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Reflektierender Aufkleber


Guest lichterloh

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Ganz so einfach ist es nicht:

 

§ 49a StVZO

Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

 

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.

[...]

 

Wenn da jetzt der kleine Aufkeber der Lieblinsband reflektiert wird vermutlich keiner was sagen, wenn das Fahrzeug aber bei Lichteinfall aussieht wie ein Weihnachtsbaum, so ist das unzulässig.

 

Gruß

Goose

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Guest Trekkerfahrer

Ich denke da gerade an diese LKW-Auflieger, die einen fetten reflektierenden Rahmen außen rum gezogen haben. Das sieht schon beeindruckend aus, wenn man da nachts drauf zu fährt. Auch Firmenwerbung ist schon mal sehr großflächig am rückstrahlen. Ich finde das aber eher als "Sicherheitsgewinn" , auch wenn es nicht legal sein sollte...

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Wenn da jetzt der kleine Aufkeber der Lieblinsband reflektiert wird vermutlich keiner was sagen, wenn das Fahrzeug aber bei Lichteinfall aussieht wie ein Weihnachtsbaum, so ist das unzulässig.

 

...oder wenn in grossen, reflektierenden Buchstaben "POLIZEI" auf der Seite steht :kopfschuettel:

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Wenn da jetzt der kleine Aufkeber der Lieblinsband reflektiert wird vermutlich keiner was sagen, wenn das Fahrzeug aber bei Lichteinfall aussieht wie ein Weihnachtsbaum, so ist das unzulässig.

 

...oder wenn in grossen, reflektierenden Buchstaben "POLIZEI" auf der Seite steht :kopfschuettel:

Tja, es gibt halt Dinge, die wir dürfen.....

 

Die Frage ist halt, was für einen Aufkleber Lichterloh meint.

 

Gruß

Goose

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Guest lichterloh
Aus der Erfahrung heraus wird da vermutlich keiner was zu sagen. Nur zulässig ist er halt nicht.

Tscha nur das ist dann die Frage -- 5€ wie oben gepostet oder gleich erlöschen der ABE?

 

@ Hase: Hier n Foto, du siehst halt bin ein großer Fan von dir :blink:

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Aus der Erfahrung heraus wird da vermutlich keiner was zu sagen. Nur zulässig ist er halt nicht.

Tscha nur das ist dann die Frage -- 5€ wie oben gepostet oder gleich erlöschen der ABE?

 

@ Hase: Hier n Foto, du siehst halt bin ein großer Fan von dir :blink:

Ein Erlöschen BE kann hier m.E. nicht vorliegen.

 

Gruß

Goose

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Sind denn reflektierende Folien mit rot weißem Warnstrichen erlaubt ?, so wie zum Beispiel an Müllfahrzeugen oder ähnlichem ?

 

Oder müssen derartige Warnfolien eingetragen werden ?

 

Würde mich mal interessieren, weil ich trotz intensiver Suche keine befriedigende Antwort gefunden habe. Auch eine Nachfrage bei der Zulassungsstelle hat nur Schulterzucken ergeben.

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Hierfür gibt es etliche verschiedene Regelungen.

 

Für die Müllabfuhr beispielsweise gilt § 52(4) Punkt 1 StVZO

 

Dann gibt es noch die "Richtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragender Ladungen", die dir ja sicher ein Begriff ist.

 

Gruß

Goose

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@ Goose

 

Danke für die Hinweise, aber so ganz erschließt sich mir das nicht.

 

Meine Frage: Ist es statthaft, das sich ein x beliebiger Verkehrsteilnehmer sein Fz. mit reflektierenden rot / weißen Folien beklebt ?, aus den Texten des § 52 StVZO kann ich das nicht genau herauslesen.

 

In Abs. 4 geht es immer nur um gelbe / blaue Rundumleuchten.

 

In Abs. 4 / 1 ist die Rede von:

 

Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

 

Das heißt für mich, das die oben erwähnten Fz. mit rot / weißen Warnmarkierungen nach DIN 30 170 ausgestattet sein können, aber nicht, das es beliebigen Verkehrsteilnehmern verboten ist, ein Fz. mit derartigen Folien zu bekleben - und auch damit herum zu fahren.

 

Oder begehe ich jetzt einen Denkfehler ? :blink:

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