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Bußgeldbescheid: Zustellung Nicht Möglich?


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Hallo zusammen,

 

was passiert, wenn ein AB oder Bußgeldbescheid nicht zugestellt werden kann, weil der Adressat nicht an der Stelle wohnt, wo er gemeldet ist.

Also unbekannt verzogen ist?

 

Noch ein bisschen weiter gedacht... kann ein Bussgeldbescheid zugestellt werden, wenn es kein Klingelschild oder Briefkasten mit dem Namen der betroffene Person an der gemeldeten Stelle gibt. Anwohner des Hauses sich zwar erinnern, dass die Person im Haus wohnt, aber diese 3 Mon. vom Ordnungsamt oder der Polizei nicht angetroffen wird?

Gibt es die Möglichkeit, dass die betroffene Person von der Polizei am Arbeitsplatz aufgesucht wird, wenn ja, woher haben die die Informationen bez. des Arbeitgebers?

 

MfG

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Wenn du nicht da wohnst, wo du gemeldet bist, kann das u.U. mehr Ärger und Kosten verursachen, als ein Bußgeldbescheid. Schlimmstenfalls kannst du das, was die Behörde von dir will, dann am Rathaus im Schaukasten öffentlich lesen.

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Es gibt diverse mögliche Zustellungswege, von der persönlichen Übergabe über die Postzustellungsurkunde bis hin zur öffentlichen Zustellung (also dem Aushang im Amtsgericht).

 

Einfach den Briefkasten abmontieren (also die "Vogel-Strauß-Methode") wird also nicht klappen...

 

Gruß

Goose

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Hey,

 

davon würde ich auch abraten... Erst mal wird die Post vermerken, dass du nicht da wohnst wo du gemeldet bist... Dan wird die Bußgeldstelle das auf jeden Fall dem Einwohnermeldeamt mitteilen und die schicken nen Ermittlungsdienst der dann noch mal überprüft ob du an deiner Meldeadresse tatsächlich wohnst. Sollte das nicht der Fall sein würdest du nämlich von Amts wegen abgemeldet, damit ist nur Ärger verbunden....

 

Und wie mein Vorgänger schon berichtete wird die Bußgeldstelle den Bescheid im Zweifel öffentlich durch Bekanntmachung zustellen...

 

So kommste aus der Nummer leider nicht raus...

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Sollte das nicht der Fall sein würdest du nämlich von Amts wegen abgemeldet, damit ist nur Ärger verbunden....

Glaube ich kaum. Ich habe mal versucht jemanden abzumelden (wegen Müll-, Wassergebühren etc.) da er nicht mehr im Haus wohnte. Keine Chance gehabt bei der Behörde.

 

(also dem Aushang im Amtsgericht)
bei der Behörde reicht - wenn die Behörde den Bescheid erlässt.

Um bis dahin zu kommen, muss man aber zuvor anderes versuchen.

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hmmm dann ist das aber eine "schlechte Behörde", habe bisher in zwei verschiedenen Städten beim EMA gearbeitet und da wird sowohl wenn Post zurück kommt als auch bei Hinweisen der Ermittlungsdienst beauftragt... Stellt dieser fest, dass die Person nicht mehr unter der Meldeadresse wohnhaft ist, wird diese von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet....

 

Wie auch immer, da ja noch die öffentliche Bekanntmachung gibt wird der Bescheid eh zugestellt werden....

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Danke für eure Antworten!

Ich wohne an der Stelle, wo ich auch gemeldet bin. Bin halt beruflich bedingt nur am Wochenende zuhause.

Ich habe auch kein Klingelschild... lasse sowieso niemanden rein, weil ich selten aufgeräumt habe ;-)

Hatte mir jetzt überlegt zusätzlich mal für 3 Mon. auf meinen Briefkasten zu verzichten.

Gibt es eine Vorschrift, die vom Prinzip her besagt, dass Postzustellung über einen namentlich gekennzeichneten Briefkasten möglich sein muss?

 

Wie auch immer, der AB ist bereits angekommen, werde wohl zum dritten Mal meinen Führerschein abgeben müssen. Naja, mal wieder eine typische Situation auf der Autobahn, 120, 100, 80 anstatt zu bremsen, geht man einfach vom Gas und lässt ausrollen ;-(.

 

Eine Frage habe ich noch: Gibt es ein Problem, wenn ich den AB nicht zurückschicke... kommt dann automatisch das Bußgeldbescheid hinterher? Man könnte ja auch mal ein paar Wochen im Urlaub sein.

 

MfG

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hmmm dann ist das aber eine "schlechte Behörde", habe bisher in zwei verschiedenen Städten beim EMA gearbeitet und da wird sowohl wenn Post zurück kommt als auch bei Hinweisen der Ermittlungsdienst beauftragt... Stellt dieser fest, dass die Person nicht mehr unter der Meldeadresse wohnhaft ist, wird diese von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet....

 

Wie auch immer, da ja noch die öffentliche Bekanntmachung gibt wird der Bescheid eh zugestellt werden....

Nur weil ihr es so gemacht habt, muss es noch lange nicht legal sein. Das merke ich selbst auf Arbeit immer wieder und wenn man die Kollegen darauf hinweist und anweist (dazu habe ich beruflich das Recht) kommt dann immer zurück ;):lol: und das haben wir doch immer so gemacht.

Das interessiert mich aber null, denn was nutzt mir das vor Gericht. :elch::whistle:

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Ich weiß schon was ich auf der Arbeit tue ;) Natürlich ist das legal, das EMA hat sogar die Pflicht das Melderegister fortzuschreiben wenn jemand seiner Meldepflicht nicht nachkommt:

 

Einwohnermeldegesetz NRW

§ 21

Fortschreibung des Melderegisters

Die Meldebehörde hat das Melderegister von Amts wegen fortzuschreiben, wenn sich gespeicherte

Daten geändert haben oder wenn weitere Daten zu speichern sind. Dies gilt insbesondere,

wenn ein Einwohner seine Verpflichtungen nach § 13 Abs. 1 oder 2 und § 16

Abs. 4 nicht erfüllt hat. § 10 gilt entsprechend.

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War jetzt eine allgemeine Anmerkung und nicht speziell darauf bezogen, zumal ich nicht weiß ob es tatsächlich so. Einen Hinweis meinerseits verbietet sich daher diesbezüglich.

 

Ich bin nur immer wieder angep*** wenn man seine Handlungen damit begründet das machen wir schon immer so oder das machen wir auch, denn als Begründung kann das nicht herhalten, denn auch falsche Sachen macht man immer so und davon werden sie auch nicht richtig.

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Hatte mir jetzt überlegt zusätzlich mal für 3 Mon. auf meinen Briefkasten zu verzichten.

Du müßtest schon für 2 Jahre von der Bildfläche verschwinden. Erst dann ist es endgültig verjährt.

 

 

Gibt es eine Vorschrift, die vom Prinzip her besagt, dass Postzustellung über einen namentlich gekennzeichneten Briefkasten möglich sein muss?

Du mußt an der Meldeadresse erreicht werden können. GAnz einfach deshalb, weil Dich auch wichtige Post erreichen muß.

Und das in Deinem eigenen Interesse. Was würdest du wohl sagen, wenn du nach Hause kommst und Deine Wohnung ist

zwangsgeräumt, (weil jemand einen Fehler gemacht hat), Du aber dem Räumungsbescheid nicht wiedersprochen hast.

Bei längerer Abwesenheit musst du jemanden eine (Post-)Vollmacht erteilen.

 

Wir hatten nur mal angedacht, dass man die Zustellung des BuGeBe mittels taktisch abgestimmter Ummeldung erreichen könnte.

Aber das Fenster hierzu ist relativ klein ...

 

 

Naja, mal wieder eine typische Situation auf der Autobahn, 120, 100, 80 anstatt zu bremsen, geht man einfach vom Gas und lässt ausrollen ;-(.

Ich kann's mir nicht verkneifen: Das sollste Du doch schon beim ersten Mal gelernt haben ... :sneaky:

 

kommt dann automatisch das Bußgeldbescheid hinterher?

JA

 

Man könnte ja auch mal ein paar Wochen im Urlaub sein.

Siehe oben.

 

Gruß,

AnReRa

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