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nachteule

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Posts posted by nachteule

  1. Hallo, Diavolo,

     

    ein Grund, warum bei starkem Regen oder starkem Schneefall selten gelasert wird, ist doch ganz offensichtlich, zumindest außerorts:

     

    Bei diesen Witterungsverhältnissen sind hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen selten zu erwarten.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  2. VW Golf,

     

    So Freunde, einen Moment lang war Ruhe und ich hab geglaubt, das wäre es schon. Jetzt geht es aber weiter:

     

    2) wieso sind die für 15 Euro so hartnäckig? Das hat den Staat schon weitaus mehr gekostet!

     

    VWGolf

     

    Die Behörde zieht das ganze deshalb so hartnäckig durch, weil sonst noch mehr Spaßvögel wie Du auf den Trichter kommen, mit der Bußgeldstelle ihr Spielchen zu treiben.

     

    Du bist dann vermutlich der Erste, der schimpft, wenn irgendwelche Steuererhöhungen kommen (die Kosten für das Kleinvieh ergeben auch Mist).

     

    Es ist, das sage sogar ich als :licht: , keine schlimme Sache, wenn man mal 10 km/ schneller fährt, als erlaubt.

     

    War die Messung erkennbar fehlerhaft oder der Bußgeldbescheid tatsächlich unberechtigt, kann ich sogar verstehen, wenn jemand dagegen angeht.

     

    Bei einem berechtigten BGB über 15 € so einen Aufstand zu machen und dann noch im Forum um Hilfe zu bitten, wie Du Dich herauswinden kannst, finde ich, gelinde gesagt, reichlich dreist. :ph34t:

     

    Dass Deine Eltern bei dem "Spiel" noch mitmachen, ist mir erst recht unverständlich.

     

    Ich hätte in diesem Fall meinen Sohn, volljährig oder nicht, bzw. seine Baldverlobte, gepackt und dafür gesorgt, dass der Zahlschein ausgefüllt und abgegeben wird.

     

    Nachteule

  3. Hallo, Petzi,

     

    wer behauptet, die Geräte, um welche auch immer es sich handelt, seien immer hundertprozentig sicher, liegt falsch.

    Technische Fehler kann es immer geben, auch wenn diese wirklich im Promillebereich liegen.

     

    Deshalb ist es auch gut, wenn kritische Menschen auch solche Messungen hinterfragen und prüfen, ob alles in Ordnung war.

     

    Wir können jetzt aber nicht einfach hergehen und sagen: Messungen können fehlerhaft sein, deswegen wird nicht mehr gemessen.

     

    Wenn Du krank bist, gehst Du auch in ein Krankenhaus, obwohl erwiesenermaßen jedes Jahr tausende von Menschen gerade dadurch sterben, weil sie sich im Krankenhaus infiziert haben. (Vielleicht nicht das beste Beispiel, aber mir fällt gerade kein besseres ein).

     

    Es gibt nun mal bis jetzt keine besseren Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsüberwachung, als die, die zur Zeit angewendet werden.

     

     

    Immer wieder höre ich, dass bei der Lasermessung doch der Bild - oder Videobeweis gefordert wird.

     

    Bislang habe ich aber noch keinen konkreten Vorschlag gelesen oder gehört, wie dieses zu machen ist, und was durch diesen "Videobeweis" bewiesen werden soll.

     

    Mittels Video oder Foto kann ich beweisen, dass ich bei einer Messung tatsächlich nur den PKW im Visier hatte, der von mir auch später angezeigt wurde und dass auch kein anderes Fahrzeug im näheren Umkreis war, dass eine Fehlmessung hätte auslösen können.

     

    Soweit in Ordnung.

     

    Damit habe ich aber noch keinen Beweis, dass mein Lasergerät funktioniert, sondern lediglich, dass ich richtig gemessen und auch den richtigen PKW angehalten habe.

     

    Das kann ich aber auch schlicht und ergreifend durch die mündliche und schriftliche Aussage des Messbeamten ereichen.

    Wenn ich auf der BAB sehe, dass ein LKW einen anderen im Überholverbot überholt, brauche ich auch keinen Videobeweis, sondern stehe mit meinem Wort für die Richtigkeit ein.

     

    Wenn ich mit dem Lasergerät arbeite, messe ich in der Regel (mengenmäßig) Fahrzeuge im dreistelligen Bereich (messen, nicht anzeigen).

     

    Mal abgesehen vom Zeitaufwand, auf dem Video jedesmal genau den PKW herauszusuchen, der von mir angehalten wurde: Wie siehst Du das mit dem Datenschutz?

     

    Wenn ich anstelle einer Videokamera einen Fotoapparat nehme: wie soll dieses technisch gehen; wie soll der Apparat erkennen, welches Fahrzeug ich nur anmesse und welches auch angezeigt werden soll?

     

    Im Zweifelsfalle müsste das Gerät jedesmal, wenn ich messe, ein Bild machen.

     

    Bei analogen Fotoapparaten mit normalem Film aus Kostengründen gar nicht möglich; bei digitalen dürfte es vermutlich daran scheitern, dass Schnappschüsse bei hohen Geschwindigkeiten auch bei hochauflösenden Kameras mit einer schnellen Speicherkarte unscharf werden, insbesondere, weil ich ja immer wieder unterschiedliche Entfernungen, bis zu 500 m, habe.

     

    Erstens kann sich das Objektiv in der Regel gar nicht so schnell auf die jeweilige Entfernung einstellen, zweitens dürfte bei Entfernungen von 300 bis 500 m das Kennzeichen kaum erkennbar sein.

     

    Somit wäre Verwechslungen Tür und Tor geöffnet (hier wären Widersprüche zu Recht vorprogrammiert).

     

    Wie stellt ihr euch das Ganze bei Nacht vor:

     

    Ich habe noch keine Videokamera gesehen, die solche Filme in der Nacht machen kann und trotzdem noch handlich genug ist, um

    an dem Lasergerät angebracht zu werden.

     

    Bei einem Fotoapparat würde es noch problematischer, da hier aufgrund der vielen Messungen, die keine Geschwindigkeitsüberschreitung ergeben, ein Dauerblitzlichtgewitter stattfinden würde.

     

    Mal abgesehen davon, dass so etwas für die Augen der Messbeamten äußerst schädlich ist, möchte ich nicht wissen, wie viele Unfälle wir dadurch produzieren würden.

     

    Sollte jemand wirklich gute Vorschläge haben, die auch durchführbar sind, kann ich mir kaum vorstellen, dass diese nicht geprüft werden.

     

    Im Moment sehe ich hier jedoch noch keine.

     

    Als letztes:

     

    Je mehr Technik ich anwende, umso sicherer ist doch, dass jemand gerade diese Technik anzweifelt, da es ja, wie Du selber sagtest, keine fehlerfreie Technik gibt :ph34t::licht:

     

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  4. Hallo, Petzi,

     

    Ich glaube, dass Du die Aufgebenverteilung vor Gericht verkennst. Der SV ist nicht für die Warheitsfindung zuständig. Er hat einen klar umrissenen Auftrag ein Thema zu bewerten. Zb. "Kann es mit der Laserpistole XY Fehlmessungen durch Fehlbedienung geben oder nicht" Natürlich versucht er dann das Gerät fehlzubedienen und muss dann aussagen, dass es diese Fehler geben kann, oder nicht. Genau so war es in dem von Dir zitierten Fall. Die Folge war, dass DARAUFHIN in die Laserpistolen eine aufwendige Software implementiert wurde, die genau diese Fehler verhindern soll. Ich glaube dieser SV hat eine außerordentlich gute und fachkundige Leistung erbracht.

     

    Der erste Satz stimmt nicht; beim Rest kann ich Dir zustimmen.

     

    Wenn Du aber mein Posting richtig gelesen hättest, würdest Du sehen, dass ich nie gesagt habe, dass der Sachverständige für die Wahrheitsfindung zuständig ist; das ist Aufgabe des Richters.

     

    Des Weiteren habe ich ausdrücken wollen, dass es auch Gutachten gibt, die erwiesenermaßen Fehler aufweisen, die durch andere Gutachten entdeckt wurden (nicht nur im Straßenverkehr).

     

    Aus diesem Grund kann ich nicht verstehen (und auch nicht akzeptieren) dass von einigen Kritikern des Lasergerätes (oder auch anderer Messmethoden) immer wieder behauptet wird, dies und das wäre falsch, nur weil sie unbesehen und völlig unkritisch irgendeinem Sachverständigengutachten glauben, von dem sie in der Presse gelesen haben.

     

    Wie dieses Gutachten zustande kam, und ob der Sachverständige wirklich "sachverständig" war, wird von vornherein gar nicht in Zweifel gezogen.

     

    Wird dann ein Gegengutachten gefertigt, in dem belegt wird, dass die Aussage des anderen Sachverständigen falsch sind oder in einem anderen Zusammenhang zu sehen sind, interessiert dieses meistens kaum jemanden, weil derjenige, der das erste Gutachten publik gemacht hat, ja seinen Fehler eingestehen müsste.

     

    Nur darum ging es.

     

    Mit dem Bericht in den Medien habe ich mich u.U.etwas missverständlich ausgedrückt, denn nicht der Sachverständige ist für die Ausstrahlung dieses Films verantwortlich, sondern die Fernsehsender, die mit veraltetem Material die Zuschauer für dumm verkaufen und manipulieren.

     

    Zur Kompetenz einiger (und ich sage bewusst: einiger) Sachverständiger zwei Fälle:

     

    Vor etlichen Jahren habe ich einen Unfall mit einem PKW aufgenommen, der von der Fahrbahn abkam und dabei, noch während der Fahrt, anfing zu brennen.

    Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft musste ich einen Sachverständigen beauftragen, der herausfinden sollte, warum dieser PKW ausbrannte (Brandstiftung oder als Unfallfolge).

     

    Ergebnis: Dieser Sachverständige konnte weder den Grund für den Brand ermitteln (ist noch verständlich, weil der PKW komplett ausgebrannt ist), aber er konnte noch nicht einmal feststellen, welche Farbe dieser PKW ursprünglich hatte (Neuwagen, nicht umlackiert), obwohl an Teilen der Karosserie noch deutlich erkennbar war, dass es sich um einen roten PKW handelte.

     

    Der zweite Fall liegt noch gar nicht lange zurück, deshalb nur soviel: Es handelte sich um einen Sachverständigen, der sowohl Unfallrekonstruktionen als auch technische Gutachten macht.

    An der Unfallstelle war es ihm nicht möglich, festzustellen, wie der Unfallhergang war, obwohl die Spuren auf der Fahrbahn, an den Fahrzeugen und auch an der Fahrbahn selber dieses überdeutlich zeigten.

     

    Erst, als ich ihm erklärte, wie dieses alles zusammengehörte, sah er den Zusammenhang und hat meine Ausführungen zum Unfallhergang 1:1 in seinem Sachverständigengutachten übernommen.

     

    Damit klar ist: ich will damit nicht sagen, dass ich mehr weiß, als ein Sachverständiger; weiß Gott nicht.

     

    Es soll nur klar stellen, dass es auch bei den Sachverständigen wirklich Gute, aber auch einige unfähige gibt.

     

    Aus diesem Grund misstraue ich Sachverständigengutachten genauso, wie einige von Euch den Geschwindigkeitsmessungen mit Laser u.a.

     

    Ich würde auch nie behaupten, dass alle Geräte immer fehlerfrei arbeiten; so etwas gibt es wirklich nicht.

     

    Ich bin aber überzeugt, wenn es Fehler bei einer Messung gibt, sind diese zu 99 % durch Fehlbedienungen entstanden und nur im Promillebereich durch Fehler am Gerät.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  5. Hallo, Simineon,

     

    Du schreibst:

     

    Das "einfache" Benutzen der Standspur mag vielleicht noch günstig sein (z.B. um in Schrittgeschwindigkeit am Stau vorbei in die Ausfahrt zu kommen), sobald Du aber schneller als Schrittgeschwindigkeit fährst kommen automatisch noch weitere Tatbestandsmerkmale hinzu, wie z.B. Strassenverkehrsgefährdung etc. die das Gesamterlebnis gleich viel viel teurer machen, da ist die Benutzungsgebühr für den Standstreifen noch billig dagegen.

     

    Das ist so nicht richtig.

     

    Durch die bauliche Trennung des Seitenstreifens/Standstreifens von der Durchgangsfahrbahn durch die durchgezogene weiße Linie ist dieser eine eigenständige Spur, die jedoch nicht befahren werden darf.

     

    Das Befahren des Standstreifens kann somit kein Rechtsüberholen darstellen.

     

    Eine Straßenverkehrsgefährdung ist das Befahren des Standstreifens aus diesem Grund ebenfalls nicht.

     

    Diese habe ich allenfalls dann, wenn jemand auf dem Standstreifen fährt und einen anderen durch rücksichtsloses Verhalten daran hindert, seinerseits selber auf den Standstreifen zu wechseln; ebenso, wenn jemand rücksichtslos vom Standstreifen auf die Durchgangsfahrbahn wechselt.

     

     

    Dies soll jedoch keineswegs heißen, dass ich das Befahren des Standstreifens in irgendeiner Art befürworte (passt auch nicht zu meinem Beruf als Geradeaus :rolleyes: ).

     

    Aber gerade als :rolleyes: bin ich der Meinung, dass auf den Strecken auf der Autobahn, die durch Geschwindigkeitsbeschränkungen geregelt werden, die freie Fahrstreifenwahl möglich sein sollte, da jeder Fahrstreifenwechsel ein Risiko darstellt.

     

    Ein reines Rechtsüberholen (PKW A fährt auf dem mittleren Fahrstreifen, PKW B kommt ebenfalls auf dem mittleren FS an, überholt PKW A rechts und schert vor diesem wieder ein) sollte weiter verboten sein.

     

    Wenn aber die Wahl des Fahrstreifens frei erlaubt wäre, könnten die Autofahrer, die meinen, sie hätten einen Mietvertrag für den mittleren Fahrstreifen abgeschlossen, weiter auf diesem bleiben und sich geschlossen hintereinander einreihen, während die anderen ohne Stress wahlweise links oder rechts an dieser Kolonne vorbeifahren können (ich weiß, dass es bei stockendem Verkehr bereits so möglich ist); ich rede hier jedoch davon, dass es generell erlaubt sein sollte.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  6. Hallo, Nachtwesen,

     

    nur eine kurze Frage:

     

    Wo ist es Abzocke, wenn Du 50-60 km/h schneller fährst, als erlaubt?

     

    Kann es sein, dass diese 70er Beschränkung vielleicht nicht ganz ohne Grund dort steht, vielleicht gerade, weil dort gerast wird ?

     

    Wenn dort 100 erlaubt wären, wärst Du dann auch "nur" 120/130 gefahren oder vielleicht 150/160 ?

     

    Erkundige Dich doch bei der Straßenverkehrsbehörde, warum die Geschwindigkeitsbeschränkung dort steht.

     

    Unter Umständen reicht auch ein Gespräch mit dem Bauern, der an dieser Straße wohnt; vielleicht kann er Dir erzählen, dass dort unnatürlich viele Unfälle passieren.

     

    Nachteule

  7. Hallo, Matt 84,

     

    wenn ich Deine Ausführungen so lese und dann 1+1 zusammenzähle, komme ich auf folgendes Ergebnis:

     

    Kreis - oder Bundesstraße von irgendwo in Richtung geschlossene Ortschaft.

     

    Einspurige Verkehrsführung in beiden Richtungen.

     

    Erst die normale Beschränkung agO auf 100 km/h, irgendwo beginnt dann die Beschränkung auf 70 km/h.

     

    Vor oder am Beginn der Ortschaft gibt es eine Kreuzung mit Ampelanlage; für die Linksabbieger gibt es eine extra Linksabbiegerspur.

     

    Soweit korrekt? Wenn nicht, bitte verbessern.

     

    Wenn diese Beschreibung stimmt und ich auch Deine Beschreibung dazu nehme, ist der zweite PKW vor Dir schon ein gutes Stück vor der Kreuzung langsamer geworden, als die erlaubten 70 km/h.

     

    Du hast Dich schon vorher über ihn geärgert und Deinen Vordermann, der ja für die Geschwindigkeit des anderen nichts kann, und den angeblichen Schleicher auf der Linksabbiegerspur überholt, um dann vor der roten Ampel wieder anzuhalten, vermutlich direkt vor dem Schleicher.

     

    Liege ich richtig?

     

    Wenn nein: auch hier bitte verbessern und alles vergessen, was ich jetzt schreibe (falsch: nicht vergessen, aber nicht persönlich nehmen).

     

    Wenn ja: dann :rolleyes:

     

    Es ist immer bedenklich, wenn bei einem Autofahrer das Hirn während der Fahrt zwei Stockwerke tiefer rutscht, denn dann schaltet automatisch der Denkapparat aus.

     

    1.) Kann es sein, dass Dein Vordermann schon von weitem gesehen hat, dass die Ampel auf "Rot" stand, während Du nur noch das rote in den Augen hattest, und deshalb nicht gesehen hast, welche Farben aufleuchten?

     

    Sollte er dieses nämlich sehen, ist es doch verständlich, dass er nicht mit den erlaubten 70 km/h bis an die Ampel heranfährt, sondern etwas langsamer wird um dann, sobald es wieder Grün wird, normal weiterzufahren?

     

    Dass es auf Deine Weise nicht geklappt hat, siehst Du ja daran, dass Du an der Ampel halten musstest.

     

    2.) Hast Du eine Kristallkugel im Auto?

     

    Es soll an solchen Stellen auch Autofahrer geben, die dort abbiegen wollen, dafür sind diese Linksabbiegerspuren nämlich gedacht, und nicht zum Überholen.

     

    Wenn jetzt einer der beiden PKW vor Dir plötzlich links abbiegen will, gibt es unter Umständen einen Matt 84 weniger, weil er Dich in den Gegenverkehr drängt.

     

    Vermutlich würdest Du, wenn Du den Unfall doch überlebst, auch noch die gesamte Schuld beim Unfallgegner suchen! :rofl:

     

    3.) Was hat Dir das ganze Manöver gebracht, außer, dass Du nun an der Ampel in der ersten Reihe standest?

     

    Wenn ich bei mir in der Stadt gemütlich spazieren gehe, sehe ich oft auch solche Straßenrambos, die auf Teufel komm raus vor der Ampel noch überholen, sich dann vor den anderen PKW setzen, um dann 200 m weiter in das Parkhaus zu fahren, um dort in aller Seelenruhe einzukaufen :rolleyes:

     

    Nachteule

  8. Hallo,

     

    ich finde es immer wieder interessant, dass, insbesondere bei den Lasergeräten, die Kritiker dieser Geräte immer wieder irgendwelche Sachverständigengutachten ins Spiel bringen und diese gleich für bare Münze nehmen.

     

    Wenn ein sachkundiger :rolleyes: , der schon jahrelang mit diesen Geräten arbeitet und weiß, was man beachten muss, um Fehler zu vermeiden (die fast immer durch falsche Bedienung und in den seltensten Fällen durch Fehler in der Technik hervorgerufen werden) ein Statement abgibt, wird dieses angezweifelt.

     

    Ein Hosianna auf den Sachverständigen.

     

    Ich will hier gar nichts gegen die Sachverständigen sagen, im Gegenteil.

     

    Aber genauso, wie :rolleyes: , sind sie auch nur Menschen, die Fehler machen können, die auch nicht alles wissen, und manchmal auch voreingenommen sind und mit ihrer Meinung ganz bewusst die Öffentlichkeit manipulieren.

     

    Ich denke da nur an den Sachverständigen, dessen Bericht schon seit Jahren immer wieder durch die Medien geistert (seinen Namen weiß ich leider nicht) und der durch bewusste Fehlmessungen, die durch bewusste Bedienfehler und nicht Fehler im Gerät hervorgerufen wurden, der Menschheit weismacht, die Lasermessungen wären oft fehlerhaft.

     

    Dazu noch mit einem Gerät, dass meines Wissens so nicht mehr in Betrieb ist.

     

    Dass verschiedene Sachverständige in der gleichen Sache zu unterschiedlichen Ansichten kommen können, zeigt sich doch immer wieder, wenn in einer Gerichtsverhandlung Kläger und Beklagte Gutachten und Gegengutachten bringen.

     

    Lügt jetzt immer einer der Sachverständigen (wenn beide recht hätten, müssten sie ja eigentlich einer Meinung sein), oder gibt es da noch mehr Möglichkeiten ? :rofl:

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  9. Hallo, Hellskorpion,

     

    also, ich bleibe lieber mit dem Streifenwagen hinter dem Pannenfahrzeug, weil man dann sowohl mein Blaulicht, mein Warnblinklicht und ggf. auch den eingeschalteten Pfeil nach links oder rechts sieht.

     

    Man kann sich natürlich auch darüber streiten, was "vor" und was "hinter" in diesem Fall bedeutet; die Diskussionen hatten wir im Kollegenkreis schon öfter und die waren recht lustig :blink:

     

    Aber ansonsten gebe ich Dir absolut und uneingeschränkt recht.

     

    Es gab auch schon Kollegen, die dies nicht so sahen; als ich sie aber gefragt habe, was mehr Arbeit macht, einen PKW kurz zum nächsten Parkplatz oder Nothaltebucht zu schleppen, oder einen schweren Unfall aufzunehmen, weil jemand auf diesen PKW aufgefahren ist, waren sie plötzlich ganz schnell draussen :30:

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  10. Hallo, Daarc,

     

    der stationäre Blitzer steht direkt nach dem Tunnel und vor Beginn einer scharfen Links - Rechtskurve.

    Die 60er Beschränkung ist hier schon gerechtfertigt.

     

    Den Vorsatz begründet die Bußgeldstelle mit Sicherheit damit, dass vor dem Tunnel extra noch vor der Radarmessung gewarnt wird.

     

    Wer dieses nicht beachtet und dann trotzdem noch mit erheblich höherer Geschwindigkeit als erlaubt geblitzt wird, muss sich schon den Vorwurf des Vorsatzes gefallen lassen (Dummheit oder Blindheit wirst Du Dir doch nicht unterstellen lassen wollen, oder :D) ?

     

    Um das Bußgeld und das Fahrverbot kommst Du vermutlich nicht herum; als reuiger Sünder bei einem netten Gespräch mit der Sachbearbeiterin könnte es aber sein, dass sie den Vorsatz wieder zurücknimmt.

     

    Ich wünsche Dir trotzdem viel Glück und teile doch mit, wie das Ganze ausgegangen ist.

     

    Nachteule

  11. Hallo, Rockland,

     

    in Deinem Fall war es absolut richtig, auf den Bürgersteig zu fahren, da Du auf der Fahrbahn ein Hindernis und eine Gefahr für den Durchgangsverkehr darstellst.

    Im Zeitalter des Handy hätte es auf jeden Fall auch geholfen, wenn Du Dich kurz über 110 bei der Polizei gemeldet und mitgeteilt hättest, wo Du stehst, warum Du dort stehst, und dass Du selber Hilfe organisieren kannst.

    Dann hättest Du Dir den Namen des :rolleyes: notieren sollen, der den "Notruf" entgegengenommen hat, so dass Du auch gleich einen Zeugen hast.

    Dieses wäre der Idealfall.

    Übrigens: Ein Warndreieck aufzustellen wäre hier sicherlich nicht erforderlich, zumal es bei der allgemeinen Ehrlichkeit der Mitmenschen bestimmt nach spätestens 3 Minuten verschwunden wäre :wacko:

     

    Zu den Beiträgen von !Xabbu und Hartmut:

     

    Gerade dieser Fall (Lichtmaschine ausgefallen; Warnblinker funktioniert nicht mehr), zeigt, wie wichtig es ist, ordentliches Sicherungsmaterial im Fahrzeug zu haben. Auch, wenn es nicht vorgeschrieben ist, kann es helfen, eine (und wenn man häufig auf der Autobahn fährt, auch zwei) Blinkleuchten mitzuführen, so dass man auch im Dunkeln zu sehen ist (über die Warnweste braucht man hoffentlich nicht mehr reden).

     

    Trotzdem bin ich der Meinung, dass die <_<, wenn sie nicht gerade einen dringenden Einsatz hatten, seinen Wagen entweder absichern oder vorziehen konnten.

    Es wäre schließlich niemandem geholfen, wenn sie weiterfahren und 10 Minuten später zurückkommen müssen, um einen Unfall aufzunehmen, weil jemand auf !Xabbus Auto aufgefahren ist.

     

    Das Problem in diesem Fall ist meiner Ansicht nach, dass es mittlerweile in der Polizeiführung nicht mehr gewünscht ist, dass der

    :wacko: als Freund und Helfer auftritt, sondern immer mehr nach Quoten beurteilt wird (es gibt in der Polizei nichts, was nicht in der Statistik aufgeführt wird, außer den wirklichen Dienstleistungen als Freund und Helfer, die werden nicht gezählt) :shutup:

     

    Leider lassen sich insbesondere die jungen Beamten von dieser Mentalität anstecken, bzw. werden gleich darauf geeicht.

     

    Ich hoffe aber, dass die hier anwesenden :B): eher zur "alten Garde" der Freunde und Helfer gehören :B):

     

    Gruß, Nachteule

  12. Hallo, EsParadis,

     

    hast Du in Deinem Auto schon die neue Infrarottechnik, so dass Du Nachts auch Fußgänger, Tiere oder unbeleuchtete Fahrradfahrer schon von weitem erkennen kannst?

     

    Wenn nicht, finde ich es gerade Nachts besonders gefährlich, mit so hohen Geschwindigkeiten durch die Gegend zu heizen.

     

    Eigenartigerweise passieren die Unfälle mit "ungeklärter Ursache" fast immer Nachts, fast immer auf einer wenig befahrenen Straße.

     

    Insbesondere bei Wildunfällen (ja, ich weiß, dass die "Viecher" meistens Nachts die Straße wechseln) höre ich immer wieder: Das Tier stand ganz plötzlich auf der Straße.

     

    Oft ist es jedoch so, dass der Autofahrer "ganz plötzlich" durch seine hohe Geschwindigkeit vor dem stehenden Tier auftauchte.

     

    Ich bin auch häufig Nachts unterwegs und wundere mich immer wieder über die vielen Fahrradfahrer, die ohne Licht unterwegs sind.

     

    Hast Du schon mal gesehen, wie so ein Fahrradfahrer aussieht, wenn er von einem PKW mit 130 km/h "aufgeladen" wurde?

     

    Vielleicht würdest Du dann nicht mehr leicht sagen: es war ja dunkel und die Fahrbahn war frei, so dass man ruhig schneller fahren kann :shutup:

     

    Vielleicht geht Dir ja durch Dein neues Fahrverbot langsam ein Licht auf und Du fährst in Zukunft etwas entspannter.

     

    Gruß, Nachteule

  13. Hallo, Weinberg,

     

    wo liegt denn hier Amtsmissbrauch vor?

     

    Es liegt ein technischer Fehler vor, der zu spät erkannt wurde, das ist klar, aber ich würde niemandem unterstellen, dass dieses absichtlich gemacht wurde, um mehr Anzeigen schreiben zu können.

    Soweit ich mitbekommen habe, wurden die Fahrzeuge sofort nach Bekanntwerden nicht mehr für Messungen eingesetzt.

     

    Petzi: Ich bin auch der Meinung, dass bei der :wacko: alles ultra korrekt laufen sollte, ohne Frage.

     

    Interessant ist jedoch, dass dieses am meisten von denen gefordert wird, die sich selber das Recht herausnehmen, gegen alle möglichen Regeln, insbesondere im Straßenverkehr, zu verstoßen (keine Anspielung auf Dich, Petzi, Du hast hier nur das Stichwort geliefert).

     

    Korrektes Verhalten kann ich nur dann fordern, wenn ich mich auch an die Spielregeln halte.

     

    Deshalb halte ich das ganze auch nicht für einen Skandal, sondern schlicht und ergreifend für einen Fehler, der Dank eines findigen Rechtsanwaltes :shutup: gefunden und somit behoben werden konnte, bzw. kann.

     

    Viele Grüße, Nachteule

  14. Hallo, JanS80,

     

    wäre es Dir lieber gewesen, die <_< hätten eine Anzeige aufgenommen, Vorfahrtverletzung geltend gemacht und evtl. sogar eine Straßenverkehrsgefährdung Deinerseits?

     

    Es ist Aufgabe der ;) , Verkehrsverstöße festzustellen, Unfälle aufzunehmen usw.; Unfallsachverständige sind die meisten Polizisten aber nicht.

    Es war meiner Ansicht nach sogar ein Entgegenkommen von Seiten der ;) , dich nicht zu verwarnen uoder anzuzeigen und Dir dafür im Gegenzug zu raten, dass Du Dich mit dem Unfallgegner gütlich einigst.

     

    Deshalb kann ich Dir nur raten, zu zahlen und gut ist.

     

    Gruß, Nachteule

  15. Hallo, Heron,

     

    ich würde mir keine allzu großen Gedanken machen.

    Erfahrungsgemäß wird Dir der "Huper"zwar die Krätze an den Hals wünschen und Dir sicher auch noch ein paar Kosenamen gegeben haben, aber sicher nicht zur <_< rennen, weil der Aufwand das Ergebnis nicht rechtfertigt.

    Vor allem hakt es hier an dem Beweis, dass Du ihn wirklich bedrängt hast.

     

    Hake das ganze am besten ab unter "nächstes Mal mach ich es richtig" und dann fertig.

     

    Gruß, Nachteule

  16. Hallo, Franticek,

     

    herzlichen Glückwunsch zu Deinem Beitrag; besser gehts kaum ;)

     

    Zum Beitrag von Mace: Deinem letzten Satz kann ich nicht zustimmen, denn leider ist es ja jetzt schon so, dass jeder sagt, hier sind 50 erlaubt, dann macht es doch nichts, wenn ich 60-70 fahre.

    Wären nun 70 erlaubt, würden die meisten ihre "persönliche Hemmschwelle" auf etwa 90 setzen.

    Deshalb wird es ja schon in der Regel so gehandhabt, dass bei Geschwindigkeitsbeschränkungen, z. B. vor Kurven, nicht die als Höchstgeschwindigkeit genommen wird, die man gerade noch so fahren kann, sondern eine geringere, denn auch die Damen und Herren, die dieses planen, leben nicht hinter dem Mond, sondern fahren meistens auch Auto <_<.

     

    Zu log1c:

     

    Ich kann Dir nur zum Teil zustimmen, denn leider ist es oft so, dass auch die richtigen Raser zum Fahrsicherheitstraining gehen, um ihre Grenzen noch etwas weiter auszuloten und später behaupten zu können, dass sie die besten Autofahrer sind, weil sie doch schon so oft beim Sicherheitstraining waren :mecker:

     

    Viele Grüße

     

    Nachteule

  17. Lieber guter Weihnachtsmann,

     

    jetzt ists soweit, jetzt bist du dran.

    Mein Chef ist nämlich Rechtsanwalt.

    Der klagt dich an, der stellt dich kalt.

     

    Schon seit vielen hundert Jahren

    bist du nun durchs Land gefahren,

    ohne Nummernschild und Licht,

    auch TÜV und ASU gab es nicht.

     

    Dein Schlitten eignet sich nur schwer

    zur Teilnahme am Luftverkehr.

    Es wird vor Gericht zu klären sein:

    Besitzt du

    en Pilotenschein?

     

    Durch den Kamin ins Haus zu kommen,

    ist rein rechtlich strenggenommen

    Hausfriedensbruch - Einbruch sogar,

    das gibt Gefängnis, das ist klar.

     

    Und stiehlst du nicht bei den Besuchen

    von fremden Tellern Obst und Kuchen?

    Das wird bestraft, das muss man ahnden,

    die Polizei lässt nach dir fahnden.

     

    Es ist auch allgemein bekannt,

    du kommst gar nicht aus diesem Land.

    Wie man so hört, steht wohl dein Haus

    am Nordpol, also sieht es aus,

    als kommst du nicht aus der EU,

    das kommt zur Klageschrift dazu!

     

    Hier kommt das Arbeitsrecht zum Tragen,

    ein jeder Richter wird sich fragen,

    ob deine Arbeit rechtens ist,

    weil du ohne Erlaubnis bist.

     

    Der Engel, der dich stets begleitet,

    ist minderjährig und bereitet

    uns daher wirklich Kopfzerbrechen,

    das Jugendamt will mit dir sprechen!

     

    Jetzt kommen wir zu ernsten Sachen,

    wir finden es gar nicht zum Lachen,

    dass Kindern du mit Schläge drohst,

    darüber ist mein Chef erbost.

     

    Nötigung heisst das Vergehen

    und wird bestraft, das wirst du sehen,

    mit Freiheitsentzug von ein paar Jahren,

    aus ists bald mit dem Schlitten fahren.

     

    Das Handwerk ist dir bald gelegt,

    es sei denn dieser Brief bewegt

    dich, die Kanzlei reich zu beschenken,

    dann wird mein Chef es überdenken!

     

     

    Viele Grüße an alle Rechtsanwälte

     

    Nachteule

  18. Hallo, Gery41,

     

    herzlichen Glückwunsch, das Deine Kinder noch leben, aber melde Dich doch bitte, wenn Deine Tochter sich mit dem frisierten Teil plattfährt. Wirst Du dann immer noch so denken? :licht:

     

    Zu den anderen "Befürwortern" des Frisierens dieser Maschinen:

     

    Es geht hier nicht um ein austauschen eines Ritzels, entfernen des Schalldämpfers oder um ähnliche Spielchen, die das Teil um 10 - 20 km/h schneller machen, um besser im Verkehr mitschwimmen zu können, sondern um gravierende Veränderungen.

     

    Abgesehen davon, dass bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung ordentlich Ärger macht, bzw. unter Umständen gar nicht zahlt, kann man sicher davon ausgehen, dass der Mofafahrer bestimmt keine ordentliche Schutzausrüstung getragen hat.

     

    Wer schon einmal gesehen hat, wie sich zuerst die Jeans, dann die Haut und danach die Knochen über die Straße verteilen und auf der Straße ihre Spuren hinterlassen, der weiß, wovon ich rede.

     

    Ich finde es auch nicht richtig, jeden, der einen gravierenden Verstoß bei der Polizei anzeigt, gleich als "Denunzianten" zu bezeichnen.

     

    Unbestritten, es gibt einige, die wirklich jeden Hasenfurz anzeigen; die meisten überlegen es sich jedoch ganz genau, weil ihnen der Aufwand und die folgenden Scherereien meist viel zu viel sind und melden sich nur, wenn es wiklich gerechtfertigt ist.

     

    In dem Fall mit dem frisierten Moped war es sicher gerechtfertigt.

     

    Gruß

     

    Nachteule

  19. Hallo, thesoundofsettli,

     

    bevor Du überholst, solltest Du überlegen, warum die Fahrzeuge vor Dir auf der waldreichen Strecke nur mit 80-90 km/h fahren.

    Als Fahranfänger hast Du sicher in der Fahrschule gelernt, das es dort auch mal Wildwechsel geben kann.

     

    Der Fahrer, den Du überholt hast, hat vollkommen richtig reagiert, als Du neben ihm warst und seine Geschwindigkeit nicht geändert, denn hier wärst Du an der Reihe gewesen, zu bremsen.

     

    Jetzt stell Dir vor, Dein Nebenmann bremst, und Du im gleichen Moment auch, wohin willst Du dann ausweichen, nach links in den Straßengraben oder weiter geradeaus in den Gegenverkehr?

     

    Zum Abstand: Selbst bei einem Abstand von 40 m (Geschwindigkeit 80 km/h, halber Tachowert) würdest Du bei einem Überholmanöver sowohl zu wenig Abstand zum Vordermann haben, als auch zu wenig Abstand zu dem, den Du überholt hast.

     

    Was machst Du, wenn in diesem Moment Dein neuer Vordermann bremsen muß ?

     

    Du bremst, schaffst es vielleicht sogar noch, hinter diesem zu halten, beschwerst Dich aber, wenn der Autofahrer, den Du gerade überholt hast, Dir ins Heck brettert, weil Du ihm zu wenig Abstand gelassen hast.

     

    Bist Du dann so ehrlich, zuzugeben, dass Du den Unfall verursacht hast (wahrscheinlich nicht).

     

    Wenn Du ein wenig mehr Fahrpraxis hast, wirst Du merken, dass auf Landstraßen das Überholen meistens unsinnig ist, da der Überholte spätestens in der nächsten Ortschaft an der ersten Kreuzung wieder hinter Dir ist.

     

    Hoffentlich lebst Du lange genug, um diese Erfahrung zu machen. :licht:

     

    Gruß, Nachteule

  20. Hallo, Anrera,

     

    vor und nach einer Messung wird regelmäßig ein Funktionstest durchgeführt, der gerade solche Fehler bei dem Lasergerät erkennen soll.

     

    Wenn die Visiereinrichtung tatsächlich verstellt ist, so wie Du das schilderst, würde dieses bei dem Funktionstest erkannt werden.

     

    Eine Bilddokumentation würde bei Deinem Beispiel auch nichts bringen, da der Fotoapparat oder die Videolamera, je nachdem, was angebracht ist, auch nur beweist, dass der Beamte das Fahrzeug, das später angehalten wurde, anvisiert hat.

     

    Die Kamera würde jedoch nicht erkennen, dass der Laserstrahl weit an dem Fahrzeug vorbeigegangen ist, da dieser Strahl für die Kamera nicht sichtbar ist (für alle, die die Gräte nicht kennen: es entsteht kein roter Lichtstrahl, wie beim Laservisier auf den Waffen, die immer in den Krimis gezeigt werden).

     

    Aus meiner Praxis auf der Autobahn kann ich sagen, dass ich nicht nur PKW, sondern auch LKW anmesse.

     

    Da nicht alle PKW - und LKW - Fahrer zu schnell fahren, muss ich oft etlich Fahrzeuge anmessen, bis einer tatsächlich in meiner "Zielgruppe" (ab ca. 48 km/h Überschreitung) liegt.

     

    Somit habe ich, insbesondere durch die Referenzmessungen mit den LKW, die Möglichkeit, zusätzlich zum Funktionstest, festzustellen, ob das Gerät ordnungsgemäß funktioniert.

     

    Sollte ich nämlich, um bei Deinem Beispiel mit der verstellten Vissiereinrichtung zu bleiben, anstelle des gemessenen LKW in Wahrheit den irgendwo hinter ihm fahrenden PKW messen, würde es mir sicher auffallen, dass der LKW plötzlich mit 120 km/h laut Laser an mir vorbeifährt.

     

    Um das ganze auf einen, bzw. mehrere Punkte zu bringen:

     

    Die Technik im Lasergerät überwacht sich zunächst selbst.

    Sollte dieses versagen, steht immer noch der Beamte, der das Gerät bedient, als zweite "Kontrollinstanz" dahinter, um zu entscheiden, ob die Messung korrekt ist.

    Eine Bilddokumentation bringt dabei auch nichts, da es einfach, wie auch bei anderen Ordnungswidrigkeiten und auch bei Straftaten, genügen muss, wenn die Beamten vor Gericht mit ihrer Aussage dafür geradestehen.

     

    Bei Verstößen gegen das Überholverbot, Handy, Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und anderen ist ein Foto - oder Videobeweis schließlich auch nicht erforderlich und meistens auch nicht möglich, da diese nicht vorhersehbar sind und die Polizei nicht immer mit einer Kamera herumlaufen können.

     

    Viele Grüße

     

    Nachteule

  21. Hallo,

     

    ich habe bereits sehr viele Beiträge gelesen, aber erst jetzt das Bedürfnis, auch etwas dazu zu sagen:

     

    Es wird hier immer wieder von der Möglichkeit gesprochen, dass bei der Lasermessung das falsche Fahrzeug gemessen wurde.

    Zumindest beim Laser Riegl FG 21 P ist es jedoch so, dass das Gerät bei zwei nahe neben - oder hintereinanderfahrenden Fahrzeugen eine Fehlermessung bei der Geschwindigkeit anzeigt.

     

    Als "zweite Sicherheit" steht aber zusätzlich auch noch der Polizeibeamte (hier sind sowohl Männlein und Weiblein gemeint) hinter dem Gerät und entscheidet, ob eine Messung, die vom Gerät akzeptiert wird, auch von ihm anerkannt wird.

     

    Ein verantwortungsvoller Polizist, der weiss, was von einem Fahrverbot abhängt, wird nur solche Messungen zur Anzeige bringen, die auch in allen Belangen hieb - und stichfest ist.

     

    Es wurde in eimem vorangegangenen Beitrag auch moniert, dass das Lasern verhältnismässig Kosten - und Personalaufwendig ist.

     

    Die Kritiker dieser Messungen sollten jedoch bedenken, dass vor allem in engen Autobahnbaustellen eine Lichtschrankenmessung oftmals nicht möglich ist.

     

    Da es leider immer noch viele unverbesserliche Autofahrer gibt, die meinen, in einer 60er Baustelle mit 130 km/h oder noch schneller fahren zu müssen, bleibt somit nur die Möglichkeit, diese mittels Laser aus dem Verkehr zu ziehen.

     

    Nachteule

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