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Fragen Zu Punkten Und Geschwindigkeitsverstößen


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Hallo Leute,

 

habe mal die eine oder andere Frage.

 

1. Wenn es um die Löschung der Punkte in Flensburg geht (Verjährung), was ist dann unter Straftaten zu verstehen? Was wären denn z.B. Straftaten die zu Punkten führen? Zu schnelles Fahren oder Ordnungswidrigkeiten wohl ja eher nicht...???

 

2. Folgender Fall: Ich werde heute mit 25 km/h zu schnell geblitzt (in der Stadt). Gibt einen Punkt und die Geldbuße. Einen Monat später passiert mir das gleiche nochmal...ws kommt auf mich zu? Erneut der Punkt und die Geldbuße?

 

3. Kann ich für zu schnell Fahren und Fahren ohne Gurt gleichzeitig belangt werden-also für beide Ordnungswidrigkeiten?

Oder darf immer nur die ``schwerwiegendere`` Ordnungswidrigkeit belangt werden?

 

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

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Moin.....

 

zu 1) z.B. Trunkenheitsfahrt mit BAK ab 1,1 Promille, Pöngs halten sich dann 5 Jahre

zu 2) wenn es wirklich netto 25 sind, dann erhöht sich das BG etwas

zu 3) wenn du noch telefon am Ohr hast und überholst im Überholverbot, gehen den Cops die Quittungen aus....jedes wird einzeln füe sich geahndet....

 

Immer geschmeidig in der Hüfte bleiben

 

Gruss Hopp

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zu 2 (Ergänzung zu @hoppenstett): Wenn ein Monat nach der ersten "Untat" die zweite passiert, bleibt es bei dem einen Punkt und der Geldbuße, da die erste Tat ja noch nicht geahndet ist.

zu 3) da es kein Verwarnungs- sondern Bußgeldtatbestand ist, ist das mit den Quittungen vor Ort kein Problem.

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@hawie.....ja, hast du natürlich recht mit Bussgeldtatbestand....

Hatte mal selber drei Owis....zu DM-Zeiten....15 zu schnell....nicht angeschnallt....Überholverbot.....20 DM + 40 DM + 60 DM--- :rolleyes:

Hätte die Rennleitung fast noch umgenagelt wegen tief stehender Sonne....boah war der sauer...aber drei Tickets musste er ausfüllen, hat halt etwas gedauert, und ich konnte mir das lachen nicht verkneifen. Seitdem ist er in mich "verliebt"..... :rofl:

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1. Wenn es um die Löschung der Punkte in Flensburg geht (Verjährung), was ist dann unter Straftaten zu verstehen? Was wären denn z.B. Straftaten die zu Punkten führen? Zu schnelles Fahren oder Ordnungswidrigkeiten wohl ja eher nicht...???

 

2. Folgender Fall: Ich werde heute mit 25 km/h zu schnell geblitzt (in der Stadt). Gibt einen Punkt und die Geldbuße. Einen Monat später passiert mir das gleiche nochmal...ws kommt auf mich zu? Erneut der Punkt und die Geldbuße?

 

3. Kann ich für zu schnell Fahren und Fahren ohne Gurt gleichzeitig belangt werden-also für beide Ordnungswidrigkeiten?

Oder darf immer nur die ``schwerwiegendere`` Ordnungswidrigkeit belangt werden?

 

 

zu 1) z.B. Trunkenheitsfahrt mit BAK ab 1,1 Promille, Pöngs halten sich dann 5 Jahre

zu 2) wenn es wirklich netto 25 sind, dann erhöht sich das BG etwas

zu 3) wenn du noch telefon am Ohr hast und überholst im Überholverbot, gehen den Cops die Quittungen aus....jedes wird einzeln füe sich geahndet....

 

1) Nein Alkohol bleibt sogar 10 Jahre plus Tilgungshemmung 5 Jahre stehen. Andere sind Unfallflucht, fahrlässige Tötung, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis usw.

2)nur wenn die Sache schon bestandskräftig ist, was bei einem Zeitabschnitt von einem Monat unwahrscheinlich ist.

3)Je nach Bundesland und dessen Rechtsprechung handelt es sich um Tateinheit oder Tatmehrheit (siehe FAQ Urteile), wobei der Unterschied im OwiRecht fast egal ist, da beides abkassiert wird und bei dem einen nur zusammengezogen wird und es etwas Nachlass gibt.

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Habe ich es richtig verstanden, dass wenn ich heute mit 25 zuviel geblitzt werde, ich dann so lange mein Unwesen treiben kann, bis der Bescheid kommt? Ich kann mich bis dahin 50x blitzen lassen, ohne dass es etwas kostet oder Punkte bringt???

 

Ich meine gehört zu haben, dass wenn man 2x über 25 km/h fährt (innerhalb eines Jahres mit Dauer ab dem Tag, an dem man den ersten Bescheid bekommt), man dann den Führerschein erstmal los ist..??

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Habe ich es richtig verstanden, dass wenn ich heute mit 25 zuviel geblitzt werde, ich dann so lange mein Unwesen treiben kann, bis der Bescheid kommt? Ich kann mich bis dahin 50x blitzen lassen, ohne dass es etwas kostet oder Punkte bringt???

Dein Rechtsverständnis möchte ich (nicht) haben :rolleyes:

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Habe ich es richtig verstanden, dass wenn ich heute mit 25 zuviel geblitzt werde, ich dann so lange mein Unwesen treiben kann, bis der Bescheid kommt? Ich kann mich bis dahin 50x blitzen lassen, ohne dass es etwas kostet oder Punkte bringt???

 

Ich meine gehört zu haben, dass wenn man 2x über 25 km/h fährt (innerhalb eines Jahres mit Dauer ab dem Tag, an dem man den ersten Bescheid bekommt), man dann den Führerschein erstmal los ist..??

 

Das Zweite war wohl damit gemeint.

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Habe ich es richtig verstanden, dass wenn ich heute mit 25 zuviel geblitzt werde, ich dann so lange mein Unwesen treiben kann, bis der Bescheid kommt? Ich kann mich bis dahin 50x blitzen lassen, ohne dass es etwas kostet oder Punkte bringt???

Nein.

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