tristan 0 Posted May 23, 2009 Report Share Posted May 23, 2009 Hallo, heute erhielt ich beim Parken wegen eines abgelaufenen Parkscheins ein Knöllchen einer privaten Firma. Folgendes steht auf dem Zettel: Sehr geehrter Besucher der Glörtalsperre, im Rahmen der Verkehrsüberwachung wurde festgestellt, dass Sie auf dem gebührenpflichtigen Privatparkplatz der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre gGmbH ohne gültigem Parkschein parken. (verbotene Eigenmacht i. S § 858 BGB). Sie werden dafür aufgefordert die Ersatzgebühr von 15 €...Bla Bla Bla das übliche PRS Parkraum Service GmbH Aktenzeichen... Andernfalls übergeben wir den Vorgang an unsere Rechtsabteilung... das übliche Meine Frage ist jetzt, soll ich zahlen oder können die mir nichts? Habe ich den Zettel überhaupt bekommen oder hat mir die jemand von der Scheibe geklaut? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 23, 2009 Report Share Posted May 23, 2009 Lies dich mal in entsprechende Threads ein. Grundsätzlich besteht der zivilrechtliche Anspruch auf Zahlung der Gebühr unter Umständen durchaus, nur ist die Frage, gegen wen er sich richtet. Der Halter muß ja nicht gefahren sein, und der Fahrer ist dem Betreiber unbekannt. Quote Link to post Share on other sites
tristan 0 Posted May 23, 2009 Author Report Share Posted May 23, 2009 Hast du ein Stichwort für mich? gilt da nicht die Halterhaftung? Ich fahre einen Firmenwagen Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 23, 2009 Report Share Posted May 23, 2009 Nein, es gilt hier das Zivilrecht. Such doch hier im Bereich "ruhender Verkehr" mal nach "Privatparkplatz" oder ähnlichem. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted May 23, 2009 Report Share Posted May 23, 2009 gilt da nicht die Halterhaftung? Ich fahre einen FirmenwagenDie Gerichte sind sich da wohl nicht einig. Es geht hier um einen privaten Vertrag zwischen dem der das Fahrzeug abstellt, und dem Betreiber des Parkplatz. Das der Parkplatz nicht kostenlos ist wird wohl dort gestanden sein. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
tristan 0 Posted May 24, 2009 Author Report Share Posted May 24, 2009 Richtig. Deswegen habe ich ja einen Parkschein gezogen. Leider war dieser abgelaufen Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted May 24, 2009 Report Share Posted May 24, 2009 Ob die dir was können, kommt wohl darauf an wie die Richter dort urteilen. Imho, wer eine Leistung von einem Anbieter nutzt, sollte auch die Leistung bezahlen. Du willst ja auch dein Geld wenn Du mit jemanden einen Vertrag eingehst. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
tristan 0 Posted May 25, 2009 Author Report Share Posted May 25, 2009 Deswegen habe ich ja auch bezahlt Die Frage die sich mir stellt ist aber wie schon geschrieben, darf ein privater Betreiber mir überhaupt so etwas ausstellen bzw muß ich mich daran halten? Die können ja viel schreiben und verlangen Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted May 27, 2009 Report Share Posted May 27, 2009 Die können ja viel schreiben und verlangen Richtig, die können wenn die juristischen Spielregeln eingehalten wurden ( Preiszauszeichnung, Hinweis auf die Parkvertragsregeln ) nicht nur schreiben, sondern fordern und vollstrecken lassen, inkl. eines Anwaltsbüros oder Inkassounternehmen zu deinen Kosten. Das Riskio für die ist letzendlich auf die evtl. Unpfändbarkeit des Halters ODER Fahrers beschränkt, manche Gerichte erkenenn da auf unbegrenzte Halterhaftung. PS.: Zusatzfrage Kosten einer Forderungseintreibung, Mahnverfahren: Wenn jemand KEINEN Anwalt einschaltet sondern als Freiberufler oder Selbständiger auch im Rahmen des Bemühens um Kostenminderung zugunsten des Störers das selbst abwickelt. Sind in Rechnung gestellte Kosten für den Büroaufwand inkl. Arbeitszeit von ca. 40 - 60% entsprechend der anwaltlichen Gebührenordnung angemessen, nicht überzogen und legitim? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 27, 2009 Report Share Posted May 27, 2009 Kosten würde ich nur akzeptieren, wenn diese nachgewiesen werden (Halterabfrage etc.). ------------------------------Mitte Juni 2009 wird der Bundesgerichtshof zum Thema private Parkplätze eine Entscheidung treffen. Dabei geht es vor allen um Abschleppkosten ob und gegen wen diese durchgesetzt werden können. Quote Link to post Share on other sites
fklaus 0 Posted June 27, 2010 Report Share Posted June 27, 2010 Hallo, ich habe ebenfalls so ein "Knöllchen" am gleichen Ort bekommen. Jedoch hatte ich sehr wohl einen Parkschein und der war auch noch gültig. Wie verhalte ich mich am besten? Die Parkraumbewirtschaftungsfirma bereits jetzt anschreiben und dem widersprechen? (Was ja zunächst auf meine Kosten ginge und ich trotz nur 55 cent eigentlich bei solchen Abzockern nicht einsehe) oder warten ob ggf. überhaupt ein Schreiben kommt? Gruss,fklaus Quote Link to post Share on other sites
ruhrpott1986 0 Posted June 27, 2010 Report Share Posted June 27, 2010 Deinen Parkschein hast du hoffentlich noch? Da steht ja drauf, bis wann der gültig ist, und die müssen nachweisen, dass du überzogen hast. In dem Fall würd ich also erstmal nicht reagieren, wenn's dir um das Porto zu schade ist, oder halt schreiben, dass du einen gültigen Parkschein hattest. So ein Zettelchen an der Scheibe ist jedenfalls keine sichere Zustellung und könnte ja weggenommen worden sein. Ich würde da auf ein Schreiben warten. Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted June 28, 2010 Report Share Posted June 28, 2010 Deinen Parkschein hast du hoffentlich noch? Da steht ja drauf, bis wann der gültig ist, und die müssen nachweisen, dass du überzogen hast. Deswegen habe ich ja einen Parkschein gezogen. Leider war dieser abgelaufen Der TE schrieb oben, dass der Parkschein bereits abgelaufen war. Da dürfte dann wohl wenig zu machen sein. Etwas anderes ist es m.E., wenn der Parkschein noch gültig war: Jedoch hatte ich sehr wohl einen Parkschein und der war auch noch gültig. Dann ist die Lage eigentlich klar, es sei denn der Knöllchenaussteller hat versehentlich die falsche Zeit des Parkverstoßes notiert... Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted June 28, 2010 Report Share Posted June 28, 2010 @KillerBee825: Nein, es handelt sich um einen weiteren, hier angehängten Fall, bei dem die Parkzeit noch nicht abgelaufen war. @fklaus: Man sollte eine Kopie (!) des Parkscheins sowie die eigene Wegfahrzeit, am besten von Zeugen bestätigt, an den Betreiber schicken, mit dem Hinweis, daß somit korrekt gezahlt wurde. Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted June 28, 2010 Report Share Posted June 28, 2010 Ja, sorry, habe ich später auch gesehen und mein Posting editiert. Quote Link to post Share on other sites
fklaus 0 Posted August 7, 2010 Report Share Posted August 7, 2010 Moin nachdem ich mich schriftlich beschwert hatte und eine Kopie des Parkscheines hingeschickt habe, ist ihnen aufgefallen daß ich nicht ohne Parkschein, dafür aber auf einem Behindertenparkplatz geparkt haben soll. Ich habe mir das jetzt vor ort nochmal angeschaut. Es stehen tatsächlich entsprechende Schilder, jedoch nur links uns rechts davon jeweils mit einem Pfeil. Auf dem einen hab ich den Pfeil scheinbar nicht wahrgenommen bzw. mir war garnicht bewusst daß es ein solches Schild gibt. Ich kannte das bisher nur so daß es vor dem entsprechenden Parkplatz steht. Auf der anderen Seite stand ein Kleinbus davor, sodaß ich es garnicht gesehen habe. Jetzt stellt sich die Frage ob die Schilder überhaupt so der Straßenverkehrsordnung entsprechen und selbst wenn, ob ich gegenüber dem privaten Parkplatzbetreiber trotzdem verpflichtet bin die geforderte "Ersatzgebühr" zu zahlen. Anders als auf einem öffentlichen Parkplatz ist dies ja keine "Strafe" für die Ordnungswidrigkeit sondern soll wohl eher eine Art Vertragsstrafe sein wenn man die Parkgebühr nicht zahlt. Allerdings habe ich ja die Parkgebühr gezahlt und somit liegt kein Schaden vor, für den ich Ersatzpflichtig wäre. Weitere Regelungen, Nutzungsbedingungen etc. sind nirgends genannt. An der Einfahrt steht lediglich ein Schild, daß der Parkplatz gebührenpflichtig ist. Das sind die Schilder. Dazwischen liegen ca. 4 - 5 Parkplätze (Es ist keine Einteilung auf dem Boden markiert). Weitere Schilder dazwischen sind nicht vorhanden. Quote Link to post Share on other sites
fklaus 0 Posted August 8, 2010 Report Share Posted August 8, 2010 Also die Schilder scheinen "offizielle" gem. StVO zu sein. In den Beispielen die ich gesehen habe, waren sie aber immer aufgestellt bei einem Parkstreifen parallel entlang der Fahrbahn. Bei diesem Parkplatz dagegen parkt man quer zur Fahrbahn und die Schilder stehen vor Kopf links und rechts. Quote Link to post Share on other sites
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