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Unfall Anzeige Wegen Strassengefährdung


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Hab aber gelesen das es sein kann das eine MPU droht.

Achtung Konjunktive ohne Ende: Wenn Dein Anwalt mit dem Richter telefoniert hat und wenn der Richter diese Aussage getätigt hat, dann würde ich den BGB akzeptieren. Aber eine Strategie, welche auf ein

Da du hier die Wahl zwischen Pest und Cholera hast und die MPU so gut wie sicher hast, egal wie die Sache ausgeht, würde ich das Risiko eingehen und den Richter entscheiden lassen.   So hat man wenigs

Da ich Beifahrer war von jemanden der ohne Führerschein gefahren ist galt ich als mittäter!!
Sorry, aber da muss mehr bei Dir vorgefallen sein. Beifahrer zu sein bei einem FoFE rechtfertigt nie eine MPU-Anordnung.

 

Und ja, Deine erste MPU kann (schlechten) Einfluss auf eine evtl. neue MPU-Anordnung haben, da der SB der FSST das Gutachten noch in Deiner Akte liegen sieht und sich auch denken kann "der hat aus der ersten MPU nichts gelernt..."

 

Gibt es neben der ersten MPU noch etwas was wir wissen sollten?

 

Also das heisst ich könnte vor gericht gehen und wenn ich merke das der richter des wieder aufleben lässt die KV könnte ich sagen ich Akzeptiere den BGB und ich würde ohne weiteren folgen aus den gericht gehen?

Ja (auch wenn ich nicht @Gast225 bin).
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Nein das war wirklich damals so ich war mit strafbar weil ich beifahrer war und musste sogar mit vorgericht und hab 30 Soziale arbeitsstunden bekommen. Und halt anschliessend vor beendigung meines Führerscheins wurde mir dann diese MPU aufgezwungen.

Naja sonst eig nicht hab halt aktuell 5 punkte wegen geschwindigkeitsübertretungen das wars.

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Ich weiss das des komisch ist aber war wirklich so !! Nochmal zurück zu dieser Gerichts geschichte dann kann ichs theoritisvh probieren vor gericht zu gehen weil dann hab ich ja im Prinzip nichts verloren wenn ich jederzeit zurücktreten kann und den Bescheid annehmen kann. Versteh ich des Richtig ?

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Du kannst den Einspruch theoretisch bis zum Urteil zurückziehen und dann wird der BGB sofort rechtskräftig.

 

Bei der MPU-Story kann es eigentlich nur so sein, dass Du für ein FoFE des Kumpels verurteilt wurdest, ansonsten wäre eine MPU-Anordnung für einen Beifahrer/Mitläufer nicht möglich.

 

Edit:

Eine verkehrsrechtliche MPU wird angeordnet bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, Straftaten in Verbindung mit dem Straßenverkehr, hohes Aggrssionspotential o.ä.

Das betrifft aber nie den Beifahrer, sondern immer den Fahrer (oder den der es mal werden will)!

 

Lies Dir dazu einfach mal die einzelnen Punkte des § 11 (3) FEV durch.

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Ne, kann man nicht, Du wurdest immerhin rechtskräftig verurteilt.

 

Ich hoffe Dein jetziger Anwalt kennt die Geschichte und auch Urteil, Urteilsbegründung, MPU-Anordnung ggf. das MPU-Gutachten etc.

Das alles wird unter Umständen nämlich jetzt für ihn wichtig für seine Strategie.

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Hat das negativen Einfluss auf das Urteil oder eher Positiv? Aber des ist ja schon 8 Jahre jetzt her !!

Tust du nur so oder bist du wirklich so naiv? :schreck:

 

Wenn du das deinem Anwalt vorenthältst, lässt du ihn ins offene Messer laufen :doofwinkt:

 

Das wird ihn nicht sehr glücklich machen und für den Richter könnte "das Bild rund werden" :whistling:

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Es könnte strafschärfend in Ansatz gebracht werden, denn immerhin hast du eine Straftat im Straßenverkehr begangen. Im Prinzip ein Wiederholungstäter welcher offensichtlich nichts gelernt hat.

 

So kann sich die Situation darstellen. Gelöscht ist da bisher auch nichts.

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Also ich werde das jetzt nochmal mit mein anwalt besprechen was seine strategie ist und wie er meine Chancen sieht. Dann werde denke ich vor gericht gericht gehen und wenn ich merke des läuft kann ich ja den einspruch zurück ziehen. Was ist eig kann der richter schon vorher diese KV wieder aufleben lassen oder nur vor gericht bzw muss er mich dann nochmal vorgericht darüber informieren so das ich die möglichkeit habe den BGB zurück zu nehmen.

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@Qtreiberin: du meintest einige beiträge vorher du würdest den schritt vor gericht wagen kannst du sagen warum du dies machen würdest? Und angenommen das strassenrennen wird falln gelassen ist es dann überhaupt möglich die KV wieder aufleben zu lassen und wenn ja kann mir da nicht auch eine MPU drohen und wenn mir da FE drohen könnte was würde des dann genau bedeuten und wann krieg ich den wieder ?

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Tja, nur eiert er "drüben" genauso rum... :(

Und ohne echte und ehrliche Infos kann man auch keine vernünftigen Ratschläge geben...

 

Tatsache ist nun einmal, dass kein Beifahrer für ein Vergehen des Fahrers eine Strafe/MPU bekommt, außer er ist/war Halter des Fahrzeugs (oder ist nachweisbar Alk-abhängig oder hat nachweisbar "harte Drogen" konsumiert o.ä.), oder wurde vom Täter richtig "reingerissen" (nach eigener Aussage war er ja nicht anwaltlich vertreten).

 

Also stimmt hier einiges nicht oder wurde nur halbherzig berichtet.... und dann kann man einfach nicht helfen/raten.

 

Der @TE muss jetzt irgendwann mal überlegen, ob er mit allen (!) Infos hier (oder "drüben") rüberkommt, oder ob er vor Gericht richtig auf die Schnau** fallen möchte...

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Dann stell doch mal das Urteil anonymisiert ein damit man sich einen Überblick darüber verschaffen kann.

Auch die Begründung für die Anforderung der MPU wäre mal interessant, auch wenn es für den aktuellen Fall nicht viel weiter helfen wird.

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Wie meinst du das , das von damals meinst du ? Das habe ich leider nicht mehr hab nur noch den wisch von der MPU aber den müsst ich auch erstmal raussuchen. Werde auf jedenfall den Anwalt kontaktieren und ihn nochmal fragen wie er des sieht und von der damaligen MPU berichten. Ich weiss mittlerweile gar nicht mehr was ich tun soll ib ich vor gericht soll oder nicht.

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Das war nur @MrMurphy und der scheint nicht gelesen zu haben, dass Du zur Zeit "nur" mit einem Einspruch gegen den BGB vor Gericht ziehst und nicht "das Gericht eine Straftat sieht die von Amts wegen verfolgt werden muss..."

 

Aber springe bitte nicht mit den unterschiedlichen Fragen zwischen den Foren hin und her, das verwirrt und ich habe keine Lust immer nachzusehen was Du wo für Informationen preisgibst.

 

Tatsache ist, dass an Deiner MPU-Geschichte als Beifahrer bei einmaligem FoFE etwas nicht stimmen kann. Was dort nicht stimmt, kannst nur Du sagen.

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Okay Q treiberin also kann ich jederzeit den BGB einspruch zurücknehmen ?!! Ich seh es ja selber ein das was net stimmen kann mit der MPU. Aber ich kann nur sagen so wie es war ich. Wir wurden damals angehalten mit dem Fahrzeug von meinem Kumpel seiner mutter ( 10 Jahre her) mein kunpel war der fahrer ich der Beifahrer. Dann kam die gerichtsverhandlung und mein kumpel hat ne geldstrafe bekommrn und ich sozialstunden. Dann wo ivh kurz vor der Führerscheinprüfung stand kam die aufforderung zur MPU. Das wars und es ist wirklich die wahrheit.

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Normalerweise (!) kann man einen Einspruch gegen einen BGB vor Gericht bis zum Urteilsspruch zurücknehmen, damit tritt dann sofort die Rechtskraft ein.

 

Bei Dir ist aber zuviel nicht "normal", so dass ich keine abschließende Aussage treffen kann und will. Dir bleibt nur Deinem Anwalt sämtliche (!) Unterlagen zur Verfügung zu stellen, inkl. der MPU-Anordnung und des damaligen Urteils was zur MPU-Anordnung geführt haben soll.

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Ich habe jetzt mit meinen Anwalt telefoniert . Ee meinte diese Mpu sei nicht relavant da sie zu lange zurückliegt ich soll sie ihn aber denoch zukommen lassen. Er meinte er würde jetzt erstnal nicht den bgb annehmrn ich soll jetzt erstmal warten ob ne strafrechtlich verfolgung kommt und dann kann ich den BGB immernoch akzeptieren. Und ihr wird des jetzt alles nochmal gebau prüfen und mich dann beraten. Und ich soll jetzt erstmal warten da ja noch nichts vom gericht da ist.

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Er meinte er würde jetzt erstnal nicht den bgb annehmrn ich soll jetzt erstmal warten ob ne strafrechtlich verfolgung kommt und dann kann ich den BGB immernoch akzeptieren

und du bist dir sicher, dass es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist?

Wird der Sachverhalt nun doch strafrechtlich verfolgt, so wird das mit der Einstellung des OWi-Verfahrens einhergehen, dann ist nix mehr mit "Bußgeldbescheid akzeptieren".

 

Gruß

Goose

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Also habe jetzt noch einmal mit ihm Telefoniert er meinte wenn ein Strafverfahren gegen mich droht eingeleitet zu werden habe in dieser übergangsfrist noch zeit den BGB zu akzeptieren.

Hallo Maoe165,

mal ne klare Ansage:

1. hier haben viele Leute geschrieben, dir zu helfen, d.h. diese Leute haben sich Zeit und Gedanken genommen.

2. du schreibst hier Sachen, die nicht nachvollziehbar sind (MPU als Beifahrer).

3. Du hast keinen Anwalt, weil kein Anwalt sich so verhält (ausser er ist Dein Verwandter und Fachanwalt für Schafhandel in Turkmenistan).

4. Du nervst.

5. Egal

Gruss

snb

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...lies es doch einfach nicht wenn es Dich nervt ...

Entschuldigt bitte, dass ich dazwischenquatsche: Dieser "Tipp" - den man hier ja immer mal wieder liest - leidet an einem kleinen, aber entscheidenden Logik-Fehler.
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4. Du nervst.
@snb, lies es doch einfach nicht wenn es Dich nervt. :nixda: Mich nervt es nicht und wenn, dann drücke ich es höflicher aus.

Punkt 1 gelesen ?

Gruss

snb

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  • 4 weeks later...

Hallo Also hab heut die Ladung bekommen vom Gericht mit Hinweis das das Gericht eine überleitung zum Strafverfahren wegen der fahrl. KV beabsichtigt. Mein Anwalt will das Jetzt nochmal Prüfen ob es sinvoll ist vor Gericht zu gehen oder den BGB zu akzeptieren. Ich bin ratlos und weiss nicht was ich machen soll. Hab schiss das wenn ich vor gericht geh mir wegen der KV ein. FE droht.

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  • 2 weeks later...

Hallo ich bräuchte dringend Rat. Mein anwalt hat jetzt mit dem Zuständigen Richter gesprochen. Der Richter meinte für ihn hört sich das schon so an als wäre es ein Strassenrennen gewesen. Bis jetzt hab ich nen BGB bekommen mit 1 Monat FV 4 Punkte und die Geldstrafe. Wenn ich diesen annehme wäre die Sache erledigt. Mein anwalt sagte jedoch zu mir Er würde vor Gericht weil es sein kann das ich freigesprochen werde bzw kein FV geben kann. Er hat auch schon mit dem Richter gesprochen was mir drohen würde wenn das rennen bewiesen ist und die KV hinzukommt. Da würden mir statt 4 Punkte 5 drohen eine Höhere Geldstrafe und statt einen Monat FV 2 Monate. Ich weiss ehrlich gesagt nicht was ich tun soll. Mein anwalt sagt ich soll gehen aber ich bin mir unsicher . Was sagt ihr dazu

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Was sagt ihr dazu
Wir können nicht mehr und nicht weniger sagen als die Kollegen "drüben" im Verkehrsportal. Es ist Deine Entscheidung, die Du zusammen mit Deinem Anwalt selbstständig treffen musst.

 

Keiner kann Dich ans Händchen nehmen und sagen "mach es so oder so".

Du bist erwachsen und musst lernen Entscheidungen abschließend zu treffen!

 

Sämtliche (mögliche) Folgen egal welcher Entscheidung Deinerseits wurden sowohl hier als auch "drüben" bis zum erbrechen genannt.

 

Aber entscheiden musst Du ganz alleine!!!

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Ich weiss einfach nicht was besser ist und wie meine chancen stehen.
Ich auch nicht und somit sind wir wieder am Anfang... es ist und bleibt Deine Entscheidung, alle Möglichkeiten und möglichen Folgen wurden bis zum erbrechen benannt.

 

Lies einfach Deine Threads nochmal.

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