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Vom Starenkasten Auf Motorrad Von Hinten Geblitzt


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Moin Moin, bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiter helfen?!

 

Ich hab gestern ne kleine Motorradtour gemacht und naja eher geschlichen als zügig durch dich gegen zu kurven.

 

Bis ich im falschen Moment kurz etwas zu viel Gas gegeben habe:

 

Und zwar habe ich in einer Ortschaft 2 PKWs überholt an denen ich mich schon eine ganze weile geärgert hatte,

zu meinem Pech stand dort ein Starenkasten mit Induktionsschleife der für die entgegenkommenden Fahrzeuge war, den ich allerdings erst bemerkt hatte wo er schon direkt neben mir war und somit bremsen nix mehr gebracht hätte.

 

Meine frage ist nun konnte der mich Messen oder nicht?

 

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Guest Kleiner Schelm

Die eigentliche Frage sollte doch lauten: Ist der Vorgang geeignet, dass meine (= deine) Fahrereigentschaft unwiderlegbar festgestellt werden kann?

 

Wenn ich die Skizze richtig interpretiere, könnte zwar dein Kennzeichen sichtbar sein, nicht aber die Frontseite deines Motorrades, korrekt? In diesem Fall wird es kaum möglich sein, dich unwiderlegbar zu intentifizieren, sofern du dich hier ein wenig im Forum einliest und im Falle des Falles fragst, bevor du in Eigenregie aktiv wirst.

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@ Kleiner Schelm:

Du liest die Skizze richtig, die front haben se nicht drauf, wenn er ausgelöst hat nur das kennzeichen. Wollte nur wissen ob das teil so rum überhaupt auslösen kann da ich bedenken hab mich vor den behörden zu erklären.

 

@ Schelm:

Ob er wirklich geblitzt hat weiß ich nicht deshalb ja meine frage, ich weiß allerdings das dieses mist ding kein dummie war :-(

 

@ Mic:

Ich hoffe du hast recht, wenn nicht darf ich wohl ne runde zu füß gehen und den behörden die nächste weihnachtsfeier spendieren :-(

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Da würde nur (wird auch häufig so eingestellt) eine Poliscan-Säule meckern, dann aber auch ein Frontfoto machen. Auch die klassischen Radargeräte in Frankreich wollen oder können nur eine Fahrtrichtung wie ich ausgiebig testen konnte.

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1. Das sind keine Induktionsschleifen, sondern 3 oder 4 Piezo-Sensoren, welche entweder nur bis zur Fahrbahnmitte (standard) oder bis ueber die Gegenfahrbahn (selten) durchgezogen sind. Nach deiner Skizze laufen sie nur bis zur Fahrbahnmitte.

2. Wenn du geblitzt worden bist, dann von vorne, und zwar wenn die Sensoren durchgezogen waren. Ein Blitzen in der von dir befuerchteten Art und Weise gibt es grundsaetzlich nicht. nur in extrem seltenen Ausnahmefaellen, dazu muesste hier ein zweites Messfeld eingelassen worden sein, und die Haushaltslage der Kommune so extrem klamm, dass man bewusst permanente Auseinandersetzungen mit Verkehrsteilnehmern provoziert, ich glaube in Harburg gibt es derartige Beispiele.

3. Hast du nichts zu befuerchten, also lass dich nicht verrueckt machen, da hat nichts ausgeloest.

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Also ich verstehe das so, dass der Blitzer (wenn überhaupt) Dich von hinten fotografiert hat. Damit hat man zwar ein Kennzeichen, aber keinen Fahrer. Damit ist doch alles super. Wird kaum was bei Dir angekommen. Wenn doch, bitte einfach um ein Bild des Fahrers.

 

Btw.: Es gibt durchaus Blitzer (bei weitem nicht alle!), die auch in der "falschen" Richtung auslösen.

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Wäre noch die Frage zu klären, um welche Überschreitung es hier überhaupt geht. Zumindest so ungefähr...

 

Die Kombi kann er ja auch mit dem Motorrad zusammen verliehen haben. Alternativ Kombi zu Bekannten bringen und mit einer anderen über die Landstraßen schweben. Zumindest solang, bis die Tat verjährt ist.

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Btw.: Es gibt durchaus Blitzer (bei weitem nicht alle!), die auch in der "falschen" Richtung auslösen.

 

Also die 0815 Säulen, die bei uns in der Nähe rumstehen blitzen alle nicht von hinten. In Katzenberg weder die alte Kiste und auch nicht die neue Säule. In Wildberg und Wilsdruff nicht.

 

Welchen Sinn sollte es in Deutschland haben, die Blitzoption auch von hinten nutzen zu können?

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@ cabriojanni: So wie in dem verlinkten artikel kommts bei mir auch mit der höhe der überschreitung denke ich hin. Aber die vorgehensweise wie im verlinkten artikel finde ich dann auch nicht verhältniss mäßig.

 

@handysammler: wie lang ist da eigenltlich die verjährungsfrist?

 

@mic: Bei uns blitzen die 0815 säulen auch nicht von vorne und hinten, bei mir ist nun allerdings die frage ob sie von hinten blitzt wenn man da verkehrt rum durchfährt. Sprich wenn der ersten piezokontakt der letzte ist? (gegenfahrbahn beim überholen)

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wie lang ist da eigenltlich die verjährungsfrist?
Innerhalb von drei Monaten muss gegen den verantwortlichen Fahrer die Anhörung behördlicherseits angeordnet werden.

Ob sie den Fahrer erreicht oder die Post sie verschlampt ist dabei irrelevant.

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@mic: Bei uns blitzen die 0815 säulen auch nicht von vorne und hinten, bei mir ist nun allerdings die frage ob sie von hinten blitzt wenn man da verkehrt rum durchfährt. Sprich wenn der ersten piezokontakt der letzte ist? (gegenfahrbahn beim überholen)

 

Kannst du lesen? Ich hab doch geschrieben, dass die festen Bitzkästen nicht von hinten blitzen. Also man kann ohne geblitzt zu werden auf der Gegenfahrspuhr pratkisch von hinten (und zu schnell) über die Kontaktschleife fahren, ohne dass es blitzt.

 

Ich habe nur in Frage gestellt, welchen Sinn es in DL haben soll, wenn die Dinger auch rückwärts Blitzen würden.

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Also die 0815 Säulen, die bei uns in der Nähe rumstehen blitzen alle nicht von hinten. In Katzenberg weder die alte Kiste und auch nicht die neue Säule. In Wildberg und Wilsdruff nicht.

 

Welchen Sinn sollte es in Deutschland haben, die Blitzoption auch von hinten nutzen zu können?

 

Wieder mal stationäre getestet? ;)

 

Sinn hat es natürlich keinen. Aber es gibt solche Anlagen. Selbst schon erlebt.

 

@handysammler: wie lang ist da eigenltlich die verjährungsfrist?

 

Wie schon geschrieben wurde, innerhalb 3 Monate muss die Anhörung angeordnet sein.

 

Kannst du lesen? Ich hab doch geschrieben, dass die festen Bitzkästen nicht von hinten blitzen. Also man kann ohne geblitzt zu werden auf der Gegenfahrspuhr pratkisch von hinten (und zu schnell) über die Kontaktschleife fahren, ohne dass es blitzt.

 

Nur weil die bei Dir nicht von hinten blitzen, heißt es nicht, dass die beim TE auch nicht von hinten blitzen können, wenn man die Schleifen aus der falschen Richtung befährt. Das kann nun nur der TE sagen, ob es denn geblitzt hat oder nicht.

 

Aber wie gesagt, ich würde mir da keinen Kopf machen. Immerhin haben sie kein Foto vom Fahrer... außer von hinten in Lederkluft.

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Solange die nicht meinen das die idetifikation am lederkombi und helm möglich sein sollte. Aber sogar ich bin der meinug das das zu wage ist.

das passiert auf keinen Fall, da Du sie auch verliehen haben koenntest. Die zitierte Hausdurchsuchung ist m.E. Reine Schikane und kommt halt bei den Nachbarn Super an!
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Deswegen hatte ich hier ja die Frage gestellt ob der Starrenkasten bzw die Piezoschleifen so rum auslösen können, weil ich mir leicht gedanken mach und im moment der schlechteste zeitpunkt ist den führerschein ab zu geben. naja ich denke mal wenn ich nach 6 wochen nix gehört habe, wird auch wohl nix kommen von der geschichte.

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