avillwock 0 Posted March 17, 2013 Report Share Posted March 17, 2013 Hi Leute,ich schiebe hier gerade ein wenig Panik!Ich habe im Sep/2009 meinen Führerschein erhalten. Da ich 2010 mit über 20 km/h zu schnell geblitzt wurde, verlängert sich meine Probezeit ja auf 4 Jahre, dh bis Sep/2013.Heute hat mich ein Rotblitzer erwischt, dh in der bereits verlängerten Probezeit!!!! Es hat zwei mal geblitzt, dh es waren ja über 1 Sek! Mal abgesehen vom Fahrverbot und so, ist Mein Führerschein jetzt ganz weg, muss ich zur MPU, oder was kommt jetzt auf mich zu?! Helft mir bitte!!! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 17, 2013 Report Share Posted March 17, 2013 ich schiebe hier gerade ein wenig Panik!Das muss es nicht, ist aber manchmal erzieherisch ganz wertvoll... Ich habe im Sep/2009 meinen Führerschein erhalten. Glückwunsch nachträglich! Heute hat mich ein Rotblitzer erwischt, dh in der bereits verlängerten Probezeit!!!! Das ist doof. Es hat zwei mal geblitzt, dh es waren ja über 1 Sek! Nö, das sagt, dass es rot war aber nicht ob über oder unter einer Sekunde. Mal abgesehen vom Fahrverbot und so, ist Mein Führerschein jetzt ganz weg, muss ich zur MPU, oder was kommt jetzt auf mich zu?! Nichts von alledem, Du erhältst jetzt (nachdem die Punkte eingetragen wurden) eine "Einladung" zu einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung, mehr nicht (neben natürlich Bußgeld und ggf. 1 Monat Fahrverbot).Für die vpB bekommst Du 2 Monate Zeit, in der keine weiteren PZ-Maßnahmen ergriffen werden können. Helft mir bitte!!! Ich hoffe, ich konnte Dir einen erholsamen Schlaf für heute bescheren... Quote Link to post Share on other sites
avillwock 0 Posted March 17, 2013 Author Report Share Posted March 17, 2013 Kostet denn diese nette Einladung etwas?Dachte das wäre sehr verschärft von der Strafe her, da ich ja schonmal verlängert wurde. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 17, 2013 Report Share Posted March 17, 2013 Die "Einladung" kostet etwas, die vpB etwa 250,- Euro.Aber wie gesagt, die Teilnahme ist freiwillig. Dachte das wäre sehr verschärft von der Strafe her, da ich ja schonmal verlängert wurde. ES ist die zweite Stufe der PZ-Maßnahmen, die dritte wäre der Entzug. Quote Link to post Share on other sites
avillwock 0 Posted March 17, 2013 Author Report Share Posted March 17, 2013 Achso, dann hoffen wir mal, dass es zur Dritten nicht kommt.und wenn ich dieser Einladung nicht folge, ist aber der Führerschein nach dem nächsten A Verstoß weg, oder? gilt das nur für in der Probezeit (und verlängert die sich nochmal oder bin ich trotzdem im Sep fertig) oder auch danach? Danke dir, bin etwas beruhigt... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 17, 2013 Report Share Posted March 17, 2013 und wenn ich dieser Einladung nicht folge, ist aber der Führerschein nach dem nächsten A Verstoß weg, oder? Das ist er aber auch wenn Du der Einladung folgst. Das gilt nur für die PZ, außerhalb füllst Du dann "nur" Dein Konto in Flensburg.. Quote Link to post Share on other sites
avillwock 0 Posted March 17, 2013 Author Report Share Posted March 17, 2013 Hm, naja alles nicht so toll, aber auch nicht sooo schlimm, dachte ich bin ihn los. Tausend Dank Vielleicht kommt ja auch gar kein brief (aber wer hat schon soviel Glück)... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 17, 2013 Report Share Posted March 17, 2013 Die PZ sollte kein Problem mehr sein. Einspruch einlegen und verzögern und schon sollte der Juli 2013 erreicht sein. Die Aufforderung dauert ja auch noch eine Weile. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 17, 2013 Report Share Posted March 17, 2013 Vielleicht kommt ja auch gar kein brief (aber wer hat schon soviel Glück)... Bist Du auch Halter des Fahrzeuges? Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 17, 2013 Report Share Posted March 17, 2013 Hallo, avillwock, herzlich willkommen im Radarforum. ... da ich ja schonmal verlängert wurde.Das stelle ich mir sehr schmerzhaft vor. Hallo, Gast225, irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Warum soll der TE das ganze bis zum Juli verzögern? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 17, 2013 Report Share Posted March 17, 2013 Weil für das absolvieren 2 Monate Zeit eingeräumt werden und dann wäre September und die PZ vorbei... Und die Anordnung kann ja erst ergehen wenn die Punkte in Flensburg eingetragen wurden, somit der BGB rechtskräftig ist. Quote Link to post Share on other sites
avillwock 0 Posted March 17, 2013 Author Report Share Posted March 17, 2013 JA, das ist auch überhaupt nicht witzig. Habe ja keine Lust meinen Lappen nochmal zu machen.Ja genau, es kommt doch nicht darauf an, wie lange sich das verzögert sondern wann der Vorfall war, also so oder so...laufen oder fahrrad fahren muss ich dann wohl... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 17, 2013 Report Share Posted March 17, 2013 JA, das ist auch überhaupt nicht witzig. Habe ja keine Lust meinen Lappen nochmal zu machen.Wer macht hier Witze?Und Deinen Lappen müsstest Du "nur" neu beantragen, ohne Fahrschule, Prüfungen etc. Ja genau, es kommt doch nicht darauf an, wie lange sich das verzögert sondern wann der Vorfall war, also so oder soNö, für die PZ-Maßnahmen kommt es darauf an, wann der BGB rechtskräftig wird. Dann werden die Punkte in Flensburg eingetragen, Deine FSST bekommt die Mittilung drüber und ordnet die vpB an.Verzögerst Du also die Rechtskraft in dem Du z.B. einen taktischen Einspruch einlegst ist Deine PZ vorbei wenn die Einladung zur vpB kommt bzw. bis die Frist zum "Besuch" zuende ist. .laufen oder fahrrad fahren muss ich dann wohl... Nur wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war.Darunter gibt es "nur" Bußgeld und Punkte. Quote Link to post Share on other sites
avillwock 0 Posted March 18, 2013 Author Report Share Posted March 18, 2013 Aber also nochmal abschließend für mich: Bußgeld, Punkte, evn. ein Fahrverbot und Einladung, der ich nicht folgen muss. Probezeit verlängert sich nicht noch einmal ? und ein Aufbauseminar muss ich auch nicht nochmal machen ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 18, 2013 Report Share Posted March 18, 2013 Alles richtig... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 18, 2013 Report Share Posted March 18, 2013 Nein und nein. Nichtsdestotrotz solltest Du jetzt die naechste Zeit - so etwa 2 Jahre - ein wenig vorsichtiger im allgemeinen Verkehrsgetuemmel sein, damit du auch noch laenger was von deinem Lappen hast....... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 18, 2013 Report Share Posted March 18, 2013 Nein und nein. ... und davor bitte ein "ja".... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 18, 2013 Report Share Posted March 18, 2013 Ja..... Quote Link to post Share on other sites
Andreas7z 8 Posted March 19, 2013 Report Share Posted March 19, 2013 Hallo Avillwock,Im September ist die Probezeit rum. Es müsste möglich sein die Rechtskraft des Bußgeldbescheides solange zu verzögern.Dann wird erst nach Ablauf der Probezeit die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen erreicht.Damit ist sichergestellt dass man durch einen erneuten Verstoß nicht noch die Dritte Stufe der Probezeitmaßnahmen erreichen kann, die dann Führerscheinentzug bedeutet.Solange der jetzige Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftigt ist, könnte einem ein weiterer Verstoß in der Probezeit ohne große Folgen zusätzlich passieren.Ein halbes Jahr müsste man die Rechtskraft verzögern können. Unter diesem Gesichtspunkt müsste sich klagen mit Verzögerungstaktik vor Gericht lohnen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 19, 2013 Report Share Posted March 19, 2013 Ein halbes Jahr müsste man die Rechtskraft verzögern können.Du musst nur bis Juli verzögern, da Du zwei Monate "Schonfrist" für den Besuch der vpB bekommst. Also nur noch vier Monate. Quote Link to post Share on other sites
KaiR 0 Posted March 20, 2013 Report Share Posted March 20, 2013 Du musst nur bis Juli verzögern, da Du zwei Monate "Schonfrist" für den Besuch der vpB bekommst. Also nur noch vier Monate.und davon kann man die Reaktionszeit der FSSt ja noch abrechnen. Ein Einspruch muss übrigens nicht begründet werden. Irgendwann käme dann eine Einladung zum Gerichtstermin. Ca. 4 Wochen vor dem Termin den Einspruch zurückziehen, kostet nichts und bringt die benötigte Zeit. Quote Link to post Share on other sites
avillwock 0 Posted March 21, 2013 Author Report Share Posted March 21, 2013 Ich danke Euch für Eure Mithilfe! Quote Link to post Share on other sites
avillwock 0 Posted March 24, 2013 Author Report Share Posted March 24, 2013 Hey Leute ich habe jetzt mit einigen gesprochen und die meinten alle, dass ich AUF JEDEN FALL zur MPU muss! Wo steht denn das, was ihr gesagt habt? Also dass ich da nicht hin muss bzw. Diese 2 Monate Frist habe.... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 24, 2013 Report Share Posted March 24, 2013 Hey Leute ich habe jetzt mit einigen gesprochen und die meinten alle, dass ich AUF JEDEN FALL zur MPU muss! Sprich einfach nicht mit denen am Stammtisch... Guck Dir diese Grafik an und Du wirst merken, dass wir recht haben! Quote Link to post Share on other sites
avillwock 0 Posted March 24, 2013 Author Report Share Posted March 24, 2013 Das war auch mehr ne Freundin, die es scheinbar besser wusste. Diese Grafik ist super....Danke für deine Geduld mit mir Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 24, 2013 Report Share Posted March 24, 2013 Kein Problem, dafür schreiben wir hier... Quote Link to post Share on other sites
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