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...natürlich 31 Km/h Innerhalb Der Ortschaft...


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Moinmoin,

 

nach 26 Jahren mit fest eingebauter Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 Km/h überm Limit hat's mich vor Weihnachten erwischt.

 

Nach 500 Km fahrt quer durch Deutschland bin ich in Bremen mitten in der Nacht auf einem Autobahnzubringer mit 111 Km/h geblitzt worden.

 

Will jetzt nicht groß rumheulen, aber ich hatte anscheinend sowohl ein Ortseingangsschild wie auch die Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen. :whistling:

 

Habe heute als Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen mit brauchbarem Bild erhalten.

 

Nach einer Recherche sehe ich momentan drei Optionen.

 

1) Verzögern, Widerspruch und nach Ablauf der drei Monate meinen Vater als Fahrer benennen.

 

2) Verzögern, meinen Vater benennen und Ihn nach Ablauf der drei Monate mich benennen lassen.

 

3) Über meinen Rechtschutz einen Fachanwalt beauftragen.

 

Schließt die Option 3) die Optionen 1) und 2) eigentlich aus? Darf also der Anwalt überhaupt einen solchen Tipp geben?

 

Was empfehlt ihr mir?

 

Vielen Dank im Voraus!

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Moin

 

> ...natürlich 31 Km/h Innerhalb Der Ortschaft...

 

in Bremen mitten in der Nacht auf einem Autobahnzubringer mit 111 Km/h geblitzt worden.

 

ein Ortseingangsschild wie auch die Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen.

 

Habe heute als Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen mit brauchbarem Bild erhalten.

 

Nach einer Recherche sehe ich momentan drei Optionen.

 

1) Verzögern, Widerspruch und nach Ablauf der drei Monate meinen Vater als Fahrer benennen.

 

2) Verzögern, meinen Vater benennen und Ihn nach Ablauf der drei Monate mich benennen lassen.

 

3) Über meinen Rechtschutz einen Fachanwalt beauftragen.

 

In Bremen sind :rolleyes: erlaubt, oder wie soll ich deine 31 igO mit 111km/h deuten? :whistling:

 

zu deiner Recherche:

 

zu 1) § 164

 

zu 2) § 164

 

zu 3) gute Idee

 

kleiner Tip: Bei der Ersatz-Fahrer-Metho. sollte sich dieser selbst eintragen. :whistling:

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@DerDicke: Hat mich ja auch gewundert, dass das als "innerhalb geschlossener Ortschaft" bewertet wird. Ist der Autobahnzubringer von Arsten in die Innenstadt, und 200 Meter nach dem Blitzer kam dann noch ein 80er-Schild.

Bei der Selbst-Eintragen-Methode kommt der sich-selbst-Beschuldigende doch schwer wieder aus der Nummer raus? So unähnlich sieht ihm das Photo nicht und ein offizielles Alibi um 2:00 nachts hat er auch nicht.

 

@frosch: wildes google-dilettieren :whistling:

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zu 1) § 164

Was ein Quatsch!

 

Da gegen den Benannten ja Verjährung eingetreten wäre, könnte kein Verfahren gegen ihn mehr eingeleitet werden. Ergo fehlt es an einer Grundvorraussetzung den § 164 StGB anwenden zu können.

 

Untauglich bleibt Idee 1 natürlich dennoch.

 

zu 3) gute Idee

Was schlägst du denn vor wie der Anwalt die Kohlen aus dem Feuer holen soll?!?

 

Hallo und herzlich willkommen im Radarforum!

 

1) Verzögern, Widerspruch und nach Ablauf der drei Monate meinen Vater als Fahrer benennen.

Und was soll das bringen?

 

Glaubst du eine wirksame Methode zu kennen die Bußgeldstelle dazu zu kriegen gegen dich nicht innerhalb der nächsten über 2 Monate einen Bußgeldbescheid zu erlassen?

 

2) Verzögern, meinen Vater benennen und Ihn nach Ablauf der drei Monate mich benennen lassen.

Suche mal nach Ersatz_fahrer (ohne Unterstrich, dafür zusammengeschrieben).

 

Du bist auf der richtigen Fährte, allerdings liegt auch noch vieles im Argen:

Das Verzögern sollte zumindest am Anfang sicher nicht deine Hauptaufgabe sein. Die Zeit geht, wenn der Anfang erstmal geklappt hat auch von allein ins Land.

 

Zudem begehst du mit der Angabe eines anderen Fahrers eine Straftat (§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung), es ist aber strafbar wenn sich jemand selbst als Verursacher des Verkehrsverstoßes einträgt.

 

3) Über meinen Rechtschutz einen Fachanwalt beauftragen.

Auch der Anwalt kann nicht hexen.

 

Hast du wenigstens irgendeinen (kleinen) Anhaltspunkt, dass bei der Messung, Dokumentation, Auswertung irgendwas nicht korrekt gelaufen sein könnte?

 

Oder wo soll der Anwalt anfangen, was soll er machen?

 

Schließt die Option 3) die Optionen 1) und 2) eigentlich aus? Darf also der Anwalt überhaupt einen solchen Tipp geben?

Praktisch wird sich das wohl ausschließen, da der Anwalt dabei ja nichts zu tun, ergo auch nichts zu verdienen hätte.

 

Was empfehlt ihr mir?

Siehe unter Punkt 2.

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Bei der Selbst-Eintragen-Methode kommt der sich-selbst-Beschuldigende doch schwer wieder aus der Nummer raus? So unähnlich sieht ihm das Photo nicht und ein offizielles Alibi um 2:00 nachts hat er auch nicht.

Dann nimm jemanden der ein belastbares Alibi hat: Bruder, Cousin, Onkel, bester Kumpel, ...

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@DerDicke: Hat mich ja auch gewundert, dass das als "innerhalb geschlossener Ortschaft" bewertet wird. Ist der Autobahnzubringer von Arsten in die Innenstadt, und 200 Meter nach dem Blitzer kam dann noch ein 80er-Schild.

Das war wohl der permanente Blitzer an der Kreuzung mit der Habenhauser Brückenstraße hier ?

 

Das ist igO. das Ortsschild steht gleich hinter der Abfahrt - guggst Du hier: GSV.

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Zudem begehst du mit der Angabe eines anderen Fahrers eine Straftat (§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung), es ist aber * strafbar wenn sich jemand selbst als Verursacher des Verkehrsverstoßes einträgt.

* nicht :whistling:

Ähm, ja klar!

 

Was es doch bewirkt, wenn man ein so kleines Wörtchen vergisst und dann beim Drüberlesen übersieht...

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@Ichtyos: das ist echt Salz in meine Wunden... :whistling: ...aber mitten in der Nacht im strömenden Regen und todmüde durchaus übersehbar...

 

@MrMijagi: Wer hat denn für die Uhrzeit Monate später ein belastbares Alibi???

 

@all: hab inzwischen einen ernüchternden Post von Alberto gefunden, der meine Hoffnungen gehen 0 gegen läßt.... Halter=Fahrzeugführer und brauchbares Foto... nur dass mein Ersatzfahrer in Bremen wohnt und ich 500 KM weiter weg läßt mir noch einen Funken Hoffnung... jaaaaa, der Wagen ist auch 500 km weit weg angemeldet, ich weiß...

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Ähmm,

...aber mitten in der Nacht im strömenden Regen und todmüde durchaus übersehbar...

ist relativ. Ich habe in dem Bereich bei ähnlichen Bedingungen (außer der Müdigkeit) schon mal ein Wildschwein auf der Fahrbahn gesehen. Dagegen ist das Ortsschild quasi eine Leuchtreklame gewesen.

 

Aber bei den genannten Voraussetzungen ist die Kombination

mit fest eingebauter Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 Km/h überm Limit

halt fatal, wie Du jetzt erlebst. :whistling:

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@MrMijagi: Wer hat denn für die Uhrzeit Monate später ein belastbares Alibi???

Du schreibst doch selbst dass das Bild brauchbar ist.

 

Also wäre ein Alibi ja nur das zweite Indiz um den Betreffenden zu entlasten.

 

@all: hab inzwischen einen ernüchternden Post von Alberto gefunden, der meine Hoffnungen gehen 0 gegen läßt.... Halter=Fahrzeugführer und brauchbares Foto...

Also ich habe auch schon für meinen Vater den Ersatz_fahrer gemacht und das ist gut durchgelaufen. Im Verwandten- bzw. Freundeskreis ebenfalls.

 

Ob es klappt kann dennoch keiner sagen, aber Gründe jetzt schon den Kopf in den Sand zu stecken gibt es meiner Meinung nach nicht.

 

nur dass mein Ersatzfahrer in Bremen wohnt und ich 500 KM weiter weg läßt mir noch einen Funken Hoffnung... jaaaaa, der Wagen ist auch 500 km weit weg angemeldet, ich weiß...

Die Sache der Entfernung spielt meiner Erfahrung nach absolut keine Rolle.

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  • 2 weeks later...

So... wie erwartet kam der Bußgeldbescheid direkt zu mir... zu meinem Erstaunen aber mit zwei statt einem Monat Fahrverbot als "Wiederholungtäter" (in 2011 einmal mit 27 kmh zu viel innerhalb geschlossener Ortschaft)...

 

Hier meine Fragen dazu:

 

Macht es Sinn, dagegen per Anwalt vorzugehen (mit dem Ziel, 1 Monat Fahrverbot zu erhalten)?

 

Wo findet die Verhandlung statt und muss ich persönlich anreisen?

 

Übernimmt die ADAC-Rechtsschutzversicherung alle Kosten?

 

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten.

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