arno 0 Posted October 27, 2009 Report Share Posted October 27, 2009 Hallo, ich habe die Tage mal wieder einen Bettelbrief unserer Gemeinde bekommen. Die wollen doch echt Geld von mir für ein nicht bestelltes Portraitfoto haben... Mir hat mal jemand erzählt, dass man die ärgern kann indem man einen Cent zuviel überweist, stimmt das, bzw. gibt es noch mehr solche Tricks oder löst das mittlerweile nur noch Gähnen aus?Was würde denn bei einem Zahlendreher in der Buchungsnummer passieren, oder Angabe des Kennzeichens statt der Nummer? Muss dann händisch nachgeschaut werden oder gilt die Buchung dann nicht? Viele GrüßeArno Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted October 27, 2009 Report Share Posted October 27, 2009 Wenn Du zu wenig überweist, ist das Bußgeld nicht gezahlt. Legst Du einen Cent drauf, wird das überschüssige Geld auf ein separates Konto intern verbucht. Probleme tauchen dabei nicht auf. Gibst Du im Überweisungsträger einen anderen Verwendungszweck als den im Bescheid angegebenen an, gilt auch hier die Zahlung als nicht geleistet. Es könnte ja sein, dass gleichzeitig auch andere Forderungen offen sind. Daher muss der Verwendungszweck eindeutig sein. Mit solchen Aktionen ärgerst Du niemanden, und wenn doch, dann nicht diejenigen, die die Messung veranlasst haben. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 27, 2009 Report Share Posted October 27, 2009 Es gab mal einen schlauen RA, der hat das gemacht - und sich um 16 Ct. vertan. Wie kann man nur meinen, so eine blöde Idee ist neu? Quote Link to post Share on other sites
Seelsorger 0 Posted October 27, 2009 Report Share Posted October 27, 2009 Lass es einfach. Die in der Buchhaltung machen auch nur ihren Job. Ich denke nicht, dass sie sich drüber freuen, wenn sie wieder mal einen positiven Zahlungseingang auf dem Konto verbuchen dürfen. Eigentlich ganz im Gegenteil. - Ist ja mehr Aufwand. Und wenn Du nun mehr überweist und ihnen somit "mehr" Arbeit bereitest ist es denen doch auch egal. um Punkt x Uhr fällt der Hammer. Du möchtest doch auch nicht, dass Dir dein Vorgesetzter unnötig mehr arbeit bescheert. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted October 28, 2009 Report Share Posted October 28, 2009 @arno: War hier schon in der Vergangenheit vielfach Thema, früher haben etliche Leute sogar den Betrag in zig Überweisungen gestückelt. Deswegen steht inzwischen ja im Schreiben "in einem Betrag". Aber spenden kannst Du. Schreib halt in den Betreff: 1 Cent als Spende. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 28, 2009 Report Share Posted October 28, 2009 Gibst Du im Überweisungsträger einen anderen Verwendungszweck als den im Bescheid angegebenen an, gilt auch hier die Zahlung als nicht geleistet. Es könnte ja sein, dass gleichzeitig auch andere Forderungen offen sind. Daher muss der Verwendungszweck eindeutig sein.Zumindest die ANgabe des Kennzeichens als einzige Angabe scheint aber auszureichen. So zumindest mal getestet. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted October 28, 2009 Report Share Posted October 28, 2009 Das kann gut gehen, muss es aber nicht. Wie ich oben schon geschrieben habe gibt es ja die Option, dass mehrere Zahlungen fälig sind, schlimmstenfalls noch ein Bußgeld in gleicher Höhe. Was ist, wenn der Betroffene genau gegen den Knollen Rechtsmittel einlegen will, der dann als "bezahlt" markiert wird? Quote Link to post Share on other sites
Holger001 0 Posted October 28, 2009 Report Share Posted October 28, 2009 Ich fass das mal kurz zusammen:- Du hast druch dein Verschulden ein Verwarngeld oder Bußgeld erhalten.- Die Behörde hat nun ein Fahrzeug mehr zum Auswerten und ein Bescheid mehr zum Drucken, demnach also schon mehr Arbeit. Glaubst du, die Beamten jubeln, wenn sie am Tag 10 statt 2 Filme auswerten müssen?- Du bist sauer über die Behörde, obwohl es dein Fehler war und willst dich etwas "Rächen" indem du 1 Cent mehr überweist. Was würdest du davon halten, wenn du mehr Arbeit bekommst, weil du deinen Job 100% korrekt gemacht hast und ein Kunde, Kollege, oder wer auch immer, sauer deswegen auf dich ist? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted October 28, 2009 Report Share Posted October 28, 2009 Zahlendreher find ich gut, mach mal , nur so hast du die Gewissheit, dass du noch mehr zahlen musst als bislang! dete Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 28, 2009 Report Share Posted October 28, 2009 Die Leute, die meinen, die Behörde so "ärgern" zu können --- sind das nicht die gleichen, die sich über die hohen Personalkosten in der Behörde ärgern und über die damit verbundenen hohen Steuern? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted October 28, 2009 Report Share Posted October 28, 2009 Zumindest die ANgabe des Kennzeichens als einzige Angabe scheint aber auszureichen. So zumindest mal getestet.Ich habe mal ein VG wegen Parken bei Vz. 286 mit Zz. 1020-32 überweisen lassen, ohne eine Mitteilung am Scheibenwischer oder bereits Post erhalten zu haben. Habe beobachtet, dass die kommunale Verkehrsüberwachung mich gerade aufgeschrieben hat. Ich stieg ein, sie wollten mich gerade ansprechen, doch ich ignorierte sie und fuhr los. Sie versuchten noch hektisch, ein Foto zu fertigen (keine Ahnung, ob das gelungen ist). Habe die Bankverbindung aus dem Internet herausgesucht und dann in die Zahlungsablage einen Zettel gelegt: "eilig, [bankdaten und Kontoinhaber], Verwz.: 'Verwarnungsgeld, TbNr 141392; Kennz. x-x x, xx.xx.200x, xx:xx Uhr; xx-Straße vor Nr. xx, xxxxx Ort', Betrag 15 €". Am nächsten Tag lag der Überweisungsbeleg im Belegfach. Es kam nie irgendetwas zurück. Augenscheinlich hat man die Zahlung angenommen. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted October 28, 2009 Report Share Posted October 28, 2009 Überweist du nur, wenn jemand grad vor Ort istoder grundsätzlich? dete Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted October 28, 2009 Report Share Posted October 28, 2009 Wenn der Vorwurf berechtigt ist (ruhender Verkehr), grundsätzlich, sofern unter 25 €, ansonsten nicht und erst nach Kostentragungsbescheid 18,50 €. Aber in dem Fall ging es eben darum zu schauen, wie flexibel die Behörde ist.Ich mach das gerne mal bei Verwarnungsgeldern. Da experimentiere ich ein wenig rum, um zu schauen, wie die Behörde tickt. Kann ja nicht viel schief gehen. Oder meintest du jetzt, bei jedem Parkverstoß? Späßle gemacht Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 28, 2009 Report Share Posted October 28, 2009 Verwz.: 'Verwarnungsgeld, TbNr 141392; Kennz. x-x x, xx.xx.200x, xx:xx Uhr; xx-Straße vor Nr. xx, xxxxx Ort', Betrag 15 €".das sollte ausreichen, die Zahlung einer bestimmten OWi zuzuordnen. Quote Link to post Share on other sites
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