Mr.Eddie 0 Posted February 7, 2003 Report Share Posted February 7, 2003 Oh mann, soeben hat man einen Anschlag auf mich verübt. Mit einer Differenzgeschwindigkeit von etwa 30 Km/h wollte ich auf einem sehr langen Verzögerungsstreifen einer Stadtautobahn an einem auf der rechten Fahrspur fahrenden PKW mit kleinem Anhänger vorbeifahren. Als ich noch ca. 10 m entfernt war, zog der Arschsack ohne zu blinken recht zügig nach rechts auf meinen Fahrstreifen. Hätte ich nicht nach links ausweichen können (es kam gerade niemand) hätte ich mit sicherheit im Anhänger gesteckt. Wer hätte in der Situation die Schuld bekommen? Die Strecke war auf 100 Km/h beschränkt, ich fuhr ca. 120 und der Typ mit Anhänger ca.90. War auf jeden Fall eine Lehre, werde nie mehr an anderen Fahrzeugen mit mehr als 5 km/h Differenz vorbeifahren und selbst dann während des gesamten Überholvorgangs hupen und blinken. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted February 7, 2003 Report Share Posted February 7, 2003 Hallo Mr.Eddie,wer die Spur wechselt muß aufpassen. Allerdings könnte es bei einem Unfall eine Mitschuld Deinerseits geben, wenn die überhöhte Geschwindigkeit bewiesen werden kann. GrüßeKlaus Quote Link to post Share on other sites
alfa 0 Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 Meine heimische Autobahnausfahrt ist ähnlich. Die rechte Fahrspur der auf die A8 einmündenden A93 geht direkt in die "heimische" Ausfahrt über. Da ist es üblich, dass die Ausfahrtspur wesentlich schneller läuft als die rechte Spur"der A8. Aus meiner Sicht hát derjenige, der über die breite unterbrochene Linie wechselt die Schuld, wenn er einen rechts an ihm Vorbeifahrenden touchiert, denn durch diese Art der Fahrbahntrennung werden zwei getrennte Fahrbahnen angzeigt. Quote Link to post Share on other sites
Grisu 0 Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 Auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsspuren darf auch rechts überholt werden, somit mußte der Hänger-Fahrer damit rechnen und hätte Schuld gehabt. CUGrisu Quote Link to post Share on other sites
indy 14 Posted February 9, 2003 Report Share Posted February 9, 2003 @grisu: nicht ganz richtig. auf beschleunigungssstreifen ist es erlaubt, § 42 Abs. 6 Nr. 1e StVO sind Beschleunigungsstreifen so markiert, dann darf dort auch schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen; auf verzögerungsstreifen hingegen nicht. § 42 Abs. 6 Nr. 1f StVO gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen; Quote Link to post Share on other sites
Mr.Eddie 0 Posted February 9, 2003 Author Report Share Posted February 9, 2003 Es handelt sich dabei um einen kombinierten Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, welcher sich über eine Länge von 1 km erstreckt. Gibt es dazu vielleicht noch eine Vorschrift, aus der hervorgeht, bis zu wieviel Prozent der Streifenlänge schneller gefahren werden darf und ab wann nicht mehr? Oder darf ich über die gesamte Länge schneller fahren? Gibt es auf solchen Spuren überhaupt eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Wäre ja mal interessant, obwohl es ja anscheinend lebensgefährlich ist, schneller als einige Leute zu fahren... Quote Link to post Share on other sites
alpak 0 Posted February 12, 2003 Report Share Posted February 12, 2003 Die Dinger sind gar nicht so ungefährlich... Als sie geplant wurden, hatte man wohl noch andere Verkehrsdichten im Kopf Quote Link to post Share on other sites
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