xxxxyyyy 0 Posted September 3, 2010 Report Share Posted September 3, 2010 Hallo Leute, habe mal die eine oder andere Frage. 1. Wenn es um die Löschung der Punkte in Flensburg geht (Verjährung), was ist dann unter Straftaten zu verstehen? Was wären denn z.B. Straftaten die zu Punkten führen? Zu schnelles Fahren oder Ordnungswidrigkeiten wohl ja eher nicht...??? 2. Folgender Fall: Ich werde heute mit 25 km/h zu schnell geblitzt (in der Stadt). Gibt einen Punkt und die Geldbuße. Einen Monat später passiert mir das gleiche nochmal...ws kommt auf mich zu? Erneut der Punkt und die Geldbuße? 3. Kann ich für zu schnell Fahren und Fahren ohne Gurt gleichzeitig belangt werden-also für beide Ordnungswidrigkeiten?Oder darf immer nur die ``schwerwiegendere`` Ordnungswidrigkeit belangt werden? Vielen Dank schon mal für die Antworten. Quote Link to post Share on other sites
hoppnstett 0 Posted September 3, 2010 Report Share Posted September 3, 2010 Moin..... zu 1) z.B. Trunkenheitsfahrt mit BAK ab 1,1 Promille, Pöngs halten sich dann 5 Jahrezu 2) wenn es wirklich netto 25 sind, dann erhöht sich das BG etwaszu 3) wenn du noch telefon am Ohr hast und überholst im Überholverbot, gehen den Cops die Quittungen aus....jedes wird einzeln füe sich geahndet.... Immer geschmeidig in der Hüfte bleiben Gruss Hopp Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 3, 2010 Report Share Posted September 3, 2010 zu 2 (Ergänzung zu @hoppenstett): Wenn ein Monat nach der ersten "Untat" die zweite passiert, bleibt es bei dem einen Punkt und der Geldbuße, da die erste Tat ja noch nicht geahndet ist.zu 3) da es kein Verwarnungs- sondern Bußgeldtatbestand ist, ist das mit den Quittungen vor Ort kein Problem. Quote Link to post Share on other sites
hoppnstett 0 Posted September 3, 2010 Report Share Posted September 3, 2010 @hawie.....ja, hast du natürlich recht mit Bussgeldtatbestand....Hatte mal selber drei Owis....zu DM-Zeiten....15 zu schnell....nicht angeschnallt....Überholverbot.....20 DM + 40 DM + 60 DM--- Hätte die Rennleitung fast noch umgenagelt wegen tief stehender Sonne....boah war der sauer...aber drei Tickets musste er ausfüllen, hat halt etwas gedauert, und ich konnte mir das lachen nicht verkneifen. Seitdem ist er in mich "verliebt"..... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 3, 2010 Report Share Posted September 3, 2010 1. Wenn es um die Löschung der Punkte in Flensburg geht (Verjährung), was ist dann unter Straftaten zu verstehen? Was wären denn z.B. Straftaten die zu Punkten führen? Zu schnelles Fahren oder Ordnungswidrigkeiten wohl ja eher nicht...??? 2. Folgender Fall: Ich werde heute mit 25 km/h zu schnell geblitzt (in der Stadt). Gibt einen Punkt und die Geldbuße. Einen Monat später passiert mir das gleiche nochmal...ws kommt auf mich zu? Erneut der Punkt und die Geldbuße? 3. Kann ich für zu schnell Fahren und Fahren ohne Gurt gleichzeitig belangt werden-also für beide Ordnungswidrigkeiten?Oder darf immer nur die ``schwerwiegendere`` Ordnungswidrigkeit belangt werden? zu 1) z.B. Trunkenheitsfahrt mit BAK ab 1,1 Promille, Pöngs halten sich dann 5 Jahrezu 2) wenn es wirklich netto 25 sind, dann erhöht sich das BG etwaszu 3) wenn du noch telefon am Ohr hast und überholst im Überholverbot, gehen den Cops die Quittungen aus....jedes wird einzeln füe sich geahndet.... 1) Nein Alkohol bleibt sogar 10 Jahre plus Tilgungshemmung 5 Jahre stehen. Andere sind Unfallflucht, fahrlässige Tötung, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis usw.2)nur wenn die Sache schon bestandskräftig ist, was bei einem Zeitabschnitt von einem Monat unwahrscheinlich ist.3)Je nach Bundesland und dessen Rechtsprechung handelt es sich um Tateinheit oder Tatmehrheit (siehe FAQ Urteile), wobei der Unterschied im OwiRecht fast egal ist, da beides abkassiert wird und bei dem einen nur zusammengezogen wird und es etwas Nachlass gibt. Quote Link to post Share on other sites
hoppnstett 0 Posted September 3, 2010 Report Share Posted September 3, 2010 bei Entzug der Fahrerlaubnis werden die 7 Punkte allerdings doch gelöscht, so das eigentlich nur das Vergehen dokumentiert ist, oder irre ich ? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 3, 2010 Report Share Posted September 3, 2010 Ja, bei Entzug sind alle Punkte weg. Aber nicht jede Straftat hat einen Entzug zur Folge. Quote Link to post Share on other sites
xxxxyyyy 0 Posted September 3, 2010 Author Report Share Posted September 3, 2010 Habe ich es richtig verstanden, dass wenn ich heute mit 25 zuviel geblitzt werde, ich dann so lange mein Unwesen treiben kann, bis der Bescheid kommt? Ich kann mich bis dahin 50x blitzen lassen, ohne dass es etwas kostet oder Punkte bringt??? Ich meine gehört zu haben, dass wenn man 2x über 25 km/h fährt (innerhalb eines Jahres mit Dauer ab dem Tag, an dem man den ersten Bescheid bekommt), man dann den Führerschein erstmal los ist..?? Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 3, 2010 Report Share Posted September 3, 2010 Habe ich es richtig verstanden, dass wenn ich heute mit 25 zuviel geblitzt werde, ich dann so lange mein Unwesen treiben kann, bis der Bescheid kommt? Ich kann mich bis dahin 50x blitzen lassen, ohne dass es etwas kostet oder Punkte bringt???Dein Rechtsverständnis möchte ich (nicht) haben Quote Link to post Share on other sites
elcativa 0 Posted September 3, 2010 Report Share Posted September 3, 2010 Habe ich es richtig verstanden, dass wenn ich heute mit 25 zuviel geblitzt werde, ich dann so lange mein Unwesen treiben kann, bis der Bescheid kommt? Ich kann mich bis dahin 50x blitzen lassen, ohne dass es etwas kostet oder Punkte bringt??? Ich meine gehört zu haben, dass wenn man 2x über 25 km/h fährt (innerhalb eines Jahres mit Dauer ab dem Tag, an dem man den ersten Bescheid bekommt), man dann den Führerschein erstmal los ist..?? Das Zweite war wohl damit gemeint. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 3, 2010 Report Share Posted September 3, 2010 Habe ich es richtig verstanden, dass wenn ich heute mit 25 zuviel geblitzt werde, ich dann so lange mein Unwesen treiben kann, bis der Bescheid kommt? Ich kann mich bis dahin 50x blitzen lassen, ohne dass es etwas kostet oder Punkte bringt???Nein. Quote Link to post Share on other sites
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