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Leidiges Thema Aufahrt Zuparken - Hab Jetzt Die Schnauze Voll


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In gezeigten Bild ist alles zu sehen. Rot gekennzeichnet zwischen der Hecke und dem Zaun unsere Ausfahrt. Die Straße hat sich mittlerweile zum Parkplatz entwickelt. Jeder Zettel oder Hinweis das Parken vor der Ausfahrt zu unterlassen geht 3 Tage gut. Wir haben einen Kombi, ich komme gerade so raus, meine Frau gar nicht. Mit Anhänger ist sowieso nix. Im Winter ist die Straße nie geräumt wegen den Chaoten und einmal hatte ich mich zwischen der Hecke und den Autos quer gestellt auf Schnee, was mit genügend Platz kein Thema wäre ein Heck mal ein paar Meter hinten wedeln zu haben. Ich hab jetzt die Schnauze voll :rolleyes: wie ziehe ich das jetzt mal richtig durch ?

 

http://img.photobucket.com/albums/v426/schlafmuetze/Hpim1380.jpg

 

http://img.photobucket.com/albums/v426/schlafmuetze/Hpim1381.jpg

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Tja, ich würde Fotos von verschiedenen Tagen machen, wo ein Datum zu sehen ist und dann ab zum Ordnungsamt oder Straßenverkehsamt. Mal sehen, was die dazu sagen. Zur Not muss dort eben ein Verkehsschild aufgestellt werden, meiner Meinung nach.

 

Das manche Leute sich auch darüber nie nen Kopf zerbrechen. Hauptsache ich parke. :rolleyes:

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Du musst ja nun auch nicht gleich zum Bürgermeister rennen. Das kannst du dann noch tun, wenn die Behörde nichts unternimmt.

Aber der erste Weg sollte dich doch wohl erstmal zur zuständigen Behörde führen.

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StVO § 12 Halten und Parken

 

(3) Das Parken ist unzulässig ...

 

vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber

Nun, was sind "schmale Fahrbahnen" ? Immerhin sagst du ja, dass du raus kommst.

 

Rechtsprechung und Schrifttum sind unter Abwägung der widerstreitenden Interessenlage überwiegend zu der Auffassung gelangt, daß Benutzer von Ein- und Ausfahrten gewisse Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen und deshalb auch hinnehmen müssen, durch ein gegenüber der Einfahrt parkendes Fahrzeug zu mäßigem Rangieren gezwungen zu werden (OLG Frankfurt, VRS 58, 369 = StVE § 12 StVO Nr. 21; OLG Hamm, VRS 55, 459 = StVE § 12 StVO Nr. 14; KG, VRS 48, 464; Mühlhaus/Janiszewski, § 12 Rdnr. 49; Rüth, in: Rüth/Berr/Berz, StraßenverkehrsR, 2. Aufl., § 12 StVO Rdnr. 69; Jagusch/Hentschel, StraßenverkehrsR, 32. Aufl., § 12 StVO Rdnr. 47). Schmal i.S. des § 12 III Nr. 3 StVO ist eine Fahrbahn demzufolge dann, wenn die Ein- oder Ausfahrt wegen eines gegenüber parkenden Fahrzeugs nicht mehr unter nur mäßigem Rangieren möglich ist.  Quelle

 

Nun ist die Frage: Was ist "mäßiges Rangieren" ?

 

Braucht man mehr als zwei zusätzliche Züge, wenn man Auto fahren kann ?

 

Ansonsten ist die Frage, ob du nicht deine Hecke etwas abrunden willst, das würde die Sache auch sehr erleichtern - mho.

 

Und - falls noch nicht vorhanden - beim nächsten Auto eine Parktronic vorn und hinten für deine Frau. :rolleyes:

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Wir haben einen Kombi, ich komme gerade so raus, meine Frau gar nicht.

:rolleyes::B)::wand: Ich sage dazu jetzt mal gar nichts, sonst kommen wir nachher noch zu den üblichen Klischees :lol:

 

Also wer aus der Ausfahrt nicht mit einem Kombi rauskommt, der hat wahrscheinlich auch heftige Probleme am Supermarkt einzuparken. Ich fahre nicht wer weiß wie viele Jahrzehnte Auto, aber ich behaupte einfach mal, daß ich da locker rausfahren würde.

 

Ich bin ja ein sehr direkter Mensch.... und dazu kann ich nur sagen: Wenn man da nicht rauskommt mit höchstens 2 Zügen, dann sollte man vielleicht mal drüber nachdenken, den Führerschein abzugeben oder gar nicht mehr zu fahren. Oder vielleicht mal Ein-/Ausparken üben.... aber bitte nicht auf dem supermarktparkplatz, wenn ich gerade meinen Einkauf tätige. :lol: Oder vielleicht doch?!?!? Eine neue Lackierung wäre schon schön....

 

Also da habe ich schon schlimmere Engstellen gesehen als so einen "Fußballplatz" zum Rangieren. Wäre ich der Sachbearbeiter Deines Ordnungsamtes, würde ich die Akte zuklappen.

 

Das war meine direkte Meinung dazu. Kannst Du nun so hinnehmen oder eben auch nicht.

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Ganz klare Sache: 3 Meter müssen verbleiben. Und ich behaupte jetzt einfach mal, da ist noch 3 Meter Straße! Also ich würde da auch locker rauskommen, auch mit Anhänger!

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Hallo ! Es geht hier nicht nur ums rauskommen mit aller Gewalt. Da komme ich mit einem Zug raus.

Derjenige welcher so gut mit dem Hänger fahren kann soll ihn mal rückwärts da rein setzen.

Wieviel Zeit will man sich denn da jedesmal nehmen, nur weil andere Parken wie sie Bock haben.

Ich soll mir und den Deppen das Auto verkratzen, weil ich einmal morgens noch nicht richtig wach war und dann heulen sie auch noch rum .......

 

Wegen den Idioten ist im Winter auch nie die Straße geräumt.....

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Wegen den Idioten ist im Winter auch nie die Straße geräumt.....

Wo sollen die denn sonst parken? Am Stadtrand, damit du 1x im Jahr mit deinem Hänger da reinkommst? Und wenn du ohne Hänger Probleme hast, da raus zu kommen, dann sind Hopfen und Malz bei dir sowieso verloren :vogelzeig:

 

Heiko

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@dagegen

 

Ganz klare Sache: 3 Meter müssen verbleiben.

wenn das so klar ist, kannst du sicher auch die Quelle benennen (aktuelle Urteile ? Hentschel ?), würde mich interessieren

 

@Eisregenfahrer

 

Die neuere Rechstprechung mutet dir aktuell ein "mäßiges Rangieren" nun mal zu, weil man ja nun mal irgendwo parken muss, auch wenn man keinen eigenen Platz hat.

 

Das mit dem Winterdienst ist kein Argument, sonst könnte man nirgends auf der Straße parken, das ist nun mal so.

 

Ich selber parke meinen Zweitwagen auch auf der Straße - obwohl es die Nachbarn nervt. Allerdings geht es da auch nicht um parken gegenüber der Einfahrt, also rangieren müssen die nicht wegen mir. Es geht nur drum, dass sie um mein Auto rum fahren müssen, auch ist es eine Dorf-Hauptstrasse mit etwas Verkehr, sodass man öfter den Gegenverkehr abwarten muss, bevor man vorbeifahren kann.

 

50 m weiter um 2 Ecken gibt es zwar auch einen Parkplatz - da hätten die gerne, dass ich parken soll. Mache ich aber nicht, denn:

 

1.) Habe ich das Auto dann nicht mehr Blick, würde vermutlich auch die Alarmanlage nicht hören.

2.) Müßte ich dann mein schweres Zeug so weit tragen bzw. immer erst das Auto herholen.

 

Im übrigen parke ich präzise nach StVO, daher geht mir das am A... vorbei, die können mich nicht nerven. Haben sich mit den Jahren auch beruhigt.

 

Im Winter ist mein Auto manchmal tagelang im Schnee eingegraben, und im Sommer wächst manchmal beinahe Gras drunter, weil der Strassenkehrer da nicht hin kommt. Aber das geht alles immer wieder vorbei, so what ?

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wenn das so klar ist, kannst du sicher auch die Quelle benennen (aktuelle Urteile ? Hentschel ?), würde mich interessieren

§41 StVO (3) 3.

Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.
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Das ist ja nur eine Mindestanforderung. Wenn die erfüllt ist, kann das Parken aber auch noch aus anderen Gründen verboten sein. Es gibt ja schließlich auch den einschlägigen Passus, der das Parken ggü. von Grundstücksein- und -ausfahrten behandelt. Hier wird aber auch ein 2-maliges Rangieren als zumutbar erachtet. Insofern hat der TE sicher schlechte Karten.

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Das ist ja nur eine Mindestanforderung. Wenn die erfüllt ist, kann das Parken aber auch noch aus anderen Gründen verboten sein. Es gibt ja schließlich auch den einschlägigen Passus, der das Parken ggü. von Grundstücksein- und -ausfahrten behandelt.

Richtig. Es gibt hier für das Gegenüber-Parken keinen fixen Wert in Metern.

 

Ich würde auf jeden Fall die Ecke an der Hecke rund oder schräg machen. Evtl. würde ich mich mit dem Nachbarn auf eine Kürzung des Zaunes einigen - sofern er nicht irgendwie den Anschluss an ein Tor bildet, davon kann man jedoch nichts sehen.

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Also ich denke wer aus dieser Ausfahrt nicht rauskommt, sollte einfach mal einen Kurs: Parken / Ausparken für Anfänger belegen. Deshalb für die gegenüberliegende Seite ein Parkverbot zu verlangen und so die anderen Anwohner um die Parkplätze zu berauben ist dann doch ziemlich egoistisch.

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@Eisregenfahrer

 

Ich selber parke meinen Zweitwagen auch auf der Straße - obwohl es die Nachbarn nervt.  Allerdings geht es da auch nicht um parken gegenüber der Einfahrt, also rangieren müssen die nicht wegen mir.  Es geht nur drum, dass sie um mein Auto rum fahren müssen, auch ist es eine Dorf-Hauptstrasse mit etwas Verkehr, sodass man öfter den Gegenverkehr abwarten muss, bevor man vorbeifahren kann.

 

50 m weiter um 2 Ecken gibt es zwar auch einen Parkplatz - da hätten die gerne, dass ich parken soll.  Mache ich aber nicht, denn:

 

 

1.) Habe ich das Auto dann nicht mehr Blick, würde vermutlich auch die Alarmanlage nicht hören. 

2.) Müßte ich dann mein schweres Zeug so weit tragen bzw. immer erst das Auto herholen.

 

Im übrigen parke ich präzise nach StVO, daher geht mir das am A... vorbei, die können mich nicht nerven.  Haben sich mit den Jahren auch beruhigt. 

 

Im Winter ist mein Auto manchmal tagelang im Schnee eingegraben, und im Sommer wächst manchmal beinahe Gras drunter, weil der Strassenkehrer da nicht hin kommt.  Aber das geht alles immer wieder vorbei, so what ?

 

Deine Nachbarn sind mir sympatisch :D

 

Also ich denke wer aus dieser Ausfahrt nicht rauskommt, sollte einfach mal einen Kurs: Parken / Ausparken für Anfänger belegen. Deshalb für die gegenüberliegende Seite ein Parkverbot zu verlangen und so die anderen Anwohner um die Parkplätze zu berauben ist dann doch ziemlich egoistisch.

 

Provoziere mich nicht sonst parken wir demnächst mal um die Wette ein :o

 

Vielleicht muß ich auch einfach mal egoistischer sein und hab demnächst einen

billigen Kleinlaster womit ich auf die Arbeit fahre mit dem man nachweislich

nicht rauskommt...... Einfach nur mal so aus fun :o

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Mein Gott, dann parkt das Auto halt 2 Meter weiter auf der Straße. Die blöden Nachbarschaftsstreits erinnern mich ein bißchen an die Kindergartenzeit ("Das ist aber meine Schaufel").

So einfach ist das nicht, die Story ist etwas länger.

 

Als ich dort eingezogen bin, konnte ich noch auf meiner Seite direkt vor dem Haus oder um die Ecke an der Nebenstraße parken, ist ein Eckhaus. Beides hat die Stadt dann verboten - angeblich wegen dem Busverkehr. Es gab aber auch Gerüchte, dass gewisse Nachbarn, die im Gemeinderat sind ... weis nicht, ob es stimmt.

 

Nun dachten jene Nachbarn wohl, fürderhin würde man dann also den Parkplatz benutzen - dem war aber nicht so: Statt auf meiner Seite - wo nun Parkverbot ist - parke ich nun halt schräg gegenüber auf deren Seite. Und wegen Bushaltestelle, Einmündung und Ausfahrten gibt es da keine große Auswahl, letztlich gibt es nur 2 sinnvolle Plätze, von denen ich eben einen belege. Bin übrigens nicht der einzige, andere Leute parken da auch.

 

Man darf da nicht so sensibel sein, ich zahle Kfz-Steuern und die StVO gilt für alle, so what ?

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Ist doch in Ordnung. First come, first serve...

Mein Beitrag bezog sich eher auf das Eingangsposting!

Wenn ich in meiner Straße keinen P-Platz finde, park ich halt woanders, so what.

Momentan ist aber Parkverbot wg. Bauarbeiten, deshalb gehen die Politessen gar nicht erst in die Straße. Damit ist "Frei Parken" angesagt!

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