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Zeugenfragebogen An Fahrer?


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Moin,

 

ein Bekannter erhielt einen Zeugenfragebogen incl. Zahlschein, auf den er die "verantwortliche Person" benennen soll (nach kleinem VU).

 

Vor Ort wurden ganz klar sowohl seine (Fahrer!) Daten als auch die des Halters (Firma) aufgenommen, was soll jetzt ein Zeugenfragebogen anstelle einer Anhoerung?

 

Als Beweismittel stehen "Ihre Angaben und Unfallaufnahme" drin, als Zeuge ist der andere Fahrer vermerkt :rolleyes: - scheint mir alles mit der heissen Nadel gestrickt, oder ist das so ueblich?

 

Mangels Rechtsschutz (das holt er jetzt aber nach :blink:) hat er mich gefragt, ich geb's mal weiter in die freundliche Runde... Natuerlich keine Rechtsberatung, nur mit der Bitte eine Meinung... :nick:

 

Danke,

 

G.

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Geb da helmut absolut recht, wegen Verwarnungsgeld würde ich auch kein Fass aufmachen.

 

Fahrereigenschaft ist ja sowieso geklärt, bedeutet wenn er nicht zahlt bekommt er eben einen Bußgeldbescheid mit plus 23,50€ für Gebühren und Auslagen.

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danke fuer die Meinungen - "zahlen und gut" will er nicht, weil er keine Schuld sieht (nachvollziehbar nach seiner Schilderung), aber die Konstruktion mit dem Zeugen kommt uns doch komisch vor - warum wird einem Zeugen ein Verwarnungsgeld angeboten? Komisch irgendwie...

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musste ich nachfragen: "Sie fuhren... Es kam zum Unfall."

 

Ich verstehe immer noch nicht, warum als Zeuge angehoert wird, dann aber gleich ein Zahlshein beiliegt...

 

Koennte er eigentlich auch das angebotene Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen? Oder muss er sich selber belasten?

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Ich verstehe immer noch nicht, warum als Zeuge angehoert wird, dann aber gleich ein Zahlshein beiliegt...

Recht simpel. Da die Firma nicht gefahren sein kann, muss ein Zeugenfragebogen kommen. Da es nur um 35 EUR geht, liegt gleich ein Zahlschein bei.

Natürlich hätte das Verwarngeldangebot gleich an den Fahrer gehen können, da bekannt, aber evtl. ist der Fahrername nicht bei der Bußgeldstelle gelandet oder die hatten keinen Bock.

 

Koennte er eigentlich auch das angebotene Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen? Oder muss er sich selber belasten?
Man braucht nicht anworten. Wenn aber nicht bezahlt wird, gibt es den Bußgeldbescheid mit den bereits genannten Gebühren. Der Fahrer steht ja schon irgendwo in der Akte.

 

"zahlen und gut" will er nicht, weil er keine Schuld sieht (nachvollziehbar nach seiner Schilderung), aber die Konstruktion mit dem Zeugen kommt uns doch komisch vor

Naja, außer dem Zeugen gibt es ja nochwas:

Als Beweismittel stehen "Ihre Angaben und Unfallaufnahme"

Man sollte eben die Klappe halten.

 

Wenn er meint, nicht gegen die StVO verstoßen zu haben, kann er antworten und dies schildern oder auf den Bußgeldbescheid warten, Einspruch einlegen und ggf. vor Gericht gehen.

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"zahlen und gut" will er nicht, weil er keine Schuld sieht (nachvollziehbar nach seiner Schilderung), aber die Konstruktion mit dem Zeugen kommt uns doch komisch vor

Naja, außer dem Zeugen gibt es ja nochwas:

Als Beweismittel stehen "Ihre Angaben und Unfallaufnahme"

Man sollte eben die Klappe halten.

hat er auch - ausser "ich bin von da gekommen" keine Aussage. Sollte das auch schon zuviel gewesen sein?
Wenn er meint, nicht gegen die StVO verstoßen zu haben, kann er antworten und dies schildern oder auf den Bußgeldbescheid warten, Einspruch einlegen und ggf. vor Gericht gehen.
da wird's wohl drauf hinauslaufen...
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Man sollte eben die Klappe halten.

hat er auch - ausser "ich bin von da gekommen" keine Aussage. Sollte das auch schon zuviel gewesen sein?

Nö, das dürfte nicht schädlich sein.

 

Du rückst ja aber auch keine Infos raus. Aus dem, was geschrieben stand, habe ich eben entnommen, dass er sich geäußert hat.

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Er hat eine schriftliche Verwarnung bekommen. Mit Zahlung dieser schriftlichen Verwarnung ist das Verfahren abgeschlossen, zahlt er nicht, wird das Bußgeldverfahren eingeleitet, bei dem zu dem VG in Höhe von 35 Euro noch 23,50 Euro Gebühren und Auslagen kommen.

 

@Westlive:

Man sollte eben die Klappe halten.
Was genau soll das bringen. Es sind doch zwei Unfallbeteiligte da. Sagt der eine nichts, so gibt es doch noch immer die Schilderungd es anderen Unfallbeteiligten. Also, welchen Vorteil erhoffst du dir bei einem einfachen Unfall, wenn du keine Angaben machst?

 

Gruß

Goose

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Was genau soll das bringen. Es sind doch zwei Unfallbeteiligte da. Sagt der eine nichts, so gibt es doch noch immer die Schilderungd es anderen Unfallbeteiligten. Also, welchen Vorteil erhoffst du dir bei einem einfachen Unfall, wenn du keine Angaben machst?

Hallo Goose,

 

ich hatte es so verstanden, dass er die Verwarnung auch aufgrund seiner Angaben bekommen hat und daraus geschlossen, dass es in diesem Fall besser gewesen wäre, die Klappe zu halten.

Einen Vorteil darin, keine Angaben vor Ort zu machen sehe ich dann, wenn die Lage unklar ist.

Lass den anderen doch sabbeln, vielleicht reitet er sich ja auch rein.

Selbst wenn ich keine Schuld habe, könnte ich durch unbedachte Äußerungen/Spekulationen u.U. etwas falsches sagen, was ihr mir negativ auslegen könntet. Wenn nicht ihr, dann eventuell der findige Anwalt des Gegners, falls es zum Streit kommt.

Dann gehe ich lieber zu einem Anwalt und lass den das regeln. Das werde ich in Zukunft eh bei einem Unfall immer tun, da ich keine Lust mehr habe, mich von Versicherungen hinhalten oder mit weniger als mir zusteht abspeisen zu lassen.

 

 

@Geblitzer: in der Äußerung sehe ich kein Problem.

Kannst du den Unfall mal schildern? Am besten natürlich direkt von deinem Bekannten.

Dann könnte goose aus der Sicht des Polizisten ja mal seine Einschätzung abgeben, wie er das sieht, wenn er so nett wäre.

 

Das würde deinem Bekannten evtl. auch aufzeigen, das er vielleicht doch gegen die StVO verstoßen hat und dadurch die bei einem Bußgeldbescheid anfallenden Gebühren sparen.

Den Polizisten ist es in der Regel eigentlich egal, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Irgendeinen Verstoß müssen sie bei deinem Bekannte ja erkannt haben, sonst wäre der Bescheid ja nicht gekommen.

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Ich habe ja nun schon unzählige Unfälle aufgenommen. Die Fälle, in denen ein Beteiligter keine Angaben gemacht hat, kann ich an einer Hand abzählen, in all den Fällen hat jedoch der andere den Hergang geschildert.

Einen Vorteil für den Schweigenden konnte ich bei keinem Unfall erkennen.

 

Gruß

Goose

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Okay, du hast die Erfahrung, ich zum Glück nur wenig.

 

Wie sah es bei den Schweigenden aus? Waren es meist die Schuldigen?

 

Hattest du es denn noch nie, dass du bei der einen oder anderen Aussage dir gedacht hast, das hätte er lieber nicht sagen sollen?

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Wie sah es bei den Schweigenden aus? Waren es meist die Schuldigen?
Ausnahmslos, aber wie gesagt, bei unzähligen Unfällen kann ich diese Fälle locker an einer Hand abzählen.

 

Hattest du es denn noch nie, dass du bei der einen oder anderen Aussage dir gedacht hast, das hätte er lieber nicht sagen sollen?
Das war dann nie etwas, was man nicht auch anhand der Spurenlage feststellen konnte.

Ob du es glaubst oder nicht: Es ist nicht mein Ziel, einen tiefer reinzureißen als nötig.

Neulich habe ich einem noch bei einem Unfall die Karte geknipst (§ 315c StGB, zu schnell in Kurve, einer in Lebensgefahr, drei schwer verletzt, zwei lleicht verletzt, drei PKW Totalschaden) Er hätte aber auch sagen können, was er wollte (oder schweigen, soviel er wollte), anhand der Zeugenaussagen und des Spurenbildes ließ sichg enug feststellen, um die Sicherstellung des FS zu begründen.

 

Gruß

Goose

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Wie sah es bei den Schweigenden aus? Waren es meist die Schuldigen?
Ausnahmslos, aber wie gesagt, bei unzähligen Unfällen kann ich diese Fälle locker an einer Hand abzählen.

Ok. Als Schuldiger ist es ja eigentlich auch egal, ob ich was sage oder nicht.

 

Das war dann nie etwas, was man nicht auch anhand der Spurenlage feststellen konnte.

Ob du es glaubst oder nicht: Es ist nicht mein Ziel, einen tiefer reinzureißen als nötig.

Das hoffe ich mal.

 

Neulich habe ich einem noch bei einem Unfall die Karte geknipst (§ 315c StGB, zu schnell in Kurve, einer in Lebensgefahr, drei schwer verletzt, zwei lleicht verletzt, drei PKW Totalschaden) Er hätte aber auch sagen können, was er wollte (oder schweigen, soviel er wollte), anhand der Zeugenaussagen und des Spurenbildes ließ sichg enug feststellen, um die Sicherstellung des FS zu begründen.

Hmm, nicht schön (nicht, dass du den FS geknipst hast, sondern der Unfall).

Einigen ist in der Tat nicht bewusst, was sie mit ihrem Fahrstil anrichten können. Kann man ja leider fast täglich auf den Straßen sehen.

Irgendeinen Idioten sieht man meist.

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Einen Vorteil darin, keine Angaben vor Ort zu machen sehe ich dann, wenn die Lage unklar ist.

Lass den anderen doch sabbeln, vielleicht reitet er sich ja auch rein.

Selbst wenn ich keine Schuld habe, könnte ich durch unbedachte Äußerungen/Spekulationen u.U. etwas falsches sagen, was ihr mir negativ auslegen könntet. Wenn nicht ihr, dann eventuell der findige Anwalt des Gegners, falls es zum Streit kommt.

Also mal von einem Unfall ohne Personenschaden ausgegangen:

 

Es ist da fast egal was du vor Ort sagst oder nicht, denn im Zweifel wird man das auf die Schockwirkung des Unfalls schieben (können).

Auch die netten Unfallberichte inkl. Vorgangsskizze etc. die von Leasingfirmen oder Autovermietern manchmal ausgeteilt werden sind im Prinzip nutzlos.

Die Polizei interessieren die nach meiner Erfahrung schon mal eh nicht und die Versicherungen regeln die Schadensregulierung untereinander zumindest bei Unfällen ohne Personenschaden auch vollkommen ohne vom Kunden am Unfallort angefertigte Unterlagen.

Zitat: "Das können sie behalten..."

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