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nachteule

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Posts posted by nachteule

  1. Hallo, Timo1994,

    Naja ich fragte ja vorhin bereits, was wenn er sagt das er es genommen hat macht er sich dann nochmals strafbar oder so?

    solange Du oder Deine Schwester ihm nicht explizit verboten habt, das Fahrzeug zu nehmen und wenn keiner von euch beiden ihn wegen unbefugtem Gebrauch eines KFZ nach § 248 StGB zur Anzeige bringt, hat er in diesem Punkt nichts zu befürchten.

     

    Ihm kann "nur" vorgeworfen werden, dass er vorsätzlich oder fahrlässig mit dem PKW gefahren ist und dabei nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.

     

    Peinlich wäre allerdings, wenn Deine Schwester zum Tatzeitpunkt laut Foto Bei - oder Mitfahrerin gewesen sein sollte.

     

    War er dagegen allein, dürfte es ohne dementsprechende Aussagen kaum möglich sein, nachzuweisen, dass er den Schlüssel bekommen und nicht einfach selber vom Schlüsselbord, vom Tisch oder was auch immer genommen hat, um zu fahren.

     

    Sollte er als Beschuldigter feststehen, wäre es allerdings anzuraten, sich einen Anwalt zu nehmen, denn wenn er genauso wenig Ahnung vom Rechtlichen hat wie Du (ist kein Vorwurf an Dich), würde er sich vermutlich durch unbedachte Äußerungen nur unnötig selbst belasten und vielleicht doch noch seine Frau mit hineinziehen.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

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  2. Hallo, Timo1994,

     

    nachträglich herzlich willkommen im Radarforum.

     

    Hallo, Wolle63,

    Immerhin ist der Schwager mit seinem Auto erwischt worden und es muss irgendwie glaubhaft rüber kommen, dass er es ihm nicht gegeben hat.......
    Nur damit hängt er seine Schwester hin.

    mit etwas Glück kommt sogar die Schwester ungeschoren davon, wenn ihr Mann zugibt, dass er gefahren ist und wenn er z. B. angibt, dass er das Fahrzeug ohne Wissen seiner Ehefrau genommen hat.

     

    Im Zweifelsfall sollte man sich vorher Hilfe eines kundigen Anwalts sichern.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  3. Hallo, m3_

    @hawethie: Was gibt es da nicht zu glauben, wenn ein Smart mit vmax 135 km/h mit 149 km/h geblitzt wird? Klar, gewisse Cops wie beispielsweise @sobbel und der displayanzeigewertgläubige @bluey werden immer ROT sehen, wenn die Herren Grün Murks nachweisen, hier ein "Geisterauto".

    Du bist scheinbar nicht ganz auf dem laufenden.

     

    Es gibt Smart, die laut Eintragung 150 km/h laufen.

     

    In Echt dürften es dann noch ein paar km/h mehr sein.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  4. Hallo, m3_,

    Es ist das Hirn einzuschalten, Das war schon immer so. Ganz einfach galt schon immer grundsätzlich, wenn Tatüta sich von hinten ankündigt, dann muß ein Rettungsgasse da sein oder muß noch rechtzeitig gebildet werden können.

    stimmt.

     

    Wenn man das Hirn einschalten würde, wüsste man, dass wertvolle Sekunden oder gar Minuten verloren gehen, wenn die Rettungsgasse erst gebildet wird, wenn man die Einsatzfahrzeuge hört.

     

    Du kannst aber nicht erwarten, daß bei einem einfachen, tagtäglichen Rushhour-Stau alle VT sich die ganze Zeit per Drahtseilakt im Mittelstreifen (Rasen, Bordstein, Abflußdeckel-/Kantel, Leitplanke) oder an Betonmittelstreifen mit ihren hochwertigen Alufelgen kurz vor Schrammgrenze die ganze Zeit aus rein prophylaktischen Gründen, weil eventuell jemand im Stau ein Herzinfarkt bekommen könnte, lang hangeln, ..

    Schön, dass Du Dich hier als Dauerlinksspurfahrer outest. :abwarten:

     

    Mal im Ernst: Niemand verlangt, das die Fahrzeuge auf der linken Fahrspur in den Grünbereich ausweichen oder ähnliches, denn das kann zu einer Panne oder einem weiteren Unfall führen, der den Stau unnötig verlängert und weitere Gefahrenstellen schafft.

     

    Es reicht völlig aus, wenn die Fahrzeuge auf der linken Fahrspur bis an die durchgezogene Linie (wenn vorhanden) fahren bzw. wenn sie bis an den "ganz normalen" Rand der Fahrspur links fahren.

     

    Sortieren sich die Fahrzeuge auf den Fahrspuren rechts daneben vorschriftsmäßig so weit wie möglich nach rechts ein, reicht die Rettungsgasse zumindest auf drei oder mehrspurigen Autobahnen locker auch für große Einsatzfahrzeuge aus.

     

    In engen Baustellen wäre es sinnvoll, versetzt zu fahren, damit man ggf. nach rechts ausweichen und den linken Fahrstreifen frei machen kann, aber das ist graue Utopie.

     

    Schon früher konnte der VT erfahrungsgemäß die Stauart bestimmen, Heute gibt es zig Informationsquellen, inzwischen auch in Echtzheit. Aus dem Gesamtlagebild muß ich mich doch sowieso auch routentechnisch entscheiden.

    Mag sein, dass Du es so glaubst, die Praxis sieht anders aus.

     

    Bis es ein Unfall, zu dem Einsatzkräfte anfahren müssen, in den Verkehrsfunk schafft, gibt es auf vielbefahrenen Autobahnen oft schon einige Kilometer Stau, auf denen die Fahrzeuglenker keine Rettungsgasse bilden.

     

    Abgesehen davon: Es ist völlig wurscht, aus welchem Grund sich ein Stau gebildet hat, denn selbst, wenn die Ursache nur banal ist, kann es sein, dass Einsatzkräfte durch die Rettungsgasse müssen.

     

    Dies z. B., wenn ein Kranken - oder Notarztwagen von A nach B muss und keine andere Möglichkeit hat, als die Autobahn zu benutzen.

     

    Deshalb sollte jedem Fahrzeuglenker klar sein: Man muss gar nicht so viel hirnen, warum es einen Stau gibt und ob man nun eine Rettungsgasse bilden soll oder nicht, wenn man sich von vornherein richtig einordnet.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

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  5. Hallo, derherrhipp,

    Immerhin ist man links noch gute 50 gefahren doch was will man denen anhängen?

    gar nichts, wenn alle mit einem ausreichenden, aber nicht erheblich zu großen Abstand zueinander auf der linken Spur gefahren sind (lassen wir hier mal einen möglichen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot außer Acht).

     

    Was kann man dafür, wenn der Vordermann nicht schneller fährt bzw. fahren kann, weil sein Vordermann nicht schneller fährt usw.?

     

    Wenn, dann wäre hier nur der erste in der langen Reihe zu beanstanden, der den ganzen Verkehr aufhält.

     

    Zückt man dabei als Fahrer allerdings sein Handy oder eine Kamera, kann es schon wieder anders aussehen.

     

    Ob man allerdings Mitfahrer sanktionieren kann, die die Gelegenheit zum Gaffen bzw. Filmen nutzen, wage ich zu bezweifeln.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  6. Hallo, m3_,

     

    Aufklärung wird doch schon ohne Ende betrieben, bringt aber nicht so viel, wie erhofft, denn die VT sind in diesem Punkt leider oft beratungsresistent.

     

    Das zeigt sich doch schon bei Deinem Kommentar, dass eine Rettungsgasse bei Überlastungs - oder Baustellenstau nicht erforderlich ist. :wand::wand::wand:

     

    Wie willst Du als VT feststellen, ob der Stau aufgrund eines Unfalls oder "nur" wegen HVA entstanden ist und ob sich im Stau nicht vielleicht doch noch eine Unfallstelle befindet, zu der Rettungskräfte anfahren müssen?

     

    Wie Du vielleicht schon selber mal festgestellt hast, ist es im Nachhinein immer schwierig, dann noch eine Rettungsgasse zu bilden, wenn die Einsatzfahrzeuge von hinten anrücken.

     

    Deshalb ist grundsätzlich immer, wenn irgend möglich, eine Rettungsgasse zu bilden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät oder gar zum Stillstand kommt.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

    • Like 1
  7. Hallo, SilverBanditS,

     

    volle Zustimmung.

     

    Des Weiteren stellt sich die Frage, wer die Kosten übernimmt.

     

    Zahlen die "Aktivisten" diese aus eigener Tasche oder belasten sie damit das Konto von Greenpeace?

     

    Letzteres dürfte den meisten Spendern sicher nicht besonders gefallen, denn ich glaube kaum, dass diese mit so einer schwachsinnigen Aktion einverstanden wären.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

    • Like 1
  8. Hallo, m3_,

    ..... hier im Nachgang noch die lustigen Quellen zur Unwirksamkeit der Sanktionierungsverschärfung in NRW und Niedersachsen:

    soll man also Deiner Ansicht nach den Kopf in den Sand stecken, auf Sanktionen gegen Rettungsgassenverweigerer verzichten und jeden machen lassen, wie er es für richtig hält?

     

    Hast Du einen Vorschlag, wie man das Problem denn besser lösen kann?

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  9. Hallo, Blaulicht,

    Und wie oft irrt der Beamte?

     

    Du hast wieder mal nicht richtig gelesen oder das Gelesene wieder nicht verstanden.

     

    Der Fahrzeuglenker ist in der Pflicht, nachzuweisen, dass er aktuell im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

     

    Das ist einer der wenigen Fälle in unserem Rechtssystem, in dem der VT in der Beweislast ist und glaubt der Beamte vor Ort seinem treuen Augenaufschlag nicht, hat er eben Pech gehabt.

     

    Es kann sogar so weit gehen, dass der Fahrzeuglenker wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht wird, wenn er nicht umgehend oder zumindest in angemessener Zeit den Nachweis bringt, dass er eine Fahrerlaubnis besitzt.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

    • Like 1
  10. Hallo, m3_,

    @nachteule: Wieso Fahrt beendet? Bei mir noch nie. Je nach Kontrolle habe ich den "Führerschein gerade vergessen". Ich bin aber im Besitz der Fahrerlaubnis, wird doch von Euch doch eh abgefragt!

    dann hast Du bislang Glück gehabt. :abwarten:

     

    Wenn Du im Besitz eines Kartenführerscheins bist, kann man auch außerhalb der Geschäftszeiten der Fsst über Funk feststellen, ob Du mal eine Fahrerlaubnis bekommen hast, bei den alten aber nicht.

     

    Es ist allerdings oftmals nicht gespeichert, ob Du aktuell ein Fahrverbot hast und es ist ebenfalls nicht festzustellen, ob man Dir direkt vorher den Führerschein abgenommen hat, z. B. wegen einer Verkehrsstraftat, die noch nicht im System gespeichert ist.

     

    Glaubt der Beamte vor Ort Dir nicht, dass Du Deinen Führerschein lediglich zu Hause vergessen hast, kann er deshalb die Weiterfahrt untersagen und bei uns wird das nicht selten so gehandhabt.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  11. Hallo, Biber,

    Tja. Wieder ein prima Beleg dafür, daß es regelmäßig keine besonders gute Idee ist, mit der Polizei zu sprechen, den Führerschein dabeizuhaben und bereitwillig in irgendein Gerät zu blasen. Schon gar nicht, wenn man stockbetrunken, aber völlig unauffällig in seinem ordnungsgemäß geparkten PKW sitzt.

    das mag für die Fahrzeuglenker zutreffen, die alkoholisiert aktiv am Straßenverkehr teilnehmen oder, in extremen Einzelfällen, auch passiv.

     

    Für den Fahrzeuglenker, der fahrtauglich ist und sich keine strafbaren Handlungen zuschulden kommen lassen hat, ist es dagegen keine besonders gute Idee, seinen Führerschein nicht mitzuführen und noch weniger, sich dann noch einer Konversation mit dem Polizeibeamten zu verweigern, denn das kann sehr schnell dazu führen, dass an der Kontrollstelle die Fahrt beendet ist.

     

    Dies zumindest solange, bis er seinen Führerschein vorzeigt.

     

    Entstehende Kosten z. B. für das Abschleppen des KFZ wird ihm dann niemand erstatten.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  12. Hallo, m3_,

     

    wie das RP, bzw. die Kollegen, es geschafft haben, in einem einzelnen Stau 243 Anzeigen so aufzunehmen, dass sie hieb - und stichfest sind, kann ich beim besten Willen nicht sagen.

    a) Die Rettungsgassenbildung funktioniert nun seit der Sanktionierungsverschärfung

    b) Die BaWü-Cops haben keine Zeit, keine geeigneten Mittel und/oder wollen keine Nahrung für Papiertiger produzieren.

    Zu a): Laut den Kollegen im Streifendienst hat es sich ein wenig gebessert, aber noch lange nicht so, wie es zu wünschen wäre.

     

    zu b): Mittel sind da (Kameras mit Videofunktion), aber viel zu selten die Zeit, denn die Streifen werden meist anderweitig gebraucht und ja: Sie wollen keine Papiertiger fabrizieren und nehmen deshalb nur die wirklich eindeutigen und nachweisbaren Fälle zur Anzeige auf.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  13. Hallo, Gast225,

     

    möglicherweise ist der Zeitungsbericht falsch geschrieben.

     

    Ich habe eher den Eindruck, dass es in bestimmten Teilabschnitten Beschränkungen auf 60, in anderen auf 80 gab und das die Kollegen fälschlicherweise davon in einem dieser 80er - Bereiche fälschlicherweise von 60 ausgegangen sind.

     

    Sollte dem so sein, sind die Bußgelder natürlich nicht rechtens und die Kollegen hätten hier gegen die Anweisung, die Beschilderung vor der Messung zu überprüfen, verstoßen, was eigentlich nicht passieren darf.

     

    Vielleicht kann ja jemand, der dort ortskundig ist, Licht ins Dunkel bringen.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  14. Hallo, andicorsa,

     

    wenn ich den TE trotz seiner recht eigenartigen Sachverhaltsschilderung recht verstanden habe, handelt es sich um eine zweispurige Fahrbahn, auf der er links unterwegs war und einem Fahrzeug, das vom rechten auf den linken Fahrstreifen wechseln will.

     

    Kommt es dabei zu einem Unfall, dürfte Überholen bei unklarer Verkehrslage wohl recht selten zutreffen.

     

    Es würde allerdings helfen, wenn der TE mal sachlich und ohne Beleidigungen konkret schildert, um was es ihm genau geht.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  15. Hallo, Schorre,

     

    verlässt ein Fahrzeug gewollt den rechten Fahrstreifen, um auf den linken zu gelangen, handelt es sich entweder um einen Überholvorgang nach § 5 StVO oder um einen Fahrstreifenwechsel nach § 7 StVO, nicht aber um einen Vorfahrtsverstoß oder ein Queren.

     

    Lediglich in zwei Punkten stimme ich Dir zu: Der Fahrstreifenwechsel oder das Überholen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen und der rückwärtige Verkehr muss dabei natürlich beachtet werden und dieser darf weder gefährdet noch mehr als nach den Umständen erforderlich behindert werden.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  16. Hallo, Schorre,

    Überholen? Der Traktor/LKW/Schleicher will doch nur abbiegen indem er die Vorfahrt missachtet.

    wie kann jemand, der vor Dir in der gleichen Richtung fährt und dann nach links abbiegen will, Deine Vorfahrt missachten?

     

    Weißt Du überhaupt, was Vorfahrt bedeutet?

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  17. Hallo, Wolle63,

     

    der § 5 StVO passt hier nicht, denn der TE regt sich, wenn ich es richtig verstanden habe, über die "Hauptschüler mit LKW und/oder Traktor" auf:

    Neulich mal wieder erlebt, passiert aber öfter meist gegen Landwirtschaft, LKW oder sonstigen Hauptschülern die vermutlich beruflich unterwegs sind;) :

    .........

    Knapp vor Höhe des Hauptgrundes für den Überholvorgang setzt derjenige dann einfach den Blinker und bildet sich wohl ein dass ich tatsächlich meinen abbrechen solle und brav hinter ihm einordnend ne Vollbremsung machen müsste.

    Ein erfahrener und umsichtiger Fahrzeuglenker weiß, dass gerade Traktoren oft mal ohne Blinken nach links abbiegen und stellt sich darauf ein, indem er lieber ein paar Minuten dahinter bleibt und dann heil am Ziel ankommt.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  18. Hallo, QTreiberin,

    Erwartest Du wirklich eine sachliche Antwort?

    Fahrer wie den TE kann man ganz einfach einordnen:

     

    Religion 1, Mathe 6

     

    Kommt es zum Unfall, weil der LKW oder Traktor nach links abbiegt oder weil überraschend Gegenverkehr kommt, während sie gerade überholen, kommt bei der Unfallaufnahme oft als Begründung: Ich habe geglaubt, dass es reicht und nicht damit gerechnet, dass es dann doch nicht passt. :abwarten:

     

    Zu seinen Vorurteilen sage ich lieber nichts, denn das würde gegen die Netiquette verstoßen.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

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  19. Hallo, Abram2,

     

    herzlich willkommen im Radarforum.

     

    Lässt sich über den Halter die Fahrerin nicht ermitteln, hat sie Glück und nichts zu befürchten.

     

    Wird die Dame allerdings als Fahrerin festgestellt, wird gegen sie ein Bußgeld und ein Fahrverbot erlassen.

     

    Ob die Bußgeldstelle das Bußgeld über Polen eintreibt oder ob die Fahrerin, sollte sie das Geld nicht an die Bußgeldstelle überweisen, zur Fahndung (Strafvollstreckung) ausgeschrieben wird, liegt an den einzelnen Bußgeldstellen und kann nicht pauschal beantwortet werden.

     

    Zum Fahrverbot:

     

    Wird ein Fahrverbot verhängt, hat sie den Führerschein innerhalb einer festgesetzten Frist an die Bußgeldstelle zu schicken, bzw. diesen dort vorbeizubringen, damit dieser mit einem Aufkleber versehen werden kann, auf dem vermerkt ist, von wann bis wann das Fahrverbot gilt (danach wird er wieder ausgehändigt).

     

    Sollte sie dem nicht nachkommen, wird nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides das Fahrverbot verhängt und dies bleibt dann solange gültig, bis der Führerschein abgegeben wurde (Verjährungszeit 3 Jahre).

     

    Fährt sie in dieser Zeit in Deutschland und wird sie dabei erwischt, muss sie mit einer Strafanzeige nach § 21 StVG rechnen (und einer dementsprechenden Geldstrafe).

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

  20. Hallo, fritz the cat,

    Bekannte bei der Feuerwehr berichten einstimmig das die Polizisten bei einem Unfall als Erstes im Auto nach dem Handy suchen und wenn es irgendwo im Innenraum zu finden ist sei in der Mehrzahl deutlich das es zum Zeitpunkt des Unfalls benutzt wurde. Aber in der Regel dürfte das höchstens ein Indiz sein aber nicht als Ursache in die Statistik einfliessen.

    Deine Bekannten haben recht und es wäre fahrlässig, nicht danach zu schauen.

     

    Das Problem ist dann aber der Nachweis, dass während der Fahrt und zum Unfallzeitpunkt tatsächlich das Handy in der Hand gehalten wurde und dieser gelingt nur recht selten.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

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