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nachteule

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Posts posted by nachteule

  1. Hallo, BamBam,

     

    strafrechtlich wird auf die beiden vermutlich nicht all zu viel zukommen, denn für eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung müsste es konkret gefährdete Personen geben.

     

    Je nachdem, wie gut die Bildqualität tatsächlich ist, könnte es aber die ein oder andere Rotlichtfahrt geben, die man ihnen nachweisen kann und das kann dann zumindest für den Fahrer teuer werden.

     

    Das ist aber alles nichts gegen den Imageschaden, den sie ihrem Berufsstand zugefügt haben und deshalb kann man nur hoffen, dass sie dafür einen gehörigen Denkzettel bekommen.

     

    Ich möchte allerdings nicht so weit gehen und fordern, dass sie ihren Beruf aufgeben müssen, denn diese eine idiotische Handlung sagt noch nichts darüber aus, wie sie sich in Zukunft verhalten werden.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  2. Hallo, m3,

     

    man kann dieser "Abzocke" noch leichter entgehen, wenn man sich an die Faustregel hält, immer den Abstand zwischen zwei Leitpfosten als absoluten Mindestabstand einzuhalten.

     

    Um bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht erwischt zu werden, kann man die geheimen Zeichen der Polizei nutzen und befolgen.

     

    Das sind so eigenartige weiß Schilder, rot umrandet und mit Zahlen in der Mitte.

     

    Hält man sich strikt an diese Zahlen, ist die Gefahr eines Knöllchens recht gering.

     

    Aber bitte nicht weitersagen. :abwarten:

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  3. Hallo, KlausK,

     

    scheinbar hast Du mich missverstanden.

     

    Mein Kommentar bezog sich ursprünglich auf den Beitrag von Toxic Waste, der SUV in einer Großstadt wie Berlin unpraktisch findet und lieber Fahrrad fährt.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  4. Hallo, KlausK,

     

    um von Tür zu Tür oder als Einzelperson ins Geschäft zu fahren, würde ein Smart locker ausreichen, da braucht es keine größeren Fahrzeuge und man hätte erheblich weniger Platzprobleme.

     

    Zum Glück haben nicht alle Menschen den gleichen Geschmack oder die gleichen Bedürfnisse und deshalb gibt es ja die vielen unterschiedlichen Fahrzeugtypen und Klassen.

     

    Deshalb finde ich ja auch solche Diskussionen über Sinn oder Unsinn gerade von SUV so unnötig, da man dann auch die meisten anderen Fahrzeugtypen hinterfragen kann, genauso wie man hinterfragen kann, ob dieser oder jener wirklich so eine große oder luxuriöse Wohnung braucht, ob es gerechtfertigt ist, dass andere mehr Geld verdienen, obwohl sie lange nicht so schwere Arbeit zu verrichten haben usw.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  5. Hallo, Toxic Waste,

     

    in einer Großstadt wie Berlin dürften die meisten Autos unpraktisch sein, egal, ob SUV, Kombis, Kleinbus oder VAN.

     

    Würden Autos nur danach gekauft, dass sie praktisch sind, könnte man die meisten Autos gleich abschaffen und einen oder zwei Fahrzeugtypen bauen, die rein auf ihre Praxistauglichkeit hin konstruiert werden.

     

    Man darf auch nicht vergessen, dass nicht nur Audi Q 7 oder Porsche Cayenne unter den SUV zu finden sind, sondern so manche, deren Verbrauchswerte unter denen der "normalen" Fahrzeuge liegen.

     

    Natürlich kann man über Sinn oder Unsinn solcher Fahrzeuge streiten, aber das kann man genauso gut bei den Fahrrädern, denn man muss ja nicht unbedingt superteure Fahrräder fahren, um von A nach B zu kommen. :abwarten:

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  6. Hallo, KlausK,

    Hallo nachteule, wo kann ich das nachlesen?

    andersherum wird ein Schuh daraus: Wo kann man nachlesen, dass jemand verpflichtet ist, sich komplett abzumelden und seine Wohnung aufzugeben, wenn er für einen bestimmten Zeitraum im Ausland lebt und seine Wohnung für kurzfristige Aufenthalte in der Heimat nutzen will, und sei dies auch nur einmal im Jahr?

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  7. Hallo, KlausK,

     

    im § 11 MRRG ist geregelt, dass sich jemand abmelden muss, wenn er aus der Wohnung auszieht.

     

    Ein Auszug wäre es dann, wenn er die Wohnung komplett aufgibt und z. B. auswandert.

     

    Wer für einen bestimmten Zeitraum, dessen Dauer nicht definiert ist, im Ausland lebt und trotzdem weiter seine alte Wohnung behält, weil er diese z. B. für Besuche in der Heimat nutzen will, braucht sich nicht abmelden.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

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  8. Hallo, Sobbel,

    In der Bestimmung steht nix von Straftat.

    der § 163 StPO (Strafprozessordnung) bezieht sich auf Straftaten, nicht auf Ordnungswidrigkeiten und wenn Du den Absatz 1 und 3 mal genau durchliest, wirst Du folgendes sehen

     

    Strafprozeßordnung (StPO)
    § 163 Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren
    (1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache
    .............
    (3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Ersten Buches entsprechend. Die eidliche Vernehmung bleibt dem Gericht vorbehalten.

    Du brauchst also zur verpflichtenden Vorladung des Zeugen den Auftrag der STA und um diese zu bekommen, brauchst Du eine Straftat und keine Verkehrsordnungswidrigkeit, wie z. B. einen Rotlichtverstoß.

     

    Somit bringt Dir hier auch der Wortlaut des § 46 Owig nichts.

     

    Hallo, KlausK,

     

    kannst Du mal bitte die Rechtsgrundlage oder Urteile benennen, aus denen hervorgeht, dass man sich zwingend abmelden muss, wenn man sich für eine längere Zeit im Ausland aufhält?

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  9. Hallo, Sobbel,

    Apropos Extremfall.

    Ich möchte da mal den (neugefassten) § 163 Abs. 3 StPO erwähnen, der deine so pauschal dahin geworfene Behauptung als Falsch dastehen lässt.

    soweit ich es sehe, liegt bislang noch keine Straftat, wie z. B. § 315c StGB, vor, sondern lediglich eine Owi (Rotlichtverstoß).

     

    Somit greift diese Neufassung nicht.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  10. Hallo, Gerre,

    Aber das Verhalten anderer kann trotzdem beobachtet und kommentiert werden.

    stimmt.

     

    Solche Kommentare sind in aller Regel genauso sinnbefreit wie z. B. Kommentare über die Vorlieben mancher Menschen für diesen oder jenen Kleidungsstil, Frisuren usw.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  11. Hallo, Biber,

     

    auf einer Autobahn mit drei oder mehr Fahrstreifen sind diese Fahrstreifen breit genug, dass man eine ausreichend breite Rettungsgasse bilden kann, ohne den Standstreifen zu benutzen.

     

    Ausnahmen können natürlich gegeben sein, wenn es durch Baustellen verengte Fahrstreifen gibt, aber das sind dann wieder spezielle Situationen.

     

    Deshalb gilt weiterhin, wie auch in den Antwortschreiben formuliert, dass der Standstreifen im Normalfall nicht genutzt werden darf, um die Rettungsgasse zu bilden und es gibt auch dementsprechende Urteile.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  12. Hallo, Gerre,

     

    nö, der Gesetzgeber hat lediglich festgestellt, dass es Gründe genug gibt, dass der Standstreifen freizubleiben hat.

     

    Insbesondere bei drei - oder mehrspurigen Autobahnen besteht nicht die geringste Notwendigkeit, auf den Standstreifen auszuweichen, wenn die VT sich vernünftig rechts und links einreihen.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  13. Hallo, m3,

    Eigentlich ist es immer besser, beim Small-Talk den Spieß umzudrehen, also, warum fragen Sie das, warum messen Sie hier, ist das hier ein Unfallschwerpunkt, warum ist hier ein Tempolimit, usw.

    :nolimit:

    wenn Du Dir die Zeit dazu nehmen willst kannst Du es gerne machen und wenn der Beamte sich die Zeit dazu nimmt, sich mit Dir zu unterhalten, ist es seine Sache.

     

    Im Gegensatz zu Dir bekommt er diese Zeit bezahlt. :abwarten:

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  14. Hallo, gerre,

    Was will ich (Single) mehr? :D

    was hat das auch nur im Entferntesten mit den Kriterien zu tun, die ich für mich selber oder meine Familie ansetze, wenn ich ein Auto kaufe?

     

    Zum Glück muss ich mich nicht danach richten, was andere sind oder was sie denken, sondern bin so selbstbewusst, dass ich für mich selber entscheiden kann, was ich möchte (einzig meine Ehefrau hat da noch ein Wörtchen mitzureden, denn ich bin kein Single)

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  15. Hallo, Samabielefeld,

     

    herzlich willkommen im Radarforum.

    ......habe ich mich auf den rechten Fahrstreifen so eingeordnet, dass ich den hinteren Fahrer nicht behindere (so dass er nicht stark abbremsen muss) und war somit relativ nah zum Vorausfahrenden.

    Ich wurde DIREKT beim rüber fahren (auf die rechte Spur) geblitzt, sodass ich meines Ermessens nach noch halb auf der mittleren Spur war.

     

    Ich hatte theoretisch keine einzige Sekunde Zeit den Sicherheitsabstand langsam und sicher wiederherzustellen. (so dass niemand behindert wird / stark bremsen / stark beschleunigen muss)

    Es geht nicht darum, dass Du theoretisch keine Sekunde Zeit gehabt hast, den Abstand wieder herzustellen, sondern darum, dass Du praktisch und ganz bewusst in den Sicherheitsabstand der Fahrzeuge vor und hinter Dir gefahren bist.

     

    Der PKW hinter Dir würde in diesem Fall, sollte er geblitzt werden, wieder aus dem Raster fallen, denn er kann ja nichts für Dein Fehlverhalten, aber Du hast den Abstandsverstoß bewusst begangen und wenn tatsächlich eine Abstandsmessung durchgeführt wurde, dürfte es für Dich schlecht aussehen.

     

    Hallo, Frankenwaelder,

    Der Vermutung schließe ich mich an. Abstandsblitzer blitzen nicht, da kein Foto, sondern ein Video angefertigt wird.

    es wird ein Video gefertigt, um zu sehen, ob der Betroffene tatsächlich den Abstand unterschritten hat oder ob ihm ein anderes Fahrzeug in die Quere gekommen ist und ein Foto wird gefertigt, um den Fahrer zweifelsfrei identifizieren zu können.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  16. Hallo, gerre,

    Habe ich bei Dir einen Treffer gelandet? :lol:

    nur in einem Punkt: Ich fahre einen SUV, brauche den aber weder als Trutzburg noch als Prestigeobjekt (das Dingen wäre dazu gar nicht geeignet).

     

    Es gibt viele andere Fahrzeuge, wie z. B. größere Kombis, die weit eher als "Trutzburg" bezeichnet werden können und länger und breiter sind als mein SUV und so mancher Van ist noch etwas höher als mein Auto.

     

    Die meisten SUV - Fahrer, die ich kenne, haben diese aus den gleichen Gründen gekauft wie ich:

     

    Bequemeres Einsteigen, mehr Platz zum Sitzen als z. B. in einem Kleinwagen, ausreichend Stauraum und dabei mit umgeklappter Rückbank noch eine große ebene Ladefläche, Allrad (ist im Winter in unserer Gegend eine angenehme Hilfe) usw.

     

    Dafür würdest Du mich nie z. B. in einem Ferrari oder Lambo oder ähnlichem sehen, selbst, wenn ich es mir leisten könnte, denn ich halte solche Fahrzeuge für völlig überflüssig.

     

    So verschieden sind nun mal die Geschmäcker.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

    • Like 3
  17. Hallo, habedahabeda,

    .......aber ich bin einer der auf der Autobahn nicht direkt runter bremst sondern ausrollen lässt.

    Soll heißen, wenn eine Verengung kommt und auf 100 (wie in diesem Fall) runter geregelt wird, dann lasse ich das Auto ausrollen und bremse nicht hart runter. Hat merhere Gründe, die hinter mir fahrenden sollen nicht auffahren, Sprit sparen, Umwelt schonen etc.

    dagegen ist nicht das Geringste zu sagen, allerdings solltest Du damit so rechtzeitig beginnen, dass Du beim Erreichen des VZ die zulässige Höchstgeschwindigkeit erreicht hast und nicht erst etliche hundert Meter später.

     

    Zum Blitzerfoto:

     

    Die Grashalme auf dem Foto reichen für eine Einstellung nicht aus.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  18. Hallo, azadabe,

     

    herzlich willkommen im Radarforum.

     

    Wenn mich nicht alles täuscht, wird bei einem Bußgeldbescheid nicht aufgeführt, ob man einen Punkt bekommt oder nicht.

     

    Fakt ist auf jeden Fall, dass weder der Sachbearbeiter noch ein Richter Einfluss darauf nehmen können, ob man Punkte bekommt oder nicht, wenn der Bußgeldbescheid laut Bußgeldkatalog punktebewährt ist.

     

    Ist ein Punkt vorgesehen, bringt es demnach nicht das Geringste, wenn man freiwillig ein höheres Bußgeld bezahlt, denn um den Punkt kommt man nicht herum.

     

    Zu der angemessenen Erhöhung:

     

    Wie diese aussieht, entscheidet der Sachbearbeiter und nicht selten wird das Bußgeld einfach verdoppelt.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  19. Hallo, heavyguenni,

     

    an dieser Methode ist nichts ungewöhnliches, denn das ist die einfachste und beste Methode, den Kradfahrer rechtssicher als Betroffenen festzustellen.

     

    Bzgl. der Verkehrssicherheit hast Du Dir die Antwort doch schon selber gegeben: Du bist auf dieser Strecke zu schnell gewesen, wie vermutlich etliche andere auch, und allein das ist schon ein Grund, dort ab und an zu kontrollieren.

     

    Gerade und übersichtliche Strecken verführen sowohl Kradfahrer als auch PKW - Lenker oft dazu, andere Fahrzeuge, die sich an die zHG halten, trotzdem zu überholen und nicht selten führt dies zu Unfällen.

     

    Sei es, dass plötzlich Gegenverkehr auftaucht, dessen Geschwindigkeit man falsch eingeschätzt hat, sei es, dass ein Kradfahrer mehrere Fahrzeuge überholen will und dabei schert dann einfach eines dieser Fahrzeuge aus, um selber auch zu überholen.

     

    Wie hoch war denn bei Dir die Überschreitung?

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

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