Goose
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Ja, warum nur? Garantiert nicht, weil er hier den Verdacht gehabt hätte, dass der Beamte ihn geschlagen hätte, denn damit ist er ja kein Zeuge mehr, sondern Beschuldigter. Dieses teilt man dann dem Gericht und der StA mit, welche dann das Strafverfahren einleitet.
...dann stellt sich die Frage, warum er genau diesen Polizisten als Zeugen laden wollte:Und wenn nun dieser Fachanwalt für Strafrecht die Schläge nicht gesehen hat ...
Als ihn in erster Instanz Verteidiger Marco Noli als Zeuge laden wollte, lehnte das Amtsgericht dies ab. Begründung: "Der Polizeibeamte ist (auf dem Video) nur von hinten zu sehen und ohne jede Kennzeichnung."Gruß, Pedro.
Wie gesagt, wir sprechen von einem ordentlichen Gerichtsverfahren, nicht von einer Gerichtsshow im Stil von "Alexander Hold" oder "Barbara Salesch". Da werden keine Zeugen geladen um dann vom findigen Anwalt im Zuge der Hauptverhandlung plötzlich zum Beschuldigten gemacht zu werden. Hat der Anwalt den Verdacht, dass hier eine Straftat zum Nachteil seines Mandanten stattfand, dann beantragt er nicht die Ladung des Polizisten als Zeugen.
Gruß
Goose
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Ach Biber, sicher hättest du es gleich auf den ersten Blick erkannt...
Kennst du das Video? Weißt du, was dort zu sehen ist?
Gruß
Goose
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Nein, ich sage, dass vieles dafür spricht, dass die Schläge (die den Beschuldigten übrigens nach dem Artikel nicht verletzt haben) auf dem Video nur schwer zu erkennen sind.
Gruß
Goose
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Welcher Teil des Unterschieds zwischen meinen und mit Sicherheit wissen bereitet Dir ein Verständnisproblem?
Auch, wenn du es nicht erkennen willst: Wir sprechen hier von einem Urteil in zweiter Instanz. Das bedeutet, bereits vor dem Amtsgericht wurde der Fall behandelt, bereits hier wurde das Video gesichtet. Es war Bestandteil der Akte und stand dem Verteidiger somit zur Verfügung. Dann ging es vor das Landgericht. Auch hier stand das Video als Beweismittel dem Verteidiger unstrittig zur Verfügung.
Bereiten diese Tatsachen bei dir ein Verständnisproblem?
Das mit dem Fachanwalt kann ich in dem verlinkten Artikel nirgends entdecken. Aber auch das würde die Frage nicht beantworten, warum anscheinend mehrere Auswertefachleute ausgerechnet den Übergriff eines Polizisten nicht erkannt haben. Wobei dem wohl keine besondere Gefahr droht: er ist nicht identifzierbar.Dann schau dir den Artikel doch noch mal an, dort findest du den Namen des Verteidigers. Dann gehst du auf seine Homepage (findest du, wenn du seinen Namen bei Google eingibst, gleich an erster Stelle und schon siehst du: "Fachanwalt für Strafrecht". Im Grunde recht einfach zu finden, wenn man nur will...
Und wenn nun dieser Fachanwalt für Strafrecht die Schläge nicht gesehen hat (hätte er sie gesehen, so wären sie gewiss als entlastendes Indiz für seinen Mandanten im Verfahren angeführt worden) dann spricht doch wohl eine Menge dafür (und wenig dagegen) dass es eben nicht so ohne weiteres auf dem Video erkennbar war. Gewiss, du siehst das anders, aber die Logik gebietet den von mir genannten Rückschluss.
Gruß
Goose
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@PedroK: Nein, er gehört nicht uns alleine. Wir haben ihn uns aber zu Eigen gemacht.
Würde man konsequent mit den Tieren teilen wollen, dann dürfte man beispielsweise die Bären- und Wolfsansiedlung, auch wenn sie noch so nah einem Wohngebiet stattfindet, nicht verhindern. "Problembären" dürften kein Thema mehr sein. Man dürfte keine Wildtiere, die Menschen angreifen, jagen (egal, ob dies zu Land oder im Wasser geschieht), denn diese Tiere folgen nur ihrem Instinkt. Man dürfte nicht einmal eine lästige Mücke erschlagen.
Tatsächlich bezieht sich der Tierschutz der meisten Menschen jedoch nur auf ihre Hauskatze oder ihren Familienhund. Die beschweren sich dann über die mangelnde Freiheit ihrer Tiere, die sich doch bitte austoben sollen (auch, wenn die Hunde dabei im Wald die Wildtiere aufscheuchen oder die Katzen die Vogelnester plündern) und kaufen sich danach ein leckeres Wiesenhof-Hühnchen.
Gruß
Goose
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Sicher sind auch schlecht erzogene Kinder ein Problem, in meiner Wertvorstellung ist aber ein Mensch / Kind wichtiger als ein Tier.Ich habe Respekt gegenüber den Tieren, denn sonst würde ich sie tatsächlich wegtreten.
Muss ich es deiner Ansicht nach denn hinnehmen, von so einem Kleffer angesprungen zu werden, auch wenn ich das nicht will? Ist es nicht die Pflicht des Hundehalters, eine Belästigung anderer durch sein Tier auszuschließen?
Ja, hier kann ich Dir zustimmen. Schlimmer noch als Providas auf der Bahn sind schlecht (oder gar nicht) erzogene Hunde und Kinder. Das Problem ist jedoch nicht der Hund resp. das Kind, sondern der Halter bzw. die Erziehungsberechtigten. Und sowohl in der Hunde- als auch bei der Kindererziehung scheint es (verstärkt) eine Art Laissez-faire-Haltung zu geben; das weiter zu diskutieren, wäre jedoch sowas von OT.
Entsprechend gestehe ich einem Menschen deutlich mehr Freiheiten zu als einem Tier.
Ich habe kein Problem damit, einen Hund oder ein anderes Tier zu erschießen, wenn es eine Gefahr für einen Menschen darstellt. Auf der anderen Seite bricht es mir jedes Mal das Herz, wenn ich ein verletztes Wildtier erlösen muss. Einem Tier unnötige Schmerzen zuzufügen ist meines Erachtens ein absolutes NoGo.
Wenn man nun mit seinem Kind beispielsweise auf einem Bolzplatz, auf dem sogar Schilder stehen, dass Hunde an der Leine zu führen sind, schon einen Slalom um die Hundehaufen rennen muss, dann erlebt, dass ein Hund sich beflügelt fühlt, mit dem Ball des Kindes zu spielen und der Hundehalter auf die sogar noch freundlich vorgetragene Bitte, das Tier doch, entsprechend der Beschilderung an die Leine zu nehmen, entgegnet, man solle sein Kind dann auch an die Leine nehmen (tatsächlich so erlebt), dann hat dieser Hundehalter sich und anderen mit seinem rücksichtslosen und unverschämten Verhalten keinen Gefallen getan, denn das fördert garantiert nicht die Akzeptanz der Hunde(halter)
Gruß
Goose
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Nein, ich lenke nicht ab, sondern zeige auf, dass selbst dem Anwalt des Beschuldigten (ein, wie er selber sagt, Fachanwalt für Strafrecht) das offensichtlich nicht aufgefallen ist, es somit also augenscheinlich nicht klar ersichtlich war.
Gruß
Goose
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Das Video ist als Beweismittel in das Strafverfahren eingeflossen. Meinst du nun, der Anwalt kannte es nicht? Wir sind nicht bei Barbara Salesch, wo Beweismittel erst kurz vor Ende der Hauptverhandlung überraschend wie das Karnickel aus dem Hut gezaubert werden.Mit Sicherheit wissen wir genau das nicht mit Sicherheit
Sehr gute Frage. Beantwortet allerdings nicht die eigentliche Frage. Kommt da auch noch was oder bleibt es bei dem Ablenkungsmanöver?Nein, kein Ablenkungsmanöver, sondern ein Hinweis darauf, dass der Schlag offensichtlich nur schwer zu erkennen war, denn sonst wäre er mit Sicherheit vom Anwalt angebracht worden.
Gruß
Goose
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Pedro, hast du Einblick in die gängige Praxis?
Ich habe sie und sage, dass es so ist. Mehrere andere hier haben sie auch und sagen ebenfalls dass das so ist.
Also, aus der Praxis für die Praxis: Die Anwälte schellen das Gesuch regelmäßig an die Polizei.
Glaube es oder lass es bleiben.
Gruß
Goose
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Glaube mir, Diplomat, ich habe Respekt vor Tieren. Mehr als so manch anderer. (Das wollen wir aber jetzt nicht vertiefen, sonst geraten wir zu sehr ins OT)
Gerne beobachte ich Hund und Halter. Wenn ich aber nur den Hund auf mich zu rennen sehe und der Halter ist weit dahinter, dann läuft da was schief.
Ich erwarte, dass ein Hund, den man nichtangeleint laufen lässt, andere Menschen nicht anspringt. Kann man das nicht gewährleisten, so hat man das Tier an die Leine zu nehmen.
Gruß
Goose
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Ja, weiß ich. Hätte er geschrieben "an die Polizei stellt" wäre es auch im Erbsenzählermodus korrekt gewesen.
Schaust du dir den weiteren Diskussionsverlauf an, solltest du erkennen, dass er es auch so meinte.
Fakt ist, dass es entgegen seiner Darstellung gängige Praxis ist, dass die Anwälte das Gesuch um Akteneinsicht an die Polizei stellen.
Wer dieses bezweifelt, zeigt, dass er offensichtlich keine praktischen Erfahrungen in diesem Bereich hat. Wer dann aber trotzdem behauptet, er habe "umfassendes akademisches und [...] auch umfangreiches praktisches Wissen vom Ablauf eines Strafverfahrens", der wird sich solch kritische Vorhalte wohl gefallen lassen müssen.
Gruß
Goose
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Ich muss auch nichts über Hunde wissen, denn ich halte keinen.Grundsätzlich bin ich aber der Ansicht, dass ein Hund (bzw. dessen Besitzer), welcher, egal aus welchem Grund, ein Kind umstößt, das Problem ist und nicht das Kind.
Hier zeigt sich deine Unwissenheit was das Thema Hund angeht, wäre aber problemlos zu entschuldigen, nur :
Auch ich hasse es wie die Pest, wenn ich joggen bin und mich dann ein Köter kleffend anspringt und aus der Ferne die Stimme des Halters kommt "Der tut nichts, der will nur spielen". Wenn ich dann anbiete, gleich Fußball mit dem Hund zu spielen, sind die auch noch sauer...
..hier spiegelt sich deine Wertschätzung und Toleranz und Respekt gegenüber Tieren oder andersdenkenden Menschen sehr schön wieder, ist schon toll wenn man so egoistisch und selbstherrlich veranlagt ist
Ich habe Respekt gegenüber den Tieren, denn sonst würde ich sie tatsächlich wegtreten.
Muss ich es deiner Ansicht nach denn hinnehmen, von so einem Kleffer angesprungen zu werden, auch wenn ich das nicht will? Ist es nicht die Pflicht des Hundehalters, eine Belästigung anderer durch sein Tier auszuschließen?
Gruß
Goose
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Der Anwalt des Beschuldigten hat das Video mit Sicherheit auch gesehen. Warum hat er das dann nicht bereits vor der erstinstanzlichen Verhandlung zur Sprache gebracht? Schließlich lässt es seinen Mandanten doch besser darstehen.Wie kann so eine Armada von Polizisten und Staatsanwälten, die ja solche Straftaten verfolgen müssen, so eine Straftat übersehen? Müssten doch auch die Polizisten gesehen haben?
Gruß
Goose
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[...]
Sieht so aus. Daher ist es IMO auch nicht angebracht, jemandem aufgrund einer Bemerkung zu dem Thema einfach mal so „Ahnungslosigkeit“ zu unterstellen.Es dürfte schwierig sein jemanden zu finden, der verläßlich eine Aussage hinsichtlich des Regelfalles machen kann.Gruß, Pedro.
[/Quote]Pedro, meine Feststellun, dass NetGhost vom Strafverfahren entgegen seiner Darstellung, er hätte "umfassendes akademisches und [...] auch umfangreiches praktisches Wissen vom Ablauf eines Strafverfahrens", eben dieses Wissen nicht, bezog sich ursprünglich auf diesen Beitrag, in welchem er sagte
"Obiter dictum: Ich bezweifle stark, dass ein Anwalt ein Gesuch um Akteneinsicht an die Polizei schickt. "Dass das, entgegen seiner Darstellung, gängige Praxis ist wurde von mehreren Seiten bestätigt, was wohl ausschließen lassen sollte, dass es sich nur um eine lokale Besonderheit handelt.
Sicher erwartest du dann keine Antwort vom Pförtner, wohl aber doch von dem großen Gemischtwarenladen, es sei denn, du schreibst hinein, dass du um eine Antwort seines Lieferanten bittest.Aus reinen pratischen Gründen,
Aus welchen Gründen auch sonst.
Wenn ich einen Brief an eine großen Gemischtwarenladen schreibe wo die Ansprechpartner unbekannt sind, bekommt halt der Pförtner den Brief zum weiterleiten. Aber auch wenn der Brief an den Pförtner adressiert ist, bedeutet es noch lange nicht das ich vom Pförtner eine Antwort will. Der soll weiterleiten, sonst nichts.
MfG.
hartmut
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Offensichtlich brauchst du Hilfe, wenn du meine doch in recht einfache und verständliche Worte gefasste Antwort nicht verstehst.
Muss es sich bei einer Antwort, die du erfasst, wirklich um einen Einwortsatz handeln?
Gruß
Goose
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Pedro, ich habe dir geantwortet. Wenn du die Antwort nicht verstehst, kann ich dir auch nicht helfen. Im übrigen winde ich mich nicht, ich habe nur keine Lust auf deine albernen Spiele.
Gruß
Goose
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Eribär, wenn sich alle Hundehalter so verhalten würden, gäbe es garantiert deutlich weniger Probleme.
Gruß
Goose
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Ich hoffe, dass meinst du nicht Ernst...
Der Hundehalter hatte recht und die Eltern des Kindes hatten in ihrer Erziehung versagt.meine Tochter leif mit 2 1/2 Jahren vor einem Schäferhund weg, der hinterher, stiess ie um, der Hundebesitzer brachte den Kommentar Jagdinstinkt, das Kind hätte nicht weglaufen dürfen der Hund riecht die Angst.Leider erlebt man immer wieder rücksichtslose Hundehalter, welche dann den Ruf aller Hundehalter versauen (ebenso sind es die wenigen Moppedfahrer, die mit ihrem Verhalten für Streckensperrungen sorgen und alle Moppedfahrer in Verruf bringen)
Grundsätzlich bin ich aber der Ansicht, dass ein Hund (bzw. dessen Besitzer), welcher, egal aus welchem Grund, ein Kind umstößt, das Problem ist und nicht das Kind.
Auch ich hasse es wie die Pest, wenn ich joggen bin und mich dann ein Köter kleffend anspringt und aus der Ferne die Stimme des Halters kommt "Der tut nichts, der will nur spielen". Wenn ich dann anbiete, gleich Fußball mit dem Hund zu spielen, sind die auch noch sauer...
Gruß
Goose
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Ich sage, dass üblicherweise in den Schreiben, bei welchen es sich gewöhnlich um Vordrucke handelt, steht: "An die Polizeibehörde XY.... Laut beigefügter Vollmacht beantrage ich in Namen und Auftrag meines Mandanten Akteneinsicht..."
damit ist das Ersuchen im Grunde an uns gerichtet, wir leiten es dann weiter.
Sonst würde da ja stehen: "An die Staatsanwaltschaft XY..."
Alternativ könnte da auch stehen: "An die Polizeibehörde XY... bitten wir, das Ersuchen, welches wir an die StA richten, an diese weiterzuleiten..." Das steht da aber auch nicht.
Gruß
Goose
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Pedro, wie ich sagte, aus der Praxis für die Praxis: Wenn da steht: "An die Polizeibehörde XY.... Laut beigefügter Vollmacht beantrage ich in Namen und Auftrag meines Mandanten Akteneinsicht..." dann ist das Ersuchen im Grunde an uns gerichtet, wir leiten es dann weiter.
Sonst würde da ja stehen: "An die Staatsanwaltschaft XY..."
Alternativ könnte da auch stehen: "An die Polizeibehörde XY... bitten wir, das Ersuchen, welches wir an die StA richten, an diese weiterzuleiten..." Das steht da aber auch nicht. Das kann natürlich auch daran liegen, dass der geneigte Rechtsanwalt ein Musterformular nutzt.
Gruß
Goose
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Nun, wenn da steht: "An die Polizeibehörde XY.... Laut beigefügter Vollmacht beantrage ich in Namen und Auftrag meines Mandanten Akteneinsicht..." dann ist das Ersuchen im Grunde an uns gerichtet, wir leiten es dann weiter.
Das ist nun schlechterdings kaum möglich, da Du mir deren Namen und Adressen wohl nicht übermitteln wirst.Das solltest du nun den Anwälten erklären, die, wie ich schon sagte, den Antrag regelmäßig an uns richten.
Aber nochmals: Der Antrag kann doch im Grunde nur an StA/Gericht gestellt werden auch wenn er an die Polizei geschickt wird.
Gruß, Pedro.
@BayernSchandi:
Gibt es eine Rechtsvorschrift die vorschreibt, dass die Polizei ein an sie gerichtetes Akteneinsichtsersuchen an die Verfolgungsbehörde weiterleiten muss? Ganz ehrlich keine Ahnung, aber es wird eben so gemacht.Das Ersuchen wird ja zum Bestandteil der Ermittlungsakte, welche wir vollständig weitergeben müssen.
Gruß
Goose
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Ja, das ist korrekt.
Wie bereits dargelegt ist es so nicht korrekt.
Hättest du tatsächlich "[...] umfangreiches praktisches Wissen vom Ablauf eines Strafverfahrens", dann hättest du es wissen müssen.Du verkennst noch immer, dass die hier diskutierte gängige Praxis (das Gesuch andie nicht zuständige Polizei zu schicken) nicht Teil des Strafverfahrens ist. Sie ist nicht Teil des ordentlichen Ablaufs eines Strafverfahrens im Sinne der StPO.
Aber mach nur weiter, es ist lustig, wie du dich hier windest...
Gruß
Goose
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Das solltest du nun den Anwälten erklären, die, wie ich schon sagte, den Antrag regelmäßig an uns richten.
Gruß
Goose
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@Pedro: Nein, denn üblicherweise bekommt der Beschuldigte eine Vorladung von der Polizei. Sucht er nun einen Anwalt auf, so schickt dieser regelmäßig den Antrag auf Akteneinsicht in Verbindung mit der Ankündigung, dass der Beschuldigte über seinen Anwalt nach dieser Akteneinsicht eine schriftliche Einlassung abgibt, an die Polizei. Diese führt dann alle weiteren Zeugenvernehmungen durch und schickt die Akte nach deren Abschluss zusammen mit dem Antrag des Anwaltes an die StA.
Da im normalen Strafverfahren oftmals die StA erst nach dieser Abgabe des Vorgangs erfährt, dass es dieses Verfahren überhaupt gibt, macht eine andere Vorgehensweise wenig bis gar keinen Sinn.
@NetGhost: Ich äußere mich nicht zum schweizerischen Strafverfahrensrecht, das ist nicht meine Baustelle. Stell dir vor, ich würde es mit einem Brustton der Überzeugung machen und behaupten, ich hätte "umfassendes akademisches und [...] auch umfangreiches praktisches Wissen vom Ablauf eines Strafverfahrens" und dann würde sich herausstellen, dass mir nicht einmal grundlegende Abläufe bekannt sind.
Es sei noch mal betont: Es geht nicht darum, dass einem diese Abläufe nicht bekannt sind. Das lässt sich mit einer einfachen Erklärung aus der Welt räumen. Es geht darum, dass einem, der von sich behauptet, er habe "umfassendes akademisches und [...] auch umfangreiches praktisches Wissen vom Ablauf eines Strafverfahrens" diese Abläufe nicht bekannt sind, denn hätte er tatsächlich "umfassendes akademisches und [...] auch umfangreiches praktisches Wissen vom Ablauf eines Strafverfahrens", dann müsste er so was wissen.
Gruß
Goose
Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen
in Zeitungsblick
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Ja, das mag daran liegen, dass ich weiß, wie es in deutschen Gerichtssälen zugeht. Und da wird eben nicht mal eben der Verdächtige als Zeuge geladen, wenn man im Vorfeld schon weiß, dass er zum Verdächtigen wird.
Gruß
Goose