungen sind auch nicht gerade Hilfreich, erst recht nicht irgend eine scheiße Laberei von wegen Internet-Generation und Legastheniker pur! Ihr seid es! DAUMEN HOCH! Ich hab dem gesagt, "Das ist ein MP3 Player!" Sein Blick war Antwort genug von wegen "Kanacke laber keine scheiße und zeig mir deine Papiere und keine weitere Diskussion!" Und genau das konnte ich ihm aus seinem Ton "FÜHRERSCHEIN UND FAHRZEUGSCHEIN!" heraushören!
  8. Ja da gibts nicht viel zu erzählen. Ich habe das Ding bedient (Samsung REINER MP3 Player: OHNE Kopfhörer und anstelle der Kopfhörer Batteriebetriebene Lautsprecher, ganz kleine die man anstecken kann), und bin dabei an einem Polizisten der gerade von einem Parkplatz mit seinem Motorad runtergefahren ist vorbeigefahren. Der ist mir erst hinterhergefahren, kam dann an einer roten Ampel neben mich und zeigte auf die Bushaltestelle. Kam dann zu mir, sagte "Guten Tag Peter XXX Sie wissen warum ich Sie anhalte" Ich "Nö". "Sie haben während der Fahrt ein Mobiltelefon bedient." Ich: "Nö". Er "Fü
  9. Wieso denn bitte zum Anwalt?! Leider hab ich keine Rechtschutz und bin zudem noch Student! Es handelte sich wirklich um nen MP3 Player! Die Dinger sehen ja heute teilweise schon aus wie Handys (Ipod etc.) Soll ich gegen den BGB Widerspruch einlegen und ein Produktfoto beilegen? Zeuge war ja in diesem Fall nur ein Polizist!
  10. Hi! Also folgendes Problem! Ich fuhr in meinem Wagen mit defektem Radio und hab immer meinen MP3 Player dabei! So vorletzte Woche hatte ich das Teil natürlich während der Fahrt in der Hand um es zu bedienen! Schwups hielt mich ein Polizist auf dem Motorrad an und erzählte mir was von wegen Handy bedienen beim fahren etc. und ließ mich erst gar nicht zu Wort kommen. Nahm meine Daten auf und wirklich eine Woche später lag der Bußgeldbescheid in meinem Kasten! 1 Punkt und 63,xx€ Strafe! Was kann man dagegen machen?
  11. Egal Die paar Euro Gerichtskosten (nehme mir ja keinen Anwalt) machen den Kohl auch nicht fett Hab also sowieso nix dabei zu verlieren
  12. Nix treffer versenkt, da bin ich mir nicht so sicher. Die müssen mir EINDEUTIG mitteilen, dass ich als Beschuldigter vernommen werde! Da kannst du ja wenn du den Namen einer Person hast den Anhörungsbogen an eine x-beliebige Adresse leiten und später sagen, ja aber es war die richtige Person! Ich gehe mal stark davon aus, dass dem nicht so ist sonst würde im Bußgeldbescheid auch das Datum des Anhörungsbogens stehen, der an meine Eltern gegangen ist! Da dem aber nicht so ist, vermute ich mal, dass die selbst sich darüber im klaren sind, dass meine Anhörung erst am 17.03.2009 und nicht vorher
  13. Ja da ging der Anhörungsbogen an die Adresse meiner Eltern wo ich seid über zwei Jahren nicht gemeldet bin. Daher steht ja auch im BGB das Datum mit dem Anhörungsbogen der auch an meine richtige Adresse geleitet wurde. Laut dieser Seite hier: http://www.ra-kotz.de/verjaehrung1.htm ist die Sache bei mir wohl auch verjährt?
  14. EDIT: Anhörungsbogen ist auf den 17.03.2009 datiert. (Das Datum an dem mir laut Bußgeldbescheid rechtliches Gehör gewährt wurde).
  15. Hi! Heute trudelte der BGB ein (1 Monat Farhverbot plus 123,50€) für folgende Situation Mir wird vorgeworfen am 14.12.2008 außerhalb geschlossener Ortschaft (Sonntags auf leerer Autobahn, dreispurig) 42km/h zu schnell...... Ich habe rechtliches Gehör erhalten. Am 17.03.2009 ist mir Gelegenheit gegeben worden (in Form des Anhörungsbogens) mich zum Vorwurf zu äußern. Wenn ich das richtig hier alles verstanden habe, dann wäre die Sache doch am 14.03.2009 schon verjährt gewesen, oder sehe ich das falsch?
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