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Angebliche (unbewusste) Fahrerflucht Im Kreisverkehr! Verjährung?


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Servus!

 

Heute erhielt ich unerfreulichen und überraschenden Besuch von der Polizei.

 

Mir wird zur Last gelegt von rechts in den Kreisverkehr einfahrend die Vorfahrt missachtet zu haben, was dazu geführt haben soll, dass ein Beteiligter der sich bereits im Kreisverkehr befand stark bremsen musste und ein anderer Beteiligter diesem dann aufgefahren ist.

Es geht um Sach –und Personenschaden.

 

Eine absolut kuriose Geschichte. Ich fahre seit über 10 Jahren Unfall -und Punktefrei! Das ganze soll sich November 2010 zugetragen haben.

 

Ich wurde diesbezüglich weder angeschrieben noch sonst irgendwie benachrichtigt. Und heute nach über einem halben Jahr steht die Polizei vor der Tür. Was soll ich davon halten?

 

Wann verjähren Unfälle dieser Kategorie? Wie sieht die Rechtslage da aus? Was kann passieren wenn es zum Rechtsstreit kommt? Kann da was kommen?

 

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!!!

 

Herzliche Grüße

Ernst August

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Die Behauptung ist ja wohl weit hergeholt. Woher wollen die wissen, wer damals gefahren sein soll; einen Zeugen für den tatsächlichen Fahrer kann es in der Situation ja gar nicht gegeben haben. Sage auf keinen Fall etwas aus, such dir einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht, der sollte den Vorwurf leicht abwehren können. Deine Kosten darf, wenn dem so sein sollte, die Gegenseite zahlen. Die Verjährung dauert hier länger als 3 Monate, da eine Straftat vorgeworfen wird.

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Hoffentlich hast du den Polizisten nichts gesagt, man würde daraus sonst sehr schnell auf deine Fahrereigenschaft schliessen!

 

Dieser Vorwurf ist sehr ernst zu nehmen, Fahrerflucht ist eine Straftat. An Verjährung ist nicht zu denken.

Ein guter Fachanwalt ist dringend nötig, leider aber auch teuer und die Kosten wird niemand erstatten.

 

Gegenseite ist hier die Staatsanwaltschaft. Die Verfahrenskosten werden nur dann von der Landeskasse getragen, wenn ein Freispruch durch Urteil ergeht. Das ist aber sehr unwahrscheinlich. Entweder die StA kann den Vorwurf beweisen (Zeugen sind Beweise, die "Gegner" sind die Zeugen!), dann ergeht ein Urteil in dem du verurteilt wirst oder die StA stellt das Verfahren ein ohne Anklage zu erheben. Das ist anzustreben, aber dann gibt es keine Kostenerstattung. Der Anwalt wird um 500,- Euro kosten (eher mehr als weniger).

 

Ich würde den Anwalt zunächst nur Akteneinsicht nehmen lassen. Das sollte ca. 50,- Euro kosten. Dann poste hier nochmal was die haben. Erst dann kann man einen vernünftigen Rat geben.

 

Gruss

Daniel

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Und heute nach über einem halben Jahr steht die Polizei vor der Tür.
Und was wollten die Herren?

 

Falls Du nicht zufälligerweise eine Verkehrsrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung hast, würde ich auf den Gang zum Anwalt zunächst verzichten. Auch eine reine Akteneinsicht dürfte nicht für 50,- Euro zu haben sein. Hier im Forum wird zwar immer wieder empfohlen, nicht mit der Polizei zu reden, (nicht nur) ich sehe das allerdings etwas differenzierter. Wenn die Herrschaften einen zum Gespräch bitten, kann man hingehen und sich anhören, was sie (in dem Fall der Staatsanwalt) einem vorwirft bzw. was tatsächlich in der Anzeige steht. Dazu muß man nichts sagen und kann dann ggf. immer noch einen Anwalt beauftragen.

 

In Deinem Fall glaube ich nicht, daß Dir irgendwas droht. Die Kiste ist uralt, niemand wird ernsthaft erwarten, daß Du Dich an den Vorfall bzw. an den Fahrer an dem Tag erinnerst. Den Fahrer zu identifizieren dürfte unmöglich sein - damit war es das dann wohl.

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Das sehe ich ganz genauso wie mein Vorredner. Anwalt ist erst einmal nicht vonnoeten und die einzige Bemerkung, die man bei der Polizei von sich geben sollte ist: "Ich weiss von nichts." Nicht einmal die Frage, ob ich jemals an diesem Kreisverkehr entlang fuhr, wuerde ich anders als mit diesem Hinweis beantworten. Es ist aber doch interessant zu wissen, was die meinen, da gegen einen in der Hand zu haben, von daher wuerde ich auch eine Einladung zum Gespraech annehmen. Erst danach weiss man, ob ein Anwalt notwendig ist......

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Vielen Dank für die guten Antworten. Bin jetzt schon etwas beruhigter :rolleyes:

 

Ich habe dem Polizisten gesagt, dass sich das alles meiner Kenntnis entzieht.

Er hat sich meine Rufnummer aufgeschrieben und will sich in den nächsten Tagen melden, ob mir doch noch was einfällt.

 

Habe das Gefühl da hat jemand richtig Mist gebaut und jetzt ein Schuldiger gesucht wird. Da hat der Depp der da unterwegs war wahrscheinlich gleich das nächste Kennzeichen aufgeschrieben was er im Kreisel gesehen hat.

 

Na ja, schauen wir mal was da noch passiert.

 

Vielen Dank auf jeden Fall. Tolles Forum. Ich halte euch auf dem Laufenden.

 

Gruß

Ernst August

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Da hat der Depp der da unterwegs war wahrscheinlich gleich das nächste Kennzeichen aufgeschrieben was er im Kreisel gesehen hat.

Das glaube ich weniger, denn dann hätte man Dich zeitnah angesprochen. Die lange Zeitdauer deutet eher darauf hin, dass es eine aufwändigere Recherche gegeben hat, was natürlich nicht Deine Erinnerung beflügeln kann. Ich kann mir vorstellen, dass es hier zu einem Personenschaden gekommen ist. Ansonsten würde man nicht so einen Aufriss machen und so intensiv ermitteln.

 

Eigentlich kann Dir nichts passieren, wenn Du Dich nicht verplapperst. Nach eiem halben Jahr ist es niemanden zuzumuten, den Fahrer zu benennen.

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Ich kann mir vorstellen, dass es hier zu einem Personenschaden gekommen ist. Ansonsten würde man nicht so einen Aufriss machen und so intensiv ermitteln.

Nun, diese Vorstellung faellt nicht schwer, wenn man den Eingangsbeitrag ordentlich und aufmerksam©bekannter User liest...... :rolleyes:

 

Es geht um Sach –und Personenschaden.

 

<_<

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Kann sich denn irgendjemand vorstellen oder erklären, warum die Polizei erst nach rund acht Monaten bei dem TE auftaucht? Der / die Verletzte(n) werden ja nicht bis jetzt im Koma gelegen oder unter Amnesie gelitten haben - wenn also das Kennzeichen des TE direkt bei der Unfallaufnahme genannt wurde, warum sollten die Behörden bis jetzt gewartet haben? :rolleyes:

 

Einzige Lösung, die mir einfällt: von den Unfallbeteiligten erinnert sich niemand (vollständig) an das Kennzeichen und ein unbeteiligter Zeuge ist erst jetzt aufgetaucht. Klingt für mich aber auch nicht sehr logisch.

 

Und bei der Gelegenheit: der Tölpel, der dem Bremser draufgefahren ist, dürfte doch wohl keine Ansprüche gegenüber demjenigen haben, der die Vorfahrt missachtet hat - oder liege ich da falsch?

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Kann sich denn irgendjemand vorstellen oder erklären, warum die Polizei erst nach rund acht Monaten bei dem TE auftaucht?

 

Die Anzeige wg. Unfallflucht ist imho nur Mittel zum Zweck. In Wirkleichkeit geht's um Geld, Versicherungsinteressen und Schuldquoten.

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