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Fahren ohne Zulassung


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Mit welcher Bestrafung muss man rechnen, wenn man angehalten wird und ein Auto hat, bei dem so gut wie nichts mehr original ist (Leistungssteigerung, Bereifung, Auspuffanlage, Tieferlegung, Spoiler, etc...halt das volle Programm) und nichts davon eingetragen ist?

Man hat ja denn weder eine Zulassung noch einen Versicherungsschutz für das Auto.

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Keine Zulassung oder keine Betriebserlaubniss?

 

Zulassung würde bedeuten: Kein Kennzeichen dran, keinen gültigen Fahrzeugschein.

 

also Straftat nach dem

 

Pflichtversicherungsgesetz

Abgabenverordnung

 

Betriebserlaubniss bedeutet: du hast einen Fahrzeugschein für dein Fz. und nen gültiges Kennzeichen dran.

(das ist wohl der wahrscheinlichere Fall)

 

Auf Grund der von dir beschriebenen Änderungen am Fahrzeug ist wohl aller wahrscheinlichkeit nach, die Betriebserlaubniss erloschen.

Sprich: 50,- Euro 3 Pkt.

Desweiteren wird dir damit sicherlich die weiterfahrt untersagt. (Gibt jedoch auch die Möglichkeit noch eine Fahrt zum Gutachter anzutreten)

Das Gutachten kostet sicher auch noch 2-3 Euro.

Wenn das Gutachten nicht positiv abgeschlossen werden kann, kommen sicher Werkstattkosten für den Rückbau auf dich zu.

Und wenn die Bußgeldstelle mitzieht, wird dir noch eine Komplettabnahme des Fahrzeugs. Also eine Neue Betriebserlaubniss auferlegt. (Das sollte so um die 500 Euro kosten und in Bayern z.B. praktiziert werden)

 

Desweiteren solltest du wissen, dass deine Kfz-Versicherung möglicher Weise im Falle eines Unfalls Leistungsfrei bleibt, wenn sie von diesen Änderungen Kenntniss hat. Sprich: Du bleibst auf allen Kosten selbst sitzen. Und das ist gerade bei einem Personen-Schaden manchmal ein Fass ohne Boden.

 

Noch Fragen?

 

mfg matze

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@ Sunburst

 

Immer wieder das gleiche Muster :

 

Auto kaufen, umbauen, schneller machen, hohes Risiko eingehen.

 

Warum nicht die ganzen Umbaukosten sparen und gleich was besseres kaufen, statt eine Möhre "aufzutunen"?

 

Wobei ich natürlich nicht unterstellen will, das es sich bei obengenanntem Fahrzeug um eine solche handelt.

 

MfG

 

Kaimann

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@ Kaimann,

scheinst mir auch so ein besserwissender Ossi zu sein.

Auf nem Trabbisimulator fahren gelernt und jetzt hier die Leute belehren :blink:

Nö, ich bin ein häßliches Vieh !

 

:heul::D:P

 

Und Sie sind anscheinend etwas kleinwüchsig (dann kann man nämlich nicht über den Zaun seines Krales gucken). Aber keine Sorge, man wächst bis etwa zum 18.

 

Es besteht also noch Hoffnung.

 

Gute Besserung,

 

das häßliche Vieh :D

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@ guest:

 

Das sind mir die richtigen! Nicht genug Ar*** in der Hose sich hier anzumelden und unter diesem Deckmantel des anonymen Guest im Forum einen auf dicke Hose machen und ander belehren wollen!

Wahnsinn!

Kannst du bei derartigen Ergüssen überhaupt noch ruhig schlafen?

 

Was @ Kaimann schrieb war doch völlig richtig. Was soll ich mir ein altes Auto kaufen, tunen, aufmotzen bis zum geht nicht mehr... den Versicherungsschutz riskieren, meine Gesundheit, die anderer... Bußgelder und was weiß ich nicht noch alles auf mich nehmen, wenn ich für das selbe Geld vielleicht nen besseres Auto bekomme.

Aber wie gesagt, ich will hier niemanden belehren.

@ sunburst hatte ne Frage und ich denke, die wurde beantwortet.

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@alle:

 

Ja, es handelt sich um eine alte Schüssel, die ziemlich aufgemöbelt wurde. Ist aber nicht meine.

 

@LTI2020:

 

Danke für die Antwort. Die Polizei hat meinem Bekannten "Fahren ohne Zulassung" vorgeworfen. Aber Genaueres wollten sie ihm nicht sagen. Das ist also schlimmer wie fahren ohne Betriebserlaubnis, oder? Wie viele Punkte bekommt man da? Oder ist da sogar der Führerschein weg?

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@ sunburst

 

Die Polizei hat meinem Bekannten "Fahren ohne Zulassung" vorgeworfen. Aber Genaueres wollten sie ihm nicht sagen. Das ist also schlimmer wie fahren ohne Betriebserlaubnis, oder? Wie viele Punkte bekommt man da? Oder ist da sogar der Führerschein weg?

 

Kommt so ziemlich auf das selbe heraus. Bei PKW ist mit Erlöschen der Betriebserlaubnis auch gleichzeitig

die Zulassung erloschen, weil ohne BE keine Zulassung, § 18 StVZO.

 

Ich denke mal so 50-75 Euronen und ein Flens

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