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Bruder Geblitzt - Aber Vorladung Von Polizei An Mich (Bin Nicht Der Ha


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Hallo zusammen,

 

Folgendes hat sich zugetragen:

 

Mein Bruder (noch in Probezeit) und ich sind vor ca. 2 Monaten mit 26 km/h zu schnell geblitzt worden. Fahrer war mein Bruder, ich nur Beifahrer. Vor 2 Wochen kam der Anhörungbogen der dortigen Polizei, adressiert an unseren Vater, dem Halter des Fahrzeugs. Mein Vater hat den Bogen ausgefüllt mit der Angabe, er war nicht der Fahrer gewesen.

 

Jetzt habe aber ich von unserer Polizei ein Vorladung erhalten und ich weiß nicht warum. Zwischen Ankunft der Vorladung und dem Vorladungstermin sind jetzt nur 2 Tage Zeit. Ich kann den Vorladungstermin und den Alternativtermin aus diversen Gründen nicht wahrnehmen und will da auch gar nicht erscheinen.

 

Ein Verwandter von mir, Rechtsanwalt, hat mir ebenfalls dazu geraten, nicht hinzugehen, da er es u.a. für unverschämt hält, dass zwischen Postankunft (Samstag) und Vorladungstermin (Montag), kaum Zeit besteht, sich mit seinem Anwalt zu beraten.

 

Das Anschreiben wurde schon an eine befreundete Anwältin per E-Mail geschickt, die sich mit solchen Fällen bestens auskennt und warte jetzt auf deren Antwort.

 

 

Im Grunde geht es darum, dass ich meinen Bruder schützen will, damit er nicht nochmal 2 Jahre Probezeit aufgebrummt bekommt und so ein Aufbaukurs machen muss. Und soweit ich weiß, muss man gegen Familienmitglieder keine Aussage machen.

 

 

Jetzt schieb ich aber Panik, dass die Polizei bei uns vorbei schaut oder gar die Nachbarn dazu befragt, was mir wiederum ultrapeinlich wäre. Was soll ich machen?

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dein vater hat den fehler gemacht auf dem "anhörungsbogen" zu schreiben, er sei nicht gefahren.

Er hätte ankreuzen sollen: ja, ich bin gefahren.

 

Dann wäre vermutlich ein Bussgeldbescheid gekommen, dem er dann widersprochen hätte.

Dann geht die Sache vor Gericht und wenn vohrher drei Monate seit Tattag um sind, kann man die Sache ohne Probleme auflösen.

da es dann gegen den wahren Täter verjährt ist.

 

Achja, deine Frage:

 

Jetzt habe aber ich von unserer Polizei ein Vorladung erhalten und ich weiß nicht warum.

 

Man hat die Bilder des EMA angeschaut, und gemeint, es könnte ein Sohn gewesen sein.

Seht ihr Euch denn so ähnlich?

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dein vater hat den fehler gemacht auf dem "anhörungsbogen" zu schreiben, er sei nicht gefahren.

Er hätte ankreuzen sollen: ja, ich bin gefahren.

 

Dann wäre vermutlich ein Bussgeldbescheid gekommen, dem er dann widersprochen hätte.

Dann geht die Sache vor Gericht und wenn vohrher drei Monate seit Tattag um sind, kann man die Sache ohne Probleme auflösen.

da es dann gegen den wahren Täter verjährt ist.

 

Achja, deine Frage:

 

Jetzt habe aber ich von unserer Polizei ein Vorladung erhalten und ich weiß nicht warum.

 

Man hat die Bilder des EMA angeschaut, und gemeint, es könnte ein Sohn gewesen sein.

Seht ihr Euch denn so ähnlich?

Danke für die Info. Beim nächsten Mal weiß ich jetzt bescheid.

 

Aber was soll ich jetzt explizit machen?? Wie gesagt, schiebe ich etwas Panik, dass die Polizei bei mir vor der Tür steht oder gar meine Nachbarn befragt.

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du kannst zB anrufen und sagen, am montag kann ich nicht, aber ich kann freitag.. dann werden die solange stillhalten.

wenn du dann freitag hingehst, kann das passieren:

 

1. man erkennt dich auf dem foto

2. man erkennt, dass du das nicht auf dem foto bist, man fragt dich aber geschickt aus.

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Ich sehe keine Ähnlichkeit zwischen mir und meinem Bruder, und dafür bin ich auch dankbar. :notworthy:

 

Wie schon erwähnt, ist das Schreiben an eine befreundetet Anwältin per E-Mail raugegangen. Die kennt sich mit solchen Verstößen am besten aus. Ein Verwandter von mir, ebenfalls Anwalt, hat gemeint, dass ich gar nix machen soll, sprich da überhaupt nicht aufzutauchen.

 

Was könnte denn jetzt meine Anwältin in so einem Falle erreichen?

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Wie schon erwähnt, ist das Schreiben an eine befreundetet Anwältin per E-Mail raugegangen. Die kennt sich mit solchen Verstößen am besten aus. Ein Verwandter von mir, ebenfalls Anwalt, hat gemeint, dass ich gar nix machen soll, sprich da überhaupt nicht aufzutauchen.

 

Was könnte denn jetzt meine Anwältin in so einem Falle erreichen?

Du hast mittlerweile zwei Anwälte beschäftigt und von einem schon eine Antwort erhalten (wieso kennt der sich eiegntlich mit so einem doch eher simplen Fall nicht aus?). Erwartest Du hier professionelle(re) Hilfe?

 

Und im übrigen denke ich, daß der Drops gelutscht ist. Die Ermittlungen im Umfeld der Familie laufen, und bevor hier Verjährung eintritt, stoßen sie sicher auch noch auf Deinen Bruder.

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Hallo, 70000Tons,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Was könnte denn jetzt meine Anwältin in so einem Falle erreichen?

Gar nichts, bzw. nicht mehr, als Du auch:

 

Sie kann allenfalls bei der Polizeidienststelle nachfragen, ob Du als Betroffener oder als Zeuge vorgeladen wurdest.

 

Erst, wenn klar ist, um was es geht, kann man weitere Schritte überlegen.

 

Du schreibst, dass Du auf dem Lande wohnst. Da ist es nicht ungewöhnlich, wenn Dich z. B. der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle oder der mit dem Fall betraute Polizeibeamte erkannt hat und nun von Dir, dem Beifahrer, wissen möchte, wer gefahren ist.

 

Zu Deinem Bekannten, der meint, die Vorladung wäre unverschämt :vogelzeig: :

 

Du schreibst selber, dass neben dem recht kurzfristigen auch ein Ausweichtermin genannt wurde.

 

Da dieser Ausweichtermin bestimmt nicht auf den gleichen Termin wie der erste gelegt wurde, hättest Du also durchaus die Möglichkeit, mit einem Anwalt zu reden und dann den zweiten Termin wahrzunehmen, oder nicht?

 

Dazu kommt, dass man nicht gezwungen ist, solchen Einladungen Folge zu leisten und somit alle Zeit der Welt hat, sich erst mit einem Anwalt zu beraten, wenn man unbedingt meint, dass man diesen braucht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, 70000Tons,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Was könnte denn jetzt meine Anwältin in so einem Falle erreichen?

Gar nichts, bzw. nicht mehr, als Du auch:

 

Sie kann allenfalls bei der Polizeidienststelle nachfragen, ob Du als Betroffener oder als Zeuge vorgeladen wurdest.

 

Erst, wenn klar ist, um was es geht, kann man weitere Schritte überlegen.

 

Du schreibst, dass Du auf dem Lande wohnst. Da ist es nicht ungewöhnlich, wenn Dich z. B. der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle oder der mit dem Fall betraute Polizeibeamte erkannt hat und nun von Dir, dem Beifahrer, wissen möchte, wer gefahren ist.

 

Zu Deinem Bekannten, der meint, die Vorladung wäre unverschämt :vogelzeig: :

 

Du schreibst selber, dass neben dem recht kurzfristigen auch ein Ausweichtermin genannt wurde.

 

Da dieser Ausweichtermin bestimmt nicht auf den gleichen Termin wie der erste gelegt wurde, hättest Du also durchaus die Möglichkeit, mit einem Anwalt zu reden und dann den zweiten Termin wahrzunehmen, oder nicht?

 

Dazu kommt, dass man nicht gezwungen ist, solchen Einladungen Folge zu leisten und somit alle Zeit der Welt hat, sich erst mit einem Anwalt zu beraten, wenn man unbedingt meint, dass man diesen braucht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Ich bin als Betroffener geladen.

 

Mein Bekannter meinte nicht, dass die Vorladung unverschämt ist, sondern das ziemlich enge Zeitfenster (Post: Samstag, Vorladung: Montag).

 

Und da die Anwältin ein Freundin der Familie ist, ist das ein Gefallen.

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Hallo, 70000Tons,

 

Mein Bekannter meinte nicht, dass die Vorladung unverschämt ist, sondern das ziemlich enge Zeitfenster (Post: Samstag, Vorladung: Montag).

das ist mir schon klar, aber auch hier bleibe ich dabei, dass daran nichts Unverschämtes ist, da Dir ja auch noch ein Ausweichtermin genannt wurde.

 

Da jetzt endlich klar ist, dass Du als Betroffener geladen wurdest:

 

Im Grunde genommen kannst Du einfach abwarten und nichts tun.

 

Möglicherweise wirst Du dann in einiger Zeit einen Bußgeldbescheid bekommen.

 

Diesen kannst Du fristgerecht zurückschicken mit Deinem Einspruch und dem Hinweis, dass Du nicht der Fahrer, sondern der Beifahrer gewesen bist, wie auf dem Bild ja eindeutig zu erkennen ist.

 

Danach ist erst einmal wieder die Bußgeldstelle am Zug und wenn Dein Bruder Glück hat, ist der Fall für ihn bis dahin verjährt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich würde dem Rat des männlichen Anwalts folgen.

 

Das dürften für deinen Bruder die besten Chancen ergeben, denn derzeit haben sie sich wohl bei dir festgebissen. Bis zu den drei Monaten ist ja auch nicht mehr lang.

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Da schon 2 monate ins Land gegangen sind, und man Dich als Betroffenen vorlädt, sind die Chancen für deinen Bruder doch optimal.

Also nicht hingehen und auf den Bussgeldbescheid warten.

 

Das Risiko, dass man bei Euch auftaucht bleibt allerdings bestehen. Da musst Du nun durch.

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Da schon 2 monate ins Land gegangen sind, und man Dich als Betroffenen vorlädt, sind die Chancen für deinen Bruder doch optimal.

Also nicht hingehen und auf den Bussgeldbescheid warten.

 

Das Risiko, dass man bei Euch auftaucht bleibt allerdings bestehen. Da musst Du nun durch.

Im Falle, dass bei mir die Polizei auftaucht: Wie habe ich mich dann zu verhalten? Muss ich dann irgendwelche Aussagen machen oder wie läuft sowas in der Regel ab?

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Wenn du es vorher mitbekommst, dann lasse die Tür zu.

 

Ist die Tür offen, dann reiche die Visitenkarte einer der beiden Anwälte weiter.

Hier besteht jedoch bereits die Gefahr, das sie dich mit dem Foto vegleichen können.

 

Und immer daran denken. Reden ist Silber und Schweigen ist Gold.

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  • 2 weeks later...

Ich häng mich da mal drauf, da es bei mit gleich, nur andersherum ist. :)

 

Ich bin mit dem Auto meines Schwagers zweimal an der gleichen Stelle innerhalb 5 Minuten geblitzt worden, denn wir haben was gesucht und die waren echt nicht zu sehen. Einmal 15.-- und einmal 30.--. Da ich anders aussehe, als mein Schwager und wir im Rhein-Main-Gebiet sind, gibt es keine zufällige Erkennungsgefahr.

 

Was tun?

 

Vor zig Jahren bin ich mal (mit meinem Auto) bei Rotlicht geblitzt worden und war auf dem Bild definitiv nicht zu erkennen Damals riet mein Anwalt, die Schuld nicht zuzugeben, jedoch völlig ohne Begründung und als es zur Verhandlung kam, stellte sich (dann) logischerweise heraus, dass ich auf dem Bild nicht zu erkennen wäre und ich wurde freigesprochen (nicht Einstellung des Verfahrens!).

 

Auch hier ist logischerweise mein Schwager nicht zu erkennen, weil ich es ja war, also was tun wir?

Bald auf den Anhörungsbogen reagieren, viel später oder gar nicht? Und wenn reagieren, wie? Dort steht:

 

Ich gebe den Verstoß nicht zu weil ________________________ (2 1/2 Zeilen Platz für die Begründung)

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Hallo, Parkdistanzkontrolleur,

 

Da ich anders aussehe, als mein Schwager und wir im Rhein-Main-Gebiet sind, gibt es keine zufällige Erkennungsgefahr.

es ist nicht auszuschließen, dass man mal im Umfeld Deines Schwagers nachfragt, ob jemand die Person auf dem Bild kennt.

 

Wäre Deinem Schwager so etwas egal?

 

Abgesehen davon würden noch Gebühren von 28,50 € für jede der beiden Verwarnungen dazu kommen, wenn nicht "freiwillig" gezahlt wird.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich bin mit dem Auto meines Schwagers zweimal an der gleichen Stelle innerhalb 5 Minuten geblitzt worden, denn wir haben was gesucht und die waren echt nicht zu sehen. Einmal 15.-- und einmal 30.--.

Was tun?

Was tun: Zahlen! BGB kostet je 28,50 Euro extra. Fahrtenbuch kann auch drohen. Fahrtenbuchanordnung ist auch Gebührenpflichtig, bis max 200 Euro.

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Abgesehen davon würden noch Gebühren von 28,50 € für jede der beiden Verwarnungen dazu kommen, wenn nicht "freiwillig" gezahlt wird.
Wann, d. h. in welchem Fall kämen denn diese Gebühren zum tragen und für was? Momentan sind ja nur Anhörungsbögen da und meine erste Frage zielte darauf ab, ob und wann und wie damit in einem ersten Schritt umzugehen ist. Sollte die Schuld (im nächsten Schritt) nicht zugegeben wird, käme doch erst das zum Tragten, was du schreibst, oder?
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Du hast ein Angebot erhalten, durch Zahlung von 15 bzw. 30 € ein OWi Verfahren zu beenden. Wer zahlt ist egal.

Du kannst das Angebot annehmen oder auch nicht. Wenn nicht, ermittelt die Behörde den Fahrer. Wenn sie ihn findet kostet das pauschal 28,50 € "Finderlohn". Bearbeitungsgebühr.

Ob sie dich finden, meine Glaskugel ist gerade defekt. Ob dein Schwager Besuch erhält, ob Nachbarn befragt werden, ob ein Fahrtenbuch auferlegt wird? Keiner kann es Verbindlich vorhersagen.

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Hallo rth, vielen Dank für deine Antwort.

 

Meine Nachfrage im letzten Satz meines letzten post war leider so verunglückt, dass sie nicht mehr verständlich war, selbst für mich nicht :), daher nochmal die Nachfrage:

 

Solange der Anhörungsbogen mit der Info "Ich gebe es nicht zu" nicht zurückgeht, finden doch noch keine weiteren Ermittlungen statt, oder? Und bis ein BGB ergeht (meist ohne Ermittlungen), dauert das, zumindest nach meiner seitherigen Erfahrung, mindestens mal 3 Monate.

 

Es ist verm. auch ein Unterschied, ob man sagt "Ich gebe es nicht zu!" oder gleich inhaltsreich mitteilt "Ich war es nicht und weiß auch nicht, wer es war!". Letzteres würde sicher Nachbarbefragungen, FB-Auferlegung etc. bedingen können, wäre aber schon der zweite Schritt. Der erste der Behörden ist doch wohl sicher "Wir warten Geld oder den Anhöhrungsbogen", oder?

 

Ich gehe nicht davon aus, dass man mich findet, denn mein Schwager und ich wohnen weder im selben Haus, nicht mal im gleichern Viertel noch haben wir den gleichen Namen. Es geht auch gar nicht darum, dass mein Schwager die Unwahrheit sagen soll, denn "Ich gebe die Schuld nicht zu!" entspricht schließlich auch der Wahrheit. Die Frage lautet, ob und wann man dies den Behörden mitteilt!?

 

Momentan geht es nur um 15.-- und 35.--, aber die grundsätzlichen Vorgänge wären bei höheren Geschwindigkeiten sicher analog.

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Die Frage lautet, ob und wann man dies den Behörden mitteilt!?

Die Behörde wird ermitteln, sicher!

Ob sie dich findet, ob für 15 oder 35 € nur vom Schreibtisch gearbeitet wird oder ob z. B Nachbarn mit einem Foto befragt werden kann dir niemand vorhersagen.

Ob ein Fahrtenbuch angeordnet wird ist auch die Frage. Alles ist möglich, nichts muss.

  • Like 1
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Solange der Anhörungsbogen mit der Info "Ich gebe es nicht zu" nicht zurückgeht, finden doch noch keine weiteren Ermittlungen statt, oder?
Aber natürlich finden die dann statt. Erst kommt noch eine gewisse "Karenzzeit", der Halter könnte ja im Urlaub gewesen sein o.ä.

Vor Erlass eines BGB (was dann aber bestimmt nicht noch Wochen oder Monate dauert) muss theoretisch ermittelt werden ob man auch dem Richtigen den BGB zustellt. Also ein EMA-Abgleich ist dann eigentlich obligatorisch.

 

Hat man festgestellt, dass der Halter nicht der Fahrer sein kann, erhält dieser dann zeitnah einen Zeugenfragebogen. Und je nachdem wie weit dann die Verwandschaft reicht, hat er ggf. kein Zeugnisverweigerungsrecht.

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@rth und Qtreiberin: Viele Dank für eure Antworten.

 

Das mit dem vorherigen EMA gab es damals noch nicht, das ist interessant. Wenn also mein Schwager nicht antwortet, gäbe es den Zeugenfragebogen, was aber noch nichts kostet, wenn ich das richtig sehe.

 

Da mein Schwager außerdem Verkehrsechtsschutz hat, könnte man das einfach mal laufen lassen und sehen, was (tatsächlich) geschieht.

 

Schönes WE euch allen

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