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Zitrone

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Posts posted by Zitrone

  1. Also diese Schilderkombination gilt auch in Raben-Steinfeld (B321) an den Auffahrten zur A241! ´Würde mich auch interessieren, welche Regelung dort nachts bei ausgeschalteter Ampel gilt!

     

    Genauso im weiteren Verlauf der B321 ist eine SChilderkombination von Verengung (die linke Fahrspur endet dort, kein "offizieller" Reißverschluss) mit :angry: . Danach sollten 100km/h gelten. Doch für die Gegenrichtung gilt nur 70. Ich werde diese Stelle bei der nächsten Gelegenheit knipsen....

  2. Also war der Platzverweis des Ordnungsamtes rechtsgültig?

     

    Habt ihr diese Frage gelesen?:

     

    Wenn ich auf so einer kleinen Haltebucht (für 1 Auto) auf der Bundestraße halte und dazu die durchgezogene Randmarkierung durchfahren muss, habe ich dann gegen die StVO verstoßen?

  3. Also die Menschen kennen mich und wissen, dass ich nicht warne. Zumindest habe ich bis dahin niemanden gewarnt.

     

    Wenn sie mir natürlich dumm kommen, dann schießen sie sich selbst ins Knie....

     

    So wie gestern. Aber sie haben mich vor dem Platzverweis die ganze Zeit beobachtet und gesehen, dass ich nichts mache.

     

    Ne andere kleine Frage: Wenn ich auf so einer kleinen Haltebucht (für 1 Auto) auf der Bundestraße halte und dazu die durchgezogene Randmarkierung durchfahren muss, habe ich dann gegen die StVO verstoßen?

  4. Ich berichte kurz, was heute passiert ist:

     

    -Radarfallen unter einer Brücke (beidseitig), durchgeführt vom Ordnungsamt Parchim

    -links davon ein Rad-und Fußgängerweg

    -ich bewege mich auf dem Radweg und bleibe auf Höhe der Lichtschranke stehen.

    -ich schaue auf die Straße und beobachte die Messung

    -die Straße ist durch Leitplanken vom Fußweg getrennt

    -ich habe keinen gewarnt oder sonstwie auf mich aufmerksam gemacht

     

    Auf einmal kommt eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes (Name habe ich) und spricht gegen meine Bedenken, dass sie das gar nicht darf, nen Platzverweis aus! Na gut, bin dann verschwunden. Sie berief sich auf das SOG M-V, ich denke mal diesen Paragraphen:

     

    http://www.mv-regierung.de/laris/daten/201...1-0-lr0.htm#§52

     

    Wäre nett, wenn ihr mir sagt, ob sie das darf....wenn ich später noch etwas Zeit hab, erzähle ich euch noch mehr zu diesem Tag.

  5. Das stimmt schon und ich will mich mit ihnen auch nicht bewusst streiten. Wenn sie aber evtl. sehen, von wo ich fotografiere, dürfte ihnen doch klar sein, dass sie nicht zu erkennen sind....

     

    Ich habe ja außerdem nichts Böses mit den Bildern vor - meine Personalien dürfen sie also ruhig aufnehmen.....

     

    Was würdet ihr machen?

  6. Ach Mensch, einige Polizisten und Ordnungsamtsmenschen sind soooo unfreundlich.

     

    Ich rede nett mit ihnen und frage sie, ob ich die Messstelle (Laser) fotografieren darf. Ich sagte, dass ich etwa 100m weit weg gehe und die Gesichter auf dem Foto, dass ausschließlich für mich bestimmt ist, nicht zu erkennen sind.

     

    "Nein, wir haben ein Recht aufs Bild", lautete die Antwort. "Ja, aber nur bei Veröffentlichungen und nur, wenn sie nicht als BEiwerk neben einer Landschaft erscheinen". Dann wurde er grantig und ich musste nen Gang zurückschalten. Aber sie ließen es einfach nicht mit sich machen.

     

    Rechtlich darf ich es aber doch. Soll ich sie einfach trotzdem fotografieren (die Messstelle, was interessieren mich die GEsichter der Polizisten)? Was kann mir in so einem Falle passieren? Ich bin echt sauer. Sowas unfreundliches.

  7. Es begann alles ganz harmlos. In Schwerin in der Lübecker Straße (30er-Zone - vierspurig) hat sich das Ordnungsamt mit ihrem "Hundefänger" niedergelassen. Zur Ausstattung gehört die "Mülltonne". Wie immer stand diese kurz vor dem Auto, war also erst sehr spät zu erkennen.

     

    Da ich diesen Messwagen, früher mit einem "normalen" Kennzeichen, jetzt wieder mit einem Behördenkennzeichen, kenne, erkannte ich schon frühzeitig die Messtelle! Ich musste grinsen, da wohl beim Beseitigen der beiden Heckfenster die Lackierung gelitten hat und deshalb notdürftig mit weiß übergestrichen wurde. So kann man dieses Fahrzeug von weitem von einem ungefährlichen :vogelzeig: unterscheiden...

     

    Na ja, ich habe etwas abseits geparkt und dann mit dem Fotoapparat Richtung Messstelle gegangen. Mit Handzeichen (die "Dame" vom Ordnungsamt wollte nicht die Scheibe öffnen) habe ich dann klargemacht, dass ich die MEssstelle hier fotografieren will. Gesagt, getan. Doch als ich die Tonne aus der Nähe fotografieren wollte, hupte das Messfahrzeug! Das Personal schüttelte, wild gestikulierend, mit dem Kopf. Ich ging hin und dort wurde mir vom männlichen Fahrer mitgeteilt, dass er es mir verbietet, sein Eigentum zu fotografieren. Ich blieb freundlich und frage, ob es sich bei dem Messgerät wirklich um sein Messgerät handele. Er bejahte. Ich wusste aber (die beiden waren zudem in Ordnungsamtsbekleidung), dass es sich nicht um sein Eigentum handeln kann. Wutentbrannt sagte ich:"nun gut, ich kann auch anders". Dann holte ich mein DINA A4-Schild mit der Aufschrift RADAR aus dem Auto und stellte mich unauffällig für 15 min ca. 100m entfernt hinter einen Lieferwagen. Die Folge muss ich nicht berichten :blink: . Lächelnd ging ich zurück. Ich wäre noch länger geblieben, aber meine Freundin hatte etwas dagegen.

     

    Um nächstes Mal souveräner reagieren zu können, stelle ich halt jetzt hier diese Fragen.

     

    @Findom

     

    Ob Messbeamten beim gezielten Fotografieren von Lasermessungen als Beiwerk gelten, müsste diskutiert werden.

  8. Habe ein paar Fragen zu Geschwindigkeitsmessungen:

     

    1. Sind Verstöße unterhalb von 21km/h B-Verstöße?

     

    2. Darf mir das Fotografieren von Blitzern verboten werden, wenn

    a) der Eigentümer eine Privatfirma ist

    b) der Eigentümer das Ordnungsamt oder die Polizei ist

    c) das Messpersonal einen Einwand äußert?

     

    3. Drohen mir beim Warnen ca. 100m vor der Messstelle ernsthalfe Konsequenzen, falls ich erwischt werde? Was kann in diesem Fall ein "Nicht-Beamter" ausrichten?

     

    4. Wird mir an einer Messstelle ein Platzverweis ausgesprochen, ist er zwei Wochen später für die gleiche Messstelle noch gültig?

     

    5. Wenn ich aus Zeitgründen weg muss und das Schild am Straßenrand befestigen muss, gibt es doch von den Warnern bevorzugte Objekte. Empfehlen sich auch parkende Autos?

     

    to be continued - aber erstmal danke für eure Hilfe!

  9. Heute war mal wieder ein sehr loliger Tag:

     

    1. :cop01: Begrenzung (gerade Straße, auf der einen Seite Randbebauung, auf der anderen Wald-> ich fahre 90km/h laut Tacho->sehe die Lichtschranke->bremse rechtzeitig auf :P und biege ab in den Wald zum Meßfahrzeug ->nach Erlaubnis fürs Fotografieren gefragt->erteilt->fotografiert (kenne den Fahrer des Wagens ganz gut; gutes Verhältnis) -> bringe nen Kumpel weg und fahre wieder dort hin

     

    Dann gings ab. Ein Mitarbeiter des zuständigen Ordnungsamtes kommt angesprintet, stützt seine verschränkten Arme auf meine Tür, da ich das Fenster heruntergelassen habe und schreit mich an, wie lange ich denn hier jetzt stehen bleiben will! Dabei dutzte er mich. Ich habe ihm gesagt, dass ich keine Ahnung hätte und er mal ganz ruhig mit mir reden soll und nicht durchs ganze Auto brüllen soll! Er hat sich nur noch mehr aufgeregt und hat gesagt: "Was meinst DU, warum ich das Auto in den Wald stelle - ja, damit man es nicht sieht, und DU, DU stellst dich hier fast an die Straße!"

     

    Mit einem Lächeln fragte ich ihn, ob ich falsch stehe und er etwas an meiner Parkposition zu bemängeln hätte! Er antwortete nicht - nur eine Frage kam noch: "Wie lange stehst DU hier noch? - ICH bin hier der CHEF!" Dann ist er weggegangen.

     

    25 Minuten später kam dann die Polizei und führte eine Verkehrskontrolle durch ;) -Die hab ich dann anstandslos absolviert. Dann haben sie mich gefragt, wo ich hier stehe und was ich hier mache. Ich sagte, dass ich mich ausruhen wolle. Das haben sie mir dann net so geglaubt und gesagt, dass ich mich woanders hinstellen soll! Habe dann noch meinen Unmut über den Mitarbeiter des Ordnungsamtes geäußert und dann bin ich abgedampft! Zwischenzeitlich meinten die (sonst sehr netten) Polizisten, dass ich nächstes Mal die Anfahrt und die Arbeit bezahlen könne! Na ja, habe ich nur kurz gelächelt!

     

    Zusammenfassung: Ich habe ordnungsgemäß in einem Waldweg geparkt, ohne aktiv den Verkehrsfluß zu beeinflussen - ich habe wirklich nur geschaut! Das Auto habe ich auch nicht auffällig geparkt, hätte ein Pilzsammler, Wanderer oder andere eebenso abgestellt! Trotzdem Platzverweis - eigentlich eine Frechheit!

     

    Und jetzt kommst du ey - Bluey!!!

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