Maoe165 1 Posted December 14, 2012 Author Report Share Posted December 14, 2012 Da ich Beifahrer war von jemanden der ohne Führerschein gefahren ist galt ich als mittäter!! Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 14, 2012 Author Report Share Posted December 14, 2012 @Gast225Also das heisst ich könnte vor gericht gehen und wenn ich merke das der richter des wieder aufleben lässt die KV könnte ich sagen ich Akzeptiere den BGB und ich würde ohne weiteren folgen aus den gericht gehen? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 14, 2012 Report Share Posted December 14, 2012 Da ich Beifahrer war von jemanden der ohne Führerschein gefahren ist galt ich als mittäter!!Sorry, aber da muss mehr bei Dir vorgefallen sein. Beifahrer zu sein bei einem FoFE rechtfertigt nie eine MPU-Anordnung. Und ja, Deine erste MPU kann (schlechten) Einfluss auf eine evtl. neue MPU-Anordnung haben, da der SB der FSST das Gutachten noch in Deiner Akte liegen sieht und sich auch denken kann "der hat aus der ersten MPU nichts gelernt..." Gibt es neben der ersten MPU noch etwas was wir wissen sollten? Also das heisst ich könnte vor gericht gehen und wenn ich merke das der richter des wieder aufleben lässt die KV könnte ich sagen ich Akzeptiere den BGB und ich würde ohne weiteren folgen aus den gericht gehen?Ja (auch wenn ich nicht @Gast225 bin). Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 14, 2012 Author Report Share Posted December 14, 2012 Nein das war wirklich damals so ich war mit strafbar weil ich beifahrer war und musste sogar mit vorgericht und hab 30 Soziale arbeitsstunden bekommen. Und halt anschliessend vor beendigung meines Führerscheins wurde mir dann diese MPU aufgezwungen.Naja sonst eig nicht hab halt aktuell 5 punkte wegen geschwindigkeitsübertretungen das wars. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 14, 2012 Report Share Posted December 14, 2012 Warst Du damals Halter des Fahrzeugs? Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 14, 2012 Author Report Share Posted December 14, 2012 Ne auch nicht des war des auto von meinem kumpel seiner mutter aber des aller komische ist er musste keine MPU ich schon und ich wollt ihn dann auch net iwie anschwärzen und fragen warum er keine kriegt!! Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 14, 2012 Author Report Share Posted December 14, 2012 Ich weiss das des komisch ist aber war wirklich so !! Nochmal zurück zu dieser Gerichts geschichte dann kann ichs theoritisvh probieren vor gericht zu gehen weil dann hab ich ja im Prinzip nichts verloren wenn ich jederzeit zurücktreten kann und den Bescheid annehmen kann. Versteh ich des Richtig ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 14, 2012 Report Share Posted December 14, 2012 Du kannst den Einspruch theoretisch bis zum Urteil zurückziehen und dann wird der BGB sofort rechtskräftig. Bei der MPU-Story kann es eigentlich nur so sein, dass Du für ein FoFE des Kumpels verurteilt wurdest, ansonsten wäre eine MPU-Anordnung für einen Beifahrer/Mitläufer nicht möglich. Edit:Eine verkehrsrechtliche MPU wird angeordnet bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, Straftaten in Verbindung mit dem Straßenverkehr, hohes Aggrssionspotential o.ä.Das betrifft aber nie den Beifahrer, sondern immer den Fahrer (oder den der es mal werden will)! Lies Dir dazu einfach mal die einzelnen Punkte des § 11 (3) FEV durch. Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 14, 2012 Author Report Share Posted December 14, 2012 Ich versteh des auch bis heute nicht weil er war da als Hauptbeschuldigter angeklagt hat auch vor gericht die höhere strafe bekommen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 14, 2012 Report Share Posted December 14, 2012 Warst Du denn nicht anwaltlich vertreten? Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 14, 2012 Author Report Share Posted December 14, 2012 Ne damals nicht da hat ich nur ne gerichtshilfe dabei des war auch mein fehler !! Jung und dumm eben !! Ja krass aber im Nachhinein kann man da jetzt eh nichts mehr dran machen !!? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 14, 2012 Report Share Posted December 14, 2012 Ne, kann man nicht, Du wurdest immerhin rechtskräftig verurteilt. Ich hoffe Dein jetziger Anwalt kennt die Geschichte und auch Urteil, Urteilsbegründung, MPU-Anordnung ggf. das MPU-Gutachten etc.Das alles wird unter Umständen nämlich jetzt für ihn wichtig für seine Strategie. Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 14, 2012 Author Report Share Posted December 14, 2012 Ne das weiss er nicht sollte ich ihn das mittteiltn hat das überhaupt einwirkung auf das jetztige Verfahren?! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 14, 2012 Report Share Posted December 14, 2012 Auf jeden Fall muss er das alles wissen. Die MPU-Anordnung nebst Gutachten liegt dem Richter vor und hat bestimmt Einfluss auf sein Urteil. Dein Anwalt dürfte sich ziemlich doof vor Gericht fühlen, wenn der Richter damit anfängt und er von nichts weiß. Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 14, 2012 Author Report Share Posted December 14, 2012 Hat das negativen Einfluss auf das Urteil oder eher Positiv? Aber des ist ja schon 8 Jahre jetzt her !! Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted December 14, 2012 Report Share Posted December 14, 2012 Hat das negativen Einfluss auf das Urteil oder eher Positiv? Aber des ist ja schon 8 Jahre jetzt her !!Tust du nur so oder bist du wirklich so naiv? Wenn du das deinem Anwalt vorenthältst, lässt du ihn ins offene Messer laufen Das wird ihn nicht sehr glücklich machen und für den Richter könnte "das Bild rund werden" Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 15, 2012 Author Report Share Posted December 15, 2012 Ja okay uch werds ihn natürlich gleich nächste Sagen aber entweder steh ich auf der leitung oder keine Ahnung warum umd in wiefern könnte das einfluss auf das Urteil haben ? Sorry das ich grad bisschen auf der Leitung steh Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 15, 2012 Report Share Posted December 15, 2012 Es könnte strafschärfend in Ansatz gebracht werden, denn immerhin hast du eine Straftat im Straßenverkehr begangen. Im Prinzip ein Wiederholungstäter welcher offensichtlich nichts gelernt hat. So kann sich die Situation darstellen. Gelöscht ist da bisher auch nichts. Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 15, 2012 Author Report Share Posted December 15, 2012 Also ich werde das jetzt nochmal mit mein anwalt besprechen was seine strategie ist und wie er meine Chancen sieht. Dann werde denke ich vor gericht gericht gehen und wenn ich merke des läuft kann ich ja den einspruch zurück ziehen. Was ist eig kann der richter schon vorher diese KV wieder aufleben lassen oder nur vor gericht bzw muss er mich dann nochmal vorgericht darüber informieren so das ich die möglichkeit habe den BGB zurück zu nehmen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 15, 2012 Report Share Posted December 15, 2012 Das kommt auf den Richter an, verpflichtet ist er zu dieser "Warnung" nicht. Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 16, 2012 Author Report Share Posted December 16, 2012 @Qtreiberin: du meintest einige beiträge vorher du würdest den schritt vor gericht wagen kannst du sagen warum du dies machen würdest? Und angenommen das strassenrennen wird falln gelassen ist es dann überhaupt möglich die KV wieder aufleben zu lassen und wenn ja kann mir da nicht auch eine MPU drohen und wenn mir da FE drohen könnte was würde des dann genau bedeuten und wann krieg ich den wieder ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 16, 2012 Report Share Posted December 16, 2012 @Qtreiberin: du meintest einige beiträge vorher du würdest den schritt vor gericht wagen Da wusste ich such noch nichts von Deiner ersten MPU.... Zu dem Rest kann ich nur sagen "Vor Gericht und auf hoher See....." Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 16, 2012 Author Report Share Posted December 16, 2012 Also das heisst jetzt ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 16, 2012 Report Share Posted December 16, 2012 Dass bei Dir (warum auch immer) so viel im Unklaren ist, dass ich mich mit weiteren Tipps zurückhalte... Gib alle (!!!) Infos an Deinen Anwalt und lass ihn machen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 16, 2012 Report Share Posted December 16, 2012 Ach so, kleiner Tipp von mir: Da Du im V(erkehrs)P(ortal) Deinen Fall jetzt ja auch schilderst, solltest Du da auch ehrlich sein und von Deiner ersten MPU erzählen. Sonst kann Dir auch da keiner richtig helfen.. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted December 16, 2012 Report Share Posted December 16, 2012 jetzt ist der TE geschockt, dass du ihn "drüben" gefunden hast. Das Netz ist eben nicht sehr anonym. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 16, 2012 Report Share Posted December 16, 2012 Tja, nur eiert er "drüben" genauso rum... Und ohne echte und ehrliche Infos kann man auch keine vernünftigen Ratschläge geben... Tatsache ist nun einmal, dass kein Beifahrer für ein Vergehen des Fahrers eine Strafe/MPU bekommt, außer er ist/war Halter des Fahrzeugs (oder ist nachweisbar Alk-abhängig oder hat nachweisbar "harte Drogen" konsumiert o.ä.), oder wurde vom Täter richtig "reingerissen" (nach eigener Aussage war er ja nicht anwaltlich vertreten). Also stimmt hier einiges nicht oder wurde nur halbherzig berichtet.... und dann kann man einfach nicht helfen/raten. Der @TE muss jetzt irgendwann mal überlegen, ob er mit allen (!) Infos hier (oder "drüben") rüberkommt, oder ob er vor Gericht richtig auf die Schnau** fallen möchte... Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 17, 2012 Author Report Share Posted December 17, 2012 Hallo Q treiberin das sind wirklich alle infos mehr kann ich nicjt sagen da ich wirklich damals verurteilt wurde weil ich beifahrer war das ist wirklich so . Ich war auch weder der halter noch war alkohol oder drogen im spiel. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 17, 2012 Report Share Posted December 17, 2012 Dann stell doch mal das Urteil anonymisiert ein damit man sich einen Überblick darüber verschaffen kann.Auch die Begründung für die Anforderung der MPU wäre mal interessant, auch wenn es für den aktuellen Fall nicht viel weiter helfen wird. Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 17, 2012 Author Report Share Posted December 17, 2012 Wie meinst du das , das von damals meinst du ? Das habe ich leider nicht mehr hab nur noch den wisch von der MPU aber den müsst ich auch erstmal raussuchen. Werde auf jedenfall den Anwalt kontaktieren und ihn nochmal fragen wie er des sieht und von der damaligen MPU berichten. Ich weiss mittlerweile gar nicht mehr was ich tun soll ib ich vor gericht soll oder nicht. Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 17, 2012 Author Report Share Posted December 17, 2012 In dem anderen Forum schreibt einer das ich gar keine möglichkeit mehr habe den BGB zu akzeptieren?! Ist das so richtig ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 17, 2012 Report Share Posted December 17, 2012 Das war nur @MrMurphy und der scheint nicht gelesen zu haben, dass Du zur Zeit "nur" mit einem Einspruch gegen den BGB vor Gericht ziehst und nicht "das Gericht eine Straftat sieht die von Amts wegen verfolgt werden muss..." Aber springe bitte nicht mit den unterschiedlichen Fragen zwischen den Foren hin und her, das verwirrt und ich habe keine Lust immer nachzusehen was Du wo für Informationen preisgibst. Tatsache ist, dass an Deiner MPU-Geschichte als Beifahrer bei einmaligem FoFE etwas nicht stimmen kann. Was dort nicht stimmt, kannst nur Du sagen. Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 17, 2012 Author Report Share Posted December 17, 2012 Okay Q treiberin also kann ich jederzeit den BGB einspruch zurücknehmen ?!! Ich seh es ja selber ein das was net stimmen kann mit der MPU. Aber ich kann nur sagen so wie es war ich. Wir wurden damals angehalten mit dem Fahrzeug von meinem Kumpel seiner mutter ( 10 Jahre her) mein kunpel war der fahrer ich der Beifahrer. Dann kam die gerichtsverhandlung und mein kumpel hat ne geldstrafe bekommrn und ich sozialstunden. Dann wo ivh kurz vor der Führerscheinprüfung stand kam die aufforderung zur MPU. Das wars und es ist wirklich die wahrheit. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 17, 2012 Report Share Posted December 17, 2012 Normalerweise (!) kann man einen Einspruch gegen einen BGB vor Gericht bis zum Urteilsspruch zurücknehmen, damit tritt dann sofort die Rechtskraft ein. Bei Dir ist aber zuviel nicht "normal", so dass ich keine abschließende Aussage treffen kann und will. Dir bleibt nur Deinem Anwalt sämtliche (!) Unterlagen zur Verfügung zu stellen, inkl. der MPU-Anordnung und des damaligen Urteils was zur MPU-Anordnung geführt haben soll. Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 17, 2012 Author Report Share Posted December 17, 2012 Ich habe jetzt mit meinen Anwalt telefoniert . Ee meinte diese Mpu sei nicht relavant da sie zu lange zurückliegt ich soll sie ihn aber denoch zukommen lassen. Er meinte er würde jetzt erstnal nicht den bgb annehmrn ich soll jetzt erstmal warten ob ne strafrechtlich verfolgung kommt und dann kann ich den BGB immernoch akzeptieren. Und ihr wird des jetzt alles nochmal gebau prüfen und mich dann beraten. Und ich soll jetzt erstmal warten da ja noch nichts vom gericht da ist. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 17, 2012 Report Share Posted December 17, 2012 Ee meinte diese Mpu sei nicht relavant da sie zu lange zurückliegt Na da kennt sich einer dann ja richtig gut aus.... Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 17, 2012 Author Report Share Posted December 17, 2012 Ich bin kurz davor das ganze zu akzeptieren. Mit dem BGB bin ich ganz gut bedient. Hab nàmlich noch was gefunden was so ähnlich ist und der hat noch ne Sperre erhalten 10 Monaten. Oder was sagst du dazu Q Treiberin hier der link dazu:http://www.mpu-idiotentest.com/mpu-forum/showthread.php?t=8809&page=3 Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 17, 2012 Report Share Posted December 17, 2012 Er meinte er würde jetzt erstnal nicht den bgb annehmrn ich soll jetzt erstmal warten ob ne strafrechtlich verfolgung kommt und dann kann ich den BGB immernoch akzeptierenund du bist dir sicher, dass es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist?Wird der Sachverhalt nun doch strafrechtlich verfolgt, so wird das mit der Einstellung des OWi-Verfahrens einhergehen, dann ist nix mehr mit "Bußgeldbescheid akzeptieren". GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 17, 2012 Author Report Share Posted December 17, 2012 Er meinte wenn er das vom gericht bekommt und es wird straftrechtlich verfolgt. Hab ich dann doch kurz zeit um den BGB zu akzeptieren. Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted December 17, 2012 Author Report Share Posted December 17, 2012 Also habe jetzt noch einmal mit ihm Telefoniert er meinte wenn ein Strafverfahren gegen mich droht eingeleitet zu werden habe in dieser übergangsfrist noch zeit den BGB zu akzeptieren. Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted December 17, 2012 Report Share Posted December 17, 2012 Also habe jetzt noch einmal mit ihm Telefoniert er meinte wenn ein Strafverfahren gegen mich droht eingeleitet zu werden habe in dieser übergangsfrist noch zeit den BGB zu akzeptieren.Hallo Maoe165,mal ne klare Ansage:1. hier haben viele Leute geschrieben, dir zu helfen, d.h. diese Leute haben sich Zeit und Gedanken genommen.2. du schreibst hier Sachen, die nicht nachvollziehbar sind (MPU als Beifahrer).3. Du hast keinen Anwalt, weil kein Anwalt sich so verhält (ausser er ist Dein Verwandter und Fachanwalt für Schafhandel in Turkmenistan).4. Du nervst.5. EgalGrusssnb Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 17, 2012 Report Share Posted December 17, 2012 4. Du nervst.@snb, lies es doch einfach nicht wenn es Dich nervt. Mich nervt es nicht und wenn, dann drücke ich es höflicher aus. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted December 17, 2012 Report Share Posted December 17, 2012 ...lies es doch einfach nicht wenn es Dich nervt ...Entschuldigt bitte, dass ich dazwischenquatsche: Dieser "Tipp" - den man hier ja immer mal wieder liest - leidet an einem kleinen, aber entscheidenden Logik-Fehler. Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted December 17, 2012 Report Share Posted December 17, 2012 4. Du nervst.@snb, lies es doch einfach nicht wenn es Dich nervt. Mich nervt es nicht und wenn, dann drücke ich es höflicher aus. Punkt 1 gelesen ? Grusssnb Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted January 10, 2013 Author Report Share Posted January 10, 2013 Hallo Also hab heut die Ladung bekommen vom Gericht mit Hinweis das das Gericht eine überleitung zum Strafverfahren wegen der fahrl. KV beabsichtigt. Mein Anwalt will das Jetzt nochmal Prüfen ob es sinvoll ist vor Gericht zu gehen oder den BGB zu akzeptieren. Ich bin ratlos und weiss nicht was ich machen soll. Hab schiss das wenn ich vor gericht geh mir wegen der KV ein. FE droht. Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted January 22, 2013 Author Report Share Posted January 22, 2013 Hallo ich bräuchte dringend Rat. Mein anwalt hat jetzt mit dem Zuständigen Richter gesprochen. Der Richter meinte für ihn hört sich das schon so an als wäre es ein Strassenrennen gewesen. Bis jetzt hab ich nen BGB bekommen mit 1 Monat FV 4 Punkte und die Geldstrafe. Wenn ich diesen annehme wäre die Sache erledigt. Mein anwalt sagte jedoch zu mir Er würde vor Gericht weil es sein kann das ich freigesprochen werde bzw kein FV geben kann. Er hat auch schon mit dem Richter gesprochen was mir drohen würde wenn das rennen bewiesen ist und die KV hinzukommt. Da würden mir statt 4 Punkte 5 drohen eine Höhere Geldstrafe und statt einen Monat FV 2 Monate. Ich weiss ehrlich gesagt nicht was ich tun soll. Mein anwalt sagt ich soll gehen aber ich bin mir unsicher . Was sagt ihr dazu Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 22, 2013 Report Share Posted January 22, 2013 Was sagt ihr dazuWir können nicht mehr und nicht weniger sagen als die Kollegen "drüben" im Verkehrsportal. Es ist Deine Entscheidung, die Du zusammen mit Deinem Anwalt selbstständig treffen musst. Keiner kann Dich ans Händchen nehmen und sagen "mach es so oder so".Du bist erwachsen und musst lernen Entscheidungen abschließend zu treffen! Sämtliche (mögliche) Folgen egal welcher Entscheidung Deinerseits wurden sowohl hier als auch "drüben" bis zum erbrechen genannt. Aber entscheiden musst Du ganz alleine!!! Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted January 22, 2013 Author Report Share Posted January 22, 2013 Ja aber was is besser zwecks mpu verurteilung NUR strassenrennen oder strassenrennen und KV ? Ich weiss einfach nicht was besser ist und wie meine chancen stehen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 22, 2013 Report Share Posted January 22, 2013 Ich weiss einfach nicht was besser ist und wie meine chancen stehen.Ich auch nicht und somit sind wir wieder am Anfang... es ist und bleibt Deine Entscheidung, alle Möglichkeiten und möglichen Folgen wurden bis zum erbrechen benannt. Lies einfach Deine Threads nochmal. Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted January 22, 2013 Author Report Share Posted January 22, 2013 Aber was ne mpu angeht ist wahrscheinlich das Rennen ohne KV besser oder also das dies nicht zu einer MPU führt. Weil ich hab gelesen das eine verurteil wegen KV besser sein kann weil das rennen da in hintergrund fällt ?! Quote Link to post Share on other sites
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