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Gipsköpfe...


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Oh mann, soeben hat man einen Anschlag auf mich verübt. Mit einer Differenzgeschwindigkeit von etwa 30 Km/h wollte ich auf einem sehr langen Verzögerungsstreifen einer Stadtautobahn an einem auf der rechten Fahrspur fahrenden PKW mit kleinem Anhänger vorbeifahren. Als ich noch ca. 10 m entfernt war, zog der Arschsack ohne zu blinken recht zügig nach rechts auf meinen Fahrstreifen. Hätte ich nicht nach links ausweichen können (es kam gerade niemand) hätte ich mit sicherheit im Anhänger gesteckt.

Wer hätte in der Situation die Schuld bekommen? Die Strecke war auf 100 Km/h beschränkt, ich fuhr ca. 120 und der Typ mit Anhänger ca.90.

War auf jeden Fall eine Lehre, werde nie mehr an anderen Fahrzeugen mit mehr als 5 km/h Differenz vorbeifahren und selbst dann während des gesamten Überholvorgangs hupen und blinken.

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Meine heimische Autobahnausfahrt ist ähnlich. Die rechte Fahrspur der auf die A8 einmündenden A93 geht direkt in die "heimische" Ausfahrt über. Da ist es üblich, dass die Ausfahrtspur wesentlich schneller läuft als die rechte Spur"der A8. Aus meiner Sicht hát derjenige, der über die breite unterbrochene Linie wechselt die Schuld, wenn er einen rechts an ihm Vorbeifahrenden touchiert, denn durch diese Art der Fahrbahntrennung werden zwei getrennte Fahrbahnen angzeigt.

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@grisu: nicht ganz richtig. auf beschleunigungssstreifen ist es erlaubt,

 

§ 42 Abs. 6 Nr. 1e StVO

 

sind Beschleunigungsstreifen so markiert, dann darf dort auch schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen;

 

auf verzögerungsstreifen hingegen nicht.

 

§ 42 Abs. 6 Nr. 1f StVO

 

gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen;

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Es handelt sich dabei um einen kombinierten Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, welcher sich über eine Länge von 1 km erstreckt. Gibt es dazu vielleicht noch eine Vorschrift, aus der hervorgeht, bis zu wieviel Prozent der Streifenlänge schneller gefahren werden darf und ab wann nicht mehr? Oder darf ich über die gesamte Länge schneller fahren? Gibt es auf solchen Spuren überhaupt eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Wäre ja mal interessant, obwohl es ja anscheinend lebensgefährlich ist, schneller als einige Leute zu fahren...

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