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Beinahe Unfall! ...wär ich schuld gewesen?


Guest BigMäc

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Guest BigMäc

Also folgendes ist passiert: Ich fahre auf einer Landstrasse (1 Fahrspur in jede Richtung, zHg 100 km/h, also nix außergewöhnliches) einem anderen Fahrzeug hinterher (ca. 90 km/h) und setze an einer übersichtlichen Stelle zum Überholen an.

Daraufhin biegt ein weiteres Fahrzeug aus einer Einmündung (von links kommend) auf die selbe Strasse ein (entgegen meiner Fahrtrichtung, sprich biegt nach rechts ab).

 

Ich hab dann vollgebremst und leicht nach rechts gezogen um dem zu überholenden praktisch so nah wie möglich zu kommen und das einbiegende Auto nicht zu streifen.

 

Nachdem das Auto, daß von links kam noch eine Weile am Rand stehen blieb wollt ich bei der nächsten Möglichkeit wenden und schauen was los ist, aber dann ist es doch weg gefahren.

 

Wär wäre da schuld gewesen? Ich gehe mal stark davon aus, daß das wohl auf meine Kappe gegangen wäre, oder?

 

PS: Ich hoffe die Skizze vereinfacht die Vorstellung ein bißchen.

post-2-1062894819.jpg

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Guest holschi6

War der andere PKW schon aufgefahren als Du Deinen Überholvorgang begonnen hast bist Du Schuld.

Anders siehts aus, wenn Du bereits zum Überholen ausgeschert warst und auf der Gegenspur warst. Da muss er Vorfahrt beachten und darf nich einfach auffahren - er also Schuld.

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@BigMäc

 

das hast du dir aber mühe gegeben :cop01:

 

ich gehe mal davon aus, das du schuld währst! du haßt bestimmt an eine stelle überholt wo überhol verbot ist. Es seiden das wahr keine richtige Strasse wo der eine ein gebogen ist, sondern ein feld weg.

post-2-1062896422.jpg

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@TheOne

 

Dein Bild mit Beschleunigungsspuren paßt überhaupt nicht zu der von BigMäc beschriebenen Situation. Er meint eine stinknormale Einmündung, ohne durchgehende Linie, ohne Überholverbot und ohne Mittelinsel.

 

In dem Fall hätte der Andere die Hauptschuld, da er aus der untergeordneten Straße gekommen ist. Der muß dem Verkehr auf der gesamten vorfahrtberechtigten Straße erst mal durchlassen.

 

Allerdings würde BigMäc eine Mitschuld bekommen. Sobald er nämlich sehen konnte, daß von links jemand auf in die Straße einbiegen möchte, entstand eine unklare Verkehrssituation (weil bekanntermaßen Rechtsabbieger an solchen Stellen häufig nur auf den Verkehr von links achten) und damit hätte er nach §5 StVO nicht überholen dürfen. Die Höhe seiner Mitschuld wird davon abhängen, wann er den Anderen sehen konnte und in wie weit es ihm zu dem Zeitpunkt möglich war, den Überholvorgang noch gefahrlos abzubrechen.

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... einem anderen Fahrzeug hinterher (ca. 90 km/h) und setze an einer übersichtlichen Stelle zum Überholen an.

Daraufhin biegt ein weiteres Fahrzeug aus einer Einmündung (von links kommend) auf die selbe Strasse ein...

 

Na, war wohl doch nicht so ganz uebersichtlich, die Stelle, oder? Mal abgesehen davon, sehe ich persoenlich es als recht wagemutig asn, wenn Du da noch vor der Einmuendung zum Ueberholen ansetzt. Die 3,6 Sekunden haettest Du auch noch warten koennen, denn wenn es gekracht haette, waere es erstens wohl recht heftig gewesen, zweitens haettest Du dir wohl einen erheblich Teil an Mitschuld zusprechen lassen muessen. Obwohl, das waere vielleicht sogar unerheblich, viel schlimmer waeren die eventuellen Folgen an Koerperschaeden gewesen....

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Bei einer leichten Kurven wie auf dem Bild ist das wohl kein Problem.

Ich hatte mal eine ähnliche Situation. Da wollte ich in der Stadt einen LKW überholen, kein Gegenverkehr. Ich wollte gerade ausscheren, da fuhr plötzlich einer von nem Parkplatz auf die Strasse ein (er kam mir dann entgegen). Wenn er eine halbe Sekunde später rausgefahren wäre, hätte ich überholt. Hab mich zuerst drüber geärgert, dass ich weiter hinter dem LKW her musste. Der Ärger wärte aber nur kurz, dann hab ich gesehen das am Strassenrand so kleine grüne Männchen standen...

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Grundsätzlich gilt die Vorfahrt für die gesamte Straße bzw. deren Breite! Wenn also jemand zum Überholen ausschert und anschließend biegt ein anderer ein, so hätte dieser im Falle eines VUs Schuld. Ist er aber bereits eingebogen bzw. hat diesen Vorgang schon eingeleitet und man schert erst dann aus, so werden sich sicherlich die Versicherungen fetzen. :cop01: In diesem Falle bekäme der Überholer von mir aber die "01" auf dem VU-Bogen.

 

Allerdings hätte ich bei einer Kurve wie der in der Skizze beschriebenen auch so meine Probleme von einer übersichtlichen Strecke bzw. Situation - insbes. dann, wenn sich ein Lkw vor einem befindet! - zu sprechen.

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Guest BigMäc

Erstmal danke an alle die geantwortet haben.

 

Natürlich wird meine Zeichnung kaum zu 1000 % den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, was heißt, daß ich jetzt nicht mehr genau weiß ob die Kurve jetzt tatsächlich so ausgesehen hat bzw. eine stärkere oder schwächere "Biegung" hatte. Aber übersichtlich war die Stelle schon, ich konnte auf jeden Fall sehen, daß kein "regulär" entgegenkommendes Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn war.

 

Ob jetzt erst ich angefangen hab zu überholen oder der von links erst eingebogen ist, ist auch schwer zu sagen weil es dazu viel zu schnell ging (das ganze hat vielleicht 2 Sekunden gedauert). Ich würde sagen eindeutig losgefahren ist sie/er jedenfalls noch nicht als ich zum Überholen angesetzt hab (sonst hätt ich's wahrscheinlich gleich gelassen).

 

Das wäre wohl echt ein ganz toller Versicherungs-Streit geworden. Beweisen kann ja wieder keiner was.

 

@Bluey: Es war doch nie die Rede von einem LKW. Was bedeutet die "01" auf dem VU-Bogen?

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Die am Unfall beteiligten werden mit 01 beginnend auf dem Bogen angegeben. Wobei man davon ausgeht, das derjenige mit der 01 die Hauptschuld trägt (reine Meinung des aufnehmenden Beamten).

Dies ist aber alles eine Spielerei und das Gericht kann dies natürlich alles ganz anders sehen.

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Erstmal danke an alle die geantwortet haben.

 

Natürlich wird meine Zeichnung kaum zu 1000 % den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, was heißt, daß ich jetzt nicht mehr genau weiß ob die Kurve jetzt tatsächlich so ausgesehen hat bzw. eine stärkere oder schwächere "Biegung" hatte. Aber übersichtlich war die Stelle schon, ich konnte auf jeden Fall sehen, daß kein "regulär" entgegenkommendes Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn war.

 

Ob jetzt erst ich angefangen hab zu überholen oder der von links erst eingebogen ist, ist auch schwer zu sagen weil es dazu viel zu schnell ging (das ganze hat vielleicht 2 Sekunden gedauert). Ich würde sagen eindeutig losgefahren ist sie/er jedenfalls noch nicht als ich zum Überholen angesetzt hab (sonst hätt ich's wahrscheinlich gleich gelassen).

 

Das wäre wohl echt ein ganz toller Versicherungs-Streit geworden. Beweisen kann ja wieder keiner was.

 

@Bluey: Es war doch nie die Rede von einem LKW. Was bedeutet die "01" auf dem VU-Bogen?

Hm... sorry, irgendwie hatte ich den Lkw im Kopf ;) . Die "01" bekommt der auf der Unfallmitteilung, der aus unserer Sicht der Unfallverursacher ist bzw. die "Hauptschuld" an der Verursachung trägt. Der/die andere/n bekommt/en die "02, 03, ...". I.d.R. liegen wir mit unserer "Bewertung" auch richtig.

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Ist also praktisch eine Art Vorverurteilung von der man als Betroffener eigentlich gar nix mitkriegt.

Ja volle Zustimmung, vor allem die Versicherungen greifen solche Sachen schnell auf.

 

"Der ist von der Polizei als 01 eingestuft worden also wird er wohl Schuld sein."

Nur gut, das es Rechtschutzversicherungen gibt, denn sonst wird es mitunter richtig teuer.

 

Die ;) können sich ja auch irren, bzw. den Unfallhergang nicht genau überblicken-da sie ja nicht dabei waren und nicht die Zeit haben sich mit der Sache näher zu beschäftigen.

 

Somit wäre es doch besser, wenn man anderes System einführen würde bzw. die Sachen mit der Nummerierung weniger beachten würde.

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Die ;) können sich ja auch irren,

Natürlich.

 

bzw. den Unfallhergang nicht genau überblicken-da sie ja nicht dabei waren
Also ich traue mir schon zu, den Unfallhergang genau zu überblicken, denn i.d.R. bekommt man den Sachverhalt von beiden Parteien und ggf. auch noch von Zeugen geschildert. Anhand dieser Angaben und ggf. auch noch durch entspr. Unfallspuren läßt sich der Unfallhergang schon recht gut und objektiv überblicken und nachvollziehen. Je schwerer und/oder unüberschaubarer der Unfall bzw. Unfallhergang, desto genauer sollte die VU-Aufnahme erfolgen.

 

und nicht die Zeit haben sich mit der Sache näher zu beschäftigen.

 

Oh doch. Alles andere hätte anschließend den Makel einer schlampig durchgeführten VU-Aufnahme. Das möchte ich mir jedenfalls nicht nachsagen lassen müssen. Von daher nehme ich mir soviel Zeit wie nötig, um alle relevanten und objektiv feststellbaren Umstände festhalten zu können.

 

Somit wäre es doch besser, wenn man anderes System einführen würde bzw. die Sachen mit der Nummerierung weniger beachten würde

1. wie sollte das "neue" System denn aussehen?

2. es ist Sache der Versicherungen, inwieweit sie sich an unseren Angaben orientieren

3. der Rechtsweg steht jedem offen. Eigentlich auch kein besonders großes Risiko, zumal heutzutage eh fast jeder eine RS-Versicherung hat.

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;) hm... also ich habe mir mal von meiner Versicherung sagen lassen, was die Polizei sagt, ist die eine Sache, wie sich dann die Versicherungen einigen eine ganz andere... also Leute... So lange man streitet, kann man Recht kriegen!!!!

Nichts anderes wollte ich u.a. zum Ausdruck bringen.

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@Bluey

Also ich traue mir schon zu, den Unfallhergang genau zu überblicken, denn i.d.R. bekommt man den Sachverhalt von beiden Parteien und ggf. auch noch von Zeugen geschildert. Anhand dieser Angaben und ggf. auch noch durch entspr. Unfallspuren läßt sich der Unfallhergang schon recht gut und objektiv überblicken und nachvollziehen. Je schwerer und/oder unüberschaubarer der Unfall bzw. Unfallhergang, desto genauer sollte die VU-Aufnahme erfolgen.

Das mag ja sein, aber ich denke die zwei Parteien werden ja wohl nicht einer Meinung sein.

Ferner meinte ich ja auch Bagatellunfälle und dabei wird nun mal nicht so intensiv ermittelt, sondern nur die eventuellen Aussagen der Beteiligten aufgenommen.

 

Oh doch. Alles andere hätte anschließend den Makel einer schlampig durchgeführten VU-Aufnahme. Das möchte ich mir jedenfalls nicht nachsagen lassen müssen. Von daher nehme ich mir soviel Zeit wie nötig, um alle relevanten und objektiv feststellbaren Umstände festhalten zu können.

Auch bei den hunderten Bagatellschäden? Hier ist das nicht so- Personalien aufnehmen, eventuelle Aussagen, Stelle angucken und das war es (vielleicht noch ein Foto-was aber nicht immer geht, da wenn die Straße etc. blockiert ist, diese immer erst geräumt wird).

 

1. wie sollte das "neue" System denn aussehen?

2. es ist Sache der Versicherungen, inwieweit sie sich an unseren Angaben orientieren

3. der Rechtsweg steht jedem offen. Eigentlich auch kein besonders großes Risiko, zumal heutzutage eh fast jeder eine RS-Versicherung hat.

 

1. Warum nicht einfach die Namen und/oder Kennzeichen in alphabetischer Reihenfolge?

2. So ist es aber nun mal bei den tausenden Unfällen die die Versicherungen jeden Tag abarbeiten müssen, die verlassen sich eben auf solche Angaben.

3. Meine Meinung RSV ist mehr als nützlich, wenn man wirklich Recht bekommen will.

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