blogger13 0 Posted November 17, 2014 Report Share Posted November 17, 2014 Frage:gibt es eine Vorschrift für den Abstand einer Geschwindigkeitsmessung vor dem Schild "freie Fahrt".Anbei ein Foto von heute. Das Messgerät und der Blitzer stehen in Sichtweite des freie Fahrt Schildes, ca. 100-200 Meter.Aus meiner Sicht - ich bin nicht geblitzt worden - grenzwertig, auch wenn da eine Einmündung ist. Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted November 17, 2014 Report Share Posted November 17, 2014 Frage: gibt es eine Vorschrift für den Abstand einer Geschwindigkeitsmessung vor dem Schild "freie Fahrt".............Nein die gibt es nicht. Die Begrenzung ist aber auch erst ab dem Schild, und nicht schon wenn man dieses, aus welcher Entfernung auch immer, bereits sieht, aufgehoben. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted November 17, 2014 Report Share Posted November 17, 2014 In einem Satz zusammengefasst: Ein Limit gilt ab dem jeweiligen Schild bis zu deren Aufhebung. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted November 19, 2014 Report Share Posted November 19, 2014 Also als grenzwertig würde ich das nun ganz und gar nicht bezeichnen. Alles bestens Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted December 3, 2014 Report Share Posted December 3, 2014 @blogger13: Das Aufhebungsschild nach limitierten Kreuzungsbereichen agO kommt meist zu spät wegen der Schildanbringungspraxis. So hilft es aber immerhin wie hier für moralisch ausreichenden Abstand der Messung zum Limitende. Wenn man die reine Meßstellenethik betrachtet, dann ist diese Aufstellung schon korrekt, da die Messung beim Gefahrenpunkt erfolgt und man dem VT eine maximale Geschwindigkeitsanpassungslänge gibt, mal unabhängig und übergeordnet davon, ob die Thesen zu Kreuzungslimitierungen etwas taugen. Unkorrekt wäre - was schon öftes vorgekommen ist -, wenn nach dem Kreuzungsbereich gemessen worden wäre. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 3, 2014 Report Share Posted December 3, 2014 Unkorrekt wäre - was schon öftes vorgekommen ist -, wenn nach dem Kreuzungsbereich gemessen worden wäre.Nö. Wenn ich bspw. 20m hinter der Kreuzung messe, war der, den ich dort messe, im Kreuzungsbereich auch schon zu schnell. Mit Ausnahme des gaVH, der unmittelbar hinter der Kreuzung das Gaspedal bis zum Bodenblech durchdrückt und über die notwenidge Motorisierung verfügt, um 20m weiter deutlich schneller zu sein (wäre messtechnisch für ihn aber auch kein Problem, also ein rein hypothetischer Fall). Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted December 3, 2014 Report Share Posted December 3, 2014 Frage:gibt es eine Vorschrift für den Abstand einer Geschwindigkeitsmessung vor dem Schild "freie Fahrt".17.11.2014.jpg warum soll das Limit unnötig verlängert werden? Wegen der Einmündug ist doch die Begrenzung. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted December 4, 2014 Report Share Posted December 4, 2014 Nö. Wenn ich bspw. 20m hinter der Kreuzung messe, war der, den ich dort messe, im Kreuzungsbereich auch schon zu schnell. Mit Ausnahme des gaVH, der unmittelbar hinter der Kreuzung das Gaspedal bis zum Bodenblech durchdrückt und über die notwenidge Motorisierung verfügt, um 20m weiter deutlich schneller zu sein (wäre messtechnisch für ihn aber auch kein Problem, also ein rein hypothetischer Fall).@bluey: Was bedeutet gaVH? Wie auch immer Du eine Messestelle hinter der Kreuzung rechtfertigst, es bleibt unseriös, also moralisch-ethisch-verkehrssicherheitstechnisch unkorrekt. @blogger13: Es gibt von den jeweiligen Innenministerien Erlasse / Anweisungen / Befehle / Richtlinien, welche oftmals den Meßabstand auch zum Tempolimitende "vorschreiben". Weil es mir die Tage gerade auf dem Tisch lag, in RLP sind es 100 Meter. Die Meßstellenabstände haben ja einen guten Grund. Natürlich gibt es Ausnahmeregelungen oder sogar neue Freibriefe für Millimeterabzocke wie in NRW. @rth: Wenn die Aufhebung direkt nach der Kreuzung käme und die Richtlinien beachtet werden würden, dann wäre keine Messung im Kreuzungsbereich möglich. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 4, 2014 Report Share Posted December 4, 2014 @bluey: Was bedeutet gaVH? Wie auch immer Du eine Messestelle hinter der Kreuzung rechtfertigst, es bleibt unseriös, also moralisch-ethisch-verkehrssicherheitstechnisch unkorrekt.1. "gaVH" bedeutet "größter anzunehmender VollHorst". 2. Unsinn. Aber das weißt Du ja selbst. Die Meßstellenabstände haben ja einen guten Grund.Welchen? Natürlich gibt es Ausnahmeregelungen oder sogar neue Freibriefe für Millimeterabzocke wie in NRW.1. sehr gut erkannt. 2. Ärgert es Dich vielleicht ein wenig, daß Du Dich in NRW nicht mehr auf irgendwelche Abstände berufen kannst, die ich Dir eh mit drei Sätzen aus den Angeln gehoben hätte? Wenn die Aufhebung direkt nach der Kreuzung käme und die Richtlinien beachtet werden würden, dann wäre keine Messung im Kreuzungsbereich möglich.Unsinn. Zu den (z.T. noch existierenden) Richtlinien gehören auch die Ausnahmen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted December 4, 2014 Report Share Posted December 4, 2014 @rth: Wenn die Aufhebung direkt nach der Kreuzung käme und die Richtlinien beachtet werden würden, dann wäre keine Messung im Kreuzungsbereich möglich. Richtig. Eine Regelung ohne Kontrollmöglichkeit ist überflüssig. Aus "Reiner Vernunft" halten sich - leider - manche (viele) Autofahrerer nicht an die Regeln. Tempo 70 bei Einmündungen sind vernüftig, vor allem für die "Einbiegenden". Meine Meinung! Quote Link to post Share on other sites
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