GottKaiser 0 Posted April 15, 2014 Report Share Posted April 15, 2014 Hallo zusammen! Ich bin blöderweise Mitte Februar auf der AB mit 23 km/h zu schnell geblitzt worden.Da mein Auto auf meinen Vater zugelassen ist, hat er einige Wochen später einen Anhörungsbogen zum Bußgeldbescheid bekommen. Dort stand noch keine Strafe oder ähnliches drauf, nur Angaben zu seiner Person sollte er machen und zum Tatvorwurf... Das Schreiben haben wir ignoriert. Ich war der Ansicht, dass die jetzt wohl erst mal mich als Fahrer ermitteln müssten... Das Foto ist da trotz Sonnenbrille ziemlich eindeutig. Gestern kam aber der Bußgeldbescheid (ohne Fahrerermittlung?) adressiert an meinen Vater.Es sind ca. 100 Euro und 1 Punkt...Jetzt ist die Frage, wie ich am besten vorgehen sollte... Um ehrlich zu sein, wäre das für mich nicht tragisch... Habe sowieso sonst keine Punkte... Ich möchte allerdings vermeiden, dass es jetzt noch teurer wird.Und ich denke mein Vater hat auch wenig Lust den Punkt für mich zu kassieren... Soll er Einspruch einlegen mit dem Hinweis auf mich als Fahrer oder ist es dafür jetzt zu spät?Oder gibt's eine bessere Idee? Danke euch schon einmal! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 15, 2014 Report Share Posted April 15, 2014 Einspruch einlegen ohne Begruendung. Wenn du bis Mitte Mai nicht ermittelt wirst, dann muss weder dein Vater noch du fuer deine ungeheuerliche Missetat gerade stehen, geschweige denn zahlen und Punkte kassieren....... Drei Monate - gezaehlt ab Tag des Blitzes - spaeter kann dein Vater dich gerne als Fahrer outen, wenn er ein reines Gewissen haben moechte. Quote Link to post Share on other sites
GottKaiser 0 Posted April 15, 2014 Author Report Share Posted April 15, 2014 Danke für die schnelle Antwort Und besteht da keine Gefahr, dass es bis dahin zu einer Gerichtsverhandlung o.ä mit entsprechendem finanziellen u zeitlichen Aufwand kommen kann? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 15, 2014 Report Share Posted April 15, 2014 Und besteht da keine Gefahr, dass es bis dahin zu einer Gerichtsverhandlung o.ä mit entsprechendem finanziellen u zeitlichen Aufwand kommen kann? Ist nicht sehr wahrscheinlich, aber möglich. Dann wird der Einspruch zurück gezogen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 15, 2014 Report Share Posted April 15, 2014 Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, dann bleiben zwei Moeglichkeiten: Vater geht hin und laesst sich in Augenschein nehmen, oder aber Vater sendet einen Brief ans Gericht, der dein Bild enthaelt und sagt aus, dass du der Fahrer warst. Es bestuende dann noch die relativ geringe Gefahr einer Fahrtenbuchanordnung..... Ein finanzieller Aufwand entsteht durch die Gerichtsverhandlung nicht, eher ein zeitlicher. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 15, 2014 Report Share Posted April 15, 2014 Bitte hinsichtlich der möglichen Fahrtenbuchanordnung mit darauf hinweisen, dass diese den Halter bis zu 200 Euro kosten kann (durchschnittlich ca. 100 Euro). Ob der Vater dieses riskieren möchte damit der Sohn 100 Euro spart muss er dann entscheiden. Quote Link to post Share on other sites
GottKaiser 0 Posted April 15, 2014 Author Report Share Posted April 15, 2014 D.h. Aber, im Einspruch sollte angegeben werden, dass er nicht gefahren ist!? Weil offenbar geht man ja zum jetzigen Zeitpunkt schon davon aus Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 15, 2014 Report Share Posted April 15, 2014 Nö, keine Begründung.Aber wenn er mit dem Einspruch "durchkommt" kann es passieren, dass Du 100 Euro sparst, er aber bis zu 200 Euro für die FB-Auflage zahlt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 15, 2014 Report Share Posted April 15, 2014 Naja bei der geringen Überschreitung eher unwahrscheinlich. Und selbst bei fehlenden Punkten wäre es mir das Wert. Da es demnächst für Verstöße gegen die FBauflage keine Punkte mehr gibt, ist das FB auch kein Problem mehr. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 16, 2014 Report Share Posted April 16, 2014 D.h. Aber, im Einspruch sollte angegeben werden, dass er nicht gefahren ist!? Weil offenbar geht man ja zum jetzigen Zeitpunkt schon davon aus 'QTreiberin' hat's schon beantwortet, ich mache es noch einmal etwas detaillierter: Genau die Tatsache, dass man vermutet, dass dein Vater gefahren ist, ist aus zu nutzen. Wenn der jetzt im Einspruch angibt, nicht gefahren zu sein, dann veranlasst er den Sachbearbeiter, weiter zu ermitteln. Also wird der schnell auf dich kommen - und genau das gilt es, zu vermeiden. Zumindest, bis die Verjaehrungsfrist - 3 Monate gerechnet ab Tattag - abgelaufen ist. Die Sache mit dem Fahrtenbuch sollte man dabei im Hinterkopf haben, jedoch ist bei diesem Vergehen nicht unbedingt davon aus zu gehen, dass es angeordnet wird. Soll heissen: Die Wahrscheinlichkeit ist recht gering. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 16, 2014 Report Share Posted April 16, 2014 Männers seid vorsichtig mit der Aussage, dass kein FB zu erwarten ist... die Anordnungs"dichte" nimmt zur Zeit sukzessive zu. Grund ist, dass es auch aufgrund von Personaleinsparungen etc in den Behörden häufig/er (u.a. durch Foren wie hier) BG-Sachen in die Verjährung schaffen... Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted April 16, 2014 Report Share Posted April 16, 2014 ... auch aufgrund von Personaleinsparungen etc in den Behörden häufig/er ... BG-Sachen in die Verjährung schaffen...Das nenne ich mal eine interessante Erkenntnis. Wenn BG-Sachen also welche(?) Voraussetzungen erfüllen ist es wahrscheinlicher, dass sie in die Verjährung laufen?Müssen sie dazu mehr Aufwand in der Behörde erzeugen? Oder eher weniger Aufwand und unauffällig bleiben und deswegen unbearbeitet bleiben? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 16, 2014 Report Share Posted April 16, 2014 Kurz und plakativ gesagt: Immer weniger Personal und immer mehr VT die den "Service" der BG-Stellen in Anspruch nehmen.. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 16, 2014 Report Share Posted April 16, 2014 Na ob das Verwaltungsgericht dann auch die Ansicht vertritt. Die Behörde konnte den Fahrer leider nicht rechtszeitig ermitteln, da das Personal fehlt und deswegen mussten wir ein FB verhängen. Ich glaube die Antwort wird so enden wie die, die im Büro meines Chefs hängt als das Gericht/Richter zurück schriebn. Es interessiere ihm nicht, was die technischen Voraussetzungen der eingesetzten Technik kann oder nicht, sondern nur das was nach den gesetzlichen Regeln beachtet werden muss (sinngemäß). Also hat man sich Tage hingesetzt und alles per Hand ausgerechnet, nur um den Richter zufrieden zu stellen, obwohl es im Rahmen der Amtsermittlung eigentlich Aufgabe des Gerichtes gewesen wäre, selber sich Tage hinzusetzen und dies auszurechnen. PS: Vielmehr kann man seit der Gebührenanpassung noch mehr Einnahmen erzeielen. Ob da ein Zusammenhang besteht? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 17, 2014 Report Share Posted April 17, 2014 Wieso? Die Behörde konnte den Fahrer nicht rechtzeitig ermitteln, da gewisse "Spielchen" gespielt wurden. Und nur dafür gibt es dann die FB-Auflage damit es diesem Halter dann nicht nochmal passieren kann, dass er seinen Sohn / Kumpel nicht erkennt... Die Gebührenanpassung sehe ich weniger als Grund an, da der Gebührenrahmen doch (zumindest zur Zeit) relativ selten ausgeschöpft wird. Quote Link to post Share on other sites
GottKaiser 0 Posted May 27, 2014 Author Report Share Posted May 27, 2014 Hallo zusammen, es gibt mittlerweile Neuigkeiten. Mein Vater hat ja Einspruch eingelegt.Heute hat er erneut einen Brief bekommen mit der Aussage, dass die Entscheidung noch einmal überprüft wurde und dass der Bußgeldbescheid nicht zurückgenommen wird, weil seine Identität mit einem Vergleich mit dem Foto der Ausweisbehörde festgestellt wurde... Daher werden die Akten an das Amtsgericht abgegeben. Es gibt jetzt noch eine Woche Frist zur Erklärungsabgabe oder Zahlung. Ich finde das reichlich absurd, weil selbst auf dem schlechten Foto auf dem Anhörungsbogen offensichtlich zu erkennen ist, dass das nicht mein Vater gewesen sein kann, sondern ich.... Sind ja nur 35 Jahre Altersunterschied... Die Sache ist für mich nach drei Monaten ja mittlerweile verjährt...Aber was sollen wir jetzt weiter machen?Soll ich hinschreiben und den Verstoß zugeben bzw. soll mein Vater mich nun nennen? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 27, 2014 Report Share Posted May 27, 2014 Vielleicht lag beim EMA ja noch ein "Jugendfoto" Deines Vaters vor... da es für Dich verjährt ist, würde ich an Stelle Deines Vaters hinschreiben dass Du gefahren bist und ein neueres Foto von sich und von Dir beifügen... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 27, 2014 Report Share Posted May 27, 2014 Und eine Brille für die OWibehörde. Quote Link to post Share on other sites
GottKaiser 0 Posted June 2, 2014 Author Report Share Posted June 2, 2014 Mein Vater hat heut nochmal mit einem Verkehrsrechtsanwalt gesprochen der meinte, dass es wohl nichts helfen wird jetzt ein Foto hinzuschicken (es könnte ja gefälscht sein usw.), und das es eigentlich nur die Möglichkeit für ihn gibt entweder zu zahlen und den Punkt zu kassieren, oder das es weitergeht ans Gericht. Ich befürchte nur, dass die Gerichtsverhandlung dann irgendwo dort in der Nähe stattfindet wo ich zu schnell gefahren bin ..Und ich will meinem Vater ungern zumuten wegen mir 500 Kilometer durch Deutschland zu fahren.... Oder ist diese Gerichtsverhandlung dann in der Nähe wo man gemeldet ist? Ich denke er wird heute noch eine Passkopie von sich und von mir beifügen und (per Mail?) hinschicken....Hilft das noch um eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden? Was meint ihr? Oder wird man das kommentarlos an das Gericht weitergeben....? Hätten wir nur gleich am Anfang geschrieben, dass ich es war.... Die 100 Euro und der Punkt für mich wirken mittlerweile echt sehr im Vergleich zum möglichen Aufwand jetzt.... Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 2, 2014 Report Share Posted June 2, 2014 Mein Vater hat heut nochmal mit einem Verkehrsrechtsanwalt gesprochen der meinte, dass es wohl nichts helfen wird jetzt ein Foto hinzuschicken (es könnte ja gefälscht sein usw.), und das es eigentlich nur die Möglichkeit für ihn gibt entweder zu zahlen und den Punkt zu kassieren, oder das es weitergeht ans Gericht.Hoffentlich hat Dein Vater für diese ungemein hilfreiche Auskunft nicht auch noch bezahlen müssen. Aber Juristen sind gern mal so... Ich befürchte nur, dass die Gerichtsverhandlung dann irgendwo dort in der Nähe stattfindet wo ich zu schnell gefahren bin ..Und ich will meinem Vater ungern zumuten wegen mir 500 Kilometer durch Deutschland zu fahren.... Oder ist diese Gerichtsverhandlung dann in der Nähe wo man gemeldet ist?Die Verhandlung findet m.W. nach immer am für die Behörde zuständigen Gericht statt - also regelmäßig relativ nah dran an dem Ort, an dem das Foto entstand. Hilft das noch um eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden? Was meint ihr? Oder wird man das kommentarlos an das Gericht weitergeben....?Versuch macht kluch. Wenn Du sicher(er) gehen willst besuchst Du mit dem Foto Deines Vaters und Deinem eigenen Gesicht den zuständigen Sachbearbeiter, das sollte eigentlich reichen. Quote Link to post Share on other sites
GottKaiser 0 Posted June 2, 2014 Author Report Share Posted June 2, 2014 Mein Vater hat heut nochmal mit einem Verkehrsrechtsanwalt gesprochen der meinte, dass es wohl nichts helfen wird jetzt ein Foto hinzuschicken (es könnte ja gefälscht sein usw.), und das es eigentlich nur die Möglichkeit für ihn gibt entweder zu zahlen und den Punkt zu kassieren, oder das es weitergeht ans Gericht.Hoffentlich hat Dein Vater für diese ungemein hilfreiche Auskunft nicht auch noch bezahlen müssen. Aber Juristen sind gern mal so... Ich befürchte nur, dass die Gerichtsverhandlung dann irgendwo dort in der Nähe stattfindet wo ich zu schnell gefahren bin ..Und ich will meinem Vater ungern zumuten wegen mir 500 Kilometer durch Deutschland zu fahren.... Oder ist diese Gerichtsverhandlung dann in der Nähe wo man gemeldet ist?Die Verhandlung findet m.W. nach immer am für die Behörde zuständigen Gericht statt - also regelmäßig relativ nah dran an dem Ort, an dem das Foto entstand. Hilft das noch um eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden? Was meint ihr? Oder wird man das kommentarlos an das Gericht weitergeben....?Versuch macht kluch. Wenn Du sicher(er) gehen willst besuchst Du mit dem Foto Deines Vaters und Deinem eigenen Gesicht den zuständigen Sachbearbeiter, das sollte eigentlich reichen. Leider trennen auch mich etwa 5 Stunden Autofahrt von der Sachbearbeiterin.... Wenn das wenigstens hier in der Gegend passiert wäre... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 2, 2014 Report Share Posted June 2, 2014 Es ist immer das Gericht dafür zuständig in dessen Zuständigkeitsgebiet die böse Tat begangen wurde. http://oertliche-zustaendigkeit.de/ Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 3, 2014 Report Share Posted June 3, 2014 Leider trennen auch mich etwa 5 Stunden Autofahrt von der Sachbearbeiterin.... Wenn das wenigstens hier in der Gegend passiert wäre...Also Bild hinschicken und ein oder zwei Tage später mit der Dame telefonieren - wenn sie sich dann querlegt, kann man immer noch weitersehen.. Und in Zukunft außerhalb des pvBU (persönlich vertrtebaren Bußgeldstellen-Umkreises) den Gasfuß besser unter Kontrolle halten. Quote Link to post Share on other sites
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