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nachteule

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Posts posted by nachteule

  1. Hallo, KlausK,

     

    die Aussage von Gerre ist nicht falsch, sie ist aber auch nicht richtig. :victory:

     

    In den letzten Jahrzehnten hat es immer wieder Verbesserungen bei der aktiven und passiven Sicherheit der Fahrzeuge gegeben, die mit zur Verringerung der Unfallzahlen und der Unfallfolgen beigetragen haben.

     

    Es ist schlicht unmöglich, verlässliche Statistiken aufzustellen, anhand derer man erkennen kann, wie viele Unfälle durch die Handynutzung verursacht wurden, denn die wenigsten Unfallverursacher geben zu, dass sie direkt vor dem Unfall noch das Handy in der Hand hatten.

     

    Fakt ist allerdings, dass es eine Vielzahl von schweren und tödlichen Unfällen gab, bei denen man eindeutig nachweisen konnte, dass das Handy genutzt wurde und bei den meisten wäre nichts passiert, wäre der Unfallverursacher aufmerksamer gewesen.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  2. Hallo, m3_

     

    Prävention, und dazu gehört die Abstandsmessung, lässt sich nicht in Zahlen und Prozenten berechnen.

     

    Wollte man einigermaßen verlässliche Aussagen treffen, wie viele Unfälle durch Abstandsmessungen vermieden werden, müsste man erst einmal über einen längeren Zeitraum auf sämtliche Messungen dieser Art verzichten und dies den Verkehrsteilnehmer auch bekannt machen.

     

    Willst Du die Verantwortung für die dann mit Sicherheit gehäuft auftretenden Unfälle übernehmen?

     

    Verkehrsteilnehmer sind wie die kleinen Kinder aus der Ü - Ei - Werbung: Sobald sie merken, dass man sie nicht mehr im Blickfeld hat, wird die Versuchung immer größer, die Regeln zu missachten und dann batscht es eben dementsprechend häufiger.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  3. Hallo, Hawethie,

     

    nicht ganz.

     

    Sachbeschädigung liegt vor, wenn das Teil beschädigt wurde. Ob dem so war oder ob man lediglich ein paar Schrauben lösen musste, ist nicht bekannt.

     

    Wird der Gegenstand rechtmäßig eingezogen (warum auch immer), kann es gar kein Diebstahl sein.

     

    Abgesehen davon: Das Teil wurde ja wieder zurückgegeben.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  4. Hallo, Biber,

    Wäre interessant, wenn der Eigentümer der Attrape gegen den Diebstahl durch die Kreisstraßenmeisterei vorginge.

    das Verfahren würde vermutlich eingestellt, denn hier fehlt m. E. die Zueignungsabsicht.

     

    Ob andere Straftatbestände vorliegen können, müsste geprüft werden.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  5. Hallo, Diplomat,

     

    ich konnte mal beobachten, dass etliche Autofahrer abrupt abgebremst haben, weil auf dem Gehweg eine junge Dame in einem sehr knappen Röckchen unterwegs war und so kam es zu mehreren Beinahe - Unfällen.

     

    Kann man dieser Dame nun ebenfalls eine Gefährdung des Straßenverkehrs unterstellen?

     

    Ist es nicht eher die Dummheit der Autofahrer oder die Ignoranz der Verkehrsregeln (Abstand, Geschwindigkeit, Handyverbot usw.), die dafür sorgt, dass es an den Blitzerstellen zu Zusammenstößen kommen kann?

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  6. Hallo, m3_,

    Meine zwei Helden @nachteule&@bluey: Wenn Ihr noch die Sendung regelmäßig verfolgt habt, denn hättet Ihr doch schon längst ab September das Ende von SADPE hier verkünden können! .

    :nolimit:

    zum Einen sehe ich nur sehr selten TV und solche Sendungen so oder so nicht.

     

    Wie sollte es mir also auffallen?

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  7. Hallo, m3_,

    Den Behörden muß doch klar sein, daß es immer Konstrukte geben wird, die lediglich auf das schnelle Geld von naiven Behörden aus sind.

    :nolimit:

    natürlich ist das den Behörden klar.

     

    Genauso müsste Dir selber aber auch klar sein, dass die Behörden nicht so entscheiden können, wie ein Privatmann bzw. wie ein Unternehmen aus der freien Wirtschaft.

     

    Ich erinnere mich an eine Kommune, die ein neues öffentliches Gebäude errichten wollte und dementsprechende Ausschreibungen in Umlauf brachte.

     

    Sie mussten dann den billigsten (nicht den günstigsten) Anbieter nehmen, obwohl sie mit diesem in der Vergangenheit schon arge Probleme hatten und genau wussten, dass es auch diesmal wieder schief geht, was sich dann auch bewahrheitet hat.

     

    So ist nun mal unser EU - Recht.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  8. Hallo, tom12342,

    Müsste ja Wiesbaden sein. Hat das einer von Euch schon mal gemacht, oder sind das Vermutungen, dass die den Brief dann direkt zu mir schicken.

    beim Reg.Präs. Karlsruhe funktioniert es jedenfalls recht gut, wie ich mir habe sagen lassen.

     

    Für die Bußgeldstelle ist es schließlich eine Arbeitserleichterung, wenn sie gleich den richtigen Fahrer hat und diesem den Anhörbogen zuschicken kann und den Weg über den Fahrzeughalter spart.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  9. Hallo, mt2,

     

    ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter kann ggf. weiterhelfen.

     

    Entweder ist ihm schlicht und ergreifend ein falscher Tatzeitraum in die Tastatur gehüpft, dann wäre es ein heilbarer Mangel oder es stellt sich vielleicht heraus, dass sich der Anzeigeerstatter geirrt hat (Kennzeichen falsch abgelesen oder was auch immer) und das Thema ist für Dich erledigt.

     

    Solange Du keinen Widerspruch einlegst, sollte es m. E. keine finanziellen Nachteile haben, wenn Du mal nachfragst.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  10. Hallo, Tom12342,

     

    herzlich willkommen im Radarforum.

     

    Du hast ja offensichtlich nicht vor, Dich irgendwie aus der Sache herauszuwinden und deshalb ist der Tipp von Biber, gleich von vornherein mit der zuständigen Bußgeldstelle zu telefonieren und alles Weitere abzuklären, die beste Möglichkeit.

     

    In Baden - Württemberg wäre in so einem Fall (Blitzer auf der Autobahn) das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig und nicht eine kommunale Bußgeldstelle.

     

    Googel mal ein wenig im Internet, wer in Deinem Fall zuständig wäre und melde Dich dann dort so schnell wie möglich, denn dann hast Du gute Chancen, die Post direkt nach Hause zu bekommen, ohne, dass irgendjemand in der Firma etwas erfährt.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  11. Hallo, m3_,

     

    das ist ja schon Leichenfledderei :abwarten:

     

    Nichtsdestotrotz: Gut, dass es scheinbar immer mehr Abstandsmessungen gibt, denn das zeigt, dass sich scheinbar herumgesprochen hat, dass gerade auf vielbefahrenen Autobahnabschnitten nicht die nichtangepasste Geschwindigkeit, sondern ein zu geringer Sicherheitsabstand die Hauptunfallursache ist (wobei oft auch noch gleichzeitig die verbotswidrige Handynutzung dazukommen dürfte).

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

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  12. Hallo, gery41,

    Könnte jemanden verstehen wenn er da nicht ausrasten würde, 10.000,- Euro Ausgaben für nichts.

    im Gegensatz zu Dir könnte ich sogar verstehen, wenn jemand tatsächlich ausrasten würde. :abwarten:

     

    Ich kenne die österreichischen Gesetze nicht, aber wenn es ähnlich ist wie bei uns, hatte der Polizeibeamte im Grunde genommen gar keine andere Möglichkeit, denn der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt war ja aufgrund der Angaben des Ehepaares zumindest mal gegeben.

     

    Andererseits hätte er, zumindest in Deutschland, auch entlastende Beweise prüfen müssen, wie z. B. die Überprüfung des/der Fahrzeuge des Ehepaares, ob damit vor Kurzem gefahren wurde.

     

    Wie der Anwalt im zweiten Video richtig sagt, scheint hier eine Gesetzesänderung dringend notwendig zu sein.

     

    In solchen Fällen bin ich froh, dass wir bei uns die Möglichkeit haben, telefonisch Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft oder ggf. sogar mit einem Richter zu halten und mit diesem abzuklären, ob weitere Maßnahmen getroffen werden müssen, wenn man den Verdacht einer möglichen Trunkenheitsfahrt, aber keinerlei Beweise hat.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  13. Hallo, Hawethie,

    @nachteule: lt Angabe eines guten Bekannten sind Gerichtstermine Dienst.

    das ist korrekt.

     

    Bedingt durch den Schichtdienst finden viele Verhandlungen aber in der eigentlich dienstfreien Zeit statt, die man für sich selber nutzen und nicht durch unnötige Gerichtsbesuche unterbrechen möchte.

     

    Dazu kommt, dass etliche Kollegen sehr lange Anfahrtswege haben, bei denen zwar die Fahrtkosten bezahlt werden, nicht aber die Zeit, die sie für die Anreise benötigen (oder nur zum Teil).

     

    Besonders ärgerlich sind Verhandlungen zwischen Früh - und Nachtdienst oder direkt nach dem Nachtdienst.

     

    Aus diesem Grund sorgen erfahrene Beamte schon mal im Vorfeld dafür, dass sie den Anwälten möglichst wenig Angriffspunkte für einen möglichen Einspruch bieten.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  14. Hallo, Logiaa77,

     

    herzlich willkommen im Radarforum.

    Ich habe gemerkt das ich geblitzt wurde und mein Tacho sagte mir ~120kmh und dabei war ich noch am bremsen da ein Auto vor mir auch stark gebremst hat.

    Der Blitzer steht einige Meter nach dem Messgerät und damit ist es sehr gut möglich, dass die Geschwindigkeit zwischen dem Messen und Deinem Blick auf den Tacho (nach dem Blitz) ein paar km/h heruntergegangen ist, wenn Du eh schon am Bremsen warst.

    Das entsprechende Verkehrsschild wurde in kurzer Distanz zu dem Punkt aufgestellt, an dem die Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wurde. Vor und unmittelbar nach dem Streckenabschnitt war und ist die Strecke ohne Geschwindigkeitsbegrenzung freigegeben.Es war mir nicht möglich, meine Geschwindigkeit so schnell zu reduzieren. Dies hätte ein abruptes Abbremsen erforderlich gemacht, womit ich mich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht hätte.

    Selbst in der Nacht sind die runden Schilder von Weitem erkennbar, wenn man aufmerksam fährt (was insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten selbstverständlich sein sollte).

     

    Ggf. muss man dann eben frühzeitig abbremsen und nicht erst, wenn man das Schild passiert.

     

    Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass der Blitzer direkt nach dem ersten geschwindigkeitsregelnden VZ aufgestellt wurde, denn jeder erfahrene Polizeibeamte weiß, dass so etwas unweigerlich zu Einsprüchen führt und dass man dann seine kostbare Freizeit auch noch vor Gericht verbringen darf.

     

    Wenn die genaue Örtlichkeit in Deinem Anhörbogen genannt wurde, kannst Du ja mal versuchen, über das Internet herauszufinden, ob es dort noch weitere VZ vor der Messstelle gibt.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  15. Hallo, m3_,

    @nachteule: Haben die schwachmatischen :100: nach dem Engelbergtunnel Fahrtrichung HN deine "Schatteneisunfälle" nicht verhindern können und mußten nun noch schwachmatischere :80: verhängt werden :fool:

    ich habe nicht die leiseste Ahnung, wovon Du hier sprichst.

     

    Zu Deinem Lamento gegen die Geschwindigkeitsbeschränkungen und deren Überwachung an sich: Bist Du der Meinung, dass es weniger und vor Allem weniger schwere und tödliche Unfälle geben würde, wenn es keine Beschränkungen gäbe?

     

    Was würdest Du denn machen, um die Unfallzahlen zu senken?

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  16. Hallo, rth,

     

    da die beiden sich zumindest nach den Bildern im Internet nicht unbedingt extrem ähnlich sehen, sollte sich recht schnell klären lassen, wer von beiden gefahren ist.

     

    Gehen wir mal davon aus, dass Bußgeldstelle und Staatsanwaltschaft vermutlich ähnlich denken und gerade wegen der öffentlichen Brisanz sicher ganz genau recherchiert haben, würde es mich nicht wundern, wenn der Bayern - Star demnächst den Strafbefehl zahlen muss.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  17. Hallo, Biber,

    Darf man da nicht erwarten, daß Fahrer und Beifahrer so aufmerksam sind, daß sie ein Stauende nicht einfach übersehen?

    doch, das kann man erwarten und da der Fahrer ja offensichtlich der alleinige Verursacher ist und nicht abgedrängt wurde oder ähnliches (zumindest steht nichts davon im Zeitungsartikel) wird er genauso wie jeder andere Unfallverursacher zur Verantwortung gezogen.

     

    Da jedoch nichts von einer möglichen Straßenverkehrsgefährdung oder einer ähnlich großen Verfehlung Seitens des Verursachers erwähnt wurde, ist hier allenfalls mit einer Geldstrafe zu rechnen, nicht aber mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder einem Fahrverbot.

     

    Es ist allerdings möglich, dass es noch dienstrechtliche Ermittlungen geben wird, aber das wird sich zeigen, wenn die Unfallermittlungen abgeschlossen und von Seiten der Staatsanwaltschaft das Strafmaß verhängt wurde.

     

    Zum Unfall an sich:

     

    Laut Zeitungsartikel waren Grünschnittarbeiten der Grund für den Stau.

     

    Es steht allerdings nichts dazu, wie weit dieser Stau zurück ging und ob er schon von Weitem deutlich zu sehen war oder ob die Fahrzeuge vor dem MEK - Fahrzeug ebenfalls von diesem Stau überrascht wurden, stark abgebremst haben und ob es möglicherweise dem Beamten deshalb aufgrund seiner vermutlich hohen Geschwindigkeit bei seiner Einsatzfahrt nicht mehr gereicht hat.

     

    Das enthebt den Kollegen natürlich nicht von seiner Verantwortung für diesen Unfall, aber man sollte m. E. ohne weitere Informationen mit Vorverurteilungen vorsichtig sein und sich überlegen, ob einem selber nicht auch schon mal ähnliches (allerdings ohne Einsatzfahrt) passiert ist und man nur durch viel Glück ohne Unfall davongekommen ist.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

    • Like 2
  18. Hallo, Diplomat,

     

    Du hast mich offensichtlich missverstanden und kennst offensichtlich auch nicht die Hintergründe, die zu dem Tempolimit geführt haben.

     

    Es ist immer wieder vorgekommen, dass (insbesondere schweizer) Fahrzeuglenker Rennen auf diesen Abschnitten durchgeführt haben,, indem ein paar Fahrzeuge den rückwärtigen Verkehr ausgebremst haben, bis nach vorne alles frei war und dann haben sich zwei oder mehr Fahrer ein Rennen geliefert.

     

    Somit müsste sich die Wut derer, die sich über das konsequente Handeln der Entscheidungsträger aufregen, eher an die richten, die tatsächlich dafür gesorgt haben, nämlich die oben genannten Rennfahrer und ihre Unterstützer.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

    • Like 1
  19. Hallo, m3_,

    Im Mittelalter wären alle Beteiligten für diesen Schildbürgerstreich geteert und gefedert aus dem Amt geworfen worden.

     

    würde man mittelalterliche Methoden anwenden, würde man die Raser, die durch ihre Unvernunft für die Geschwindigkeitsbeschränkung verantwortlich sind, erst an den Pranger stellen und dann teeren und federn.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

    • Like 1
  20. Hallo, Bluey,

    Ich hätte mich bringen lassen und die Kosten dafür verlangt, ggf. auch eingeklagt.

    der Schuss kann nach hinten losgehen.

     

    Solche Fälle werden m. W. nicht selten durch einen Vergleich eingestellt und man bleibt auf den eigenen Kosten sitzen, bzw. lässt die Kosten über die RSV laufen.

     

    Das kann je nach Vertrag eine Selbstbeteiligung bedeuten (meistens 150.- €) und zusätzlich kann es dazu führen, dass man aus der RSV fliegt, wenn man diese zu oft beansprucht.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  21. Hallo, Sobbel,

    Glaub ich eher nicht, da säß wohl ein Fremder am Steuer.

    es ist ja nicht eindeutig bewiesen, dass es der Sohnemann auf dem Bild war:

     

    Auf dem Foto war allerdings nicht er selbst, sondern der jüngste Sohn zu erkennen – zumindest soweit man das anhand der schlechten Qualität des Bildes sagen kann. Außerdem verdeckt der Spiegel einen großen Teil des Gesichts.

    Was nun tatsächlich des Rätsels Lösung ist, werden wir allerdings nie erfahren.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

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