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28km/h Außerorts Zu Schnell - Verjährung?


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Hallo Verkehrsrechts-Spezialisten ;-)

 

Ich wurde am 03.05.2010 in der Nähe von Berlin mit 128km/h statt 100km/h infrarot mit meinem Firmenwagen geblitzt...

Unser Firmenstandort / mein Wohnort ist in Wiesbaden.

 

Der Zeugenfragebogen ist dann am 07.06.2010 in der Firma eingegangen; auf dieses Schreiben haben wir nicht reagiert.

Danach ist dann 6 Wochen nichts mehr passiert; die Verjährung würde doch am 03.08.2010 eintreten, sollte ich nicht vorher angeschrieben werden, oder?

 

Jetzt hat sich heute die Polizei telefonisch in der Firma gemeldet, und an die Zusendung des Anhörungsbogens gebeten.

 

Meine Frage an Euch: wenn die Firma der Wiesbadener Polizei dann z.B. am 30.07. (Fr) meine Daten übermittelt, dürfte das ja zu kurzfristig sein, damit das Amt in Berlin mich noch rechtzeitig vor dem 03.08. (Di) anschreiben kann, oder?

 

Ich hatte das ganze so verstanden, dass solange man innerhalb der Verjährungsfrist den Fahrer benennt, der Fahrtenbuchauflage entgeht. Oder drehen die der Firma dann einen Strick daraus, dass die Reaktionszeit zum Anschreiben des eigentlichen Fahreres zu kurz gewesen ist...?

 

Fragen über Fragen ;-)

Cheers,

Segfault

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Jetzt hat sich heute die Polizei telefonisch in der Firma gemeldet, und an die Zusendung des Anhörungsbogens gebeten.

Dazu die Frage:

Hat man sich den in der Firma an den AHB erinnert ?

Hoffentlich nicht, weil ansonsten hätte man den Behörden durchaus eine Vorlage für ein FB gegeben.

(Sofern der Cop das in irgendeiner Art und Weise protokolliert hat)

Ist den dein Name schon gefallen ?

Gab es den schon mehrere Vorgänge dieser Art in der Firma ?

 

Meine Frage an Euch: wenn die Firma der Wiesbadener Polizei dann z.B. am 30.07. (Fr) meine Daten übermittelt, dürfte das ja zu kurzfristig sein, damit das Amt in Berlin mich noch rechtzeitig vor dem 03.08. (Di) anschreiben kann, oder?

Es geht nicht um das Anschreiben, sondern zunächst um den Vermerk dass Du angeschrieben werden sollst.

Wenn der Brief (vom 30.7) tatsächlich schon am 2.08 auf dem Schreibtisch des SB liegt, reicht das u.U. noch.

Also vielleicht ein Brief mit Datum vom 28.07. der zufälligerweise erst am 02.08 abends verschickt wird. Sind ja gerade Sommerferien ...

 

Oder drehen die der Firma dann einen Strick daraus, dass die Reaktionszeit zum Anschreiben des eigentlichen Fahreres zu kurz gewesen ist...?

Kann man so nicht sagen. Da gibt es viel Ermessenspielraum.

Aus: Hans Giese - Verkehrslexikon

 

Fahrtenbuch-Auflage - Fahrtenbuch führen

 

Ist nach einem Verkehrsverstoß, der mit mindestens einem Punkt zu bewerten ist, der Verwaltungsbehörde ohne zumutbaren Aufwand die Ermittlung des Fahrzeugführers zum Tatzeitpunkt nicht innerhalb der Verjährungsfrist möglich, so kann nach einer entsprechenden Ermessensentscheidung dem Fahrzeughalter auferlegt werden, für längere Zeit ein Fahrtenbuch zu führen.

 

Dies ist keine Strafmaßnahme, sondern soll lediglich sicher stellen, dass die Ahndung künftiger Verkehrsverstöße nicht erneut an der mangelnden Mitwirkung des Halters an der Fahrerfeststellung scheitert.

 

Um die Probleme der Verhältnismäßigkeit und der Kausalität einer verspäteten Anhörung im Bußgeldverfahren ranken sich zahlreiche Verwaltungsgerichtsurteile mit einer durchgängig für den Halter kaum durchbrechbaren Strenge der Anforderungen an seine Mitwirkungspflichten.

 

Wenn also - anhand des Anrufes - dokumentiert ist, dass der ZBB tatsächlich angekommen ist, könnte man durchaus die mangelnde Mithilfe zum Anlass nehmen.

Wenn es dazu noch mehrere Vorfälle dieser Art gegeben hat ...

 

Gruß,

AnReRa

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Danach ist dann 6 Wochen nichts mehr passiert; die Verjährung würde doch am 03.08.2010 eintreten, sollte ich nicht vorher angeschrieben werden, oder?

Sollte vorher nichts Verjährungsunterbrechendes nach § 33 OWiG dir gegenüber angeordnet werden: Ja.

 

Meine Frage an Euch: wenn die Firma der Wiesbadener Polizei dann z.B. am 30.07. (Fr) meine Daten übermittelt, dürfte das ja zu kurzfristig sein, damit das Amt in Berlin mich noch rechtzeitig vor dem 03.08. (Di) anschreiben kann, oder?

Wieso?

 

Wenn am 30.07. dein Name in Wiesbaden einläuft, dann ist er spätestens am 02.08. in Berlin (die Behörde hat auch elektronische Datenverarbeitung) und wenn der Sachbearbeiter dann die Anhörung anordnet ist die Verjährung unterbrochen.

 

Ich hatte das ganze so verstanden, dass solange man innerhalb der Verjährungsfrist den Fahrer benennt, der Fahrtenbuchauflage entgeht.

Das ist falsch.

Siehe z.B. hier: http://www.kostenlose-urteile.de/Fahrtenbu...ker.news605.htm

 

Oder drehen die der Firma dann einen Strick daraus, dass die Reaktionszeit zum Anschreiben des eigentlichen Fahreres zu kurz gewesen ist...?

Ja.

Es wird wohl eine Frist von bis zu zwei Wochen vor Verjährungseintritt noch als angemessen betrachtet, danach kann der Firma die mangelnde Mitwirkung vorgeworfen werden.

 

Um also sinnvoll ein Fahrtenbuch zu verhindern ist es jetzt auch schon zu spät.

 

An deiner Stelle würde ich verhindern dass mein Name bis Dienstag genannt wird und mich die nächsten Tage nicht unbedingt allzu offen in der Firma zeigen, falls das geht, denn dass die Polizei zu Ermittlungen vorbeikommt ist nicht gerade unwahrscheinlich...

 

Jetzt hat sich heute die Polizei telefonisch in der Firma gemeldet, und an die Zusendung des Anhörungsbogens gebeten.

Dazu die Frage:

Hat man sich den in der Firma an den AHB erinnert ?

Hoffentlich nicht, weil ansonsten hätte man den Behörden durchaus eine Vorlage für ein FB gegeben.

Das ist doch egal, es wird doch sowieso regelmäßig davon ausgegangen, dass die Anhörungs- und Fragebögen angekommen sind auch wenn das nicht beweisbar ist.

 

Gab es den schon mehrere Vorgänge dieser Art in der Firma ?

Das ist auch unwesentlich, denn so lange diese nicht bei der selben Bußgeldstelle wie der jetzige Vorfall bearbeitet wurden weiß die Bußgeldstelle darüber schlicht nichts.

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Hat man sich den in der Firma an den AHB erinnert ?

Nein, hat man nicht.

 

Ist den dein Name schon gefallen ?

Ja, erstaunlicherweise ja (vllt aus einer alten Blitzerangelegenheit)... er meinte "[...] aber dass ist ja dann bestimmt der Segfault gewesen [...]", worauf er aber keine Bestätigung bekommen hat.

 

Gab es den schon mehrere Vorgänge dieser Art in der Firma ?

Nein, noch nicht.

 

Also vielleicht ein Brief mit Datum vom 28.07. der zufälligerweise erst am 02.08 abends verschickt wird. Sind ja gerade Sommerferien ...

Okay, das wäre eine Möglichkeit... lässt sich die Polizei denn damit abspeisen dass man sagt, man sende den" wiederaufgefundenen" AHB umgehend? Der würde ja dann direkt nach Berlin gehen; oder muss man der Polizei in Wiesbaden auch noch etwas zukommen lassen?

 

Um also sinnvoll ein Fahrtenbuch zu verhindern ist es jetzt auch schon zu spät.

Das FB an sich wäre gar nicht sooo schlimm; zumindest solange es nur mich betrifft. Wenn das dann für die ganze Firmwagenflotte gelten sollte (50-100 KFZ), wäre das natürlich schlecht...

 

 

Wäre es jetzt eigentlich schon zu spät für einen Alberto?

 

 

 

 

Auf jedenfall danke für deine Hilfe!

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Ist den dein Name schon gefallen ?

Ja, erstaunlicherweise ja (vllt aus einer alten Blitzerangelegenheit)... er meinte "[...] aber dass ist ja dann bestimmt der Segfault gewesen [...]", worauf er aber keine Bestätigung bekommen hat.

Dann ist es möglich dass dieser bereits zur Bußgeldstelle gemeldet wurde.

 

Weiß man aber halt nicht genau...

 

Okay, das wäre eine Möglichkeit... lässt sich die Polizei denn damit abspeisen dass man sagt, man sende den" wiederaufgefundenen" AHB umgehend?

Kann sein, muss aber nicht.

 

Der würde ja dann direkt nach Berlin gehen; oder muss man der Polizei in Wiesbaden auch noch etwas zukommen lassen?

Nein muss man nicht. Man sollte nur eben damit rechnen, dass die Polizei kurz vor Verjährungseintritt doch noch bisschen selbst ermittelt.

 

Wäre es jetzt eigentlich schon zu spät für einen Alberto?

Für einen Ersatz-Fahrer ist es wohl nur dann zu spät, wenn deine Daten bereits an die Bußgeldstelle übermittelt wurden und du dort, aufgrund eines Lichtbildvergleichs, bereits als Fahrer identifiziert wurdest.

 

Da man aber nicht weiß ob das so ist kann man natürlich einen Ersatz-Fahrer suchen der sich auf dem Fragebogen einträgt, ja, warum nicht? Schaden kanns nicht... :unsure:

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Nein, er wollte heute nochmal anrufen, wenn der zuständige Firmenwagen-Mensch unserer Firma auch wieder am Platz ist.

 

Dieser wird dann aussagen, dass er den AHB unverzüglich auf den Weg senden wird; mit (hoffentlich bis dahin gefundenen) Alberto-Daten.

Ein Kollege sieht mir sehr ähnlich, hoffe, der macht das.

 

Im Büro vorbeikommen kann sich die Polizei schenken; wir arbeiten alle im Außendienst - im Büro ist "nur" die Verwaltung.

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Ein Kollege sieht mir sehr ähnlich, hoffe, der macht das.

Ein belastbares Alibi ist in solchen Fällen hilfreich, nicht dass der Verstoß am Ende an ihm kleben bleibt.

 

Im Büro vorbeikommen kann sich die Polizei schenken; wir arbeiten alle im Außendienst - im Büro ist "nur" die Verwaltung.

Auch Verwaltungsangestellte können jemanden auf einem Blitzfoto erkennen und damit Zeugen sein...

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im Büro ist "nur" die Verwaltung.

Es reicht ja, wenn sich einer in der Verwaltung profilieren will oder es angesichts der Staatsmacht' mit der Angst bekommt.

Eine Aussage "das ist der segfault " oder "nur der segfault fährt das Auto" reicht den Cop's, selbst wenn sie deine Adresse nicht bekommen sollten

 

Okay, das wäre eine Möglichkeit... lässt sich die Polizei denn damit abspeisen dass man sagt, man sende den" wiederaufgefundenen" AHB umgehend? Der würde ja dann direkt nach Berlin gehen; oder muss man der Polizei in Wiesbaden auch noch etwas zukommen lassen?

Warum. Der AHB wurde gefunden und ist vom zuständigen MA eben gleich an die Behörde in Berlin geschickt worden :unsure: .

Kann der Cop aus WI glauben oder nicht.

 

Aber wenn die WI-Polizei schon mit dem Fall befaßt ist, könnte man wirklich glauben, dass da Besuch ins Haus steht.

 

Das FB an sich wäre gar nicht sooo schlimm; zumindest solange es nur mich betrifft. Wenn das dann für die ganze Firmwagenflotte gelten sollte (50-100 KFZ), wäre das natürlich schlecht...

Es wird aber idR. nicht nur dich betreffen, einfach weil ja niemand weiß das Du es warst. Die Erinnerungsfähigkeit betrifft den Fahrdienstleister (so vorhanden) und damit kann das FB auch für alle Fahrzeug gefordert sein ...

Zudem ist es für eine Firma sehr leicht, einfach ein Fahrzeug von vielen 'stehen' zu lassen ...

 

Blöd ist die Behörde nicht ...

 

Gruß,

AnReRa

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im Büro ist "nur" die Verwaltung.

Es reicht ja, wenn sich einer in der Verwaltung profilieren will oder es angesichts der Staatsmacht' mit der Angst bekommt.

Eine Aussage "das ist der segfault " oder "nur der segfault fährt das Auto" reicht den Cop's, selbst wenn sie deine Adresse nicht bekommen sollten

Das kann ich ausschließen; die betroffenden Personen sind entsprechend geimpft.

 

Das FB an sich wäre gar nicht sooo schlimm; zumindest solange es nur mich betrifft. Wenn das dann für die ganze Firmwagenflotte gelten sollte (50-100 KFZ), wäre das natürlich schlecht...

Es wird aber idR. nicht nur dich betreffen, einfach weil ja niemand weiß das Du es warst. Die Erinnerungsfähigkeit betrifft den Fahrdienstleister (so vorhanden) und damit kann das FB auch für alle Fahrzeug gefordert sein ...

Okay, das kann ich nicht riskieren... dann lieber auf Alberto verzichten, und schnell alles zugeben? Sind ja noch 10 Tage bis zur Verjährung...

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Okay, das kann ich nicht riskieren... dann lieber auf Alberto verzichten, und schnell alles zugeben? Sind ja noch 10 Tage bis zur Verjährung...

Bin mal gespannt, ob @MrMijagi jetzt vom mir eine Wahrscheinlichkeit für dieses Verfahren hören will :unsure:

Um dem vorzubeugen:

Ich habe nicht gesagt, dass es ein FB für den Fahrzeugpark geben wird. Und ich kann auch keine Wahrscheinlichkeit dafür nennen.

Es kann aber in meinen Augen aber nicht definitiv ausgeschlossen werden, dass es zu eine FB-Anordnung kommt.

Viel wahrscheinlicher ist aber wohl, dass der segfault tatsächlich bei der WI-Polizei bekannt ist (z.B. weil das Konterfei vom segfault auf der Webseite der Firma abgebildet ist, oder er (?) privat auffällig war) und die Cop's nur noch mal die offizielle Bestätigung wollten.

Und das die nachträgliche Nennung des Fahrers etwas an der Sache ändert glaube ich eigentlich nicht.

 

Die Frage die man sich ansonsten stellen muß ist, ob sich das Risiko für den 1 Punkt überhaupt lohnt ....

Man muß halt für ein Jahr unter +26 km/h und für das nächste Jahr dann noch unter +21 km/h bleiben ....

 

Gruß,

AnReRa

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dann lieber auf Alberto verzichten, und schnell alles zugeben?

Deine eigene, freie Entscheidung.

 

Aber kennst du eine Firma die einmal für ihren gesamten Fuhrpark ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen hat?

Kennst du jemanden, der einen kennt, der eine solche Firma kennt?

 

Kennt sonst jemand so eine Firma?

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Aber kennst du eine Firma die einmal für ihren gesamten Fuhrpark ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen hat?

Gegenfrage:

Kannst Du ausschließen, dass die Firma von segfault die erste ist, bei der das Verfahren angewendet wird.

Es geht ausdrücklich darum, dass es angewendet werden kann.

Es kann sein, dass es nur für genau das Fahrzeug gilt.

(Das kenne ich, allerdings war das Fahrzeug in der besagten Firma das einzige Oberklassenfahrzeug und eigentlich nur dem Chef vorbehalten)

Es kann auch sein, dass die Berliner bzw. WI-ler das kommentarlos fallen lassen.

 

Achja, eben gefunden:

Fahrtenbuch: Anordnung kann erfolgen, wenn Fahrer erst nach Ablauf der Verjährung benannt wird

 

... Diese war ergangen, nachdem die Firma der Behörde den Namen des Fahrers eines Baustellenfahrzeugs zunächst nicht bekannt gegeben hatte.

 

Zu Recht, so die Richter. Der Sinn und Zweck der Fahrtenbuchanordnung liege darin, aus Gründen der vorbeugenden Gefahrenabwehr die Ermittlung von Fahrzeugführern zu erleichtern, die durch ihr Verhalten die Allgemeinheit gefährdeten. Wegen der drohenden Verfolgungsverjährung komme es dabei gerade auf die rechtzeitige Feststellung des Fahrers und mithin auf die rechtzeitige Mitwirkung des betreffenden Fahrzeughalters an (VG Trier, 2 L 1001/06.TR).

 

 

Gruß,

AnReRa

 

 

P.S.:

@MrMijagi

Lies mal das hier KLICK.

Habe es nur quer gelesen, aber da ist wohl genau das passiert

Hier wurde wohl das FB für alle Fahrzeuge später auf das führen des FB für das betroffene Fahrzeug reduziert.

Wie gesagt, nur quer gelesen ...

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Aber kennst du eine Firma die einmal für ihren gesamten Fuhrpark ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen hat?

Gegenfrage:

Auf Fragen mit Gegenfragen antworten hat natürlich Stil... :unsure:

 

Ich will übrigens gar nichts ausschließen, das ist nicht meine Art.

 

Das Leben ist eben eine Risikoabwägung.

Daher ja auch der Hinweis auf die freie Entscheidung des Threaderöffners.

 

Zu dieser Abwägung dienten auch die Fragen, die zumindest ich mir in diesem Fall stellen würde und die ich daher hier in den Raum gestellt habe.

 

Dass du dazu Entscheidungen gefunden hast, die sich mit Fahrtenbuchauflagen gegen Firmen und Teile des Firmenfuhrparks beschäftigen ist doch super, denn genau das war ja der Sinn der Frage hier eine Abwägung erleichtern zu können.

 

Fahrtenbuch: Anordnung kann erfolgen, wenn Fahrer erst nach Ablauf der Verjährung benannt wird

Das ist jetzt nicht so neu, oder?

 

Die Anordnung kann, wie gesagt auch ergehen, wenn der Fahrer kurz vor Fristablauf genannt wurde und eine Anhörung des Fahrers nicht mehr angeordnet werden konnte.

Siehe hier: http://www.kostenlose-urteile.de/Fahrtenbu...ker.news605.htm

 

Mir wurde dazu gesagt, dass in einem Verkehrsrechtskommentar zumindest was Park- und Haltverstöße angeht eine Frist von bis zu zwei Wochen vor Verjährungseintrittw noch als angemessen betrachtet wird.

Ich würde mal annehmen, dass es bei Verstößen im Fließverkehr auch nicht viel anders ist.

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Fahrtenbuch: Anordnung kann erfolgen, wenn Fahrer erst nach Ablauf der Verjährung benannt wird

Das ist jetzt nicht so neu, oder?

Bezog sich ja auch nicht auf dich, sondern auf die entsprechende Frage des TE die ich bis dato ohne Quelle beantwortet hatte.

 

Auf Fragen mit Gegenfragen antworten hat natürlich Stil...

Woher hab ich ds bloß :whistle:

 

Das Leben ist eben eine Risikoabwägung.

Schon klar, aber das Risiko des FB trägt hier die Firma direkt, der TE aber nur indirekt ...

 

Btw. Das 2.te Urteil paßt nicht ganz, bzw. ist meine Kurzfassung falsch. Kommt davon, wenn man nicht alles liest ...

 

Gruß,

AnReRa

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Fahrtenbuch: Anordnung kann erfolgen, wenn Fahrer erst nach Ablauf der Verjährung benannt wird

Das ist jetzt nicht so neu, oder?

Bezog sich ja auch nicht auf dich, sondern auf die entsprechende Frage des TE die ich bis dato ohne Quelle beantwortet hatte.

Achso, okay.

 

Dafür hätte aber auch ein Blick ins Gesetz gelangt. Dort steht "wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war".

Und nach der Eintritt der Verjährung ist die Feststellung eben nie möglich, selbst wenn der Fahrer gemeldet wird oder sich jemand bekennt, da aufgrund Verjährungseintritt die ermittelnde Stelle gar nicht mehr prüfen darf ob der Benannte bzw. Geständige auch wirklich der Fahrer war, ergo kann dieser nicht ermittelt werden.

 

Das Leben ist eben eine Risikoabwägung.

Schon klar, aber das Risiko des FB trägt hier die Firma direkt, der TE aber nur indirekt ...

Das ist eben das Risiko wenn man andere mit seinen Autos fahren lässt. Dieses Risiko hat die Firma wohl auch mal abgewogen.

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Könnte man das Alberto-Verfahren in diesem Fall eigentlich abkürzen?

Also "Alberto" gibt den Verstoss auf dem AHB, der an die Firma ging zu.

1-2 Wochen später erhält "Alberto" an seine Anschrift den nächsten AHB. Diesen würde man normalerweise ebenfalls zugeben, und erst beim BG widersprechen. Allerdings wäre hier ja schon beim nächsten AHB die Tat für mich verjährt. Oder hat das Widersprechen erst beim BG noch andere Hintergründe?

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Könnte man das Alberto-Verfahren in diesem Fall eigentlich abkürzen?

Ja, wenn für den tatsächlichen Fahrer Verjährung eingetreten ist kann natürlich auch schon bei der Beantwortung des Anhörungsbogens der Irrtum eingestanden und die Fahrereigenschaft bestritten werden.

 

Verhindert aber wohl auch nicht wirksam das Fahrtenbuch.

Wohl aber dass man noch bei euch vor Ort ermittelt.

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Fahrtenbuch: Anordnung kann erfolgen, wenn Fahrer erst nach Ablauf der Verjährung benannt wird

Das ist jetzt nicht so neu, oder?

Bezog sich ja auch nicht auf dich, sondern auf die entsprechende Frage des TE die ich bis dato ohne Quelle beantwortet hatte.

Achso, okay.

 

Dafür hätte aber auch ein Blick ins Gesetz gelangt. Dort steht "wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war".

Und nach der Eintritt der Verjährung ist die Feststellung eben nie möglich, selbst wenn der Fahrer gemeldet wird oder sich jemand bekennt, da aufgrund Verjährungseintritt die ermittelnde Stelle gar nicht mehr prüfen darf ob der Benannte bzw. Geständige auch wirklich der Fahrer war, ergo kann dieser nicht ermittelt werden.

 

Das Leben ist eben eine Risikoabwägung.

Schon klar, aber das Risiko des FB trägt hier die Firma direkt, der TE aber nur indirekt ...

Das ist eben das Risiko wenn man andere mit seinen Autos fahren lässt. Dieses Risiko hat die Firma wohl auch mal abgewogen.

 

Dazu hab ich diesen Beschluss gefunden; ich schätze selbst das Risiko als gering ein, dass die gesamte Firmenflotte ein FB auferlegt bekommt - ich hingegen sehr wohl, sollte der ErSaFa überhaupt geschluckt werden...

 

Ich halte Euch selbstverständlich informiert.

 

 

 

http://www.juraforum.de/urteile/niedersaec...-az-12-me-31505

 

Leitsatz:

1. Bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen kann die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein.

 

2. Eine solche Anordnung bedarf einer ihre Auswirkungen auf den betroffenen Halter bzw. Fahrzeugführer berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsprüfung und setzt deshalb Ermittlungen über Art und Umfang des Fahrzeugparks voraus.

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  • 3 weeks later...
  • 2 weeks later...

Für mich gelaufen war es ja eh...

Ist halt nur die Frage, ob sich auch das Fahrtenbuch erledigt hat, wenn sie den Er-Sa-Fa bisher nicht angeschrieben haben, und ja noch davon ausgehen müssen, dass er auch der korrekte Fahrzeugführer war... ^_^

 

Wenn da jetzt noch ein AHB oder BGB an den Er-Sa-Fa kommt, müsste das Anscheiben ja mittlerweile 4 Wochen zurückdatiert sein, oder? Ob die das machen...

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