waldarbeiter 0 Posted October 8, 2011 Report Share Posted October 8, 2011 Hallo Zusammen, ...laut Videowagenbesatzung war ich zu schnell auf der Berliner Stadtautobahn unterwegs.Der Bußgeldbescheid ist auch da - da es einige Abweichungen gibt zw. Aussage der Beamten und dem jetzigen Bescheid würde ich gerne prüfen (dies prüfen lassen) und die Richtlinien/Vorgaben für eine Messung via Videowagen nachlesen - um auch für die Zukunft da Klarheit zu haben.Der Anwalt ist auch informiert und schaut mal nach dem Video Folgende für mich unverständliche Aussagen wurden getroffen: - "...wir können Ihnen nicht sagen wie schnell Sie genau waren - wir konnten keine Vergleichsmessung durchführen."(der Wert im Bescheid liegt um +20 km/h höher als der nicht genau "gewusste" - abgeschätze)1#Was ist eine Vergleichsmessung?2#Ist eine Vergleichsmessung zwingend notwendig?3#Welche Werte müssen bei einer Messung via Videowagen > Dauer der "Verfolgung" / Wege / ...eingehalten sein? - "...da werden dann am Computer Striche gezogen und danach berechnet wie schnell Sie waren."4#Was verbigt sich da genau hinter - unsere gute v=s/t Formel?5#Gibt es unabhängige Gutachter um das noch mal prüfen zu lassen...? (Mir geht es nicht darum auf den Aussagen der Beamten herumzureiten > das Thema ist "gegessen" < möchte verstehen was gemeint war/ist...) es grüßt der WALDARBEITER , wir konnten keine Vergleichsmessung durchführen" Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 8, 2011 Report Share Posted October 8, 2011 Welches System wurde denn verwendet? Quote Link to post Share on other sites
waldarbeiter 0 Posted October 9, 2011 Author Report Share Posted October 9, 2011 ...ProViDa 2626 Quote Link to post Share on other sites
waldarbeiter 0 Posted October 9, 2011 Author Report Share Posted October 9, 2011 hab noch einam auf den Bescheid geschaut, unter Beweismittel steht folgendes: Video-Band-Aufzeichnung, Messung mit einem Geschwindigkeitsmeßgerät, Aussage des Polizeibeamten, ViDistA Wie hoch ist eigentlich der Toleranzabzug - hier steht nur "(nach Toleranzabzug)" - Geschwindigkeit war über 100 km'h es grüßt der WALDARBEITER Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted October 9, 2011 Report Share Posted October 9, 2011 @waldarbeiter guggst du hier da gibts die Infos hier gibts etwas rechtliches übers ProViDa,allerdings schon etwas älter. und hier siehst du,was für Fahrzeuge mit den Kennzeichen in B unterwegs sind,vielleicht findest deinen Checker ja auch wieder Quote Link to post Share on other sites
waldarbeiter 0 Posted October 9, 2011 Author Report Share Posted October 9, 2011 hallo diver - danke für die links - bis auf den rechtlichen bereits bekannt... - bei ViDista geht bei mir nur die startseite- auf der berliner seite ist es der B-QZ 349 es grüßt der WALDARBEITER Quote Link to post Share on other sites
waldarbeiter 0 Posted October 14, 2011 Author Report Share Posted October 14, 2011 Hallo, ...da die ViDisTa Seite bei mir immer noch nicht gehtgibt es denn nun Vorgaben Abstände / Dauer / etc. bei einer Videowagenverfolgung die eingehalten werden müssen? es grüßt der WALDARBEITER Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 14, 2011 Report Share Posted October 14, 2011 gibt es denn nun Vorgaben Abstände / Dauer / etc. bei einer Videowagenverfolgung die eingehalten werden müssen?NRW betreffend gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Quote Link to post Share on other sites
waldarbeiter 0 Posted October 17, 2011 Author Report Share Posted October 17, 2011 hallo bluey - OK danke > dann ist das wohl so < macht dann halt jede "Besatzung" / Bundesland / etc. wie es mag es grüßt der WALDARBEITER Quote Link to post Share on other sites
TMX 15 Posted October 18, 2011 Report Share Posted October 18, 2011 Zur Vergleichsmessung: Das bedeutet, dass der Videowagen mit extrem langsamer Geschwindigkeit (meist auf dem Parkplatz, auf dem man angehalten wird) rückwärts auf dein Fahrzeug zufährt. Dabei wird die Heckkamera eingeschaltet und die Zeit genommen, in der sich der Abstand des V-Wagens zu deinem KFZ verringert - bis zur maximal möglichen Annäherung. Aus der gemesssenen Strecke und der Zeit kann wie bei der eigentlichen Messung auf der BAB im Vergleich mit dem eigentlichen Video errechnet werden, wie groß der Abstand des KFZ zum Videowagen auf der BAB war. Das wird vor allem bei möglichen Mess-Ungenauigkeiten und bei de Einwänden des VT angewendet, er sei hinsichtlich des Abstands etc. korrekt gefahren usw. Quote Link to post Share on other sites
waldarbeiter 0 Posted October 26, 2011 Author Report Share Posted October 26, 2011 hallo ######, danke - was es nicht alles so gibt > wollten sie aber nicht machen - haben das nur so gesagt... es grüßt der WALDARBEITER Quote Link to post Share on other sites
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