Langhammer 0 Posted April 29, 2012 Report Share Posted April 29, 2012 Hallo zusammen. Mich hat am 22.02. ein mobiler Blitzer auf der Landstrasse erwischt und vorgestern (27.04.) habe ich den Anhörungsbogen bekommen. Statt der erlaubten 100 war ich nach Abzug der Toleranz mit 169 unterwegs. Die Geldbuße wird auf Grund von Vorsätzlichkeit schon mal verdoppelt. Die mitgesendeten Bilder sind von schlechter Qualität, sehr unscharf, dunkel und ich bin nicht eindeutig zu erkennen. Das Fahrzeug war auf meinen Namen zugelassen und wurde 3 Tage später verkauft. Wie komme ich aus dieser Sache raus? Hab keine Lust 2 Monate Rad zu fahren. Da es unmittelbar vor meiner Haustüre war, könnte ich vielleicht einen Unbekannten vorschieben der eine Probefahrt gemacht hat, oder zu riskant??? Evlt. hätte ich auch einen ErsaFa in der Hinterhand. Was meint ihr? Viele Grüße Langhammer Quote Link to post Share on other sites
twb 3 Posted April 30, 2012 Report Share Posted April 30, 2012 Das Originalbild wird sicher von besserer Qualität sein un Dich einwandfrei identifizieren. Ansonsten nutze die Suchfunktion nach den relevanten Begriffen... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 30, 2012 Report Share Posted April 30, 2012 Such nach "Ersatz Fahrer" ohne leerzeichen... der trägt sich dann selbst als Fahrer ein und erinnert sich dann später, dass er es doch nicht war, und zwar genau dann wenns gegen dich verjährt ist, so das prinzip. Quote Link to post Share on other sites
Langhammer 0 Posted April 30, 2012 Author Report Share Posted April 30, 2012 Moin. Danke für die Hinweise. Die Ersatz Fahrergeschichte hört sich simpel an. Woher weiß ich genau wann die Verjährung eintritt? Normal nach 3 Monaten, ist klar. Es gibt aber auch die Verjährungsunterbrechung, wo mir noch nicht so ganz klar ist wann die eintritt. Spielt die in diesem Fall eine Rolle? Alles was ich dazu gegoogelt habe ist schwer verständlich und mit unterschiedlichen Aussagen behaftet. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 30, 2012 Report Share Posted April 30, 2012 Die Verjaehrungsunterbrechung ist in deinem Fall mit der Zusendung des AHB eingetreten. Du muesstest also wiederum 3 Monate ueberbruecken...... Quote Link to post Share on other sites
Langhammer 0 Posted April 30, 2012 Author Report Share Posted April 30, 2012 Wenn die Verjährung jetzt von vorn beginnt, muß der Ersatz Fahrer aber einen langen Atem haben. Vermutlich wird gegen ihn das Urteil doch schon rechtskräftig bevor meine Verjährung eingetreten ist... Oder irre ich da??? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 30, 2012 Report Share Posted April 30, 2012 Woher weiß ich genau wann die Verjährung eintritt? Die Verjährung ist am Tag der Anordnung der Anhörung unterbrochen worden. Das genaue Datum kann nur ein RA bei Aktenansicht feststellen. Wenn du vom Datum auf dem Anhörungsbogen ausgehst bist du auf der sicheren Seite. Er - satz - fahrer ist ein Versuch wert, deine Chance da noch heraus zu kommen sind aber - sehr - gering. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 30, 2012 Report Share Posted April 30, 2012 mit 169 unterwegs.Klingt nach einem langwierigen Fall, genau das hatten wir nämlich schon mal ... /SCNR Quote Link to post Share on other sites
Langhammer 0 Posted April 30, 2012 Author Report Share Posted April 30, 2012 Hallo zusammen. Ich habe mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt, aber ich habe da jemanden der die Schuld aus sich nehmen würde und auch die Punkte dafür kassiert. Der Widerruf ist also keine voraussetzung, würde mir nur helfen Geld zu sparen. Da das Bußgeld verdoppelt wurde wären das mal ebend 880€ + die Bearbeitungsgebühr + einen Obolus für meine "Vertrauensperson". Falls das Risiko mit dem Widerruf zu scheitern zu hoch ist, würde ich natürlich lieber zahlen als aufzufliegen. Mit einem Schuldanerkenntnis eines anderen Fahrers sollte mein Führerschein doch problemlos zu retten sein, oder? Kann mir nicht vorstellen dass bei einem gefundenen Schuldigen noch großartig nachgeforscht wird. Viele Grüße Langhammer Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 30, 2012 Report Share Posted April 30, 2012 Kann mir nicht vorstellen dass bei einem gefundenen Schuldigen noch großartig nachgeforscht wird. Bei +69 kann das niemand sicher beantworten, ich vermute der SB wird sich das Foto genau ansehen. Versuch macht klug. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 2, 2012 Report Share Posted May 2, 2012 Mit einem Schuldanerkenntnis eines anderen Fahrers sollte mein Führerschein doch problemlos zu retten sein, oder?Nö. Der Behörde ist daran gelegen den wirklichen Fahrer zu bestrafen, die Ersa_fa-Methode ist auch dort bekannt. Und bei dieser Überschreitung wird ein normaler SB sehr genau hinsehen und wahrscheinlich auch einen Passbildabgleich mit dem EMA machen.Im übrigen muss Dein Führerschein nicht gerettet werden, der macht ggf. nur etwas "Urlaub". Und Deine Fahrerlaubnis ist mit dem was Du geschrieben hast (noch) nicht in Gefahr. Kann mir nicht vorstellen dass bei einem gefundenen Schuldigen noch großartig nachgeforscht wird.Du solltest an Deinem Vorstellungsvermögen arbeiten (s. oben). Quote Link to post Share on other sites
Langhammer 0 Posted May 11, 2012 Author Report Share Posted May 11, 2012 Wie sieht es denn aus wenn der AHB nicht förmlich zugestellt wurde, sondern als einfacher Brief? Kann man dadurch Zeit für die Verjährung gewinnen wenn man dieses Schreiben ignoriert? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 11, 2012 Report Share Posted May 11, 2012 nö.. der AHB sagt nur aus, dass du angehört wurdest, du also die chance hast zu sagen, needas war ich nicht, weil zB das Kennzeichen falsch abgelesen wurde, oder was sonst nochan Fehlern in der Bürokratie passieren kann. In deinem Falle ists eigentlich egal, ob du den AHB ignorierst oder nicht, der BGB geht sowieso raus. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 14, 2012 Report Share Posted May 14, 2012 Kann man dadurch Zeit für die Verjährung gewinnen wenn man dieses Schreiben ignoriert?Nö, da mit der behördlichen Anordnung der Anhörung die Verjährungsfrist unterbrochen wurde. Quote Link to post Share on other sites
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