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  1. Die rechtliche Lösung sehe ich so, habe jetzt nicht alle Beiträge geregelt. Die AGB bzw der Inhalt bezüglich der Parkdauer dürfte in diesem speziellen Fall meiner Meinung nach keine Gültigkeit haben. Nach dem äußeren Erscheinungsbild wird mittels Schild auf die Geltung der StVO hingewiesen welche im Zusammenhang mit der Genehmigung dem TE das Parken zeitlich nicht begrenzt erlaubt. Wenn jetzt in den AGB diese Regelung auch für diese spezielle Nutzergruppe anders geregelt werden soll, so muss dies mehr als deutlich hervorgehoben werden, ansonsten handelt es sich meiner Mei
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