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lynx

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  1. Hallo, gem. §21a Absatz 1 Satz 1 ist bei dieser Tätigkeit kein Sicherheitsgurt vorgeschrieben. (Stichwort "Haus-zu-Haus-Verkehr") Link: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21a.php. mfg lynx
  2. Bei dem Treibgas handelt es sich normalerweise um Butan, welches einen Flammpunkt von -80°C aufweist (eine 400° heiße Fläche reicht dann zur Zündung aus), also Einstufung hochentzündlich. Ferner ist es schwerer als Luft, sammelt sich also leicht am Boden, wo sich dann auch die explosive Atmosphäre bildet (Explosionsgrenzen zwischen 1,9 und 9,4 Vol%), die schon durch den Lichtbogen in einem Schalter oder durch den nicht explosionsgeschützten Lüfter ausgelöst werden kann, wobei ich auf den Lichtschalter tippen würde. Das Problem ist, dass sich in Bodennähe leicht die EX-Atmosphäre bilden konnt
  3. Da 28 km/h zuviel im Raum stehen, wird auch die Aufforderung zum Aufbauseminar mit Probezeitverlängerung kommen. mfg Lynx
  4. Also wenn man die Diskussionen speziell in diesem Unterforum verfolgt, drängt sich einem die Beobachtung auf, dass - die Strafen tatsächlich erheblich zu niedrig sind (irgendwo muss ja die Einstellung Limit +20 herkommen..., wenn nicht daher, dass +20 aus der Portokasse bezahlt werden kann) - es im unwahrscheinlichen Fall einer Kontrolle, bei der der Fahzeugführer nicht sofort angehalten wird, für diesen sehr einfach ist, sich aus der Sache herauszureden, und so der Strafe zu entgehen (Nach meiner Beobachtung dreht sich doch eigentlich jeder zweite Thread um die Frage, wie man die Identität de
  5. Dieses Schild ordnet für jede der Spuren eine Mindestgeschwindigkeit an, die nicht unterschritten werden darf, wenn diese Spur gewählt wird, in Deinem Beispiel also für die mittlere Spur 50 km/h, für die linke 80 km/h. Ausnahme: Verkehrsstau, dann darf die Geschwindigkeit auch unterschritten werden. mfg lynx
  6. @Stiller Leser: Mein Einwand bezog sich darauf, dass anhand des Begleitpapiers (Überweisungsbogen des Labors) vorgetäuscht wird, infektiöses Material zu befördern,was als Rechtfertigung des Schildes hinter der Windschutzscheibe dient; Im (unwahrscheinlichen) Fall einer Kontrolle würde das Versandstück auf die Einhaltung der Verpackungsvorschriften überprüft, egal, ob nun Eistee oder Blut in den Röhrchen ist! Eistee als Füllung fällt natürlich nicht unter die Vorschriften der ADR, jedoch würde bei einem Transport, der augenscheinlich Gefahrgut befördert (Begleitpapier des Labors!), auch die Ken
  7. @faun98: Eine kleine Bemerkung zu den "Proben": Ist eigentlich auf dem hübschen Kasten ein Gefahrzettel mit dem Text "UN 3373" angebracht? Hintergrund der Frage ist, dass die Proben der GGVSE unterliegen, und somit entsprechend zu kennzeichnen wären (Zutreffend ist hier UN 3373 DIAGNOSTISSCHE ODER KLINISCHE PROBEN, mit der Verpackungsvorschrift P650, aus der sich dieser Gefahrzettel ergibt, zugleich auch eine Freistellung von allen anderen Vorschriften des ADR (wird von der GGVSE inkorporiert)) Würde ein Polizist das Fahrzeug kontrollieren, und sich die Probenbox anschauen, so könnte er ein
  8. Nun, wenn man hier keine Threads ausgraben soll, die älter als drei Monate sind, dann sollte man vielleicht die Datenbank mit einer Prozedur versehen, die alle Threads, deren letzter Zugriff älter als drei Monate ist, automatisch sperrt. Das dürfte interssierte "Leichenfledderer" am besten abhalten .
  9. Zur Aufklärung: Gemeint ist die Haltestelle Gebbertstraße, an der vier Buslinien halten, weshalb diese Haltestelle ein Umsteigepunkt ist! Auch wenn sich es manche Leute hier nicht vorstellen können, aber es wollen eigentlich immer Passagiere auf die andere Straßenseite, um mit einem Bus in Gegenrichtung weiterzufahren. Nur um diesen den Übergang zu ermöglichen, wird hier der Warnblinker eingeschaltet, der leider geflissentlich ignoriert wird. Die Alternative, die von den Busfahrern an dieser Haltestelle auch scon praktiziert wurde, ist das Halten auf der Fahrspur, insnesondere wenn drein Busse
  10. @Dixie: Wenn ich mir die Bemerkung gestatten darf, der Satz über die Klagen stammt als indirektes Zitat von der Sprecherin der Behörde, es handelt sich also nicht um die Meinung des Autors oder gar der Redaktion. Ansonsten kann man dem Artikel eigentlich nur zustimmen, denn die Klagen sind tatsächlich aussichtlos und Geldverschwendung, zumal, auch wenn dies für einige Beschränkungen tatsächlich nicht gelten mag, viele der vermeintlich unsinnigen Beschränkungen doch ihre Berechntigung haben, und nicht nur dazu dienen, den armen Autofahrer nach Gebühr zu rupfen. Die Gründe wurden ja schon oft ge
  11. IMHO gibt es keine Möglichkeit da 'rauszukommen, zumal die Polizei ja schon dem Richtigen den Bogen geschickt hat... Also: Am besten korrekte Angaben und die Strafe wie ein Mann ertragen.
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