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Unfall In Baustelle (verengte Fahrbahnen)


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Hallo

Hoffe mal das ich hier richtig bin.

 

Also heute ist mit ein LKW in meinen PKW reingefahren, Ergebnis rechte hintere Tür aufgeschlitzt und diverse Lackschäden.

Sonderlich breit ist der Baustellenabschnitt wirklich nicht (A4 Richtung Dresden, Anschlußstelle Jena-Göschwitz)

Fahre da wöchentlich lang.

Der LKW-Fahrer sagte dann auf dem Parkplatz - er hat mich nicht gesehen, ich war im totem Winkel und er ist rübergezogen da ein LKW an der dortigen Anschlußstelle zu weit auf die Fahrbahn reichte.

Ja, bis dahin war ja noch alles ok.

 

Bis die Polizei kam.

Sie haben mir erst ma eine Verwarnung von 35 EUR verpasst .

³ 1 II, 5 StVo

Angeblich hätte ich da nicht überholen dürfen da es zu schmal wird ( 1m Abstand nicht mehr einhaltbar, nur wenn beide jeweils ganz auf ihrer Seite fahren)

Hääää? Und was ist wenn da einer ortsunkundig langfährt?

Schließlich ist da kein Überholverbot

 

Davor wollte man mir sogar 3 Punkte etc. anhängen wegen überschreiten der :50:

dachte bin im falschen Film - totaler Blödsinn

 

Warum muß man einen eigenlich damit konfrontieren wenn man gerade eh von der Rolle ist?

 

Also letztendlich weis ich nun selber nicht ob ich Schuld, Mitschuld oder unschuldig bin.

Der Polizist hatte wohl Ahnung von der Materie und meinté sowas würde regelmäßig vor Gericht mit 50:50 ausgehen.

 

Wisst ihr dazu mehr?

Vielleich irgendwelche Links zu Urteilen?

 

Der Anruf bei der Versicherung hat mich restlich ins Unwissen gestürzt.

Einen Gutachter haben die nur nach Nachfrage gestellt.

Und wegen irgendwelcher Forderungen soll ich selber Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufnehmen.

Das ist mir echt zu hoch = bin überfordert.

Dachte immer das machen die Versicherungen unter sich aus.

Ab nächsten Jahr nehme ich nun ne billige Online-Versicherung - die können es auch nicht schlechter machen :cop01:

 

Lohnt es ich da einen Anwalt zu nehmen?

Glaube das kostet bei mir ja auch wieder 150 EUR Selbstbeteiligung.

Oder legt da meine Versicherung eh erst mal Rechtsmittel ein?

 

Mein erster Unfall seit 30 Jahren (außer mal ein Wildschaden)

Also in so einer Situation ist man echt erst mal verloren :rofl:

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edit:

Achso, hatte mir das Kennzeichen des PKW hinter mir notiert.

Wie kommt man an die Halteradresse ran?

 

Wenn der LKW-Fahrer doch plötzlich was anders aussagen sollte kann es ja sein das der PKW-Fahrer gesehen hat wie er auf meine Fahrspur geschwenkt hat.

Also ich kann nicht wirklich sagen wie weit er seine Spur verlassen hat, das ging alles zu schnell....

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Kannst du mal etwas genauer beschreiben, wie sich der Unfall angebahnt hat?

Wer war weiter vorne, wie waren die gefahrenen Geschwindigkeiten, wie war die Differenzgeschwindigkeit, wie war der Fahrbahnverlauf. Im Moment kann ich mir noch nicht vorstellen, wie sich das ereignet hat.

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Ja, habe ich gemacht.

Geht sie angeblich nix an

 

Am meisten hat mich ja verwundert das sie nicht gleich die Aussagen der Beteiligten aufgenommen haben.

Aber soviel ich weis darf man ja eh nach einem Unfall keine Schuldeingeständnisse machen.

 

Nachdem der Beamte dem LKW-Fahrer gesagt hatte das sowas regelmäßig unentschieden ausgeht sind sie angeblich auch von ihrer Aussage abgewichen das er einem LKW in der Einfahrt ausgewichen ist (war da aber nicht dabei).

Und ich hab eine dumme Ahnung wenn deren Chef sie erst mal deswegen in der Mangel hatte wissen sie überhaupt nix mehr davon (waren übrigens 2 Fahrer im LKW)

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Also mein letzter Post war an Nudel

 

@dagegen vor mir war frei

Ist eine Baustelle, ziemlich schmale Fahrspuren

Dazu kommt nicht weit nach dem Baustellenbeginn eine Autobahnauffahrt

Diese ist auch seeeeehr kurz.

Auf dieser soll halt ein anderer LKW (haltend) in die rechte Fahrspur geragt haben (habe ich nicht gesehen, da ich ja links vom Unfallgegner war)

Auf Grund diese LKW ist der Unfallgegner nach links ausgeschwenkt, da er mich nicht gesehen hatte.

An dieser Stelle muß die rechte Fahrspur eigentlich immer abbremsen, vor allen zum Freitagsverkehr.

Bin da vielleicht mit 50 km/h links vorbei gefahren.

100 Mal ... 100 mal ist nix passiert :cop01:

 

@glückspilz genau deiner Meinung war die Polizei auch

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War ungefähr auf Höhe seines Fahrerhauses als es passierte.

Erstmal hab ich nur gemerkt wie der rechte Spiegel rumknallte und es gekracht hat.

 

Auf dem Parkplatz war das Maleur dan zu sehen. :cop01:

Obere vordere rechte Tür mit leichten Plasteabrieb, weiter unten ein Streifen bis zur Grundierung durch.

Das war die metallene Stufe der Steigleiste des LKW.

Und das blöde Ding hat sich halt weiter hinten in meine hintere Tür geschnitten. War abgebrochen und stack da noch drin.

Dazu noch den hinteren Radkasten leicht reingedrückt, so das dort jetzt der Lack abplatzt.

 

An den vorderen Radkästen ist nix

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Meine Ansicht zum Sachverhalt:

 

1. Grundsätzlich gilt auf dem Beschleunigungsstreifen "Vorfahrt achten!" Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat also Vorfahrt.

2. Grundsätzlich muss man innerhalb seiner Spur bleiben. Geht dies nicht, so darf man nur auf die andere Spur wechseln (oder einen Teil davon in Anspruch nehmen), wenn eine Gefährdung anderer VT ausgeschlossen ist.

3. Erst jetzt kommst du.

 

Warum ausgerechnet du nun die Hauptschuld kriegen sollst, ist mir schleierhaft. Verstehe auch nicht, wieso der LKW auf dem Beschleunigungsstreifen nicht als Unfallbeteiligter bzw. sogar als Verursacher angesehen werden kann.

 

franky2007, hast du das Verwarngeld eigentlich akzeptiert?

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Wo ist denn ein Seitenabstand vorgeschrieben? :cop01:

Darf ich auf der 2 Meter Spur jetzt nicht mehr überholen, mein Auto ist 1,80 breit?

Ja-

 

 

StVO § 5 Überholen

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

 

Bußgeldkatalog dazu.:

105112 Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen

Verkehrsteilnehmern ein.

§ 5 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 23 BKat

(A - 1) 30,00

 

105113 Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung fahrende Fahrzeug. Es

kam zum Unfall.

§ 5 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 23.1 BKat; § 19 OWiG

(A - 1) 35,00

Urteile:
Das OLG Karlsruhe VersR 2002, 1434 f. (Urt. v. 08.06.2001 - 10 U 77/01) hat zum Seitenabstand entschieden:

 

In der Regel reicht ein Meter Seitenabstand beim Überholen aus. Der Seitenabstand wäre mit knapp einem Meter nur dann zu gering gewesen, wenn die Fahrbahn in einem schlechten Zustand oder das Wetter ungünstig gewesen wäre, der Überholer mit hoher Geschwindigkeit überholt oder der Eingeholte zuvor eine unsichere Fahrweise an den Tag gelegt hätte.

 

LINK

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@dagegen eigentlich dachte ich ja bisher auch wie du

Nur vielleicht ist das doch falsch (???)

 

Also der LKW auf der Auffahrt ist nicht mehr auszumachen

Ich habe den nicht mal gesehen, das war nur nach der ersten Aussage des Unfallbeteiligten.

Angehalten haben wir dann erst paar Kilometer weiter am nächsten Parkplatz

Wollte wegen sowas nicht den Freitagsverkehr auf der Autobahn blockieren

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franky2007, hast du das Verwarngeld eigentlich akzeptiert?

 

Ja

Hat das eine Auswirkung auf den weiteren Verlauf?

 

Der Polizist hat halt genauso wie glückspilz argumentiert.

Nur gab es kein schlechtes Wetter, ich hatte keine überhöhte Geschwindigkeit und der Eingeholte hatte auch keine unsichere Fahrweise.

Eigentlich ist der LKW "nur mal" ausgeschert

Unangepasste Geschwindigkeit wurde mir zur Last gelegt, aber auch ohne jeglichen Beweis.

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Ich halte es für fraglich, ob die von glückpilz angegebenen Zitate auch beim Überholen mit markierten Fahrspuren gelten, denn schließlich muss man nicht damit rechnen, dass jemand plötzlich und ohne Ankündigung seine Fahrspur wechselt.

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Angeblich muß man bei LKW immer damit rechnen, da die nicht so wie ein PKW ihre Spur halten können.

Würde dann bedeuten LKW darf man da nicht überholen, PKW schon (?)

So ungefähr habe ich das verstanden.

 

Darauf aufbauend soll es auch entsprechende Urteile geben, welche dann regelmäßig zu 50:50 die Schuld aufteilen.

Eigentlich geht es dabei nur ums Prinzip.

Das der LKW zusätzlich noch ausscherrt soll angeblich dabei keine Rolle spielen. Wenn man annimmt er hätte noch 1 Meter Platz gehabt wäre der Unfall nicht passiert.

Naja, irgendwie hinkt die Logik

mhhhhh :cop01:

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Ich halte es für fraglich, ob die von glückpilz angegebenen Zitate auch beim Überholen mit markierten Fahrspuren gelten, denn schließlich muss man nicht damit rechnen, dass jemand plötzlich und ohne Ankündigung seine Fahrspur wechselt.

Wie in Deinem ersten Teilsatz,halte ich ein Überholverbot auch für fraglich und ich fahre natürlich auch an solchen Stellen auf der schmalen Linksspur nicht unbedingt versetzt hinter einem LKW auf der rechten Spurmit dessen Geschwindigkeit her!Auch das Nebenherfahren hätte in dieser Situation zum gleichen Ergebnis geführt.

Damit rechnen muss man aber schon,dass der LKW mal leicht nach links kommen kann!Wie @Franky schon selbst bemerkte: 100X geht's gut,das 101.X eben leider nicht!

Mir fällt dazu sonst nichts weiter ein als dass @Franky wirklich Pech gehabt hat und darauf hoffen muss,dass die Sache für ihn möglichst glimpflich ausgeht!

 

Carterarch

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Natürlich muss man im Straßenverkehr mit allem Möglichen rechnen. Man muss auch damit rechnen, dass jemand bei Rot über die Ampel fährt. Als Konsequenz daraus, müsste man auch Mitschuld bekommen, wenn man bei Grün fährt und einem der Gegenverkehr, der bei Rot gefahren ist, in die Seite fährt.

 

Der TE hat geschrieben, dass der LKW einem anderen Fahrzeug ausweichen wollte. Der LKW hat also keinen Schwenker gemacht, sondern hat die Fahrspur willkürlich gewechselt, obwohl dort der TE fuhr.

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Ja, alles verzwickt.

 

War vorhin im Autohaus - die Frau vom Chef kannte sich sehr gut mit dem ganzen Rechtskram aus. :50:

 

Denn von der Schadensservice-Hotline der Versicherung fühlte ich mich doch ziemlich schlecht beraten.

Da blieben mehr Fragen als Antworten :rofl:

Unter anderen meinte die Sachbearbeiterin "in Baustellen auf Autobahnen ist grundsätzlich Überholverbot" :cop01:

 

Also das Autohaus meinte hier will mich jemand übern Nuckel ziehen, ich soll einen Anwalt nehmen.

Und das mache ich nun auch

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Da das aber halt erst am MO wird ist mir noch eine Frage eingefallen:

 

Kann man eigentlich gegen ein bezahlte Verwarnung

 

...

 

Bis die Polizei kam.

Sie haben mir erst ma eine Verwarnung von 35 EUR verpasst .

³ 1 II, 5 StVo...

 

nachträglich noch Rechtsmittel einlegen ???

Oder gilt bezahlt = Schuld eingestanden?

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Habe mich mal etwas wegen Verwarngeld belesen und da stößt mir wieder was auf...

 

Der Polizist meinte entweder ich bezahle die 35 EUR gleich

ODER

die Sache geht an die Bußgeldstelle. Würde dann mit 25 EUR Gebühren 60 EUR draus werden.

 

ABER

"(2) Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt. Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort zahlen kann oder wenn es höher ist als zehn Euro."

 

Von dieser Wochenfrist war nie die Rede :cop01:

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Da das aber halt erst am MO wird ist mir noch eine Frage eingefallen:

 

Kann man eigentlich gegen ein bezahlte Verwarnung

 

nachträglich noch Rechtsmittel einlegen ???

Oder gilt bezahlt = Schuld eingestanden?

Nein, dann ist die Sache gegessen!

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So, will mal noch berichten was bisher weiterhin passiert ist:

 

Hatte die Firma ausfindig gemacht dessen Auto beim Unfall hinter mir war.

Da angerufen - dachte muß mich erst ewig durchfragen - aber gleich der erste am Telefon sagte "Kein Problem. Welcher PKW, wann, wo? Fahrer sind unterwegs, rufe morgen zurück" und keine halbe Stunde später klingelte mein Telefon "... ich bin der Fahrer der hinter Ihnen war. Dachte war nix weiter passiert, bin deshalb weitergefahren. Hab gesehen wie der LKW rüber auf unsere Spur (also die linke) gefahren ist, er wollte wohl einem LKW in der Ausfahrt ausweichen" Also ziemlich genau so wo es der LKW-Fahrer nach dem Unfall aussagte. War ich da erst mal seeeehr froh :cool: , wenigstens Einer der das bezeugen kann.

 

Zeugendaten zu Polizei und Versicherung

 

Hatte mittlerweile mit einem bekannten Verkehrspolizisten gesprochen. Er konnte nicht verstehen das ich wegen Nichteinhalten des Seitenabstandes verwarnt wurde (hätte die Verwarnung auch nicht annehmen dürfen, hinterher ist man immer schlauer, sollte auch einen Widerspruch gegen die Verwarnung machen, bekomme da mein Geld zwar nicht wieder, aber halt aus Gründen der Schuldzuweisung, Anwalt meint das ist jetzt nicht notwendig). Genausowenig mein Anwalt den ich mittlerweile eingeschaltet habe. Sie sind der Meinung wenn da kein Platz zum Überholen ist muß ein Überholverbot stehen oder die Baustelle einspurig ausgeführt werden.

 

Habe auch noch mal mit dem Verkehrpolizisten der mir die Verwarnung gegeben hatte telefoniert (er hatte mittlerweile den Zeugen kontaktiert) - er rückt von seiner Meinung nicht ab - gäbe entsprechende Urteile dazu (Schuld 50:50 ?). Er meinte nur das Zivilrecht kann durchaus vom Polizeirecht (heißt das so, oder Straßenverkehrsrecht?) abweichen. Komisch, der selbe Fall und verschiedene Schuldzuteilung - finde ich unlogisch.

 

Also alles irgendwie kompliziert.

 

Meine Werkstatt hat einen Kostenvoranschlag von 2700 EUR erstellt. Also ist ein Gutachter notwendig ....

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nächster Akt: GUTACHTER

 

Soll ich dazu hier oder in einem anderen Thread weiterschreiben?

Habe ja zum Thema auch schon einiges hier gelesen.

Wäre alles nicht so kompliziert wenn man weis wie die Geschichte mal ausgeht.

Wenn der Gegner die Schuld bekommt ja alles kein Problem.

 

Nur z.B. bei Teilschuld?

Habe ja meine Kasko bisher außen vor gelassen. Bestelle ich jetzt selbst einen Gutachter und wird es dann doch ein Kaskofall zahle ich den Gutachter aus eigener Tasche. Es geht halt da auch drum die Schadensummen nicht zu hoch werden zu lassen, um vielleicht die Versicherungsausgaben hinterher wieder zurückzukaufen (keine Höherstufung). Zum Bsp. bin ich überzeugt das ich mein Auto bedeutend billiger als diese 2700 EUR wieder in ansehnlichen Zustand bekomme.

 

Der Anwalt hat mit mir jetzt auch schon x Möglichkeiten durchgesprochen - was es da bei Teilschuld alles für Möglichkeiten gibt versteht kein Nichtjurist :cool:

 

Prinzipiell wird jetzt erst aml gewartet was die gegnerische Versicherung meint .... viell. gestehen sie ja die Schuld ein *hoff*

Alternativ Kostenvoranschlag zu denen und sie sollen einen Gutachter schicken.... (Fortsezung folgt)

 

Noch irgend welche Möglichkeiten vergessen?

Gibt es eine Frist bis zu der ein Gutachter mein Auto in Augenschein genommen haben muß?

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Habe auch noch mal mit dem Verkehrpolizisten der mir die Verwarnung gegeben hatte telefoniert (er hatte mittlerweile den Zeugen kontaktiert) - er rückt von seiner Meinung nicht ab - gäbe entsprechende Urteile dazu (Schuld 50:50 ?). Er meinte nur das Zivilrecht kann durchaus vom Polizeirecht (heißt das so, oder Straßenverkehrsrecht?) abweichen. Komisch, der selbe Fall und verschiedene Schuldzuteilung - finde ich unlogisch.

Es kann durch aus so sein das unterschiedliche Beteiligungsanteile bei dem selben Unfall im Strafverfahren/OWiverfahren und dann im Zivilverfahren herauskommen.

 

Der Richter ist NICHT an das Urteil des jeweils anderen Gerichtszweigs gebunden.

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