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Zitrone

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Posts posted by Zitrone

  1. Mit 130 durch ne Ortschaft ? Man ich hoffe da kommt was echt! Scheiss auf die Uhrzeit, aber da hätte mein Kind über die Str. laufen können. Du hast einfach nen Ding am Kopf mit solch Geschwindigkeiten da durch zu fahren.

     

    Warst du dabei? Kannst du es einschätzen? Wie oft sind dir schon Kinder vor das Auto gelaufen? Meinst du nicht, dass die Eltern eine erhebliche Mitschuld hätten, wenn das Kind auf die Straße läuft? Würde ein 85-jährige mit zulässiger Geschwindigkeit aber Schlaftabletten-Reaktionszeit eine wesentlich niedrige Unfallwahrscheinlichkeit bedeuten?

     

    Erst denken, dann schreiben.

  2. Ich denke durchaus, gerechnet auf die Gesamtheit der Polizeibeamten in Deutschland kann man durchaus von einem Einzelfall sprechen. Sicher wird man immer mal wieder ein schwarzes Schaf finden, allerdings werden diese, wie auch hier, so schnell wie möglich aussortiert (und das ist gut so)

     

    Gruß

    Goose

     

    Zwei Punkte:

     

    1. Wie sieht deine Rechnung denn bei so einem Fall aus? 1 geteilt durch Gesamtanteil? Was ist mit dem "Polizisten sind nur Menschen"-Thread? Wie ähnlich müssen die "Einzelfälle" sein, damit du sie gruppieren würdest? Oder (auf die Goose'sche Tour): Hast du Statistiken, die deine These, es sei ein Einzelfall, belegen?

     

    2. Bitte bedenke, dass einem normalen Bürger in der akuten 1:1-Situation i.d.R. keine adäquaten Werkzeuge zu Verfügung stehen, um solchen "Einzelfällen" sinnvoll zu begegnen. Beachte auch diesen Thread. Bei solchen Meldungen braucht man sich nicht wundern, wenn das Misstrauen in die Polizei steigt und man sich mit Händen und Füßen wehrt.

  3. Es gibt Fälle, bei denen dem BGB auch ein Bild beigefügt ist. :P

     

    Wann ist der Verstoß denn begangen worden?

    Wäre wichtig zu erfahren.

     

    Ich würde schreiben, dass du nicht gefahren ist (wegen akuter Erkrankung) und ob es üblich ist, keinen Anhörungsbogen zu verschicken (so tun, als ob er nicht angekommen ist). Bei Zusendung eines (besseren) Fotos

    Das würde ich jetzt nicht schreiben. :whistling:

     

    Einspruch, es will mir einem Anwalt Akteneinsicht genommen werden.

     

    MfG.

     

    hartmut

  4. Ja, das Gerät gehört zur Ausrüstung einer Lichtschrankenmessung dazu. Zu Stören ist es mittels umgebautem LPD, dazu findest du hier im Forum ausreichend Informationen. Gehört aber in den Störbereich, da dieser Hersteller nur passive Geräte vertreibt, die also nicht geortet werden können und es deshalb auch keine Warngeräte gibt.

  5. Erstmal muss fristgerecht Einspruch eingelegt werden, sonst hat deine Frau Punkte und Strafe an der Backe, obwohl sie nicht gefahren ist.

     

    Wann ist der Verstoß denn begangen worden?

     

    Ich würde schreiben, dass du nicht gefahren ist (wegen akuter Erkrankung) und ob es üblich ist, keinen Anhörungsbogen zu verschicken (so tun, als ob er nicht angekommen ist). Bei Zusendung eines (besseren) Fotos bist du gerne bereit, weitere Auskünfte zu erteilen. Damit gewinnst du Zeit und verringerst die Wahrscheinlichkeit, ein Fahrtenbuch auferlegt zu bekommen.

  6. Kann man das Kennzeichen mit einer Radarpistole erfassen?

    (Denn manche glauben wenn der Polizist das Kennzeichen noch nicht lesen kann, kann man eine Fliege machen)

    Wir arbeiten mit dem Riegl FG21-P, das Gerät hat eine Vergrößerungsoptik (6-fach). Damit kann ich nicht nur frühzeitig das Kennzeichen ablesen, oftmals kann man auch bereits auf weite Entfernung Handy- oder Gurtverstöße feststellen.

     

     

    Kannst du hier konkrete Meterangaben liefern? Es geht nicht um eine genaue Meterzahl, aber auf 100 Meter genau bei guten Bedingungen wirst du es vielleicht konkretisieren können, bitte!

  7. Schafft er es jetzt nicht mehr alleine, sich gegen ein halbes Dutzend Ahnungslose zur Wehr zu setzen? :blink:

    Dafür das sie keine Ahnung haben, vertreten sie ihre Meinung aber schon sehr stark. :unsure:

     

    MfG.

     

    hartmut

     

    Entweder du hast die Beiträge nicht vernünftig gelesen oder du provozierst, um erneut Streit vom Zaun zu brechen. Man muss doch differenzieren:

     

    1. Einerseits geht es um den Wahrheitsgehalt des Eingangsposting. Hier äußern sich die meisten vorsichtig optimistisch, kein einziger der "Ahnungslosen" besteht aber darauf, dass es 100%ig so stattgefunden hat. Insofern trifft deine Feststellung hier nicht zu.

    2. Andererseits wird hier streng darauf gepocht, dass Goose hier sehr penetrant auf faun98 einwirkt, um die Informationen zu bekommen, die er gerne hätte, ohne selbst (v.a. in anderen Threads) interessante Dinge preiszugeben. Da dies oft Diskussionen beendet, weil eine Fortführung sinnlos geworden ist, wird an dieser Stelle in der Tat die Meinung "sehr stark" vertreten. Das hat aber nicht mit "keine Ahnung" zu tun.

     

    @Goose

    Es steht immer noch die Frage des Verwarngeldes aus Beitrag 87 im Raum.

  8. Na, auch Dich darf man wohl an dieser Stelle fragen, was DU Dir eigentlich einbildest. Denn Du hast ja wohl weder von der einen noch von der anderen Seite einen blassen Schimmer, machst aber auf dicke Hose. Ich frage mich auch, ob faun98 es wirklich nötig hat, daß hier gleich locker ein halbes Dutzend für ihn in die Bresche springt. Schafft er es jetzt nicht mehr alleine, sich zur Wehr zu setzen?

     

    BTW: Dein Ton ist auch arg gewöhnungsbedürftig.

     

    ;)

    Habe ich irgendwo erwähnt, dass ich einen blassen Schimmer vom Thema habe? :unsure:

    Muss man Experte auf jedem Gebiet sein, wenn man sich aufgrund zweier konträrer Ansichten ein subjektives Bild von der Sache (ohne Allgemeingültigkeit, ohne Anspruch auf Richtigkeit) machen will? :blink:

    Wo mache ich auf dicke Hose?

     

    Da dein Beitrag nicht als Moderator, sondern als User Bluey verfasst ist, wir hier noch keinen direkten Kontakt im Thread hatten, sieht es für mich eher so aus, als ob du deinem Kollegen Goose zur Seite springst. Schafft er es jetzt nicht mehr alleine, sich gegen ein halbes Dutzend Ahnungslose zur Wehr zu setzen? :80:

     

    Der Ton macht in der Tat die Musik. Finde es aber unangebracht, ohne einen einzigen Beweis hier andere Forenteilnehmer so zu diskreditieren. Das darf man doch wohl mal deutlich sagen.

  9. Auch das hatten wir schon. Faun erzählt ja nun immer wieder, wie korrekt alles in seinem Unternehmen abläuft. Da würde er doch wohl kaum von seinen Mitarbeitern erwarten, daß sie solche Verstöße begehen, zumal diese auch von erheblichem unternehmerischen Risiko sind.

     

    Beim Lesen merkt man richtig, was sich da bei dir aufgestaut hat - Wahnsinn! :blink:

     

    Ich gehe immer noch davon aus, dass er eine Genehmigung für das Gerät hat. Sieh' es doch mal so: Sein Abschleppunternehmen und seine privaten Autos hat er sich sicher mit viel Fleiß erwirtschaftet. Das reicht aber meist nicht alleine aus, man braucht auch noch Vitamin B und Cleverness. Unter dem Strich macht es für mich - da kannst du noch soviele "Belege" bringen (s.a. Beitrag von Gast225) - einfach Sinn, dass es so oder so ähnlich stattgefunden hat.

     

    Übrigens: Für wie wahrscheinlich hältst du es, dass eine Überschreitung außerorts mit über 30 km/h netto ohne mildernde Umstände mit 35 Euro Verwarngeld, ohne Punkte, geahndet wird? Es wurde lediglich in der Anhörung gebeten, als klammer Student in Raten zahlen zu können oder die Strafe zu halbieren. (Er-Sa-Fa-Methode :unsure: )

  10. ob die geschichte erfunden ist, weiss ich nicht. dies ist nur eine annahme von dir, nicht mehr und nicht weniger.
    Eine Feststellung, die ich zu genüge belegt habe (siehe zGG, siehe technische Merkmale etc.

     

    Was bildest du dir eigentlich ein? Du hast überhaupt nichts "zu genüge belegt" belegt. Präsentiere mir einen Beweis, dass faun98s Geschichte ein "Märchen" ist!

    So kannst du vielleicht in deiner Uniform argumentieren und daraus die ein oder andere Anzeige schreiben, aber hier bist du 0815 und da genügt es nicht, dass man beim Hersteller nachfragt oder im Gesetz keine Genehmigungsgründe entdecken kann.

     

    Gut, vielleicht ist es ja auch dein letzter Versuch, aus faun98 den Genehmigungsgrund herauszuleiern....aber mit so einem Ton wird dir das (wahrscheinlich) nicht gelingen. :unsure:

  11. Den 331332 kannte ich noch nicht. Allerdings würde ich ihn in der Praxis auch nicht anwenden. Steht jemand vor mir und behauptet, er habe die Teile dabei, zeigt sie mir aber nicht, gehe ich davon aus, daß das eine Schutzbehauptung ist und er das vorgeschriebene Warndreieck tatsächlich nicht mitführt (Ergebnis 15 Euro VG, lehnt er ab, gibt's eine Anzeige)

     

    Gruß

    Goose

     

    Aha, und wofür gibts dann den Paragraphen? Darfst du aufgrund von Vermutungen Anzeigen schreiben?

  12. @faun98: Was nun. Möchtest du uns einen Grund nennen, aus dem heraus eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt wird? Mir ist keiner vorstellbar und ich habe einfach mal bei der Firma Liebherr angefragt (die, die das Teil gebaut haben), denen ist auch keiner vorstellbar.

     

    Also, möchtest du uns weiter mit deinen Märchen hinhalten oder was wird das jetzt?

     

    Gruß

    Goose

     

    Mir ist jedoch in Erinnerung, dass die :D hier desöfteren ihre Privilegien während der Arbeit demonstrativ überheblich darlegen, bei genauerem Nachfragen oft nur der Hinweis auf "interne Bestimmungen, Anweisungen" etc. gegeben wird, die nicht für die breite Masse bestimmt sind... :geheim:

     

    Aber vielleicht genießt es faun98 auch nur, dass hier jemand das kleine Kind mimt, dass sein angeblich versprochenes Eis nicht bekommt... :wand:

  13. Hallo Gemeinde,

     

    hab den Amigo, der ja baugleich mit den anderen genannten Geräten ist und suche mich aktuell tot nach einem Windows 7 x64 USB Treiber,

    da ich das Gerät gerne mal wieder als GPS Empfänger nutzen möchte, mein vorhandener Treiber aber leider veraltet und nicht kompatibel ist.

     

    Hat jemand den genannten Treiber? Wäre sehr dankbar...

     

     

    Grüsse aus der Schweiz,

    svizzera

     

    Windows Update findet nichts? Oft funktioniert auch der (aktuelle) Vista 64Bit-Treiber!

  14. Und hier hat alleine aufgrund der Tatsache, daß er die Gesamtumstände einschätzen kann, der Polizeibeamte die Nase vorne.

     

    Gruß

    Goose

     

    Und warum hakst du dann auf den Qualifikationen eines Abschleppers (auch im Vergleich zu denen für den Polizeidienst) herum?

     

    Nach deiner Aussage könnte jeder Dödel, der vor Ort ist, die Situation besser einschätzen als der Abschlepper in seinem Büro... :rolleyes:

    Schau dir einfach mal Beitrag 217 an...

     

    Verstehe ich nicht. Es ist auch unüblich auf lange Beiträge von anderen Personen zu verweisen, ohne eine Erklärung/Beschreibung abzugeben.

  15. Und hier hat alleine aufgrund der Tatsache, daß er die Gesamtumstände einschätzen kann, der Polizeibeamte die Nase vorne.

     

    Gruß

    Goose

     

    Und warum hakst du dann auf den Qualifikationen eines Abschleppers (auch im Vergleich zu denen für den Polizeidienst) herum?

     

    Nach deiner Aussage könnte jeder Dödel, der vor Ort ist, die Situation besser einschätzen als der Abschlepper in seinem Büro... :rolleyes:

  16. Für die Tätigkeit mit o.g. Einsatzfahrzeugen ist unstrittig Voraussetzung, daß man Polizeibeamter ist, für die Tätigkeit als Abschleppdienstfahrer muss man nur den Führerschein haben.

     

    Gruß

    Goose

     

    Meinst du, ein Arzt kann ein Auto besser reparieren als ein Mechatroniker, nur weil die Qualifikation für seinen Beruf höher ist? Deine Strategie, einen vollkommen unsinnigen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen, war hier ausnahmsweise erfolgreich. Der Leser kann sich trotzdem sehr gut ein Bild des Gesamtproblems machen!!!

  17. Mir erschließt sich immer noch nicht warum sie den/die Blitz/Kamera nicht einfach rausstellen.

    Man muss doch eh auf den Sensor aufpassen. Da kann auch gleich das zweite Gerät draußen stehen haben...Dann ists auch eine Scheibe weniger durch die fotografiert wird. :vogelzeig:

     

    Es geht um die Konkurrenzfähigkeit gegenüber Traffipax und PSS. Das ist ein Gerät, welches auf engstem Raum aufgestellt werden kann, auch als Heckmessung aus dem Auto heraus. Dies ist jetzt auch mit der ESO möglich, man braucht zusätzlich nur noch 50cm Stellfläche für den Sensor. Durch das Messverfahren kann dieser unauffällig posiert werden.

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