D13982 0 Posted September 18, 2010 Report Share Posted September 18, 2010 Erstmal ein freundliches HALLO in die Runde! Hab da mal eine Frage zur Auswahl der Meßstelle und dafür mal ein paar Beispiele die ich kürzlich gesehen habe. Nummer 1: Autobahn 14 zwischen Magdeburg und Halle, in Höge Trotha/Tornau etwas längere Baustelle, Limit 60, einspurig. Irgendwann hören dann die Absprerrungen auf und es ist wieder 2-spurig, an genau dieser Stelle wo die letzte Absperrung aufhört steht ein Verkehrszeichen das die 60 aufhebt. Und genau zu Füßen dieses Verkehrszeichens stand der Schrott vom ES1.0 herum.Ist das denn legitim? Nummer 2: Kurz hinter dieser Baustelle (vielleicht 1km) waren nette Meßmarkierungen angebracht (kein Brücke für Abstand). Ist denn wenn dieses Schild -> mit einer 60 drin ist nicht eigentlich die Piste frei? Stand ja niemand dort herum, aber interessant wäre es mal gewesen. Nummer 3: OE Magdeburg, B1 aus Irxleben kommend. ca. 25m hinter dem OE-Schild wird da auch gerne mal geblitzt, auch irgendwie ziemlich fies! Das war es erstmal, ich hätte mal gedacht das es da je nach Bundesland Richtlinien zum Aufbau gibt, z.B. 150m vor oder nach Begrenzung wird nicht geknipst, aber anscheinend ist das wohl nicht bindend. In diesem Sinne Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted September 18, 2010 Report Share Posted September 18, 2010 Wieso fies? Von wo bis wo gelten ausgeschilderte Beschränkungen? Fahrschule? Richtig, von Schild zu Schild! Weitere Fragen? Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted September 18, 2010 Report Share Posted September 18, 2010 ich hätte mal gedacht das es da je nach Bundesland Richtlinien zum Aufbau gibt, z.B. 150m vor oder nach Begrenzung wird nicht geknipst, aber anscheinend ist das wohl nicht bindend. Da liegst Du völlig richtig. Die Polizei ist üblicherweise angewiesen, erst ab einem gewissen Abstand vom Schild zu messen. Für den Verkehrsteilnehmer hat diese Weisung aber keine Relevanz. Rechtlich gesehen beginnt die Begrenzung ab dem Schild und kann geahndet werden, wenn die Messung entgegen der Weisung dennoch so durchgeführt wurde. Quote Link to post Share on other sites
Tekke 0 Posted September 18, 2010 Report Share Posted September 18, 2010 Deswegen, vor Ortseingang Fuss vom Gas! mit 50 Reinrollen. =) Quote Link to post Share on other sites
D13982 0 Posted September 18, 2010 Author Report Share Posted September 18, 2010 Wieso fies? Von wo bis wo gelten ausgeschilderte Beschränkungen? Fahrschule? Richtig, von Schild zu Schild! Weitere Fragen? Da hat wohl jemand Probleme mit seinem Ego? Danke für deine sehr freundliche Antwort, leider hat aber niemand gefragt von wo bis wo welche Beschränkungen gelten!Von daher, danke für deine nicht hilfreiche und nutzlose Antwort, wenn es keine Umstände bereitet ist Zukunft mal lesen was gefragt wurde. Grüße! Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted September 18, 2010 Report Share Posted September 18, 2010 zu Nr. 2:die Markierung kann aus einer Zeit stammen, zu der dort ein Limit existierte, oder dient z.b. für LKW-Messungen ( !). zu Nr. 3:sicher, dass es nur 25m sind? Trichterung vor der Ortsschild? Unfallgefahrenmomente in diesem Bereich: Einmündungen, Bushaltestelle, Krankenhaus, Schule, Fußgängerüberweg, Ende eines Radweges etc etc ? Zu den Richtlinien gibt es oftmals noch Ergänzungen, die dann Kontrollen an besonderen Streckenabschnitten betreffen. zu Nr. 1:Also die Messanlage stand noch in dem abgesperrten Bereich? Theoretisch könnte man sich hier auch eine Überwachung eines Überholverbotes vorstellen (ist ja in Baustellen meistens angeordnet), aber nur ne Möglichkeit ... Quote Link to post Share on other sites
D13982 0 Posted September 18, 2010 Author Report Share Posted September 18, 2010 Hallo Xander zu 2. -> Das kann gut sein zu 3. -> Die Strecke ist 2-spurig in jede Fahrtrichtung, baulich voneinander getrennt und sehr gut einsehbar. Es folgt zwar kurz darauf eine Ampelkreuzung, diese ist aber sogar mit gelben Warnzeichen 200m vor der Kreuzung ausgestattet, obwohl es dort keine Kurve oder Bebauung gibt die die Sicht auf die Ampel hinden könnte. zu 1. -> Die Baustelle war einspurig, also kein Überholen möglich. Auf der rechten Seite standen Absperrbaken, direkt zwischen der vorletzten und letzten Absperrbake stand die Lichtschranke und der restliche Krempel. Abstand zwischen den Baken viellicht 3-5 Meter. Direkt neben der letzten Bake, also quasi direkt hinter der Foto- und Blitzeinheit des eso stand dann unser aller Lieblingsverkehrszeichen -> Dahinter waren sofort wieder beide Spuren verfügbar.Man hätte in den gut 8km zuvor jede Menge Gelegenheit gehabt, aber sich an dieser ominösen Stelle zu platzieren Hab da jetzt kein Problem mit, weil ich es rechtzeitig erkannt habe und mich nun nicht betrifft, aber die Messstelle ist schon irgendwie fies. Grüße! Quote Link to post Share on other sites
ToSchu 1 Posted September 18, 2010 Report Share Posted September 18, 2010 (edited) Zitat von DieselschraeubchenDa liegst Du völlig richtig. Die Polizei ist üblicherweise angewiesen, erst ab einem gewissen Abstand vom Schild zu messen. Für den Verkehrsteilnehmer hat diese Weisung aber keine Relevanz. Rechtlich gesehen beginnt die Begrenzung ab dem Schild und kann geahndet werden, wenn die Messung entgegen der Weisung dennoch so durchgeführt wurde. Die VwV Verkehrsüberwachung gilt nicht nur für die Polizei in Uniform, sondern auch für die Landratsämter ( sind auch "Polizei" (Ortspolizei) selbst der Bürgermeister ist dann "Polizei"). Aber wer die VwV genau liest, er weis auch, dass die ominösen 150 m Nonsens sind und überall geblitzt werden darf. An "Grenzstellen" geht man dann aber erst mit "20...25 drüber" ins scharfe Messen rein. Edited September 18, 2010 by hartmut Quote gesetzt Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted September 18, 2010 Report Share Posted September 18, 2010 zu 3. -> Die Strecke ist 2-spurig in jede Fahrtrichtung, baulich voneinander getrennt und sehr gut einsehbar. Es folgt zwar kurz darauf eine Ampelkreuzung, diese ist aber sogar mit gelben Warnzeichen 200m vor der Kreuzung ausgestattet, obwohl es dort keine Kurve oder Bebauung gibt die die Sicht auf die Ampel hinden könnte. Die Warnzeichen sind dann außerorts? denn sonst käm's irg von den 200m und 25m hinter'm Ortsschild nicht so hin; bzw wie weit ist der Messpunkt von der Ampelkreuzung entfernt?Kreuzungen im Allgemeinen und auch die Rückstaugefahr bei Ampelkreuzungen kann schon als besonderes Gefahrenmoment verstanden werden ... Quote Link to post Share on other sites
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