scrat 0 Posted May 1, 2012 Report Share Posted May 1, 2012 Hallo, mein Auto wurde letztens abgeschleppt, da ich im Parkverbot stand. Allerdings war das Zusatzschild mit den Zeiten nicht lesbar, daher konnte ich nicht lesen ab wann das Parkverbot gilt. (siehe Foto)Jetzt bekam ich eine schriftl. Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15,- Euro und dem Hinweis das die Abschleppkosten noch folgen. Wenn ich jetzt die Verwarnung ignoriere, was passiert dann als nächstes? Hätte ich bei einem Einspruch mit dem Beweisfoto gute Chancen ?Ich habe gelesen das Verkehrsschilder die nicht lesbar sind ihre Gültigkeit verlieren. Bezieht sich das in meinem Fall dann nur auf das Zusatzschild mit den Zeiten?? Wäre Euch für jeden Tipp dankbar! Gruß scrat Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 1, 2012 Report Share Posted May 1, 2012 Da muss ich Dich leider enttäuschen. Was Du wirklich nicht lesen kannst kann Dir auch nicht angelastet werden. Die Behörde setzt allerdings eine gewisse Kreativität voraus. So muss zum Beispiel ein Stoppschild auch dann allein an dessen Form erkannt werden wenn es völlig verschneit ist. In Deinem Falle ginge es höchstens um das Zusatzschild, nicht um das Halteverbot an sich. Und hier kann ich definitiv den unteren Teil einer 7 eindeutig erkennen. Rechtsmittel hätten meiner Meinung nach mit der Begründung keinen Erfolg und würden Deine Kosten nur nach oben hin korrigieren. Quote Link to post Share on other sites
scrat 0 Posted May 1, 2012 Author Report Share Posted May 1, 2012 das habe ich mir fast gedacht, schade.. aber danke für deine Antwort. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 1, 2012 Report Share Posted May 1, 2012 Gerne geschehen Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted May 2, 2012 Report Share Posted May 2, 2012 Und hier kann ich definitiv den unteren Teil einer 7 eindeutig erkennen.Könnte auch eine 9 sein. Also nur eine Chance, wenn der Verstoß zwischen 7 und 9 Uhr war. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 2, 2012 Report Share Posted May 2, 2012 Könnte auch eine 9 sein.Echt? Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted May 2, 2012 Report Share Posted May 2, 2012 Oder anders die Sache sehen: Es gilt eingeschränktes Halteverbot, die Ausnahme ab wann es nicht gilt war nicht erkennbar, also dort nicht das KFZ abstellen. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted May 3, 2012 Report Share Posted May 3, 2012 Richtig, wenn man nicht erkennen kann (oder will), dann gilt das Hauptschild 24 Stunden am Tag. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted May 3, 2012 Report Share Posted May 3, 2012 Echt?Stimmt, die "offizielle "9" sieht anders aus. Aber die muss ja nicht jeder immer und überall auswendig kennen. Und daher könnte der TE, wenn der Verstoß zwischen 7 und 9 Uhr morgens war, argumentieren, dass er [glaubte|sicher war], eine 9 erkannt zu haben und deswegen kein Verstoß vorlag. Bei allen anderen Zeiten ist das Zusatzschild aber wirklich ganz eindeutig.Was ist da die richtige Formulierung? "glaubte" bedeutet doch eventuell Fahrlässigkeit (= Verbotsirrtum §11 OWiG Abs 1)? Bei "sicher war" ist das Handeln vorsätzlich, aber nach §11 Abs 2 kennt er die Verbotsvorschrift nicht, also ist der Verstoß nicht vorwerfbar. Was sagen die Kommentare dazu? Quote Link to post Share on other sites
Guest Freisinn Posted May 8, 2012 Report Share Posted May 8, 2012 Mehr als fahrlässiges Handeln wurde ihm doch auch nicht vorgeworfen, und das bleibt ausdrücklich in §11 unberührt. Quote Link to post Share on other sites
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