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Anhörung Zum Bußgeldverfahren Bekommen. Wie Ausfüllen!


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Hallo

 

Ich hab heut Post bekommen.

"Anhörung zum Bußgeldverfahren"

 

Doch wie fülle ich den Brief richtig aus?

Ja ich bin geblitzt worden und das geb ich auch klar zu.

Bloß wo muss ich mein Name und so eintragen?

 

Und an welche Adresse muss ich das zurücksenden?

 

gruß

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hä? Steht da doch alles drauf auf dem Anhörungsbogen! Aber eigentlich musst Du ja gar nix machen. Dann kommt irgendwann der Bußgekdbescheid, Du bezahlst und fertich....

hier im Forum gehts eher darum wie man ums zahlen bzw. punkte und Fahrverbote eventuell irgendwie rumkommt. Wer bitteschön zahlt denn schon gerne freiwillig????

 

Gruß Willi

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Hää?

Also dann leg ich mal die Karten auf den Tisch.

Also mein Sohn ist gefahren.29 zu viel außerorts.

 

Wie viel Geld man zahlen soll und wie viel Punkte man bekomm stand jetzt aber nicht drauf.Aber es sind 75€ +3 Punkte

 

Ich will jetzt aber sagen, dass ich das war.Auto ist auch auf mich gemeldet und die Post kam auch zur mir.

 

Trifft dann die Aussage von willi69 auch zu

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Wenn nicht draufsteht, was Du an wen zahlen sollst, musst Du auch (noch) nicht zahlen :rolleyes: . Mit dem Anhörungsbogen möchte die Behörde erst mal ermitteln, wer gefahren ist usw. Bei Geschwindigkeitsvergehen muss derjenige dann zahlen, nicht Du als Halter des Kfz.

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Trifft dann die Aussage von willi69 auch zu

Wenn Du Ermittlungen vermeiden willst, dann gestehe reuemütig einen Moment der Unachtsamkeit auf dem Bogen ein.

 

Dann könnte es klappen.

 

MfG.

 

hartmut

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Servus,

 

gehe mal davon aus, dass dein Sohn noch in der Probezeit ist und ihr die Folgen seines kurzen Vergnügens umgehen wollt.

 

Also gibst du die Sache im AHB zu und ihr hofft, dass die Behörde das Bild nicht noch etwas genauer anschaut. Du erhältst dann den Bußgeldbescheid und kannst bezahlen.

Dann hat dein Sohn nochmal Glück gehabt.

 

MfG

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Servus,

 

naja wie gesagt sollte doch alles draufstehen.

 

Geben sie den Verstoß zu? Antwort: ja. Haben sie zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug geführt? Antwort: ja.

Hab schon lange keinen AHB mehr in der Hand gehabt, also weiss die Fragen nicht mehr auswendig.

 

Wo liegt das genaue Problem?

 

MfG

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Geben sie den Verstoß zu? Antwort: ja. Haben sie zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug geführt? Antwort: ja.

 

Ja genau das hab ich schon gemacht.

 

und muss ich sonst noch irgendwelche angaben zu meiner person.

name, adresse etc. ?

 

darum gehts mir eigentlich.

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Hallo,

 

also ich würde jede Abweichnung von der Regel vermeiden.

Und demzufolge gibt es keinen Grund für 'nen Einschreiben.

'Ne Fristwahrung oder -verletzung würde so oder so nicht helfen.

 

Falls der SB doch einen Blick auf das Bild wirft, fällt das ganze sowies auf.

 

und muss ich sonst noch irgendwelche angaben zu meiner person.

name, adresse etc. ?

Wozu den, der AB hat Dich doch erreicht also stimmen die Halterdaten.

 

Gruß,

AnReRa

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gut und wie lang dauert es dann, ungefähr, bis der bußgeldbescheid kommt?

Wenn Du mir sagst, welche Temperatur morgen um 12.15 Uhr am Südhang des Mount Everst auf 5310 m

Höhe NN herrscht, sag ich Dir wann der BGB kommt. :rolleyes:

 

Herje, der einzige Termin der jetzt wichtig ist, sind die 3 Monate Verjährung für den Sohnemann.

Aber ob das funktioniert oder nicht

sagt uns dann das Licht ...

 

Ich persönlich würde in den nächsten 6 Wochen ein AB oder BGB an den Sohnemann erwarten,

d.h. die Behörde hat Dich als ErSaFa ausgeschlossen ...

 

GRuß,

AnReRa

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warum den?

wenn ich ja und ja angekreuzt habe und die schuld auf mich nehme

dann ist er doch aus dem schneider.

 

 

Servus,

 

nein so einfach ist das nicht. Der SB muss dich trotzdem noch als Fahrer akzeptieren. Dies wird wohl nur passieren wenn er sich das Bild nicht nochmal anschaut. Die Chancen stehen aber garnicht so schlecht, da es bis jetzt noch nicht aufgefallen ist, dass du nicht gefahren bist. Denn dann hättest du einen Zeugenbefragungsbogen bekommen.

 

Wenn die merken, es ist ein 20 Jähriger und kein 45 Jähriger gefahren, wird weiter ermittelt und dein Sohn wird wohl als erster ins Fadenkreuz geraten.

 

MfG

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@dede

Wenn das so einfach wäre, würden sich wohl viele Hartz-IV'ler den FS vergolden lassen.

 

In Deutschland muß die Behörde den Fahrer ermitteln. Deshalb wird ja auch ein Bild gemacht.

Je nach Arbeitswut und -belastung des SB wird dieser mehr oder weniger sorgfältig arbeiten.

Generell ist es wohl so, dass mit steigender Überschreitung auch die Arbeitswut steigt.

Häufig wird also bei Verstößen ohne Punkte einfach nur auf den Geldeingang gewartet,

weil damit der Verwaltungsakt abgeschlossen ist.

Anders dürfte es i.d.R. bei punkte-behafteten Verstößen aussehen. Die Punkte müssen

schließlich ans KBA gemeldet werden und haben ja auch weiterreichende Bedeutung

(z.B. die 2x 26 km/h Regel).

 

Die entscheidende Frage ist also nicht wann Dein Bußgeldbescheid kommt,

sondern ob die Behörde das so einfach akzeptiert.

 

Ich vermute jetzt mal, anhand der vielen Fragen: 'dede' ist die Mutter

Der Gedanke kam mir nach dem 3 Posting auch irgendwie.

 

Gruß,

AnReRa

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