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Gewerkschaft Der Polizei Kritisiert Abzocke


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Video des saarländischen Rundfunks

Die GdP fordert die Zweckbindung der Einnahmen aus Blitzern für die Sicherung des Verkehrs und die Entschärfung von Unfallstellen. Dazu sollen die Einnahmen aus VGB und BGB an das Land gehen und nicht an die Gemeinden. Außerdem sollen die - neuen stationären - Blitzer an Unfallhäufungsstellen aufgestellt werden und nicht dort, wo die größten Einnahmen erzielt werden können.

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Ach je. Die GdP. Die kann man ja schon auf Bundesebene oft genug kaum ernstnehmen, aber der Herr ist ja nun wirklich ganz besonders. Vielleicht hätte er sich einfach mal über das in Deutschland (also auch im Saarland) geltende Haushaltsrecht (Stichworte: Gesamtdeckungsprinzip, Zweckbindung) informieren lassen sollen, bevor er sich mit irgendwelchen schlicht nicht umsetzbaren Forderungen ans Fernsehen wendet.

 

Im übrigen steht es natürlich auch der GdP Saarland frei, statt allgemeiner Behauptungen handfeste Tatsachen zu liefern. Anfangen könnten sie z.B. mit der genauen Bezeichnung der Stellen, an denen ihrer Meinung nach das geltende Tempolimit zu niedrig ist - mit Erläuterung, bitte.

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Ach je. Die GdP. Die kann man ja schon auf Bundesebene oft genug kaum ernstnehmen,

Wer die Beiträge von Biber zur Kenntnis nehmen kann, der kann auch das. :lol2:

 

das in Deutschland (also auch im Saarland) geltende Haushaltsrecht (Stichworte: Gesamtdeckungsprinzip, Zweckbindung)

... steht natürlich meilenweit über dem Grundgesetz, den Menschenrechten und unserem Herrgott. Welch ein Verbrechen, dieses Bestandteil der Bürokratur zu kritisieren und seine Forderungen nicht untertänigst innerhalb der von ihm gesetzten Grenzen einzuschränken! :o

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Wer die Beiträge von Biber zur Kenntnis nehmen kann, der kann auch das. :lol2:

Du sprichst da sehr aus eigener Erfahrung und schaust dabei gern in den Spiegel, gell? :D

 

... steht natürlich meilenweit über dem Grundgesetz, den Menschenrechten und unserem Herrgott. Welch ein Verbrechen, dieses Bestandteil der Bürokratur zu kritisieren und seine Forderungen nicht untertänigst innerhalb der von ihm gesetzten Grenzen einzuschränken! :o

Nö, nur wird es wohl grundgesetzkonform sein und damit völlig ok. Ansonsten wäre es sicherlich schon längst gekippt worden. Und nein, es ist kein Verbrechen, diesen Bestandteil der Brürokratie zu kritisieren. Man sollte es nur auch argumentativ zu untermauern wissen. Das allerdings scheint bei Dir wenig erfolgversprechend zu sein.
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Quote

das in Deutschland (also auch im Saarland) geltende Haushaltsrecht (Stichworte: Gesamtdeckungsprinzip, Zweckbindung)

... steht natürlich meilenweit über dem Grundgesetz, den Menschenrechten und unserem Herrgott. Welch ein Verbrechen, dieses Bestandteil der Bürokratur zu kritisieren und seine Forderungen nicht untertänigst innerhalb der von ihm gesetzten Grenzen einzuschränken! :o

 

Sorry - wo liegt denn der Fehler darin, wenn @Biber auf die rechtlichen Vorschriften hinweist?
In D gilt nun mal, dass alle Einnahmen öffentlicher Haushalte zur Deckung aller Ausgaben dienen.
Sogar die Gebühren für eine Baugenehmigung bleiben nicht in der Bauverwaltung sondern stehen Körperschaft für alle Ausgaben zur Verfügung.
und das steht nicht über dem Grundgesetz sondern durchaus auf dem Boden desselben.
Was Menschenrechte damit zu tun haben, weißt wahrscheinlich nur du - und der herrgott hat wenig interesse an deutschem Haushaltsrecht
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wo liegt denn der Fehler darin, wenn @Biber auf die rechtlichen Vorschriften hinweist?

Darin, daß Biber diesen (haushalts-)rechtlichen Vorschriften einen grundsätzlich höheren Rang als den von dem GdP-Sprecher geäußerten Forderungen und den damit angestrebten Zielen einräumt. Diese rechtlichen Vorschriften sind vom Staat gemacht, also ist auch der Staat für sie und alle bei ihrer Anwendung entstehenden Schäden verantwortlich. Sie dürfen kritisiert, ihre Änderung und Aufhebung darf gefordert werden.

Mehr noch: Wenn der Staat eines seiner Ziele nicht erreicht kann das an Fahrlässigkeit, Unvermögen, Interessenkollision mit anderen Zielen oder der Undurchführbarkeit des Vorhabens liegen. Wenn dann aber von jemand rechtliche Vorschriften als Hinderungsgrund angeführt werden kann man Vorsatz für das Versagen des Staates vermuten.

Den Toten an der Mauer wurde auch nicht ihr Verstoß gegen das gesetzliche Republikflucht-Verbot der DDR vorgehalten. Dagegen führte aber das Republikflucht-Verbot zur weiteren Abwertung seines Schöpfers, des Unrechtsstaates DDR.

Ein Staat, der schlechte Gesetze (und schlechte rechtliche Vorschriften) macht ist eben ein schlechter Staat.

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Es lohnt nicht, ich weiß, aber den Unsinn so stehen lassen mag ich auch nicht. Also:

Darin, daß Biber diesen (haushalts-)rechtlichen Vorschriften einen grundsätzlich höheren Rang als den von dem GdP-Sprecher geäußerten Forderungen und den damit angestrebten Zielen einräumt.

Nö. Biber schildert nur die Rechtslage, die der Herr der GdP entweder nicht kennt oder ignoriert. Auf jeden Fall teilt er sie nicht mit, un der Verdacht liegt nahe, daß das aus gutem Grund geschieht.

Diese rechtlichen Vorschriften sind vom Staat gemacht, also ist auch der Staat für sie und alle bei ihrer Anwendung entstehenden Schäden verantwortlich.

Der Staat ist bitte genau wer? Und welche Schäden genau sind bitte durch die hier diskutierten haushaltsrechtlichen Regeln entstanden?

Sie dürfen kritisiert, ihre Änderung und Aufhebung darf gefordert werden.

Ja. Hat das jemand bestritten?

Wenn dann aber von jemand rechtliche Vorschriften als Hinderungsgrund angeführt werden kann man Vorsatz für das Versagen des Staates vermuten.

Gibt es den Satz auch in verständlich? Oder willst Du allen Ernstes behaupten, wenn ein GdP-Mensch aus dem Saarland irgendwas fordert, was aufgrund der herrschenden Gesetzeslage schlicht nicht umsetzbar ist, hat der Staat vorsätzlich versagt (bei was dann eigentlich?)?

Den Toten an der Mauer wurde auch nicht ihr Verstoß gegen das gesetzliche Republikflucht-Verbot der DDR vorgehalten.

Stimmt. Lag im wesentlichen daran, daß man Toten nichts mehr vorhalten kann.

Dagegen führte aber das Republikflucht-Verbot zur weiteren Abwertung seines Schöpfers, des Unrechtsstaates DDR.

Mag sein. Aber selbst wenn es so gewesen sein sollte: möchtest Du allen Ernstes unterstellen, die hier einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften führen zu einer Abwertung der BRD (das die deshalb ein Unrechtsstaat wäre, wirst wohl nicht mal Du behaupten)?

Ein Staat, der schlechte Gesetze (und schlechte rechtliche Vorschriften) macht ist eben ein schlechter Staat.

Selbstverständlich hast Du das Recht, zu glauben, dieser Staat sei ein schlechter Staat, weil er haushaltsrechtliche Vorschriften wie z.B. Gesamtdeckungsprinzip und Zweckbindung eingeführt hat. Dieser Staat ist so schlecht, daß er Dir dieses Recht sogar in seiner Verfassung garantiert hat.

Erklärst Du noch, was das geltende Haushaltsrecht mit

dem Grundgesetz, den Menschenrechten und unserem Herrgott.

zu tun hat?

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Hallo,

1. es ist grundsätzlich keine Abzocke, mit der Fahrschule lernt auch jeder Kraftfahrer daß die STVO an allen öffentlichen Straßen gilt, nicht nur an Unfallschwerpunkten.

2. "Lukrative" Meßstellen sind effektiver auch im Sinn der Diziplinierung, pro Einsatzstunde der Überwachungstechnik und des Personales werden mehr kostenpflichtige

Lehreinheiten an die noch uneinsichtigen Fahrer gebracht. Inkl. der teuren Ereknntniss die STVO gilt überalll, eine wichtige Ausbildungskomponente.

 

Wenn die allgemein bekannt wäre würden Kontrollen nie den Fahrern etwas kosten....

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Hallo, eine andere Meinung:

 

Wenn wie in der Schweiz oder früher in der DDR das Produkt aus Kontrolldichte und Ahndungshöhe genügend schmerzt gibt es deutlichen Lerneffekt, auch wenn die Rechnung für die Unterrichtseinheit ins Haus kommt.

 

Und als Rationalisierungseffekt gerne die Halterhaftung, auch betreff Fahrerlaubniss z.B. mit 4 Punkten, beim 2.mal nicht "gewußt" wer der Fahrer war gäbe auch ein Fahrverbot eben nicht wegen Schnellfahren sondern wegen Unzuverlässigkeit...., damit müßte nichtmehr photographiert werden, Kennzeichenerkennung reicht....

 

EINMAL ginge die Ausrede, ich weiß nicht wer mein Fahrzeug führte.....

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@Gerre: "Der Staat"... wer ist das noch mal gleich?

Mauertote mit haushaltsvorschriften zu vergleichen: Respekt - muss man erst mal drauf kommen.

 

Natürlich kann "der Staat" Gesetze ändern - wird ja auch regelmäßig gemacht. Die Haushaltsvorschriften sind sind immerhin schon so lange so, dass man an der ein oder andren Stelle Änderungen vornehmen könnte.

Wenn aber demnächst Einnahmen nur für gewisse Ausgaben sein dürfen: wer will denn die dadurch entstehende Bürokratie zahlen?

In NRW wurde auf kommunaler Ebene die Doppelte Buchführung (mit Kosten- und Leistungsrechnung) eingeführt - Folge sind ein erhebliches mehr an Personal, Erheblicher Zeitaufwand und und und .... gespart wurde da nix, dafür ist der Haushalt komplizierter geworden.

 

Ach ja: Gesetze stellen immer einen Kompromiss dar - die einen betreffen sie mehr, den anderen weniger. Eine 100%-ige Gerechtigkeit kann es nicht geben.

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Biber schildert nur die Rechtslage,

und die sieht dann so aus (#3):

Vielleicht hätte er sich einfach mal über das in Deutschland (also auch im Saarland) geltende Haushaltsrecht (Stichworte: Gesamtdeckungsprinzip, Zweckbindung) informieren lassen sollen, bevor er sich mit irgendwelchen schlicht nicht umsetzbaren Forderungen ans Fernsehen wendet.

Für mich erscheint das eher als eine Beschimpfung des GdP-Sprechers, der es gewagt hatte, einen Mißstand zu kritisieren, der doch von haushaltsrechtlichen gesetzlichen Bestimmungen bedingt ist und deshalb nur mit größerem bürokratischem Aufwand behoben werden kann. Der durch den Mißstand verursachte Schaden wird durch die haushaltsrechtlichen Hindernisse nicht geringer.

Außerdem ist es ein Armutszeugnis, gegen eine vorzunehmende Änderung rechtliche Bestimmungen als Hinderungsgrund anzuführen und keine Vernunftgründe. Wer mit der Gesetzeslage argumentiert, dem fallen keine vernünftigen Gründe ein, oder er weiß, daß es für seine Meinung keine vernünftigen Gründe gibt.

 

In D gilt nun mal, dass alle Einnahmen öffentlicher Haushalte zur Deckung aller Ausgaben dienen.

Das gilt nicht für alle staatlichen Einnahmen, z.B. nicht für Einnahmen aus der Lkw-Maut. Wenn sie aus den "Einnahmen öffentlicher Haushalte" ausgenommen werden konnten muß das auch für Einnahmen aus VGB und BGB machbar sein. Man muß nur wollen. Es handelt sich schließlich nicht um eine Einkommensteuer.

Eventuell hat der GdP-Sprecher deshalb auch verlangt, Einnahmen aus Verwarnungsgeldern sollten dem Land und nicht den Gemeinden zufließen.

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Für mich erscheint das eher als eine Beschimpfung des GdP-Sprechers

Selbst Du hast das Recht auf Deine falsche Meinung.

 

der es gewagt hatte, einen Mißstand zu kritisieren

Wo liegt der Missstand? Wer sagt, das sei einer?

 

Der durch den Mißstand verursachte Schaden

Wo genau liegt der Schaden?

 

Außerdem ist es ein Armutszeugnis, gegen eine vorzunehmende Änderung rechtliche Bestimmungen als Hinderungsgrund anzuführen und keine Vernunftgründe.

Wieso ist die Änderung vorzunehmen? Weil der saarländische GdP-Mensch das so will?

 

Wer mit der Gesetzeslage argumentiert, dem fallen keine vernünftigen Gründe ein, oder er weiß, daß es für seine Meinung keine vernünftigen Gründe gibt.

Ich habe nicht argumentiert. Ich habe lediglich auf die Fehler in der - nunja, sagen wir mal 'Argumentation' des GdP-Herrn verwiesen.

 

Interessanterweise gehst Du auf den zweiten Absatz in #3 nicht ein - woran könnte das bloß liegen?

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In NRW wurde auf kommunaler Ebene die Doppelte Buchführung (mit Kosten- und Leistungsrechnung) eingeführt - Folge sind ein erhebliches mehr an Personal, Erheblicher Zeitaufwand und und und .... gespart wurde da nix, dafür ist der Haushalt komplizierter geworden.

In der Wirtschaft ist die doppelte Buchführung die übliche Methode der Finanzbuchhaltung. Wenn sie für den öffentlichen Dienst zu mühsam und zu kompliziert ist - deutet das nicht auf eine geringe Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes hin? Ein anderes Beispiel: Die Stadt Völklingen baute eine Fischzuchtanlage auf, die Pleite ging. Der Geschäftsmann, der sie aufkaufte, betreibt sie jetzt mit Erfolg. Er kann Fisch verkaufen, die Bediensteten der Stadt Volklingen waren dazu nicht im Stande. Im öffentlichen Dienst herrschen eben Zustände wie im öffentlichen Dienst. :lol:

 

"Der Staat"... wer ist das noch mal gleich?

"Wir alle"? :unsure::kopfschuettel:

Wohl kaum in einem Land, in dem ein Sechstel der Wähler nicht im Bundestag vertreten ist.

In diesem Land besteht eine Spaltung zwischen denen, die bei einem unbankrottbaren Arbeitgeber Kündigungsschutz genießen und anderen, deren Einkommen erfolgsabhängig ist. Zwischen denen, deren Geld von zufriedenen Kunden gezahlt wird, und jenen, die der Staat aus Geldern bezahlt, die er den Bürgern und der Wirtschaft zwangsweise abpreßt.

Aus so unterschiedlichen Gruppen kann keine Gemeinschaft gebildet werden.

 

Interessanterweise gehst Du auf den zweiten Absatz in #3 nicht ein - woran könnte das bloß liegen?

Nicht jedes belanglose Gemecker lohnt eine Erwiderung. :notworthy:

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Nicht selten werden solche Betriebe der öffentlichen Hand von der Bürokratie ausgebremst. Bzw mischen sich ständig Leute ein die zwar in der Hirachie höher stehen aber keine Ahnung von diesem Gebiet haben. Oder die Gewinne dieser Betriebe werden ständig abgezogen um Haushaltslöcher zu stopfen und wenn ein Betrieb kein Geld mehr übrig hat um Instandhaltungen und Investitionen zu bezahlen werden sie irgendwann Unrentabel. Wenn dann ein Privater das Ding betreibt ist es relativ leicht Geld zu verdienen, Es wird ja nicht mehr ausserhalb des Betriebs verschwendet.

Und da man ja Parteifreunden einen Job besorgen muss oder ungeliebtes Personal weglobt findet sich in solchen Betrieben oft das Unfähigste Personal der ganzen Gegend.

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Nicht jedes belanglose Gemecker lohnt eine Erwiderung.

Da passen doch zwei Antworten gleich gut:

 

Dir fällt also nichts ein.

 

und

 

Stimmt. Erstaunlich, daß trotzdem noch irgendjemand auf Dich eingeht.

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