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Guten Tag,

ich wurde in Österreich auf der Autobahn als deutscher Staatsbürger mit wohnsitz in Deutschland mit etwa 40 kmh zu schnell von einem Provida Fahrzeug gefilmt.

Den genauen Gschwindigkeitsvorwurf bekomme ich erst noch. Desweiteren vermuteten Polizisten Alkohol und Drogenkonsum. Die Polizisten wollten Alkohol und Drogenvortests an mir durchführen. Ich bat darum davor kurz rücksprache mit dem Auslandsrechtschutz meiner Rechtschutzversicherung halten zu dürfen, dies wurde mir gestattet. Dort wurde mit mitgeteilt das der erweiterte Strafrechtsschutz Österreich umfasst und ich wurde mit einem Bereitschaftsanwalt telefonisch verbunden.

Dieser sagte alle Tests verweigern.

In Östereich darf man zwar die Vortests verweigern erklärte er mir aber der geeichte Alkomat oder einen Bluttest auf Drogen zu verweigern stellt in Östereich anders als in Deutschland eine eigene Straftat da. Wenn man diese Tests verweigert bekommt man in Österreich bei Alkohol und Drogen Automatisch die Höchststrafe auch wenn es keinen gerichtsfesten Nachweis darüber gibt ob etwas eingenommen worden sein könnte. Dies ginge soweit das selbst wenn später vor Gericht keine Trunkenheitsfahrt nachgewiesen werden könnte die Verweigerung der Tests einen eigenen Straftatbestand darstellt.

Allerdings könne man so die deutsche Fahrerlaubnis retten, da Führerscheinentzug im Ausland nicht gleichbedeutend mit Führerscheinentzug durch ein Deutsches Gericht oder eine Deutsche Führerscheinstelle ist, somit dürfe man in Deutschland weiterfahren. Der Führerschein würde dann von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft in Österreich irgendwann an die Deutsche zuständige Behörde gesendet werden. Wenn es keine Alkohol oder Drogenblutergebnisse gäbe könnte in Deutschland keine Fahrerlaubnis entzogen werden da in Deutschland hierfür ein Bluttest oder ein Konsumnachweis erforderlich ist. Nach Stundenlangem Aufenthalt in der zuständigen Bezirkshauptmanschaft und einer nicht unerheblichen Sicherheitsleistung lies uns dann die österreichiche Polizei weiterfahren, mein Beifahrer übernahm dann das Steuer.

Frage an die Forenpolizisten bleibt eine Geschwindigkeitsübertretung im Ausland unter diesen Voraussetzungen auch im inland straffrei?

Die Rechtsschutzversicherung sagte ja, einen Anwaltstermin habe ich demnächst, dieser Anwalt hat eine Zulassung für Deutschland und Österreich da sich die Sache in Österreich rechtlich noch etwas hinziehen könnte.

Laut Anfrage bei meiner Führerscheinstelle verfüge ich aktuell über eine gülitge Fahrerlaubnis in Deutschland. Weder gebe es eine Nutzungsuntersagung noch einen Entzug durch Gerichte oder die Staatsanwaltschaft in Deutschland. Auch seien keinerlei verwaltungsrechtliche Maßnahmen gegen mich eingeleitet.

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Ging wohl eher ums Führerscheinrecht als um das Kleingeld für die Geschwindigkeit.

Toll dass es so eine Antwaltsheißlinie gibt wo man sofort durchkommt, die Einschätzung ist korrekt es ist halt einer dieser Verstöße die es im anderen Land gar nicht gibt und deshalb irrelevant sind. Die Strafe dafür wäre auch nicht eintreibbar, deshalb ja die Sicherheitsleistung.

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vor 2 Stunden schrieb Sobbel:

Hattest du denn Alkohol oder Drogen intus?

Spielt in Österreich offensichtlich keine Rolle. Test verweigern = Schuldig, Alkoholsünder. Eine Sicherheitsleistung hat die Österreichische Polizei dem TE offenbar auch abgenommen. Und ob er außerhalb Österreichs noch fahren darf ist denen sicher Wurscht.

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vor 21 Stunden schrieb rth:

Spielt in Österreich offensichtlich keine Rolle.

Das ist doch nicht vom Land abhängig.

Hätte er weder Alkohol noch Drogen intus, wäre dem TE ja gar nichts passiert bei so Tests. Der TE wäre aber von diesem Linksverdreher so beraten worden:

Am 27.1.2024 um 19:16 schrieb zuschnellimausland:

Dieser sagte alle Tests verweigern.

Und jetzt sitzt er bis zum Hals im Kackfass.

Es ist nicht immer gut alles zu verweigern, nur weil man das darf. 

 

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vor 3 Stunden schrieb KlausK:

Sicherheitsleistung ist bei Ausländern üblich, überall.

Nicht als D und A bzw umgekehrt wenn Fahrer identifiziert und die Tat im anderen Land vollstreckbar ist

 

vor 1 Stunde schrieb Sobbel:

Und jetzt sitzt er bis zum Hals im Kackfass.

Es ist nicht immer gut alles zu verweigern, nur weil man das darf. 

Na ich will mal hoffen dass er ordentlich gebechert und/oder druff war und der Anwalt das auch erfragt hat

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vor 22 Stunden schrieb Heintz:

Nicht als D und A bzw umgekehrt wenn Fahrer identifiziert und die Tat im anderen Land vollstreckbar ist

Richtig, aber nur für Dinge die auch im anderen Land bestraft werden, sich dem Alkotest verweigern steht in Deutschland nicht unter Strafe, schneller als erlaubt fahren schon.

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