Guest lichterloh Posted October 6, 2005 Report Share Posted October 6, 2005 Sind Aufkleber auf Fahrzeugen erlaubt, die nachts reflektieren?Tun die Kennzeichen sowie Katzenaugen an Fahrrädern ja auch. Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted October 6, 2005 Report Share Posted October 6, 2005 Ich muss sogar zwei Reflektorenaufkleber hinten an meinem Auto haben, sieht verdammt hässlich aus...wird Zeit das die schwarzen Heckleuchten wieder rauskommen. Warum willst denn sowas hinkleben?? Quote Link to post Share on other sites
HaSe© 1 Posted October 6, 2005 Report Share Posted October 6, 2005 Sind Aufkleber auf Fahrzeugen erlaubt, die nachts reflektieren? Ja. Wieso auch nicht? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 7, 2005 Report Share Posted October 7, 2005 Ganz so einfach ist es nicht: § 49a StVZOLichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.[...] Wenn da jetzt der kleine Aufkeber der Lieblinsband reflektiert wird vermutlich keiner was sagen, wenn das Fahrzeug aber bei Lichteinfall aussieht wie ein Weihnachtsbaum, so ist das unzulässig. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Trekkerfahrer Posted October 7, 2005 Report Share Posted October 7, 2005 Ich denke da gerade an diese LKW-Auflieger, die einen fetten reflektierenden Rahmen außen rum gezogen haben. Das sieht schon beeindruckend aus, wenn man da nachts drauf zu fährt. Auch Firmenwerbung ist schon mal sehr großflächig am rückstrahlen. Ich finde das aber eher als "Sicherheitsgewinn" , auch wenn es nicht legal sein sollte... Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted October 7, 2005 Report Share Posted October 7, 2005 Hallo Goose,diese Reflexionsfolien an den Fahrzeugen sind vor ca. einem Jahr für zulässig erklärt worden. Ich suche das mal raus.Ein Verstoß dagegen würde sowieso nur 5€ kosten... GrüßeKlaus Quote Link to post Share on other sites
stang66 1 Posted October 7, 2005 Report Share Posted October 7, 2005 Wenn da jetzt der kleine Aufkeber der Lieblinsband reflektiert wird vermutlich keiner was sagen, wenn das Fahrzeug aber bei Lichteinfall aussieht wie ein Weihnachtsbaum, so ist das unzulässig. ...oder wenn in grossen, reflektierenden Buchstaben "POLIZEI" auf der Seite steht Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted October 7, 2005 Report Share Posted October 7, 2005 ..oder wenn in grossen, reflektierenden Buchstaben "POLIZEI" auf der Seite steht Pssssssssssssssssscht! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 7, 2005 Report Share Posted October 7, 2005 Wenn da jetzt der kleine Aufkeber der Lieblinsband reflektiert wird vermutlich keiner was sagen, wenn das Fahrzeug aber bei Lichteinfall aussieht wie ein Weihnachtsbaum, so ist das unzulässig. ...oder wenn in grossen, reflektierenden Buchstaben "POLIZEI" auf der Seite steht Tja, es gibt halt Dinge, die wir dürfen..... Die Frage ist halt, was für einen Aufkleber Lichterloh meint. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted October 7, 2005 Report Share Posted October 7, 2005 Kleiner Symbolaufkleber ca. 9x10cm. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 7, 2005 Report Share Posted October 7, 2005 Aus der Erfahrung heraus wird da vermutlich keiner was zu sagen. Nur zulässig ist er halt nicht. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
HaSe© 1 Posted October 7, 2005 Report Share Posted October 7, 2005 Symbolaufkleber Mit welchem Symbol denn? Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted October 7, 2005 Report Share Posted October 7, 2005 Aus der Erfahrung heraus wird da vermutlich keiner was zu sagen. Nur zulässig ist er halt nicht. Tscha nur das ist dann die Frage -- 5€ wie oben gepostet oder gleich erlöschen der ABE? @ Hase: Hier n Foto, du siehst halt bin ein großer Fan von dir Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 9, 2005 Report Share Posted October 9, 2005 Aus der Erfahrung heraus wird da vermutlich keiner was zu sagen. Nur zulässig ist er halt nicht.Tscha nur das ist dann die Frage -- 5€ wie oben gepostet oder gleich erlöschen der ABE? @ Hase: Hier n Foto, du siehst halt bin ein großer Fan von dir Ein Erlöschen BE kann hier m.E. nicht vorliegen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted October 9, 2005 Report Share Posted October 9, 2005 Sind denn reflektierende Folien mit rot weißem Warnstrichen erlaubt ?, so wie zum Beispiel an Müllfahrzeugen oder ähnlichem ? Oder müssen derartige Warnfolien eingetragen werden ? Würde mich mal interessieren, weil ich trotz intensiver Suche keine befriedigende Antwort gefunden habe. Auch eine Nachfrage bei der Zulassungsstelle hat nur Schulterzucken ergeben. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 9, 2005 Report Share Posted October 9, 2005 Hierfür gibt es etliche verschiedene Regelungen. Für die Müllabfuhr beispielsweise gilt § 52(4) Punkt 1 StVZO Dann gibt es noch die "Richtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragender Ladungen", die dir ja sicher ein Begriff ist. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted October 9, 2005 Report Share Posted October 9, 2005 @ Goose Danke für die Hinweise, aber so ganz erschließt sich mir das nicht. Meine Frage: Ist es statthaft, das sich ein x beliebiger Verkehrsteilnehmer sein Fz. mit reflektierenden rot / weißen Folien beklebt ?, aus den Texten des § 52 StVZO kann ich das nicht genau herauslesen. In Abs. 4 geht es immer nur um gelbe / blaue Rundumleuchten. In Abs. 4 / 1 ist die Rede von: Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind, Das heißt für mich, das die oben erwähnten Fz. mit rot / weißen Warnmarkierungen nach DIN 30 170 ausgestattet sein können, aber nicht, das es beliebigen Verkehrsteilnehmern verboten ist, ein Fz. mit derartigen Folien zu bekleben - und auch damit herum zu fahren. Oder begehe ich jetzt einen Denkfehler ? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 9, 2005 Report Share Posted October 9, 2005 Ein Müllwagen muss diese Kennzeichnung haben.Ein PKW darf sie haben. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted October 11, 2005 Report Share Posted October 11, 2005 Ein Müllwagen muss diese Kennzeichnung haben.Ein PKW darf sie haben. GrußGoose Danke für die Auskunft Quote Link to post Share on other sites
Wavestar0759 1 Posted October 29, 2005 Report Share Posted October 29, 2005 Mir hat das mein PIAGGIO-Händler mal so erklärt:In Italien ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Quote Link to post Share on other sites
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