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McOssi

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  1. Wegen eines Abstandsverstoßes bekam ich ein Bußgeldverfahren und legte, erfolgreich Einspruch ein. Jetzt habe ich die Ladung zum Amtsgericht. Mir wird vorgeworfen der Abstand betrug 17,87 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes bei 100 km/h. Stimmt! Aber: Der Vordermann hatte kurz vor der Messung die Kamera gesehen und bremste daher ab. Ich hatte dagegen einen "RICHTIGEN" Drängler am Heck, ca. 5-7 m. Das ist auch wunderbar auf dem Foto zu sehen. Hätte ich jetzt stark abgebremst wäre der mir nach fahrende womöglich aufgefahren. Es war einfach eine Situation die man dutzendfach
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