neo1900 0 Posted January 15, 2012 Report Share Posted January 15, 2012 (edited) Hallo, da ich ganz neu bin und mir zum ersten mal so ein Anhörungsbogen (an meinen Vater) zugesendet wurde, wollte ich hier um Rat fragen. Wurde am XX.12.11 abzüglich toleranz mit 7X km/h innerorts geblitzt. Laut Anhörungsbogen (kam 1X.01) 100€ und 3 Punkte. (Habe 600-800 Meter vor dem Stadtauswärtschild schon kräftig Gas gegeben) Ich weiß es war dumm von mir und gestehe es auch ein, daher bitte keine kommentare wie selber schuld zahlen nachschulung machen fertig. Das Problem ist, ich bin mit Vaters Wagen gefahren, mein Vater will die Schuld auf sich nehmen und hat einfach nur seine Personalien reingeschrieben bei "ich gebe den Vorstoß zu", ein kreuz gemacht und abgeschickt. Wegen Probezeit die in 6 Monaten ausläuft. Auf dem Zettel stand noch er muss niemanden belasten etc. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das kein Passbildabgleich erfolgt oder gar die Polizei bwz Ordnungsamt vor der Tür steht ??? Denn Sie nehmen ja wohl an, er war es, wenn die schon gleich Ihn anschreiben als Halter und Führer ! Ab wann beginnt die 3 Monatsfrist ?? Ab XX.12 oder 1X.01 ?? Edited January 16, 2012 by Gast225 x=anonymisiert Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 15, 2012 Report Share Posted January 15, 2012 (edited) Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das kein Passbildabgleich erfolgt oder gar die Polizei bwz Ordnungsamt vor der Tür steht ???Kann dir keiner sagen, hängt davon ab wie sorgfältig die Bußgeldstelle arbeitet. Denn Sie nehmen ja wohl an, er war es, wenn die schon gleich Ihn anschreiben als Halter und Führer !Wenn es ein Anhörungsbogen war, ja. Ab wann beginnt die 3 Monatsfrist ?? Ab XX.12 oder 1X.01 ??Für dich, solange bei dir keine Anhörung angeordnet wird, XX.12 MfG. hartmut Edited January 16, 2012 by Gast225 Folgeanonymisierung Quote Link to post Share on other sites
neo1900 0 Posted January 15, 2012 Author Report Share Posted January 15, 2012 Denke schon das es ein Anhörungsbogen war, es hieß, Sie werden Als Führer und Halter des Fahrzeuges xxx.xx.xx beschuldigt.... Bei Belehrung stand noch dabei, das er auch jemand andern nennen kann, wenn er es nicht war. Da weiß ich jetzt auch nicht wirklich, glaube schon es war ein Anhörungsbogen. Ein Bild wurde keines mitgeschickt, wo man sagen könnte ob es nicht doch zu unscharf war. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 15, 2012 Report Share Posted January 15, 2012 glaube schon es war ein Anhörungsbogen.Ja, jetzt heißt es abwarten. Kommt ein Bußgeldbescheid dann ist es gut. Falls ihr noch vermeiden möchtet das dein Vater Punkte bekommt, bisschen hier im Forum lesen. Wobei die Bußgeldstelle recht schnell zu sein scheint, da können Spielchen auch nach hinten losgehen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted January 15, 2012 Report Share Posted January 15, 2012 (edited) Hallo und herzlich willkommen im Radarforum! Das Problem ist, ich bin mit Vaters Wagen gefahren,Das ist nicht das Problem, das könnte dein Glück sein, denn wärest du mit einem eigenen Wagen geblitzt worden wäre man dir schon richtig auf den Fersen... mein Vater will die Schuld auf sich nehmenDa gibt es aber cleverere Methoden als dass jemand anderes mit Punkten belastet wird und man das Bußgeld wirklich zahlen muss. Suche mal nach Ersatz_fahrer oder Al_berto (jeweils ohne Unterstrich, stattdessen zusammengeschrieben). Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das kein Passbildabgleich erfolgt oder gar die Polizei bwz Ordnungsamt vor der Tür steht ???Was glaubst du denn wie groß die Datenbasis sein müsste um hierzu eine halbwegs ordentliche Wahrscheinlichkeitsberechnung anzustellen?Und dann überlege mal, wer diese Datenbasis haben soll?!? Also hier kann niemand sagen zu so oder soundsoviel Prozent wird das funktionieren. Denn Sie nehmen ja wohl an, er war es, wenn die schon gleich Ihn anschreiben als Halter und Führer !Meiner Erfahrung nach ist es bei einigen Bußgeldstellen auch durchaus üblich vor dem ersten Schreiben gar nicht aufs Bild zu gucken (kostet nur Zeit) sondern einfach generell dem Halter den Verstoß vorzuwerfen. Ab wann beginnt die 3 Monatsfrist ?? Ab XX.12 oder 1X.01 ??Für dich läuft die Frist seit dem XX.12., für deinen Vater wurde der Startpunkt mit der Anhörung neu festgesetzt, also ab dem XX.01. dann. Da weiß ich jetzt auch nicht wirklich, glaube schon es war ein Anhörungsbogen.Ja, das war ein Anhörungsbogen.Man wirft ihm den Verstoß vor und gibt ihm die Möglichkeit sich zu äußern. Ein Bild wurde keines mitgeschicktHört sich nach zentraler Bußgeldstelle Bayern in Viechtach an. Da hat es bei mir & Freunden und Verwandten in deiner (Vater ist Halter, Sohn ist Fahrer) bzw. ähnlichen Konstellationen immer geklappt, dass man es geschafft hat für den Fahrer Verjährungseintritt zu erreichen und am Ende keiner bebußt werden konnte. Wobei die Bußgeldstelle recht schnell zu sein scheint, da können Spielchen auch nach hinten losgehen.Also unter "nach hinten losgehen" verstehe ich, dass man, funktioniert etwas nicht, hinterher schlechter dasteht als wenn man nichts getan hätte. Diese Möglichkeit sehe ich hier überhaupt nicht, denn macht der Threaderöffner bzw. seine Familie einfach nichts wird er das Ding recht schnell an der Backe haben, da es ein Leichtes ist auf das Bild zu sehen, zu ermitteln, dass der Halter einen Sohn hat, dessen Ausweisbild abzufragen und damit dann den Fahrer gefunden zu haben. Wendet er den Trick mit der Selbstbezichtigung des Halters an und diesem wird nicht geglaubt sondern lieber ermittelt, also auf das Bild gesehen, geschiet auch genau das aus der ersten Möglichkeit. Also verschlechtern kann sich der Threaderöffner nicht. Was meinst du also mit "nach hinten losgehen"? Edited January 16, 2012 by Gast225 Folgeanonymisierung Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 15, 2012 Report Share Posted January 15, 2012 Was meinst du also mit "nach hinten losgehen"?Die haben jetzt gerade mal 2Wochen gebraucht um den Anhörungsbogen auszustellen. Denke, die sind nicht gerade überlastet. Falls die schnell einen BGB schicken, es kommt ein Einspruch, dann könnten sie auf die Idee kommen doch mal den Vorgang erneut zu prüfen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
neo1900 0 Posted January 15, 2012 Author Report Share Posted January 15, 2012 genau das ist richtig, es war bayern genauer Straubing. über die alberto ersatzfaherer maßnahme hab ich mich bisschen schlau gemacht, heißt einfach denen immer was neues schreiben wo sie antworten müssen und das so lang bis die verjährung eintritt. oder der eine hat irgendwo in der pampa nen altes nicht bewohntes haus genommen die adresse angegeben und war erledigt. wenns soweit ist, werd ich mal schauen welche von beiden ich nehme. hoffe aber das die zahlungsaufforderung kommt und die sache ist vom tisch. mein vater hat die rückantwort gestern abgeschickt und da die behörde im moment so schnell ist, dneke ich doch mal ende nächster woche wird was kommen. Du sagst bei dir und freunden hat es geklappt mit der verjährung, wie lief das denn genau ab ?? da wurden bei euch zumindest passbildabglleiche durchgeführt ??? werde es dann nochmal berichten, was kam. vielen dank für eure antworten. Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted January 15, 2012 Report Share Posted January 15, 2012 Anhörungsbogen (kam 13.01)mein vater hat die rückantwort gestern abgeschickt Seit ihr in der freiwilligen Feuerwehr, oder warum die Eile? Quote Link to post Share on other sites
neo1900 0 Posted January 15, 2012 Author Report Share Posted January 15, 2012 ne ^^ hab mein vater auch gesagt, weil ich irgendwo gelesen habe, man soll die zeit nutzen und immer auf den letzten drücker abschicken. aber ich war arbeiten, kam heim, fragte wo der brief ist und rums sagte er in der post -.- das kann man jetzt schon als 1 fehler bezeichnen ? Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted January 15, 2012 Report Share Posted January 15, 2012 Das kommt drauf an, wenn Vati die Punkte sammeln und das Geld abdrücken will, hat er es richtig gemacht. Für die Albertovariante ist das natürlich Scheiße Schade. Quote Link to post Share on other sites
neo1900 0 Posted January 15, 2012 Author Report Share Posted January 15, 2012 hm mist, da gibts ja noch unzählige möglichkeiten, mit bild anfordern oder eich protokoll etc. wen jetzt tatsächlich nur die zahlungsaufforderung kommt, mein vater würde es übernehmen die punkte, er hat ja noch keine,darf ich bzw mein vater dann das bild anfordern, möchte das gern mal sehn. Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted January 15, 2012 Report Share Posted January 15, 2012 Wenn alles wie geplant läuft, bekommt Vati einen Bußgeldbescheid, wenn er diesen annimmt und pünktlich das Geld überweist, ist die Angelegenheit beendet (der Bußgeldbescheid wird nach 2 Wochen rechtskräftig, danach kann dir nichts mehr passieren), ob Viechtach dann noch Fotos zuschickt, glaube ich nicht, kannst du aber gerne probieren. Da lob ich mir doch den Onlineservice von Gransee. Editfunktion verwendet Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted January 16, 2012 Report Share Posted January 16, 2012 Was meinst du also mit "nach hinten losgehen"?Die haben jetzt gerade mal 2Wochen gebraucht um den Anhörungsbogen auszustellen. Denke, die sind nicht gerade überlastet. Falls die schnell einen BGB schicken, es kommt ein Einspruch, dann könnten sie auf die Idee kommen doch mal den Vorgang erneut zu prüfen.Das ist bei allen unseren Erfahrungen mit der Bußgeldstelle in Viechtach bzw. dem Polizeiverwaltungsamt in Straubing nie vorgekommen. Das ist das Massengschäft schlechthin, da beschäftigt sich wahrscheinlich niemand persönlich so eingehend mit einem Fall dass er misstrauisch werden könnte. Kein Wunder bei einer wohl dreistelligen Anzahl an Vorgängen pro Sachbearbeiter am Tag... Du sagst bei dir und freunden hat es geklappt mit der verjährung, wie lief das denn genau ab ??So wie in dutzenden Threads hier beschrieben: Kurzfassung:Halter gesteht, es ergeht ein Bußgeldbescheid gegen ihn, er legt fristgerecht Einspruch ein, wenn die 3 Monate ab Verstoßdatum um sind "fällt" ihm auf, dass er das ja doch nicht war, das schreibt er der Bußgeldstelle und am Ende wird das Verfahren eingestellt. da wurden bei euch zumindest passbildabglleiche durchgeführt ???Nö. da wären knapp 30 Jahre Altersunterschied wohl schon aufgefallen. So wie es sich darstellt wurde wohl dem Halter jeweils seine Selbstbezichtigung geglaubt und gar nicht ermittelt. Würde ja auch Arbeit machen. Für die Albertovariante ist das natürlich Scheiße Schade. Naja, eine Woche mehr oder weniger, daran scheitert es am Ende sicher nicht. Zwar schade, weil man schon etwas Zeit hätte gewinnen können aber wirklich in Gefahr sehe ich den Versuch deshalb nicht. hm mist, da gibts ja noch unzählige möglichkeiten, mit bild anfordern oder eich protokoll etc.Sollte man alles unterlassen, wenn man nicht möchte, dass bei diesen Nachprüfungen dann erkannt wird dass der Halter doch nicht der Fahrer war. darf ich bzw mein vater dann das bild anfordernWenn nicht erkannt werden soll, dass der Halter nicht der Fahrer ist würde ich das tunlichst unterlassen. möchte das gern mal sehn.Warum? Dafür dass diese Bilder so teuer sind sehen sie reichlich unspektakulär aus.Würde man mir eines "meiner" Bilder, die ich in den letzten Jahren fabriziert habe für die mehreren Hundert Euro anbieten, ich würde dankend Abstand nehmen... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 16, 2012 Report Share Posted January 16, 2012 dann könnten sie auf die Idee kommen doch mal den Vorgang erneut zu prüfen.Das ist bei allen unseren Erfahrungen mit der Bußgeldstelle in Viechtach bzw. dem Polizeiverwaltungsamt in Straubing nie vorgekommen.da wurden bei euch zumindest passbildabglleiche durchgeführt ???Nö. da wären knapp 30 Jahre Altersunterschied wohl schon aufgefallen.Irgendwann wird hier mal ein Verantwortlicher der BG-Stelle oder des PVA Straubing mitlesen.... Quote Link to post Share on other sites
musicus 2 Posted January 16, 2012 Report Share Posted January 16, 2012 Manchmal ist es in der Tat klüger, den Ort seines "Erfolges" zu verschweigen.... Quote Link to post Share on other sites
neo1900 0 Posted January 16, 2012 Author Report Share Posted January 16, 2012 kann man denn ein paar textpassagen entfernen wo das vorkommt ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 16, 2012 Report Share Posted January 16, 2012 Dafür müsstest Du einen Mod ganz lieb bitten... Ich frag mich nur ob @Mr.Mijagi dann nicht böse ist wenn der Ort seiner ständigen glorreichen Erfolge gelöscht wird.... Edit: Ich hab mal einen @Mod "an Board gebeten" Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted January 16, 2012 Report Share Posted January 16, 2012 Irgendwann wird hier mal ein Verantwortlicher der BG-Stelle oder des PVA Straubing mitlesen.... Glaubst du ernsthaft, dass in einer Bußgeldstelle mit mehreren Dutzend, wenn nicht sogar Hunderten Sachbearbeitern zumindest solch gängige Methoden absolut bekannt sind? Ich nicht, denn ich halte die Angestellten der Bußgeldstelle nicht für doof. Wenn du was dun möchtest (ich weiß, du hast das nicht wörtlich gesagt, aber dein Post impliziert das ja):Bitte, aber beschwere dich dann nicht wieder über das Bild das von Beamten bzw. Angestellen in der öffentlichen Verwaltung gezeichnet wird. Es ist wohl einfach nur so, dass es betriebswirtschaftlich sinnvoller ist möglichst wenig Arbeits- und Personalasaufwand zu betreiben, auch wenn man damit Gefahr läuft, dass ein paar solcher Fälle dann "hinten runter" fallen... Ich frag mich nur ob @Mr.Mijagi dann nicht böse ist wenn der Ort seiner ständigen glorreichen Erfolge gelöscht wird.... Mir ist das wurscht, es gibt aber halt in Bayern für die Polizei nur diese zwei großen zuständigen Stellen. Dass jetzt niemand Angst haben muss, dass just in diesen Minuten zwischen Straubing und Viechtach die Drähte heißlaufen, weil man da gerade durch hier mitlesen einer "neuen" Verhinderungsmethode auf die Spur gekommen ist, habe ich ja auch schon geschrieben. Quote Link to post Share on other sites
neo1900 0 Posted January 17, 2012 Author Report Share Posted January 17, 2012 hallo danke für entfernung einzelner textpassagen, nachdem ich von einem freund gehört habe, (Sohn Vater Konstellation) das ein passbildabgleich erfolgte, da offensichtlich ein zu großer Altersunterschied bestand,hat der vater den sohn angegeben, um kein fahrtenbuch zu bekommen. ich sage es mal so: 50/50 steht bei mir die chance. genaueres eventuell ende oder nächste woche, wenn was neues kommt von der bußgeldstelle. ich danke euch für euere hilfe. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 17, 2012 Report Share Posted January 17, 2012 hat der vater den sohn angegebenAlso Dich, richtig? ich sage es mal so: 50/50 steht bei mir die chance.Ich sehe zur Zeit 100/0 für einen BGB gegen Dich... Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted January 17, 2012 Report Share Posted January 17, 2012 Ich sehe zur Zeit 100/0 für einen BGB gegen Dich...Aber nur weil lesen und verstehen bei dir nur selektiv funktioniert: nachdem ich von einem freund gehört habe, (Sohn Vater Konstellation) das ein passbildabgleich erfolgte, da offensichtlich ein zu großer Altersunterschied bestand [Vergangenheitsform, wie soll das zur aktuellen Geschichte passen?!?] ,hat der vater [des Freundes - Amn. der Red. ] den sohn angegeben, um kein fahrtenbuch zu bekommen. Glaubst du ernsthaft der Threaderöffner hofft noch auf fifty-fifty, wenn sein Vater ihn als Fahrer benannt hätte? Nicht zu glauben für wie doof du die Leute hälst... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 17, 2012 Report Share Posted January 17, 2012 Glaubst du ernsthaft der Threaderöffner hofft noch auf fifty-fifty, wenn sein Vater ihn als Fahrer benannt hätte?Warum nicht? Gerade Du propagierst hier doch immer wieder, dass man sich dann nur einen (im Alter passenden, ähnlich aussehenden)Ersatz fahrer mit Alibi besorgen soll und dem den AHB in die Hand drücken soll. Weil dann nämlich "keiner Punkte und Bußgeld passiert". Und das besonders bei dieser (Deiner bevorzugten) BG-Stelle... Und wenn der @TE genau das getan hat was wir uns hier immer wünschen, nämlich hier auch im Forum kräftig zu lesen, hätte er doch zwangsläufig auch über solche Threads stolpern müssen, gelle? Aber selbstverständlich stimme ich Dir zu , dass man den von Dir "verbesserten" Satz vielleicht besser so hätte interpretieren können/sollen. Für meine vielleicht fehlerhafte Interpretation bitte ich Dich tiefschluchzend http://cosgan.de/images/midi/traurig/g045.gif um Entschuldigung,und gelobe beim nächsten @TE (der vielleicht seinen Fall in der dritten Person beschreibt) sofort in Erwägung zu ziehen, dass er nur von einem Kumpel erzählt.... http://cosgan.de/images/midi/konfus/a040.gif Nicht zu glauben für wie doof du die Leute hälst... http://cosgan.de/images/midi/boese/a045.gif Aber nicht doch, so etwas habe ich nie behauptet... http://cosgan.de/images/midi/boese/a045.gif Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted January 17, 2012 Report Share Posted January 17, 2012 Glaubst du ernsthaft der Threaderöffner hofft noch auf fifty-fifty, wenn sein Vater ihn als Fahrer benannt hätte?Warum nicht? Gerade Du propagierst hier doch immer wieder, dass man sich dann nur einen (im Alter passenden, ähnlich aussehenden)Ersatz fahrer mit Alibi besorgen soll und dem den AHB in die Hand drücken soll. Weil dann nämlich "keiner Punkte und Bußgeld passiert". Und das besonders bei dieser (Deiner bevorzugten) BG-Stelle...Aber doch nicht nachdem der Halter den Fahrer bereits benannt hat. Da wird die Chance das noch umzubiegen schon extrem klein. Mit dem Lesen scheint es bei dir doch ein generelles Problem zu geben. Vielleicht aber auch eher mit dem Verstehen... Nicht zu glauben für wie doof du die Leute hälst... http://cosgan.de/images/midi/boese/a045.gif Aber nicht doch, so etwas habe ich nie behauptet... http://cosgan.de/images/midi/boese/a045.gifAber durch Handeln bzw. Unterstellen konkludent belegt. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 17, 2012 Report Share Posted January 17, 2012 es gibt "juristische" foren, da darf man keine "eigenen fälle" beschreiben, da sonst eine unerlaubte rechtsberatung stattfände. daher schreiben manche in der dritten person, oder "man nehme folgenden fall an..." Quote Link to post Share on other sites
neo1900 0 Posted January 18, 2012 Author Report Share Posted January 18, 2012 moment moment, nichts falsch verstehen, ich habe geschrieben das ich letztens von einem freund gehört habe !!!!! er hat es mir erzählt. bei ihm war der passbildabgleich, es war die vater sohn konstellation. es war bei denen offensichtlich wegen altersunterschied. am ende kam alles raus und der sohn kassierte und bezahlte die strafe. wollte damit zum aussdruck bringen das die in straubing wohl doch sehr genau hinschauen. daher meinte ich es steht 50/50 für mich, entweder bußgeld an mein vater oder passbildabgleich. bei mir ist noch nichts rausgekommen, warten noch auf den bußgeldbescheid der an mein vater geht und dann alles erledigt ist. Quote Link to post Share on other sites
neo1900 0 Posted January 19, 2012 Author Report Share Posted January 19, 2012 ich glaub jetzt bin ich am arsch polizei war heute bei mein vater, mit der bitte das ich auf dem präsidium erscheinen soll.da sie mich wohl schon in frage ziehen. der polizist kennt mich von früher noch sehr gut. was soll ich jetzt machen, 2 einhalb monate zu einem freund in eine andere stadt ziehen, bis die verjährung eintritt ??? oder wird der polizist da er mich kennt, einfach angeben ??? bekommt mein vater dann ein fahrtenbuch wenn ich bis zur verjährung verschwinde ???? Quote Link to post Share on other sites
Guest Freisinn Posted January 19, 2012 Report Share Posted January 19, 2012 Persönlich bekannt zu sein auf der Behörde ist in solchen Fällen immer nachteilig...um dás Bußgeld wirst Du kaum noch herum kommen. Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted January 19, 2012 Report Share Posted January 19, 2012 ich glaub jetzt bin ich am arsch glaub ich auch polizei war heute bei mein vater, mit der bitte das ich auf dem präsidium erscheinen soll.da sie mich wohl schon in frage ziehen. Termin kann man absagen was soll ich jetzt machen, 2 einhalb monate zu einem freund in eine andere stadt ziehen, bis die verjährung eintritt ??? Die Vogel Strauß-Methode bringt nix. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted January 19, 2012 Report Share Posted January 19, 2012 Mach Dir keine Gedanken mehr, ob Du die Damen und Herren besuchst, ist eigentlich egal. Da man Dich als Fahrer vermutet, wird ein Anhörungsbogen an Dich und/oder ein Zeugenbefragungsbogen an deinen Vater versandt werden. Die Verjährung wir mit Anordnung der Anhörung unterbrochen.Ich denke, daß nunmehr Sparen angesagt ist. Sicherlich wohnt Dein Freund nicht weit entfernt (dieselbe Bußgeldstelle), somit hast Du mit diesem Verlauf bestimmt gerechnet.Aber vielleicht hat MrMijagi noch brandaktuelle Tipps für Dich... Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted January 19, 2012 Report Share Posted January 19, 2012 Aber vielleicht hat MrMijagi noch brandaktuelle Tipps für Dich...Da bin ich jetzt schon gespannt. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted January 19, 2012 Report Share Posted January 19, 2012 was soll ich jetzt machenErstmal nicht zur Polizei gehen. Die Chancen "unbeschadet" davon zu kommen sind aber natürlich rapide gesunken. 2 einhalb monate zu einem freund in eine andere stadt ziehen, bis die verjährung eintritt ???So lange wird man wohl nicht versuchen dein Angesicht mit dem Blitzfoto zu vergleichen. Wenn das nach ein paar Tagen / ein paar Versuchen nicht gelingt wird man den Ermittlungsauftrag mit dem Vermerk "leider nicht zu erledigen" zurückschicken. oder wird der polizist da er mich kennt, einfach angeben ???Wäre natürlich möglich. Was ich mich aber frage ist, warum man dir, wenn man dich auf dem Blitzfoto erkannt hat nicht einfach den Anhörungsbogen schickt? Das wäre doch das standardmäßige Vorgehen. Zudem es ja auch wesentlich billiger ist als die Polizei vor Ort damit zu beschäftigen. Zumindest sind meine früheren Verstöße genau auf die Art bei mir "angekommen". Das könnte darauf schließen lassen, dass das Blitzfoto nicht allzu gut ist und deine Identifizierung nur aus dem Vergleich Ausweisbild und Blitzfoto nicht möglich ist. Es gilt also der Polizei einige Zeit aus dem Weg zu gehen und mit der Familie (und evtl. den Nachbarn) abzusprechen, dass falls die Helden in Grün zu Hause das Bild vorlegen, gesagt wird, dass man leider nicht erkennen kann wer das ist... bekommt mein vater dann ein fahrtenbuch wenn ich bis zur verjährung verschwinde ????Das ist kein Automatismus. Die Möglichkeit besteht jedoch. Allerdings ist es unter den Straßenverkehrsämtern wohl recht verbreitet, dass zuerst einmal eine Mitteilung geschickt wird, dass beim nächsten unaufgeklärten Verstoß die Fahrtenbuchauflage angeordnet wird. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted January 19, 2012 Report Share Posted January 19, 2012 Da man Dich als Fahrer vermutet, wird ein Anhörungsbogen an DichWarum hat man das dann nicht einfach getan?Vor allem weil es ja so einfach und günstig ist? Stattdessen produziert man noch Arbeitszeit bei anderen Polzeieinheiten und damit letztendlich ziemliche Kosten. Irgendeinen Grund muss man dafür ja haben. Vielleicht weil der Bildvergleich nicht positiv abgelaufen ist und es dann der letzte Strohhalm für die Bußgeldstelle ist den Sohn halt mal angucken zu lassen?Vielleicht sieht er ja mittlerweile etwas anders aus als auf dem mehrere Jahre alten Ausweisbild. und/oder ein Zeugenbefragungsbogen an deinen Vater versandt werden.Das wäre ja nicht allzu tragisch. Wäre aber auch günstiger gewesen als die polizeiliche Ermittlung. Warum macht man das aber nicht?Vielleicht weil man das Foto nicht herausgeben will, damit niemand sieht wie schlecht es ist? Sicherlich wohnt Dein Freund nicht weit entfernt (dieselbe Bußgeldstelle), somit hast Du mit diesem Verlauf bestimmt gerechnet.Weil auch für Verkehrsverstöße aus der ganzen Republik immer die Bußgeldstelle am Wohnort zuständig ist... Aber vielleicht hat MrMijagi noch brandaktuelle Tipps für Dich...Wie gesagt, man kann versuchen sich der Polizei gegenüber nicht zu zeigen und dann hoffen was kommt. Beeinflussen kann man das allerdings dann nicht mehr, was naturgemäß immer schlecht ist. Die Chancen stehen, wie bereits erwähnt, nicht mehr besonders gut. Für Häme gibt es allerdings keinen Anlass:Man hat eben gespielt und allem Anschein nach wird man verlieren - passiert. Hätte der Threaderöffner einfach nichts gemacht, sein Vater den Verstoß abgestritten oder einfach auf den Anhörungsbogen nicht geantwortet, dann wäre man nun am gleichen Punkt wie vorher. Riskiert hat man also nichts.(Für Korinthenkacker: Außer den 0,55€ Briefporto, den Kosten für den Briefumschlag und natürlich die Kugelschreiber-Abnutzung...) Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted January 19, 2012 Report Share Posted January 19, 2012 Aber vielleicht hat MrMijagi noch brandaktuelle Tipps für Dich...Da bin ich jetzt schon gespannt. Wie gesagt, meiner Meinung nach besteht für Häme kein Anlass. Ich bin auch gerne bereit zuzugeben, dass man in Straubing möglicherweise "das System" geändert hat. Ob das auch für die zentrale Bußgeldstelle in Viechtach gilt wird man dann wohl in nächster Zeit sehen müssen (hier und/oder im realen Leben, auch wenn ich nichtmehr so viel in Bayern unterwegs bin wie früher).Das letzte Verfahren in Viechtach ist erst ein paar Monate her, da lief alles problemlos durch... @neo1900:Und du bist dir ganz sicher, dass dein Vater auf dem Antwortbogen bei "Waren Sie der verantwortliche Fahrzeugführer?" und "Geben Sie den Verkehrsverstoß zu?" zweimal "JA" angekreuzt hat? Quote Link to post Share on other sites
neo1900 0 Posted January 19, 2012 Author Report Share Posted January 19, 2012 danke für eure antworten, ja mein vater hat es mit ja beantwortet bei ich gebe den verstoß zu. ich steh hier ziemlich unter druck habe mit mein dad gesprochen, der meinte ich solle dazu stehen und morgen hin sonst zerrt er mich zur polizei.da er keinen weiteren ärger will. bleibt mir nichts anderes übrig. es bleibt nur zu hoffen, das ich doch was machen kann, denn das war eine zweispurige straße und neben mir sind auch welche gefahren, kann ich damit argumentieren das der neben mir geblitzt worden ist. frag mich auch wieso die jetzt die polizei auf mich hetzen und nicht nen bogen schicken, foto scheint ja sehr schlecht zu sein. DARF ich ein fotoabzug wenn ich dahin gehen sollte zur polizei für mich einbehalten `???? kann mir jemand sagen was so eine nachschulung kostet ?? ab wann beginnt die probezeitverlängerung ?? ich habe ja nur nch 6 monate gehabt? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 19, 2012 Report Share Posted January 19, 2012 kann mir jemand sagen was so eine nachschulung kostet ??Regional unterschiedlich, so zwischen 250 und 400 Euro. ab wann beginnt die probezeitverlängerung ?? ich habe ja nur nch 6 monate gehabt?Du bekommst insgesamt 4 Jahre, das heißt deine Gesamtprobezeit wird um zwei Jahre verlängert (somit jetzt noch 2,5 Jahre). Quote Link to post Share on other sites
neo1900 0 Posted January 19, 2012 Author Report Share Posted January 19, 2012 wird die ganze sache auch ins führungszeugnis aufgenommen ??? das wäre richtig sch.... denn ich fang zum 1.2 ne neue stelle in einer öffentlichen verwaltung und die wollen immer ein behördliches führungszeugnis. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted January 19, 2012 Report Share Posted January 19, 2012 es bleibt nur zu hoffen, das ich doch was machen kann, denn das war eine zweispurige straße und neben mir sind auch welche gefahren, kann ich damit argumentieren das der neben mir geblitzt worden ist. bleibt mir nichts anderes übrig.Also bevor ich mit so einem Mist "argumentieren" würde, würde ich ganz einfach behaupten, dass das auf dem Foto auf keinen Fall ich bin. DARF ich ein fotoabzug wenn ich dahin gehen sollte zur polizei für mich einbehalten `????Fragen kannst du ja mal. Es ist aber nicht so, dass die Polizei dazu verpflichtet wäre. kann mir jemand sagen was so eine nachschulung kostet ?? ab wann beginnt die probezeitverlängerung ?? ich habe ja nur nch 6 monate gehabt?Hat dir die Expertin ja schon erklärt... wird die ganze sache auch ins führungszeugnis aufgenommen ???Nein natürlich nicht. Als vorbestraft gilst du erst ab einer Geldstrafe von mindestens 91 Tagessätzen. Quote Link to post Share on other sites
neo1900 0 Posted January 19, 2012 Author Report Share Posted January 19, 2012 ok, ich schau mir das foto an und wenns wirklich schlecht ist sag ich das kann ich unmöglich sein. mehr muss ich glaub nicht sagen und kann einfach gehen. ist das richtig ?? oder können die mich festhalten wenn die mehr wissen wollen. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted January 19, 2012 Report Share Posted January 19, 2012 Da man Dich als Fahrer vermutet, wird ein Anhörungsbogen an DichWarum hat man das dann nicht einfach getan?Vor allem weil es ja so einfach und günstig ist? Wenn der Vater (Halter) nicht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat, stattdessen den AHB ausgefüllt hat - ist dann eine EMA-Abfrage üblich? Sicher nicht überall, dann wird ermittelt. Sicher klammert man sich an den letzten Strohhalm, verständlich. Aber wenn der TE selbst der Meinung ist, daß der Polizist ihn von früher kennt?Im Idealfall: Zwei (hoffentlich) erfolglose Versuche den TE persönlich zu anzutreffen, dann zurück an die Bußgeldstelle. Fahrer konnte nicht ermittelt werden. Androhung Fahrtenbuch.Im Normalfall: AHB Ich bin gespannt... Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted January 19, 2012 Report Share Posted January 19, 2012 ich schau mir das foto an und wenns wirklich schlecht ist sag ich das kann ich unmöglich sein. mehr muss ich glaub nicht sagen und kann einfach gehen. ist das richtig ??Du musst sogar außer deinen Personalien überhaupt nichts sagen. Ich würde aber mal einen auf "bin ich ja gar nicht" und bisschen empört machen, vielleicht bringts ja was. oder können die mich festhalten wenn die mehr wissen wollen.Nein. Wenn der Vater (Halter) nicht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat, stattdessen den AHB ausgefüllt hat - ist dann eine EMA-Abfrage üblich?In Bayern ja. Sicher nicht überall, dann wird ermittelt.Einwohnermeldeamtsabfrage machen ist doch auch ermitteln. Ich bin gespannt...Der Threaderöffner hat ja schon geschrieben, dass er hingehen wird... Quote Link to post Share on other sites
neo1900 0 Posted January 20, 2012 Author Report Share Posted January 20, 2012 Verjährung tritt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ein, mit Verwarnungsgeld(noch kein Bußgeldbescheid oder Strafverfahren) in 3 Monaten. übrige Verkehrsordnungswidrigkeiten in 6 Monaten. Ist das veraltet oder doch neu ? wollte mich über die verjährungsfrist bisschen schlau machen und bin auf dieses gestoßen,ich bekomme ja einen bußgeldbescheid, kein verwarnungsbescheid, somit sind es dann doch 6 monate verjäruhung ?? Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted January 20, 2012 Report Share Posted January 20, 2012 ich bekomme ja einen bußgeldbescheid, kein verwarnungsbescheid, somit sind es dann doch 6 monate verjäruhung ??Nach Erlass eines Bußgeldbescheides beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate, davor 3 Monate. Quote Link to post Share on other sites
neo1900 0 Posted January 20, 2012 Author Report Share Posted January 20, 2012 war nun bei der polizei, foto ist gestochen scharf und zeigt mich. ein abzug des fotos konnte er mir abr nciht geben, soll ich selbst anfordern. jetzt heißt es sparen für die nachschulung. in diesem sinne kann der thread geschlosse werden, danke euch für eure zahlreichen antworten. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted January 20, 2012 Report Share Posted January 20, 2012 war nun bei der polizei, foto ist gestochen scharf und zeigt mich.Du hast nicht zufällig gefragt, warum man dir nicht einfach gleich einen Anhörungsbogen geschickt hat, sondern stattdessen diese Zeitverschwendung angesetzt hat? Scheinbar hat man in Straubing wirklich was am System geändert... Quote Link to post Share on other sites
neo1900 0 Posted January 20, 2012 Author Report Share Posted January 20, 2012 ne habs total vergessen zu fragen aber ich habe in meinem perso ein bild mit anderer haarfarbe und auf meinem führerschein ist eins wiedr mit ner anderen haarfarbe, vielleicht war das der anlass. system scheint in straubing wohl geändert worden sein, schauen jetzt ganz genau hin. ich sag ma so, gibt schlimmeres im leben ! achso kurze frage noch, jetzt kommt der bußgeldbescheid üebr 100 euro und 3 punkte zu mir gleichzeitig auch die aufforderung zur nachschulung ?? wie läuft das denn ab Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 20, 2012 Report Share Posted January 20, 2012 achso kurze frage noch, jetzt kommt der bußgeldbescheid üebr 100 euro und 3 punkte zu mir gleichzeitig auch die aufforderung zur nachschulung ?? wie läuft das denn abErst kommt der BGB, nach 14 Tagen wird dieser rechtskräftig. Danach werden die Punkte eingetragen und die FSST erfährt davon. Dann müssen die sich "bewegen" und die Anordnung zur Teilnahme schreiben.Alles in allem können da schon ein paar Wochen (zum sparen) ins Land gehen. Quote Link to post Share on other sites
neo1900 0 Posted January 20, 2012 Author Report Share Posted January 20, 2012 gibt es denn bei anordnung zur nachschulung auch eine verjährungsfrist, z.b 2 wochen nach rechtskraft des bgb haben die nur 1 monat zeit z.b ?? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 20, 2012 Report Share Posted January 20, 2012 Nein. Quote Link to post Share on other sites
oscarTG 0 Posted January 21, 2012 Report Share Posted January 21, 2012 @MrMijagi: hast du denn noch nie eine Fahrtenbuchauflage bekommen ? Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted January 21, 2012 Report Share Posted January 21, 2012 Nö. Dafür extra angemeldet? Quote Link to post Share on other sites
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