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Abstandsverstoß Geht Vor Gericht


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Wegen eines Abstandsverstoßes bekam ich ein Bußgeldverfahren und legte, erfolgreich Einspruch ein.

Jetzt habe ich die Ladung zum Amtsgericht.

Mir wird vorgeworfen der Abstand betrug 17,87 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes bei 100 km/h.

 

Stimmt!

 

Aber:

 

Der Vordermann hatte kurz vor der Messung die Kamera gesehen und bremste daher ab.

Ich hatte dagegen einen "RICHTIGEN" Drängler am Heck, ca. 5-7 m. Das ist auch wunderbar auf dem Foto zu sehen.

Hätte ich jetzt stark abgebremst wäre der mir nach fahrende womöglich aufgefahren.

Es war einfach eine Situation die man dutzendfach im Autoverkehr hat!

Jetzt habe ich die Ladung zum Amtsgericht bekommen, wo ich mich mangels Versicherung selber vertreten werde.

 

Meine Argumentation lautet:

Den erforderlichen Sicherheitsabstand, punktuell nicht sofort herstellen zu können,

ohne mich und andere (der hinter mir hat ja schon fast meine Heckscheibe geputzt) zu Gefährden.

 

Meine Fragen sind:

Was erwartet mich da ohne Rechtsanwalt?

Da der Staatsanwalt den Einspruch zugelassen hat, rechne ich mir schon fast eine faire Verhandlung aus.

Oder muss ich jetzt mit Argumentationen rechnen die meinem Rechtsempfinden (und Fahrpraxis – 100ts per/anno) widersprechen?

 

Freue mich auf jede Antwort.

Danke.

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Da der Staatsanwalt den Einspruch zugelassen hat, rechne ich mir schon fast eine faire Verhandlung aus.

Warum sollte die StA oder das Gericht den Einspruch nicht zulassen?

 

Das ist ganz normales Prozedere. Selbst wenn er verfristet eingelegt worden wäre. Lediglich wenn sie von deiner Unschuld überzeugt wären, hätten sie die Sache eingestellt.

 

Kannst du nachweisen, dass de Vordermann gebremst hat. Hast du das Video?

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Hätte ich jetzt stark abgebremst wäre der mir nach fahrende womöglich aufgefahren.
Kein Argument für Deinen Abstandsverstoß. Und wenn Dein Vordermann nur abbremste, du aber stark hättest bremsen müssen, scheint mir Dein Abstand per se zu gering gewesen zu sein. Außerdem könnte der hinter Dir auch einer der Spezialisten gewesen sein, die schneller bremsen als ihr Schatten (es gibt hier im Forum auch solche Menschen).

 

Es war einfach eine Situation die man dutzendfach im Autoverkehr hat
Kein Argument.

 

Jetzt habe ich die Ladung zum Amtsgericht bekommen, wo ich mich mangels Versicherung selber vertreten werde.
Halte ich für keine besonders gute Idee. Wenn überhaupt, dann hättest Du wohl nur mit einem fachlich versierten Anwalt ein Chance, aus der Nummer rauszukommen. Der müßte dazu die Messung und das Video überprüfen, dazu fehlen dem Laien einfach die einschlägigen Kenntnisse.

 

Den erforderlichen Sicherheitsabstand, punktuell nicht sofort herstellen zu können, ohne mich und andere (der hinter mir hat ja schon fast meine Heckscheibe geputzt) zu Gefährden.
Punktuell scheidet schon allein deshalb aus, weil das Fahrverhalten über (meines Wissens) 300 Meter dokumentiert wird. Und irgendeine angebliche mögliche Gefährdung berechtigt grundsätzlich nicht zu einem Verkerhsverstoß.

 

Da der Staatsanwalt den Einspruch zugelassen hat, rechne ich mir schon fast eine faire Verhandlung aus.
Der StA hat null Einfluß darauf, ob irgendwelche Rechtsmittel zugelassen werden oder nicht.

 

Oder muss ich jetzt mit Argumentationen rechnen die meinem Rechtsempfinden (und Fahrpraxis – 100ts per/anno) widersprechen?
Richter und StA (wenn der überhaupt dabei ist) argumentieren eher nicht, die erklären Dir die Rechtslage - zwar aus ihrer Sicht, erstere allerdings in solchen Fällen nahezu verbindlich. Und in Fällen wie Deinem dürften abweichende Meinungen ausgesprochen selten sein.

 

Soweit ich weiß, kannst Du noch während der Verhandlung Deinen Einspruch zurückziehen, darauf sollte Dich der Richter eigentlich hinweisen. Das hat dann den großen Vorteil, daß Du außer dem Bußgeldbescheid und den Gebühren dort keine weiteren Kosten hast. Das Verfahren zahlen vier alle...

 

P.S.: Eigentlich sollte sich hier noch ein Spezialist melden (obwohl: der soll sich gerüchteweise auf 3/10-Abstände spezialisiert haben, mit Kleinkram gibt er sich eher selten ab). Den kannst Du ja zu Deinem Termin einladen. Du erkennst ihn dann am mantramäßig wiederholten MurksMurksMurks-Gemurmel!

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Hallo, McOssi,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Wegen eines Abstandsverstoßes bekam ich ein Bußgeldverfahren und legte, erfolgreich Einspruch ein.

Jetzt habe ich die Ladung zum Amtsgericht.

Unter einem erfolgreichen Einspruch verstehe ich etwas anderes.

 

Das Abbremsen Deines Vordermannes wird vermutlich auf dem Video dokumentiert sein, aber das heißt noch lange nicht, dass Du nicht schon vorher viel zu dicht aufgefahren bist.

 

Zu Deinem Hintermann:

 

Gerade dann, wenn jemand dicht auffährt, ist es ratsam, einen ausreichenden Abstand zum Vordermann einzuhalten, denn sonst ist man bei einem Unfall recht schnell platt, und das im wahrsten Sinne des Wortes.

 

Mit diesem Argument wirst Du sicher nicht punkten können, im Gegenteil.

 

Abgesehen davon hast Du ja gesehen, dass das dichte Auffahren Deinen Hintermann nicht vom eigenen dichten Auffahren abgehalten hat.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Da Du vor Gericht eigentlich keine Chance hast, ist es das kostengünstigste den Einspruch vor Gericht zurückzuziehen. Dann wird zwar das Bussgeld sofort rechtskräftig, aber es ist in der Summe am Billigsten.

 

Deine Argumente haben die anderen ja schon diskutiert. Eine winzige Chance sähe ich, wenn auf dem Video das Bremsen des Vordermanns zu erkennen wäre, und es

weiterhin sichtbar wäre, dass vorher der Abstand korrekt war. Aber genau dann hätte die Bussgeldstelle keinen Bescheid ausgestellt.

 

Überall arbeiten Menschen und die machen auch Fehler, und vielleicht hast Du ja Glück. Ich glaubs aber nicht..

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