Jump to content

Führerscheinentzug Nach Nicht Begangener Alkoholfahrt


Recommended Posts

Guten Tag,

 

In der Nacht von Freitag zum Samstag war ich mit ein paar Freunden in einer Gaststätte. Ich war nicht mehr Fahrtüchtig - so rief ich einen Freund an, der mich mit meinem Fahrzeug nach Hause fahren sollte. Dieser hat allerdings keine Fahrerlaubnis, was mir auch bekannt war. Ich hatte noch Hunger und so hielten wir bei Mc Donald an. Mein Freund sprang aus dem Auto, um auf Toilette zu verschwinden. Ich bin ausgestiegen und habe bestellt. beim Bezahlen wurde ich von Polizisten angesprochen ob das mein KFZ wäre. Ich bejahte und mir wurde vorgeworfen, unter Alkoholeinfuss gefahren zu sein. ich musste Pusten (Dräger Gerät) bei dem ein Wert von 1,6.. Prom. heraus kam. Man nahm mich mit auf die Wache, wo mir Blut entnommen wurde. ich verweigerte jegliche Mitarbeit und unterschrieb auch keinerlei Schriftstücke.

Ich fragte die Polizisten wie sie darauf kommen, dass ich gefahren sein soll. Zur Antwort bekam ich, dass Zeugen den Vorfall gemeldet hätten.

In meinem Brauseschädel sagte ich bei der Polizei nicht aus, dass nicht ich sondern mein Freund gefahren ist. Nach einem Gespräch mit ihm sah er ein, dass er sich wohl der Sache stellen müsse und er nicht wolle, dass meine FE entzogen bliebe.

Ich war gestern in der Gaststätte um zu erfahren, ob jemand beobachtet hätte, wie wir beide ins Auto einstiegen und losgefahren sind. 2 mir nicht bekannte sagten mir, dass sie die Gaststätte zur gleichen Zeit verließen wie wir und sehen konnten, dass ich nicht einmal mehr ordentlich laufen konnte, auf der Beifahrerseite einstieg und mein Freund den Wagen fuhr.

Am Montag werde ich mich mit einem Anwalt unterhalten.

 

Was erwartet mich nun? Wie komme ich aus dieser verzwickten Lage wieder raus? Was erwartet mich?

 

danke für eure Mithilfe

Link to post
Share on other sites

Tja, das ist mal ein schwieriger Fall....... Wenn dein Freund und die beiden Zeugen bei ihrer Aussage bleiben, dann koennte es fuer Dich noch gut ausgehen - dein Freund allerdings muss sich dann dem Vorwurf des Fahrens ohne FE aussetzen....

Link to post
Share on other sites

Danke für die schnelle Antwort.

 

Ich weiß nicht wirklich genau, was die Zeugen haben ausgesagt. Was nun wenn sie aussagen, dass ich gefahren sei, sie gesehen hätten, wie ich ausstieg? Wem glaubt man mehr? da steht Aussage gegen Aussage?! Was passiert dann in solch einem Fall? In dem Fall glaubt doch die Polizei lieber den Zeugen wie dem Beschuldigten! Wie verhalte ich mich nun am besten?

Link to post
Share on other sites

Können deine Angaben belegt werden (Zeugen, Gesprächsnachweis...) sollte die Alkoholfahrt widerlegt werden können. Du hast aber das (kleinere) Problem, jemanden ohne Fahrerlaubnis dein Fahrzeug überlassen zu haben, was auch eine Straftat darstellt. Da ist der Anwalt bestimmt der empfehlenswerte Weg.

Link to post
Share on other sites

Noch einmal danke. Ihr seit echt super.

 

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

 

Soll ich morgen erst einmal zum Anwalt gehen oder soll ich zur Polizei und den Sachverhalt klären und eine Aussagen machen?

Was erwartet mich wenn ich zugebe, jemanden anderes, der nicht im Besitz einer Fe (war er noch nie) das fahren erlaubte und was erwartet ihn dann?

Link to post
Share on other sites
Noch einmal danke. Ihr seit echt super.

 

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

 

Soll ich morgen erst einmal zum Anwalt gehen oder soll ich zur Polizei und den Sachverhalt klären und eine Aussagen machen?

Was erwartet mich wenn ich zugebe, jemanden anderes, der nicht im Besitz einer Fe (war er noch nie) das fahren erlaubte und was erwartet ihn dann?

 

Erst zum Anwalt. Ggf. mit Anwalt zur Polizei. Niemals nicht ohne Anwalt zur Polizei!

Link to post
Share on other sites

Hallo,

 

das wird schwierig werden.

 

1. Warum hast du nicht gleich den richtigen Fahrer genannt?

 

2. Warum ist der nicht mehr aufgetaucht?

 

3. Ganz zufällig sind genau dann zwei Zeugen in der Gaststätte, als du nach Zeugen suchst?

 

4. Die dir unbekannten Zeugen können deinen Abgang und das Einsteigen in dein Auto bezeugen, haben dich also genau in Erinnerung, obwohl sie deinen Bekannten und dich nicht kennen?

 

5. Selbst wenn dir das abgenommen werden würde heißt das noch lange nicht, das du nicht vor der Ankunft beim McDonald das Steuer übernommen hast.

 

6. Was haben die Zeugen bei McDonalds gesehen? Warum sollten sie den Fahrer verschweigen? Die können ja nicht wissen, das der keinen Führerschein hat. Warum sollten die also überhaupt die Polizei rufen, wenn der ganz normal auf den Parkplatz fährt und zur Toilette geht?

 

Fragen über Fragen.

 

Gruss

 

MrMurphy

Link to post
Share on other sites

Frage 1)

Kann ich nicht wirklich beantworten. Ich kann nicht sagen, warum ich ihn nicht sofort genannt habe und was in meinem Kopf passierte. Ich denke mir war nicht wirklich klar, was da gerade passiert. Vielleicht wollte ich im Brauseschädel meinen Freund auch noch schützen. Ich weiß es nicht.

 

Frage 2)

Weil er gesehen hat, dass die Polizei da ist und so hat er sich dünn gemacht. (laut seiner Aussage)

 

Frage 3)

Nein, nicht zufällig. Ich war gestern in der Gaststätte um bei der Bedienung nachzufragen, ob sie sich an mich erinnern kann. Ich erklärte um was es geht und sie konnte mir sagen, dass 2 Stammgäste zu meiner Zeit auch die Gaststätte verließen. Sie sagte mir, dass die 2 unter Garantie am Samstag zum Fussball wieder da sein würden. So war es dann auch und ich konnte mich mit ihnen unterhalten.

 

Frage 4)

Anscheinend schon. Da ich direkt von Arbeit kam hatte ich noch meine Signalweste an. An diese und an meinen Betrunkenen Zustand konnten sie sich erinnern. Da sie auf der selben Straßenseite liefen wie wir, konnten ie beobachten, dass ich auf der Beifahrerseite und mein Freund auf der Fahrerseite einstieg und er losgefahren ist.

 

Frage 5)

Da hast Du wohl Recht. Diese Frage kann ich nur damit beantworten, dass ich nicht gefahren bin.

 

Frage 6)

so normal ist er wohl nicht gefahren. er parkte direkt vor der Tür ohne einzuparken. Was die Zeugen wirklich gesehen haben - ist mir nicht bekannt.

Link to post
Share on other sites

Hallo,

 

Was die Zeugen wirklich gesehen haben - ist mir nicht bekannt.

 

Das ist ein Problem. Da die Polizei dich beim Bestellen angesprochen hat, müssen die dich ja wohl als Fahrer angegeben bzw. beschrieben haben.

 

Bloß warum sollten sie das fälschlicherweise tun? Wenn die Zeugen die Ankunft gesehen haben, müssen die ja auch gesehen haben, das der Fahrer direkt zur Toilette gegangen ist. Wieso sollten sie das der Polizei verschweigen? Wie schon geschrieben können die ja schlecht wissen, das der keinen Führerschein hat und müssen davon ausgehen, das du ihn deshalb als Fahrer getrost angeben kannst. Sie müssen auch damit rechnen, das der wieder von der Toilette kommt und der Polizei lächelnd seinen Führerschein vorzeigt, womit die Zeugen ein Riesenproblem hätten.

 

Wenn die Zeugen also wirklich existieren, wovon auszugehen ist, weil dich die Polizei sonst kaum direkt angesprochen hätte, sehe ich durch deine Zeugen eher keine Entlastung für dich.

 

so rief ich einen Freund an

 

Das wird ja heutzutage dokumentiert und das solltest du dir unbedingt bestätigen lassen, bevor die Telefongesellschaft die Protokolle löscht.

 

Gruss

 

MrMurphy

Link to post
Share on other sites
Wenn die Zeugen also wirklich existieren, wovon auszugehen ist, weil dich die Polizei sonst kaum direkt angesprochen hätte, sehe ich durch deine Zeugen eher keine Entlastung für dich.

 

Er braucht ja auch keine Entlastung. Wenn er nicht gefahren ist, kann keiner gesehen haben, wie er gefahren ist und damit ist der Fisch theoretisch geputzt. Die Fahrt muss ihm nachgewiesen werden.

Was das geparkte Auto angeht: Wenn nicht viele Kunden im Laden sind ist es keine Kunst, zufällig den richtigen anzusprechen, dem es gehört.

 

In Anbetracht der sehr verzwickten Situation: Anwalt.

Link to post
Share on other sites

MrMurphy' schlaegt hier mal wieder mit seiner ueblichen Schwarzmalerei zu und philosophiert, was da wer gesehen hat. Das dient einzig und allein dazu, den TE zu verunsichern..... :vogelzeig:

 

In allererster Linie steht mal fest, dass man den TE nicht am Steuer seines Fahrzeuges erwischt hat, weder im fahrenden noch im stehenden Zustand (des Fahrzeuges) - das ist doch schon mal als Pluspunkt zu verzeichnen. Fest steht auch, dass da zwei unabhaengige Zeugen gesehen haben, dass der TE eben nicht bei der Abfahrt von der Gaststaette am Steuer gesessen hat - hier nun zu konstruieren, dass bis zur Ankunft beim Boulettenbrater ein Fahrerwechsel statt gefunden hat, ist nun sehr spekulativ. Es kommt also ganz darauf an, was die - oder der - Zeuge(n), der die Polizei beim Boulettenbrater anrief, zur Sache aussagen kann; und hier kommt eben der Anwalt ins Spiel. Der kann die Zeugenaussage soweit auseinander pfluecken, dass nicht mehr klar wird, ob sie den TE ueberhaupt am Steuer gesehen haben.....

 

Deshalb ist hier allererste Prioritaet: Ein vernuenftiger Anwalt muss her!

Link to post
Share on other sites

MrMurphy:

Frage 1:

Die Antwort ist doch ganz klar.

Weil sich der TE damit strafbar gemacht hätte.

Das ist eine Straftat!

 

 

Ich will das ganze nicht zu schwarz malen, aber je nachdem was die Zeugen aussagen kann es auch sein, daß der Richter "aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung" urteilt bzw. in dem Fall verurteilt. Vor Gericht und auf hoher See... :nick:

 

Und eine Geschichte, daß man im McDonalds angetroffen wird, aber nicht selbst gefahren sein will und den Fahrer nicht nennen kann weil man sich strafbar macht - ist nunja aufgrund meiner Lebenserfahrung eher :yawn: .

 

Daher würde auch ich zum Anwalt raten.

Link to post
Share on other sites

dann kann man also sagen, der TE ist sowieso dran:

Entweder wg. Fahren unter alk, oder weil er wissentlich jemanden hat fahren lassen, der keine FE hat.

Und das "wissentlich" ist auch ganz einfach zu "beweisen" - wenn er das nicht gewusst hätte, warum hat er dann den Freund nicht genannt?

Wie sagt man so schön: touché

Link to post
Share on other sites
dann kann man also sagen, der TE ist sowieso dran:

Entweder wg. Fahren unter alk, oder weil er wissentlich jemanden hat fahren lassen, der keine FE hat.

 

wobei letzteres immerhin kein entzug der FE bedeutet.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...