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EricB

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Everything posted by EricB

  1. Vielen Dank Hartmut, da sind wir beruhigt. Ich wollte nur nochmal sicher gehen. Nicht das wir jetzt denken, wir sind auf der sicheren Seite und dann erhält sie nochmal nen Punkt, und dann ist aufeinmal der FÜhrerschein weg (: PS: Ich hatte mit Vorschlag zur MPU auch gemeint, dass es nur eine Einladung zur freiwiliggen Teilnahme ist (:
  2. Hallo Leute, ich wollte nur nochmal von euch eine Bestätigung meiner Vermutung. Meine Freundin hat im Oktober 2007 den Führerschein erhalten. Hatte daraufhin 2009 ( vor Ablauf der Probezeit) eine Punkteverstoß. Daraufhin wurde ja die Probezeit bis Oktober 2011 verlängert. Am Aufbauseminar hat sie Fristgerecht teilgenommen. Im Juli 2011 wurde Sie allerdings wieder geblitzt. Ich war der Meinung, dass dieser eine Verstoß keine weiteren Folgen hat, wenn Sie weiterhin bis Oktober 2011 "punktlos" durchhält. Das hat sie geschafft. Heute kam ein Schreiben in dem sie aufgefordert wird, 20 Euro zu
  3. Hey, vielen Dank für eure Antworten. Wie hoch der Bordstein ist, weiß ich nicht (: Die Hauptstraße ist als Vorfahrtsstraße gekennzeichnet. Tempo 30 ist auch nicht. Es ist eine normale innerörtliche Kreuzung.. Aber im Grunde ist ja meine Frage bereits beantwortet. Danke
  4. Hallo Leute, auf meinem Arbeitsweg ist eine Kreuzung, an der ich mich immer Frage, wer Vorfahrt hat. Folgender Sachverhalt <- Abgesenkter Bordstein _________| |_____________ Hauptstraße _________ _____________ | | | Also, wie im "Bild" bereits beschrieben ist die mittlere "große" Straße die Hauptstraße. Die obere Einmündung hat einen abgesenkten Bordstein, da es "nur" eine EInfahrt zu einem Wohnhaus ist. Ich komme immer von der unteren Einmündung und möchte nach links abbiegen. Für den Fall das auf den Hauptstraße kein Auto kommt und von der Einmündung mit abgesenkte
  5. Irgendwo meinte der TE, dass es sein letzter Post hier war, weil er sowieso nur beleidigt wurde (:
  6. Abstandsmessung im Juni 2011 bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h, von vorgeschriebenen 54m, hatte ich 15m Abstand. Es drohen 180€ und 1 Monat Fahrverbot. Im Anhörungsbogen habe ich ein anderes Familienmitglied angeben. Den Bußgeldbescheid habe ich dann trotzdem erhalten. Lohnt es sich jetzt Einspruch einzulegen? Wie verhält sich eine Umwandlung des Fahrverbotes in ein Bußgeld? Ich bin Student und kann keinen drohenden Arbeitsplatzverlust vorweisen. Ist eine Umwandlung dann überhaupt möglich? Wenn ich jetzt gegen den Bescheid in Einspruch gehe, beginnt dann trotzdem die 4-Monate-Frist zur
  7. Ach so (: Wieder was gelernt. Da muss man ja schon häufig zügig unterwegs sein, bis da mal der Führerschein weg ist (:
  8. Einwas versteh ich in dem System nicht. Mal unabhängig von meinem Fall. Nehmen wir an, man ist in der Probezeitverlängerung und wird geblitzt. Und man macht dann tasächlich diese freiwilligen psychologischen Beratung.. Dann werden doch nur 2 Punkte abgebaut, oder? Oder kann man dann noch einen A-Verstoß begehen? Ich dachte, der Führerschein ist bei 2 A-Verstößen während der probezeitverlängerung weg. Unabhängig davon, ob man die freiwillige psychologische Beratung absolviert hat. oder seh ich da was falsch? DANKE
  9. Okay, vielen Dank. Und jetzt mal ne Frage für den schlechtesten Fall. Nehmen wir an, sie wird jetzt bis Oktober nochmal mit Punkten geblitzt... Wäre ja quasi der Führerschein dann weg. Wäre er auch weg, wenn der 3. (imaginäre) Blitzer erst nach dem 25.10.2011 rechtskräftig ist? DANke
  10. Hey, meine Freundin wurde im Juli 2009 innerhalb ihrer Probezeit geblitzt. 3- Punkte... Aufbauseminar wurde absolviert. Mit Probezeitverlängerung würde ihre Probezeit am 25. Oktober 2011 ablaufen. Dummerweise wurde sie jetzt wieder geblitzt. 25 km/h drüber. Geh ich richtig in der Annahme, dass jetzt eigentl. erstmal nix passiert? Also außer eine Einladung zum Punkteabbau? Wenn der Bescheid nach dem 25.10.2011 rechtskräftig wird, kommt adnn auch so eine Einladung? Vielen Dank LG ERIC
  11. und ab wann würde denn die Probezeitverlängerung zählen? 2 jahre ab Rechtskraft oder direkt anschließend an die "1." Probezeit?
  12. Was würde denn passieren, wenn Sie jetzt wieder geblitzt werden würde.. würde das dann als neuer Probezeitverstoß gelten, oder eher nicht? Weil der Bußgeldbescheid, der zur evtl. Probezeitverlängerung geführt hat, noch nicht rechtskräftig ist..
  13. Hallo, meine Freundin wurde Anfang August 2009 geblitzt. Sie war etwas zu schell unterwegs ( dazu gibt es auch ein anderes Threat von mir). Im September 2009 lief die probezeit ab. Jedenfalls kam zu erst der Zeugefragebogen zu Ihrer Mutter ( Auto auf sie zugelassen), die angegeben hat, dass Sie gefahren ist. Dann die Anhörung zu meiner Freundin. Sie hat nicht darauf reagiert. Gestern kam der Bußgeldbescheid. Jedenfalls wird wohl die ganze Sache vors Gericht gehen ( dank Verkehrsrechtschutz).. Meine Frage wäre alledings: Zählen die 3 Punkte noch in die Probezeit ( also Tattag) oder zählt
  14. Ich wohne in Zwickau und fahre gelegentlich die Strecke nach Chemnitz. Habe auch schon festgestellt, dass zeitweise 130 und zeitweise 100 ist. Je nach dem. Es kann also gut sein, dass am Tattag eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 war.
  15. Damals bei uns war es so, dass man die ganzen blitzer ( auch verwarngelder) mit nummernschild der letzten jahre ( natürlich nur von unserem Landkreis) gespeichert hatte. Also können die da wahrscheinlich auch nachschauen.. Naja, auch wenn du nur angegeben hast, dass dir das fahrzeug nur überlassen war... die brauchen ja nicht deine zustimmung, um dir einen bußgeldbescheid zu erlassen... wenn die sich ziemlich sicher sind, bekommst du einen bußgeldbescheid.. ich denke das wird auch bei dir darauf hinaus laufen.. du kannst höchstens irgendwie vor gericht die messung anzweifeln. am besten mit g
  16. es beginnt eine neue 3-monatige Verjährungsfrist. Also mit Verjährung wirst du in dem fall nicht mehr viel weiter kommen.
  17. (: ja.. der tacho geht ja meist etwas "vor".. was man vielleicht nochmal nachfragen sollte.. hattest du mit 16 den Führerschein Klasse "M" oder Motorradführerschein (125ccm)?
  18. ja is richtig.. viel weiß ich auch noch, weil mans auch oft täglich gebraucht.. also wenn mal paar fragen von freunden kommen und so.. war auch das interessanteste amt, in dem ich war... aber das wusste ich halt gerade nicht mehr.. soweit ich mich zurück erinnern kann, haben wir uns auch nie solang zeit gelassen.. aber is ja von behörde zu behörde unterschiedlich
  19. Naja.. ich war damals 6 Monate in der Bußgeldstelle.. Als bis Dezember 2007.. Ihr glaubt gar nicht wie schnell mal das ganze wissen vergisst..
  20. Ja, stimmt.. Sorry war eine Anhörung.. also um das nochmal abschließend festzustellen.... nach der anhörung beginnt wieder eine 3-monatige Verjährungsfrist? das wäre natürlich spitze.. aber die wären ja schon blöd, wenn die sich nicht nochmal melden...
  21. Hey Leute, ich hätte mal ne frage bezüglich einer Verjährung. Und zwar wurde ich Anfang August geblitzt. Leider mit 31km/h drüber. Da ich mich in der Probezeit befinde, hatten meine eltern gedacht, dass Sie den blitzer übernehmen. Im September kam dann der Zeugefragebogen an meinen Vater. Dieser hat ganz normal geantwortet, dass er sich dazu bekennt. und hat sich zurückgesendet. Daraufhin kam zu uns das Ordnungsamt 1mal und wollte mich sehen. Ich war allerdings nicht zu Hause. Mein Vater auch. 3 Tage vor der Verjährung ( gegenüber mir), also Anfang Oktober, kam dann ein Zeugefragebogen zu
  22. hehe der gute alte ermittlungsdienst.. ich denke nicht das du zurückrufen musst.. aber wenn schonmal ein ermittlungsdienst eingeschalten ist, dann sollte das heißen das sie durch fotoabgleich mit dem Einwohnermeldeamt nicht erfolgreich waren.. du solltest die nächsten tage, wenn die wieder erscheinen auch nicht zu hause sein und deine eltern sollten weiterhin kein bild von ihrem geliebten sohn haben... übrigens.. bei uns in der bußgeldstelle wird bei einer überschreitung von 45km/h nicht mehr gewandelt.. höchstens bei 31 bis vielleicht 34km/h... aber 45km/h ist zu fett
  23. sind die punkte wegen geschwindigkeitsüberschreitungen... ich sag mal so.. bei uns würde schon 2 dinge gegen eine Wandlung des Fahrverbotes sprechen... 1. die voreintragungen ( wenn du geschwindigkeitsverstoß) 2. das du so viel drüber warst.. ist ja schon an der grenze zu 2 monaten.. bei uns wandelt man eigentl. nur wenn man nur knapp ein fahrverbot bekommen hat
  24. kommt drauf an welches blitzverfahren.. wir haben ihr manchmal filme von der polizei die wir auswerten müssen da können wir von 200 bilder vielleicht 20 nehmen
  25. Das stimmt. bei solch hohen vergehen ermitteln wir hier in der bußgeldstelle auch mehr als bei "normalen" verstößen. aber uns wird auch gesagt das wir keinen BGB erlassen dürfen, wenn die person nicht mit "an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit" der fahrer das fahrzeuges ist.. also wenn bei mir sowas beim Auswerten der Blitzerfilme dann mach ich es unbrauchbar da fahrer nicht erkennt.. allerdings hängt das dann halt wirklich vom bild ab.. wieviel zu sehen ist und wie hoch die überschreitung ist..
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