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Gehbehinderte Fußballer


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Der Parkplatz gehört doch der Gemeinde. Da irrte ich, daher ruderte ich da zurück.

Jetzt willst du, daß ich den privaten Parkplatz irgendwie einordne?

 

Aber gerne geb ich dir ein Beispiel: Supermarktparkplatz: Dort darf der Betreiber eigene Regeln aufstellen.

 

Er kann auch selber neben zig MuKi-Parkplätzen auch eigene BHP ausschildern.

Diese können aber nicht verfolgt werden, da sie nicht von der Gemeinde vorgeschrieben wurden.

 

Von der Gemeinde werden nach der EAR im Genehmigungsverfahren des Parkplatzes BHP vorgeschrieben und diese können beknollt werden.

In der EAR steht was von 1% der Parklätze müßen BHP, mindestens jedoch 2, sein.

 

Daß hier auf dem Gemeindeparkplatz 10 BHP geschaffen wurden bezweifle ich ja auch, aber wenn es stimmt, daß diese BHP von der Gemeinde vorgeschrieben sind, dann dürfen sie beknollt werden.

Für alle, auch für Fußballer.

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Jetzt willst du, daß ich den privaten Parkplatz irgendwie einordne?

Nein. Ich möchte, daß Du erklärst, wo Du den privat bewirtschafteten VIP-Parkplatz (der da rechtmäßig vorübergehend entstehen soll) einordnest in die von Dir genannten Formen der Sondernutzung Straßenparty etc. pp.

 

Von der Gemeinde werden nach der EAR im Genehmigungsverfahren des Parkplatzes BHP vorgeschrieben und diese können beknollt werden.

Das hatten wir schon. Ich möchte immer noch wissen, auf welcher Rechtsgrundlage irgendjemand einem privaten Parkplatzbetreiber die Anzahl von Behindertenparkplätzen vorschreiben kann. Und weil Du die EAR immer wieder anbringst: nein, irgendeine Empfehlung ist keine Rechtsgrundlage.

 

wenn es stimmt, daß diese BHP von der Gemeinde vorgeschrieben sind, dann dürfen sie beknollt werden.

Da der Parkplatz auf öffentlichem Grund liegt, ist unzweifelhaft. Ich glaube auch nach wie vor nicht an die Geschichten mit irgendwelchen eigenartigen 'Agreements' zwischen Stadt und Verein.

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Schaffst du als Supermarktbetreiber einen Supermarktparkplatz, dann brauchst du eine Genehmigung.

 

Im Verfahren der Genehmigung wird festgelegt wie viele BHPe einzurichten sind.

Dazu wir die EAR herangezogen.

 

Auf diesem privaten Parkplatz kann der Betreiber eigene Regeln zusätzlich aufstellen: VIP-Parkplätze für den Supermarkt-Chef, MuKi-Parkplätze etc ...

Auch Parkscheibenplficht und "Park-Control" geht auf diesem weg.

 

Wo ist jetzt das Problem?

 

Oder meinst du das mit der Veranstaltung die dort hin und wieder statt findet?

Da geht es wieder um das Straßen- und Wegegesetz.

Nach dem Gesetz kann man auf öffentlichen Grund eine Sondernutzung beantragen.

Oder in Parks. Da gelten in München die Grünanlagenordnung und man kann auch hier eine Sondernutzung beantragen.

 

Ein Umzug (Fasching), eine Demo, ein Straßenfest, Gemüsehändler usw ... alles Sondernutzung die beantragt werden kann.

Und daß dies rechtssicher stattfindet sieht man ja überall.

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Im Verfahren der Genehmigung wird festgelegt wie viele BHPe einzurichten sind.

Durch die Wiederholung wird Deine Behauptung nicht richtiger. Sag' doch endlich mal, aufgrund welcher gesetzlichen Regelung irgendeine Behörde einem Privatmann vorschreiben kann, wieviel Behinertenparkplätze er einzurichten hat. Das die EAR keine entsprechende Vorschrift ist, hast Du ja inzwischen offenbar eingesehen.

 

Nach dem Gesetz kann man auf öffentlichen Grund eine Sondernutzung beantragen.

Erstens hatten wir das bereits mehrfach und zweitens hat das nie jemand bestritten. Ich bezweifle nach wie vor die Möglichkeit, die Sondernutzung privat bewirtschafteter VIP-Parkplatz genehmigt zu bekommen (das man das beantragen kann, ist unstrittig). Anders ausgedrückt:

Ich möchte, daß Du erklärst, wo Du den privat bewirtschafteten VIP-Parkplatz (der da rechtmäßig vorübergehend entstehen soll) einordnest in die von Dir genannten Formen der Sondernutzung Straßenparty etc. pp.

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Gesetzliche Regelung hatte ich doch gerade gebracht: Genehmigungsverfahren für einen tatsächlich öffentlichen Parkplatz (privatparkplatz mit teilweise öffentlichem Verkehr). Da der gebaut werden muß ist da die Baubehörde mit Ihrem Genehmigungsverfahren Ansprechpartner.

 

Ist es ein rein privat genutzter Parkplatz, dann kann dies natürlich nicht vorgeschrieben werden.

Aber dann ist die Nutzung fremder Personen auch ein Problem.

Lässt du fremde auf deinen Parkplatz findet sofort teilweise öffentlicher Verkehr statt und es ist nciht mehr rein privat.

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Gesetzliche Regelung hatte ich doch gerade gebracht: Genehmigungsverfahren für einen tatsächlich öffentlichen Parkplatz (privatparkplatz mit teilweise öffentlichem Verkehr).

Bisher hast Du nur behauptet. Verlinke einfach den entsprechenden Paragraphen.

 

Ist es ein rein privat genutzter Parkplatz, dann kann dies natürlich nicht vorgeschrieben werden.

Na, das ist ja schon mal was.

 

Aber dann ist die Nutzung fremder Personen auch ein Problem.

Das glaube ich nicht.

 

Lässt du fremde auf deinen Parkplatz findet sofort teilweise öffentlicher Verkehr statt und es ist nciht mehr rein privat.

Auch das halte ich für eine sehr gewagte These.

 

Wenn Deine Behauptung stimmte und tatsächlich jedem Unternehmen, das Kunden- und / oder Mitarbeiterparkplätze anbietet, könnte vorgeschrieben werden, das und wieviele Behindertparkplätze es einzurichten hat, dann frage ich mich schon, wieso der Discounter hier um die Ecke (und auch der ein paar Ecken weiter) keinen einzigen hat. Und wenn es nach EAR mindestens zwei sein müssen, was macht die Klitsche, die überhaupt nur zwei Kundenparkplätze hat?

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Lässt du fremde auf deinen Parkplatz findet sofort teilweise öffentlicher Verkehr statt und es ist nciht mehr rein privat.

 

Das ist so nicht richtig.

 

Ist eine Verkehrsfläche eindeutig als "privat" gekennzeichnet (bspw. durch Schild oder Schranke), dann findet dort kein öffentlicher Verkehr statt.

 

Ist eine private, nicht gewidmete Verkehrsfläche nicht als "privat" gekennzeichnet, findet dort tatsächlich-öffentlicher Verkehr statt.

 

Das Verkehrszeichen "Hier gilt die StVO" auf als privat gekennzeichneten Verkehrsflächen ist Blödsinn und gilt nicht.

 

Im Fall des Threads liegt eine gewidmete öffentliche Verkehrsfläche vor, die gelegentlich im Rahmen der Sondernutzung privat ist und dann natürlich auch als "privat" gekennzeichnet ist.

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@Biber: Warum sollte ich §§ aus dem Baurecht, die in jedem Bundesland anders sind, hier verlinken?

Such doch selber.

 

Daß es so ist, daß ein bestimmter Anteil an Parkplätzen für Behinderte sein muß, sollte dir klar sein.

Das muß ich nicht beweisen.

Daß Discountier bei dir um die Ecke keinen BHP-Parkplatz haben glaub ich dir nicht. Bei mir hat jeder mehrere.

 

Und jedes Unternehmen bestimmter Größe welche auch Behinderte hat (anteil ist auch festgelegt) hat auch BHP.

Diese sind aber nicht als BHP gekennzeichnet, Dennoch genau für den Behinderten mit Nummernschild seines FZs reserviert.

Wobei diese Parkplätze auch nur für die Firma sind und nicht für Publikumsverkehr.

 

@unserwalter: Richtig ausgedrückt. Ich war nicht so genau.

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http://nullbarriere.de/bauordnung-baden-wuerttemberg.htm

Ist eine lange Latte von Bauten die unter diese Verordnung fallen, auch Spielstätten. Gehe mal davon aus das ein Sportplatz darunterfällt, ergo wären zumindest in BW Behindertenparkplätze vorgeschrieben. Wenn ich es beim Überfliegen diverser Seiten richtig gesehen haben fallen auch öffentliche Verkehrsräume darunter, was Supermarktparkplätze in der Regel ja sind. Aber in anderen Bundesländern und /oder einigen Gemeindesatzungen mag das anders geregelt sein. Das einige Orte sehr eigenwillige Regeln haben ist ja auch nichts Neues.

 

Was die Frage des TE angeht. Kann durchaus sein das der SV die mündliche Genehmigung hat das ihre fußkranken Spieler Behindertenparkplätze benutzen dürfen. Die Frage ist ob sich die betreffende Person noch daran erinnert wenn Sie dienstlich danach befragt wird oder ob dann ein kurzzeitiger Anfall von Amnesie auf diese Frage folgt.

 

Wenn man keine Angst vor Streit hat einfach mal die Fahrzeuge beim Ordnungsamt anzeigen, mit Foto, und schauen was passiert. Wenn das dann ein Rollifahrer machen würde würde es sicher interessant.

Ein Bekannter meinte dazu das Er viele Fußballer kennt die am Liebsten bis in die Kabinen fahren würden. Und das ihr Verein keinen offiziellen Parkplatz hat weil Sie dann Behindertenparkplätze ausweisen müssten und damit wäre ständiger Ärger vorprogramiert. So wird hat ein ansonsten für alles mögliche genutzter Kiesplatz beim Training und bei Spielen als Parkplatz genutzt, dabei haben Sie offiziell gar keinen...

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Warum sollte ich §§ aus dem Baurecht, die in jedem Bundesland anders sind, hier verlinken?

Sollst Du nicht. Die aus Deinem Bundesland reichen.

 

Such doch selber.

Der Satz kommt immer dann, wenn der Behauptende eine feste Überzeugung, aber keine Tatsachen hat. Aber das weißt Du doch. Deshalb suchst Du ja auch nicht.

 

Daß es so ist, daß ein bestimmter Anteil an Parkplätzen für Behinderte sein muß, sollte dir klar sein.

Warum sollte mir das klar sein? Weil Du es behauptest? Weil es so schön klingt und sich die Behinderten freuen, wie rücksichtsvoll mit ihnen umgegangen wird und wie toll man an sie denkt?

 

Das muß ich nicht beweisen.

Nein, mußt Du nicht. Und genau deshalb muß man Dir auch nicht glauben.

 

Daß Discountier bei dir um die Ecke keinen BHP-Parkplatz haben glaub ich dir nicht. Bei mir hat jeder mehrere.

Ersteres ist Dein Problem. Letzteres ist schön, aber auch keine Beweis für die von Dir behauptete Verpflichtung.

 

Und jedes Unternehmen bestimmter Größe welche auch Behinderte hat (anteil ist auch festgelegt) hat auch BHP.

Andere Baustelle. Nicht ausweichen, gell.

 

Gehe mal davon aus das ein Sportplatz darunterfällt

Nicht davon ausgehen, lesen:

2) Die Anforderungen nach Absatz 1 gelten auch für

(...)

6. Sport-, Spiel- und Erholungsanlagen, Schwimmbäder

ergo wären zumindest in BW Behindertenparkplätze vorgeschrieben.

Ich gehe davon aus, das hast Du da irgendwo gelesen. Wo genau?

 

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Wenn man keine Angst vor Streit hat einfach mal die Fahrzeuge beim Ordnungsamt anzeigen, mit Foto, und schauen was passiert.

 

Da wird garnichts passieren. Die Erlaubnis für die Fußballspieler kommt ja aus dem Ordnungsamt.

 

Wenn man den Sumpf trockenlegen will sollte man nicht die Frösche fragen.

 

Bei Wikipedia habe ich zu Behindertenparkplätze gefunden:

Wenn ein Behindertenparkplatz von Nichtberechtigten missbraucht wird, kann der Abschleppvorgang schnell und unkompliziert durch einen Anruf beim Bürgertelefon der Polizei oder auch beim örtlichen Ordnungsamt eingeleitet werden.

 

Das Bürgertelefon der (Landes)Polizei ?

 

Wird die Landespolizei denn bei Falschparkern tätig? Früher war das mal so.

Mittlerweile überlasst man das der Ortspolizei. Und das sind die Frösche.

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Wenn mehrere Anzeigen, am Besten von verschiedenen Personen, regelmässig eingehen müssen Sie irgendwann mal tätig werden.

Ich gehe auch davon aus das eine mündliche Genehmigung wenn es hart auf hart kommt keinerlei Gewicht haben wird, wenn sich dann überhaupt noch Jemand was davon gewusst haben will.Meiner bescheidenen Meinung nach müssten solche Sonergenehmigungen schriftlich erteilt werden und im jeweiligen Auto ausgelegt werden. Denn wie sollte sonst ein Knöllchenverteiler wissen das das Auto da stehen darf.

Euer Landrat dürfte ja auch hin und wieder Sprechstunden haben um sich die Nöte und Sorgen der Bürger anzuhören. Und was sagt die regionale Presse dazu?

Kann mir nicht vorstellen das da Alle unter einer Decke stecken.

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  • 2 weeks later...

Ich habe mich an den Behindertenbeauftragten des Landes Hessen gewandt.

 

Und der hat sich schriftlich an die Gemeinde gewandt und um Überüfung des Sachverhalts gebeten.

 

Bin mal gespannt wie`s weitergeht.

 

Meine Prognose: Die Behindertenparkplätze werden als private Verkehrsfläche ausgewiesen. Falls der Parkplatz gewidmet ist wird er teileingezogen.

 

Gruß Walter

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Meine Prognose: Die Behindertenparkplätze werden als private Verkehrsfläche ausgewiesen. Falls der Parkplatz gewidmet ist wird er teileingezogen.

Wie gesagt: Es kommt nicht direkt auf die Widmung oder sonst irgendwelchen Eigentumsverhältnisse an, es kommt darauf an, daß die Gemeinde so viele Stellplätze verlangt.

 

Tut sie das nicht gibt es keine Knöllchen und es ist nur Wunsch des Besitzers.

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Wie gesagt: Es kommt nicht direkt auf die Widmung oder sonst irgendwelchen Eigentumsverhältnisse an, es kommt darauf an, daß die Gemeinde so viele Stellplätze verlangt.

Wie gesagt: das ist schlicht falsch.

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Moin Moin

 

 

Kann mir nicht vorstellen das da Alle unter einer Decke stecken.

Du glaubst also nicht an Verschwörungstheorien?

 

 

Gruß

Das höhere Tiere des Ordnungsamts möglicherweise aus Verbundenheit mit dem Verein mündlich eine Genehmigung gibt halte Ich für möglich, aber nicht das dabei Alle mit drin stecken. Man könnte ja mal vergleichen welche hochgestellten Persönlichkeiten der Stadt und des Kreises Verbindungen zum Sportverein pflegen. Die Frage ist aber immer ob im Ernstfall Alle dafür den Kopf hinhalten würden, bzw überhaupt noch was davon wissen wollen.

An meinen Wohnort spürt man auch das langjährige Gemeinderäte die auch in bestimmten Vereinen im Vorstand tätig sind durchaus für Wohlwollen der Gemeinde gegenüber diesen Vereinen sorgen.

Oder Unternehmer die ein Problem mit Auflagen haben mehr oder weniger gegenüber den Behörden und Anwohnern Geschützt wird so gut wie es ohne Aufsehen geht. Der Unternehmer, bzw sein Sohn ist im gleichen Verein wie der Vorsitzende der zufällig auch stellvertretender BM ist.

Wenn es aber Hart auf Hart kommt weiß natürlich Keiner was davon.

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Wie gesagt: Es kommt nicht direkt auf die Widmung oder sonst irgendwelchen Eigentumsverhältnisse an, es kommt darauf an, daß die Gemeinde so viele Stellplätze verlangt.

Wie gesagt: das ist schlicht falsch.

 

Ach hör doch du auf herumzutrollen.

 

Jeder Supermarktparkplatz ist nicht gewidmet, ist Privatgrund und die Gemeinde schreibt BH-Parkplätze vor die dann - wenn vorgeschrieben - erst kontrolliert werde dürfen.

 

Ist es aber - wie MuKi-Parkplätze - Betreiberwunsch gibt es keine Knöllchen.

 

Und die frage nach der Rechtmäßigkeit steck dir gleich mal sonst wo hin, denn durch deine Fragerei wird es nicht illegal.

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(...)

Solange Du Deine Behauptungen nach wie vor nicht (nachvollziehbar) belegst, sind sie schlicht und ergreifend nichts anderes als unbelegte Behauptungen.

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Eine zuständige Stelle wäre das Versorgungsamt. Anschrift kannst Du im Internet recherchieren. Besser als Sozialvereine.

Kaum.. das Versorgungsamt prüft zB ob ein Mensch die Voraussetzungen erfüllt einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen.

 

Dieser SB Ausweis ist dann wiederum die Grundlage, einen blauen Parkausweis mit dem Rollusymbol zu bekommen, der für die Benutzung der Behindertenparkplätze notwendig ist.

Aber nicht jeder SB Ausweis berechtigt zum Parkausweis.

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(...)

Solange Du Deine Behauptungen nach wie vor nicht (nachvollziehbar) belegst, sind sie schlicht und ergreifend nichts anderes als unbelegte Behauptungen.

 

Deine Behauptung, daß es unbelegte Behauptungen sind, ist von dir gelogen, denn Belege brachte ich und andere schon.

 

§45 StVO hilft da auch.

 

Also lass das mit deinem Herumstänkern. Troll.

  • Like 1
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Deine Behauptung, daß es unbelegte Behauptungen sind, ist von dir gelogen, denn Belege brachte ich und andere schon.

Nicht. Aber das weißt Du ja selber.

 

§45 StVO hilft da auch.

Der hilft bei allem möglichen, aber sicher nicht bei dem Nachweis der Richtigkeit Deiner Thesen. Vielleicht hilft er Dir aber bei der Erkenntnis, wie sehr Du Dich verrannt hast, wenn Du jetzt schon irgendwelche Paragraphen völlig zusammenhanglos in den Raum werfen mußt. Alternativ dazu könnte Dich vielleicht Alkoholmangel weiterbringen.

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§en in den Raum werfen? Kennst dich als gar nicht aus willst aber stänkern.

 

§45 StVO Abs 1b Aufzählung 2:

 

Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen

...

im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen ...

 

Das ist die eine Rechtsgrundlage, das Baurecht die weitere im Zusammenhang mit dem EAR.

 

Wäre ja auch ein Schlag gegen jeden BH-Parkplatz wenn du mit deinen nicht weiter untermauerten "ist falsch" recht hättest.

Dann wäre jeder BH-Parkplatz unrechtmäßig und jedes Knöllchen falsch.

 

EOD

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Das ist die eine Rechtsgrundlage, das Baurecht die weitere im Zusammenhang mit dem EAR.

Niemand bestreitet, daß die StVO eine Rechtsgrundlage ist, genauso wenig das Baurecht. Das bedeutet aber trotzdem nicht, daß die von Dir genannten (§ 45 StVO) bzw. nicht genannten (Baurecht) Regelungen auf den hier in Rede stehenden Fall anwendbar sind.

Das die EAR keine Rechtsgrundlage ist, sagt zum einen schon der Name und zum anderen behauptet nicht mal die EAR selbst das Gegenteil.

 

Wäre ja auch ein Schlag gegen jeden BH-Parkplatz wenn du mit deinen nicht weiter untermauerten "ist falsch" recht hättest.

Dann wäre jeder BH-Parkplatz unrechtmäßig und jedes Knöllchen falsch.

Den Unsinn glaubst Du hoffentlich nicht mal selber.

 

Vielleicht doch mal mit der Illusion Realität versuchen?

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Hallo,

das heisst in aller rechtlichen Konsequenz daß auch Mountainbiker auf Forststraßen, Singletrack, Wander- und Waldwegen ihre Räder komplett nach STVZO ausfgestattet haben müssen:

 

Pedalrückstrahler, Speichereflektoren, Front- und Heckreflektor, Glocke, betriebsbereite Lichtanlage mit Prüfzeichen, bei unter 11kg Fahrradmasse auch abnehmbar aber mitgeführt!

 

Und in aller konsequenz wenn cliquepedale keine Reflektoren haben eben "Bärentatze" zu montieren wäre.

 

Wäre die Ahndung durch eine "lustigen" cop Unrecht/Willkür, inkl. der Untersagung der Weiterfahrt?

 

Oder rechtlich saubere Anwendung und Ahndung von öffentlichen Vorschriften?

 

Was gilt bei Triathlon, die Radtour findet eben NICHT auf für den öffentlichen Verkehr gesperrten Straßen statt.

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  • 2 weeks later...

Bin mal gespannt wie`s weitergeht.

 

Ein Zwischenergebnis ist, dass die Fußballspieler dort nicht mehr parken.

 

Jetzt parken die Funktionäre (Trainer, Physios, etc.) auf den Behindertenparkplätzen.

 

Von denen ist natürlich auch keiner gehbehindert (LOL).

 

Aber der Brief des Behindertenbeauftragten hat immerhin eine Veränderung der Situation bewirkt.

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Was wolltest Du eigentlich erreichen?

 

Dass die Parkplätze nur von Behinderten genutzt werden? da braucht man keine 10 Stück.

 

Dass die Parkplätze den "BehindertenPP" Status verlieren?

 

Dass die Fussballer oder Funktionäre etc einen Strafzettel bekommen?

 

Fragen über Fragen...

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