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Preis- U. Verständnisfrage ?


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HiHo,

 

Bei uns wurde aktuell eine ganze Straße für Bus und Taxi umgewidmet.

Da ist aber z.Zt. NUR das Blau/weisse Busschild mit der Taxiergänzung dran.

Müsste nicht korrekterweise auch das runde "Durchfahrt Verboten" Schild dran um alle anderen VT fernzuhalten (so wie die Idee ist) ?

Das Busschild ist ja eigentlich nur eine "Erlaubnis", kein Verbotsschild.

Täusche ich mich, oder wurde das nur vergessen ?

Zweiter Fragenteil: was kostet es wenn man da reinfährt und erwischt wird (€ + Pointz) ?

Gibts einen "Preisunterschied" mit und ohne Durchfahrt Verboten Schild ?

 

merci Cyrano

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141202 Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen (Zeichen 245) für ( B - 1 ) 15,00

Omnibusse oder Taxen.

§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 147 BKat

( B - 1 ) 15,00€

 

Ist also bezahlbar.

 

MfG.

 

hartmut

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es kann aber auch kommen:

 

141203 Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen für Omnibusse o- ( B - 1)

der Taxen (Zeichen 245) und behinderten den Linien- bzw. Taxenverkehr.

§ 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 147.1 BKat; § 19 OWiG

 

und kostet 35 Euro

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Die Sperrung von ganzen Straßen mittels Zeichen 245 ist nicht möglich, ergo kann nichts passieren.

 

Das Zeichen 245 ist nur für Sonderfahrstreifen erlaubt und muß über dieser Spur hängen. Und kann in Ausnahmefällen durch eine weiße Tafel (Z 500 mit Z 245) neben der Fahrspur erfolgen (BayObLG VRS 59, 236).

 

Will man eine Straße sperren muß man Zeichen 250 ff nehmen.

 

@random: Missachtung des Zeichens 250 wären 15 €, wenn der Fahrer feststeht.

 

20€ für Fahrzeugen die in §3StVO Abs2 a) und b) gelistet sind. :sneaky:

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Die Sperrung von ganzen Straßen mittels Zeichen 245 ist nicht möglich, ergo kann nichts passieren.

 

Das Zeichen 245 ist nur für Sonderfahrstreifen erlaubt und muß über dieser Spur hängen. Und kann in Ausnahmefällen durch eine weiße Tafel (Z 500 mit Z 245) neben der Fahrspur erfolgen (BayObLG VRS 59, 236).

 

Will man eine Straße sperren muß man Zeichen 250 ff nehmen.

 

@random: Missachtung des Zeichens 250 wären 15 €, wenn der Fahrer feststeht.

 

20€ für Fahrzeugen die in §3StVO Abs2 a) und b) gelistet sind. :sneaky:

 

mh, ich hatte zwar nur einen google-treffer, bin mir aber ziemlich sicher das in dem satz ein nicht war, naja egal. passiert

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