gurkeaufkreuzzug 1 Posted April 29, 2019 Report Share Posted April 29, 2019 Hi, am 20.1 wurde der Wagen mit 21km/h zu viel geblitzt. Dann kam nach einiger Zeit ein Zeugenfragebogen. Zurückgeschickt und Halter hat gesagt, er ist nicht gefahren.Dann kam jemand von der Stadt und man hat Zeugenverweiferungsrecht genommmen Nun am 29.4 kam ein Brief, dass man ein Fahrtenbuch auferlegen will. Befor man aber endgültig davon brauch macht, gibt man nochmal eine 14 tagige Frist um eine Aussage zu machen. Bringt es nun etwas den wahren Fahrer(nicht Halter) anzugeben, da ja eh 3 Monate um sind oder legen die einem dann trotzdem noch das Fahrtenbuch auf obwohl man sich jetzt plötzlich erinnert. Ich verstehe nicht ganz, warum die jetzt nochmal eine 14 tägige Frist einem geben. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 29, 2019 Report Share Posted April 29, 2019 Vor einem Verwaltungsakt hast du das Recht angehört zu werden. Das Fahrtenbuch ist nur zulässig, wenn der Fahrer nicht mit angemessenem Aufwand ermittelt werden konnte. Was Angemessen ist entschieden im Zweifel Gerichte. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 29, 2019 Report Share Posted April 29, 2019 Das Fahrtenbuch kommt trotz bzw. wegen der Verjährung.Man möchte eben dem Halter in der Zukunft helfen sich an den Verantwortlichen Fahrer erinnern zu können. Quote Link to post Share on other sites
gurkeaufkreuzzug 1 Posted April 29, 2019 Author Report Share Posted April 29, 2019 ok danke Euch kann man das mit irgendwas noch abwenden? 1 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 29, 2019 Report Share Posted April 29, 2019 Vielleicht mit RSV und gutem Anwalt, ansonsten nicht. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted April 29, 2019 Report Share Posted April 29, 2019 Hi, am 20.1 wurde der Wagen mit 21km/h zu viel geblitzt. Dann kam nach einiger Zeit ein Zeugenfragebogen. Was ist einige Zeit ? Ich nehme an, innerhalb einer angemessenen Frist.Schon da hätte man antworten können, sehr gerne mitzuwirken. Um Vorlage entsprechender Fotos bitten.Das ist das, was rth mit angemessenem Aufwand meinte. Dann hätte möglicherweise eine kleine Chance bestanden, das Fahrtenbuch zu vermeiden. Mit anderen Worten: Bevor gehandelt wird, hier anfragen.Das Fahrtenbuch ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. So schlägt halt eine Verwaltung zurück, die sich veräppelt fühlt . Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 29, 2019 Report Share Posted April 29, 2019 @Zöllner, der TE schreibt, der Anhörungsbogen wurde mit Hinweis, Halter ist nicht der Fahrer, ausgefüllt. Beim Hausbessuch wurde auf das Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen.Ob die Behörde damit ihrer Ermittlungspflicht hinreichent nachgekommen ist müssten Gerichte entscheiden, ...wenn der TE klagt. Ohne Zusage der RSV würde içh nicht klagen. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 30, 2019 Report Share Posted April 30, 2019 wenn beim Hausbesuch das Zeugnisverweigerungsrecht von "gurke", den TE, angewandt wird, dann ist doch der Kreis der möglichen Fahrer sehr klein. Nämlich seine Familie. Fürandere personen hat er ja kein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn jetzt die Behörde zu blöd, nein zu faul, ist, genau seine Familie zu durchforsten, dann ist es ja nicht die Schuld des Halters.Er hat doch "durch die Blume" gesagt. Es war jemand aus meiner Famile. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 30, 2019 Report Share Posted April 30, 2019 Mir fehlt für die genaue Aussage das Datum der Anhörung sowie der Antwort darauf sowie das Datum des Hausbesuches.Dann erst kann man die Absolutheit der Aussage von @zorro69 prüfen. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 30, 2019 Report Share Posted April 30, 2019 Da wir hier ja nur theoretische Fälle betrachten, nehmen wir an, dass alles innerhalb der Fristen passiert ist. Ob in diesem theoretischen Falle auch ein Bild mitgeschickt wurde, ist aber auch nicht bekannt.Ohne Bild ist es für den Halter ja wirklich schwer nach, ich glaube drei Wochen, zu erinnern wer gefahren ist. Diese Aussage soll ja dann auch gerichtsfest sein. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 30, 2019 Report Share Posted April 30, 2019 Der TE hat zwei Daten genannt: Geblitzt am 20.01., Androhung Fahrtenbuch 29.04. Wann die Anhörung erfolgte und wann der Hausbesuch schreibt der TE nicht, ist aber auch ohne Belang. Er ist nicht gefahren, für alle Anderen ist der Fall verjährt.Ob die Behörden den tatsächlichen Fahrer mit angemessenen Aufwand hätte. ermitteln müssen kann ich nicht beurteilen.1. ist nicht bekannt ob sich der TE zurecht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen hat.2. wie soll die Behörde Name und Anschrift des / der Verlobten finden, wenn das Paar noch nicht zusammen wohnt.3. Geschwister ändern gelegentlich den Namen usw. Ein Hausbesuch ohne Foto ist nicht erfolgversprechend, ich unterstelle der TE hat ein Foto erhalten, kennt den Fahrer und schweigt. 1 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 30, 2019 Report Share Posted April 30, 2019 Namensänderungen werden im Einwohnermeldeamt dokumentiert. Alle Familienangehörigen/Haushaltsangehörigen sind dem Amt erkennbar. Allein ein Verlobter ist dem Amt unbekannt. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 30, 2019 Report Share Posted April 30, 2019 Namensänderungen werden im Einwohnermeldeamt dokumentiert. Alle Familienangehörigen/Haushaltsangehörigen sind dem Amt erkennbar. Allein ein Verlobter ist dem Amt unbekannt. @zorro69, stimmt natürlich alles, nur ist das Angemessen? Was ist mit meiner Ex Frau, die wieder geheiratet hat. Ist der Bilderabgleich mit den 12 Geschwistern meiner Ex Angemessen? Quote Link to post Share on other sites
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