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alfa

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  1. Rafinierter Marketing Gag, mit Xenon Gas gefüllte einfache Glühlampen als Xenon Licht zu verkaufen! Wörtlich genommen ist´s ja auch nicht falsch, sonderrn nur Abzocke.. Richtige Xenon sind durch Hochspannung gezündete Gasentladungslampen ohne Glühfaden, die daher auch fast ewig halten. Der Scheinwerfer ist ganz anders konstruiert, Umrüsten ist also wahrscheinlich nur durch Auswechseln des ganzen Scheinwerfers möglich. Ausserdem nimmt die nötige Baugruppe, die auf dem Brenner steckt, einiges an Platz fort. Für Fernlicht / Lichthupe sind sie auf Grund ihres Startverhaltens ungeeignet.
  2. alfa

    Können die mir wat?

    Und nachdem wir dank unserer ( ) Jusitzministerin die Haftungsumkehr haben, bezahlen wir als Autofahrer auch noch für solche Harakiri Radfahrer und verlieren unseren hohen SFR. Aber wenigstens pflanzen die Plattgemachten sich nicht auch noch fort. Einzig tröstlich ist, das wenn die erwischt werden, die auch Flenspunkte bekommen.
  3. Was roadrunner schreibt stimmt nicht. Mit C1E darfst du einen Zugwagen mit max 7.49 t und einen Anhänger ziehen, dessen zGG die Leermasse des LKW nicht überschreitet wobei der Zug nicht mehr als 12 t wiegen darf, aber der Hänger darf zwei (richtige) Achsen haben. (Ein 7.5 tonner wiegt je nach Aufbau leer zwischen 4.5 und 5 Tonnen) Wenn du mit dem 7.5 tonner einen Hänger max 1.5 faches GG ziehen willst, brauchst du den CE79, aber hier darf es dann auch nur eine Tandemachse sein. In diesem Zusammnenhang frage ich mich, warum es nicht endlich Wohnwägen gibt, die zwei Achsen haben, so richtig mit
  4. Ausserorts kosten +27 3 Punkte und 60€. Fahrverbot fängt ausserhalb erst über 40 und innerhalb über 30 km/h zu viel an. Probezeitverlängerung bekommste, wenn du Punkte -wie in diesem Fall- kassiert hast.
  5. Was davipa da schildert, beobachte ich hier bei uns recht oft, denn in unserem schönen Gebirgstal haben sich viele alte Leute aus Nordgermanien zur Ruhe gesetzt, es gibt keine Zweitwohnungssteuer. Die Bundesstrasse läuft etwa parallel zur Autobahn und ist topografisch bedingt, recht kurvig. Da gibt es oft genug kilometerlange Schlangen mit einer um die 60 fahrenden Gichtkralle vorne dran. Da kannste immer Was erleben: Veritable 40 Tonner überholen vor der Kurve, weil sie das dauernde rauf und runterschalten des Zuges nicht mehr aushalten, denn diese Gichtkrallen fahren sehr ungleichmässig und
  6. Erst muss mal klar sein, wo Sabrina wohnt, wenn sie in Deutschland wohnt, haben die Ösi-Speedtickets keinerlei Einfluss auf ihren Probeführerschein. Wenn sabrina in D wohnt und ein D-Kennzeichen hat, legt sie gegen das Speed ticket Widerspruch ein und bittet um Zusendung der Beweismittel um den Fahrer zu identifizieren. Die bekommt sie natürlich nicht, weil sioe keine verwertbaren haben, sondern sie bekommt eine Strafverfügung nach Halterhaftungsgesetz. Die wird in Deutschland nicht vollstreckt, da sie gegen das Grundgesetz verstösst -im Gegensatz zu den anderen Strafverfügungen etc. Habe da
  7. @A so wie das aussieht, wirst du demnächst den BG Bescheid bekommen, damit gehst du zum Anwalt. Der legt dann Widerspruch ein und beantragt Akteneinsicht. Vorher brauchst du noch nicht zum Anwalt, könntest es aber, wenn dir danach wohler wäre. Der Staat muss nachweisen, das du gefahren bist, nicht du, wer es wirklich war. Wenn du nachweisen könntest, das du da garnicht gefahren bist, hast du Chancen. Leider haben Richter manchmal die Angewohnheit der Polizeibewertung generell zuzustimmen. Sache des Anwaltes wird sein, ggf an Körpermerkmalen wie z.B. Augenabstand, Haaransatz, Halslänge etc, etc
  8. @cop stimmt, was du sagst, aber bei uns wird normalerweise kein Massenscannen auf Alkohol gemacht. Nur wenn einer Ausfallerscheinungen zeigt, also Schlangenlinie oder so, dann werden sie aktiv und ungemütlich. Wenn einer zu seinem Auto schwankt, dann halten sie ihn vom Fahren ab und seinen Schlüssel kann er sich am anderen Tag auf dem Revier abholen. Da sind sie anständig und warten nicht, bis der drin ist und krallen dann die Fleppe. Dieser von mir zitierte Kampftrinker (deshalb ist der ja auch arbeitslos und lebt von der Sozialhilfe in einem Haus was der Gemeinde gehört) fährt aber mit seine
  9. Gegen den Bussgeldbescheid kannst du natürlich Einspruch einlegen. Die meisten gehen eh´erst zum Anwalt, wen der BG Bescheid da ist. Der A-Bogen ist weniger wichtig, da sollte man nur seine Personalien angeben sonst nichts.
  10. Wenn das wirklich nur Ziff 132 und nicht 132.2 war, dann war es unter einer Sekunde und es gibt kein Fahrverbot. Bei über einer Sekunde (Zeit müsste auch im A-Bogen stehen) gibt es Fahrverbot. Also bitte vorher prüfen, bevor dein Vater übernimmt. Wenn der ja ankreuzt, bekommt der keine Probleme, er kann sich ja mal irren und falsch im Terminkalender nachgesehen haben. Irrtum ist nicht strafbar. Er fährt ja den Wagen auch fast immer selber. Anders ist es, einen Anderen dort einzutragen , der es nicht war, um einen Umgehungstatbestand zu schaffen, das ist in fast allen Fällen ein wissentliches f
  11. Mir ist immer noch nicht klar, warum heutzutage noch überhaupt Rollsplit verwendet werden muss angesichts der Schäden, die er auch bei geringer Geschwindigkeit verurssacht. Bei mir kostete z.B. ein kleines Loch in einem Scheinwerfer und ein Sternchen in der Frontscheibe satte 1600 €. Da müsste es doch längst ander Technologien geben. Aber aus vermutlich geistiger Faulheit wird von den Bauämtern denke ich mal, der gleiche Mist ausgeschrieben, wie ihn dessen Opa schon ins Blankett getippt hat. Die zweite Seite, warum sich keine Sau drum kümmert um die Rollsplilimits ist, die stehen noch da, wenn
  12. Bluey hat recht, da bringt Leugnen nix mehr, wenn der Beamte seinen Identifizierungsvermerk drauf gemacht hat, wird der Richter auch ihn erkennen. Realistische Schluplöcher sehe ich da keine mehr sofern die Messung vorschriftsgemäss zustande gekommen ist, was in aller Regel der Fall ist, den wir sind ja nicht im Werner-Film, wo die beiden Ärmchen des Gesetzes walten.
  13. Bei uns in der Gegend gibt es auch welche. Die, die ich davon kenne, sind ausgesprochene Säuferrakten. Den stolzen Besitzern hat man dauerhaft die Fleppe gekrallt, bzw die haben es aufgegeben sie wieder zu erlangen. In einigen wenigen Fällen ist es die alte Bauernoma, die nie eine Fleppe hatte. Die Dinger sind wahre Verkehrshindernisse, vor allem in der dunklen Jahreszeit auf der Landstrasse. Hier gibt es etliche aus der Kufsteiner Gegend (in Ösiland gibt es die gleichen Regelungen, die haben so kleine 5 eckickge rote Mopedschilder), die auf der Landstrasse das ganze Inntal entlang kriechen, u
  14. Da kommt garnichts, das war nur Gehabe von der alten Gichtkralle. Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Förster da überhaupt was machen ausser evtl Anzeige aufnehmen und Verfahren einstellen.
  15. LTI hat recht, das ist kein Rotlichtverstoss, sondern nur Überfahren der Haltelinie. Normalerweise kommt garnichts, nur bei Geld-geilen Ordnungsämtern kommen 10€ oder so Faschingszoll. Ein Rotlichtverstoss ist dadurch gekennzeichnet das du in den Gefahrenbereich reingefahren bist. Je nach Blitzentyp wird das zweite Foto dann durch eine zweite Schleife am Gefahrenbreichsrand ausgelöst (neuere Anlagen) oder durch ein zeitabhängig ausgelösten zweiten Blitz gemacht.
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