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Schild Nicht Lesbar ->verwarnung Wegen Parkverbot


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Hallo,

 

mein Auto wurde letztens abgeschleppt, da ich im Parkverbot stand. Allerdings war das Zusatzschild mit den Zeiten nicht lesbar, daher konnte ich nicht lesen ab wann das Parkverbot gilt. (siehe Foto)

Jetzt bekam ich eine schriftl. Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15,- Euro und dem Hinweis das die Abschleppkosten noch folgen. :)

 

Wenn ich jetzt die Verwarnung ignoriere, was passiert dann als nächstes? Hätte ich bei einem Einspruch mit dem Beweisfoto gute Chancen ?

Ich habe gelesen das Verkehrsschilder die nicht lesbar sind ihre Gültigkeit verlieren. Bezieht sich das in meinem Fall dann nur auf das Zusatzschild mit den Zeiten??

 

Wäre Euch für jeden Tipp dankbar!

 

Gruß scrat

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Da muss ich Dich leider enttäuschen.

 

Was Du wirklich nicht lesen kannst kann Dir auch nicht angelastet werden. Die Behörde setzt allerdings eine gewisse Kreativität voraus. So muss zum Beispiel ein Stoppschild auch dann allein an dessen Form erkannt werden wenn es völlig verschneit ist.

 

In Deinem Falle ginge es höchstens um das Zusatzschild, nicht um das Halteverbot an sich. Und hier kann ich definitiv den unteren Teil einer 7 eindeutig erkennen.

 

Rechtsmittel hätten meiner Meinung nach mit der Begründung keinen Erfolg und würden Deine Kosten nur nach oben hin korrigieren.

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Stimmt, die "offizielle "9" sieht anders aus. Aber die muss ja nicht jeder immer und überall auswendig kennen.

 

Und daher könnte der TE, wenn der Verstoß zwischen 7 und 9 Uhr morgens war, argumentieren, dass er [glaubte|sicher war], eine 9 erkannt zu haben und deswegen kein Verstoß vorlag. Bei allen anderen Zeiten ist das Zusatzschild aber wirklich ganz eindeutig.

Was ist da die richtige Formulierung? "glaubte" bedeutet doch eventuell Fahrlässigkeit (= Verbotsirrtum §11 OWiG Abs 1)? Bei "sicher war" ist das Handeln vorsätzlich, aber nach §11 Abs 2 kennt er die Verbotsvorschrift nicht, also ist der Verstoß nicht vorwerfbar.

 

Was sagen die Kommentare dazu?

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